Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 883 Abs 2 BGB, § 888 BGB
Grundstücksschenkungsvertrag: Anwendungsbereich einer durch Vormerkung gesicherten Rückübereignungsklausel für den Fall der Veräußerung oder Belastung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 888; BGB § 883
Rückauflassungsvormerkung im Schenkungsvertrag wirkt auch gegen Zwangssicherungshypothek - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 4 O 23/02
- LG Frankfurt/Main, 27.02.2002 - 24 O 220/01
- OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93
Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02
In seiner Entscheidung vom 22.9.1994 (IX ZR 251/93, NJW 1994, 3299 = WM 1995, 36 = MDR 1995, 791) hat der Bundesgerichtshof unter II 1 a der Entscheidungsgründe darauf hingewiesen, dass der Begriff "Veräußerung" in dem Sinne, dass darunter auch eine Zwangsversteigerung - zu der die vorliegend gegebene Eintragung von Zwangshypotheken eine Vorstufe darstellt - zu verstehen ist, insbesondere im Verfahrensrecht vielfach gebraucht wird (so in §§ 265, 266, 325, 771, 806 ZPO).Mangels einer absichtlichen Nichterwähnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist somit von einer nicht gewollten Auslassung, also einer Regelungslücke im Vertragstext auszugehen, die in ergänzender Vertragsauslegung (vgl. hierzu die Ausführungen des BGH in der angeführten Entscheidung IX ZR 251/93 unter II 1 b der Entscheidungsgründe) nach dem hypothetischen Willen der vertragsschließenden Parteien zu schließen ist.
- BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02
Es herrscht daher Einigkeit, dass ein durch bestimmte Ereignisse bedingter Rückübereignungsanspruch aus einem Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kindern vormerkungsfähig ist (BayObLG NJW 1978, 700; BGHZ 134, 182 = NJW 1997, 861 = MDR 1997, 338). - BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.02.2003 - 21 U 23/02
Es herrscht daher Einigkeit, dass ein durch bestimmte Ereignisse bedingter Rückübereignungsanspruch aus einem Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kindern vormerkungsfähig ist (BayObLG NJW 1978, 700; BGHZ 134, 182 = NJW 1997, 861 = MDR 1997, 338).
- BGH, 01.04.2008 - X ZR 150/05
Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Klägerin als Nießbraucherin nach §§ 1041 - 1047, 1051 BGB Verpflichtungen gegenüber dem neuen Eigentümer nach Durchführung einer Zwangsversteigerung treffen konnten (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 19.2.2003 - 21 U 23/02, OLG-Report Frankfurt 2003, 306, 308).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".