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Rechtsprechung
   KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10938
KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24 (https://dejure.org/2024,10938)
KG, Entscheidung vom 17.05.2024 - 21 W 5/24 (https://dejure.org/2024,10938)
KG, Entscheidung vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24 (https://dejure.org/2024,10938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV 2012 § 4 Abs. 4; BGB § 134
    Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung der verlorenen Einsätze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Isolierter Aussetzungsbeschluss ist anfechtbar!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Warten auf den EuGH: Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Nutzers gegen die Betreiberin von Online-Glücksspielen auf Zahlung der verlorenen Einsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 1001
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (30)

  • BGH, 10.01.2024 - I ZR 53/23

    Erstattung von Verlusten bei verbotenen Online-Pokerspielen: Aussetzung bis …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 4 Mit Beschluss vom 01.02.2024 hat das Landgericht Berlin II den Rechtsstreit nach Anhörung der Parteien bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (nachfolgend: EuGH) im Verfahren C-440/23 und bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (nachfolgend: BGH) im Verfahren I ZR 53/23 ausgesetzt, weil in diesen Verfahren eine Klärung maßgeblicher Fragen zu erwarten sei, etwa zur Frage der Nichtigkeit der Spielverträge und zur Reichweite von § 817 Satz 2 BGB.

    Rn. 7 Der BGH hat das Revisionsverfahren I ZR 53/23 mit Beschluss vom 10.01.2024 bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt.

    Das Landgericht sei weder nach § 148 ZPO analog, Art. 267 Abs. 3 AEUV verpflichtet, das Verfahren auszusetzen, noch sei es durch die Entscheidung des BGH mit Beschluss v. 10.01.2024 - I ZR 53/23 gebunden.

    Ergänzend zu den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen verweist das Landgericht darauf, dass die Vorlagefragen in der Rechtssache des EuGH C-440/23 und die dem Revisionsverfahren beim BGH I ZR 53/23 zugrundeliegenden Rechtsfragen unmittelbar entscheidungserheblich für den hiesigen Rechtsstreit seien.

    Rn. 23 Hier ist die sofortige Beschwerde vorliegend ohnehin bereits deshalb statthaft, weil das Landgericht das Verfahren auch mit Blick auf die Entscheidung des BGH in dem Revisionsverfahren I ZR 53/23 ausgesetzt hat.

    Rn. 39 Der auf der Webseite des BGH veröffentlichte Beschluss vom 10.01.2024 - I ZR 53/23 - über die Aussetzung des dortigen Verfahrens enthält zwar keine Begründung.

    Der Umstand, dass das Revisionsverfahren I ZR 53/23 bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23 ausgesetzt ist, indiziert jedoch, dass der BGH das vorgenannte Vorabentscheidungsersuchen ebenso für vorgreiflich erachtet (…a.A. OLG Bamberg, Urteil v. 27.02.2024 - 10 U 22/23 e - Rn. 50, zitiert nach juris).

    Der Gegenstand des vor dem BGH geführten Revisionsverfahrens I ZR 53/23 ist dem hiesigen Rechtsfall vergleichbar.

  • BGH, 27.06.2019 - IX ZB 5/19

    Aussetzung des Rechtsstreits bei der getrennten Geltendmachung von Teilen einer …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtstreit oder dem Verwaltungsverfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 8;… Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12, Rn. 10; BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Rn. 29 Vorgreiflichkeit ist insbesondere gegeben, wenn in einem anderen Rechtsstreit eine Entscheidung ergeht, die für das auszusetzende Verfahren materielle Rechtskraft entfaltet oder Gestaltungs- bzw. Interventionswirkung erzeugt (BGH, Beschluss v. 27.06.2019, a.a.O., Rn. 7 m.w.N., zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 11/13 - Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 15;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 9; BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Andernfalls würde das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigt (BGH, Beschluss vom 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7, zitiert nach juris).

    Denn wird das entscheidungserhebliche Gesetz für nichtig erklärt, wirkt dies erga omnes und beeinflusst damit notwendigerweise das ausgesetzte Verfahren rechtlich (BGH, Beschluss vom 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 12, zitiert nach juris).

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZB 10/21

    Aussetzung eines Dieselverfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 27 Im Beschwerdeverfahren ist in vollem Umfang zu überprüfen, ob auf Tatbestandsseite ein Aussetzungsgrund vorliegt (BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 38; alles zitiert nach juris).

    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtstreit oder dem Verwaltungsverfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 8;… Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12, Rn. 10;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 11/13 - Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 15;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 9;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Die Aussetzung ist jedoch grundsätzlich nur dann eröffnet, wenn die Entscheidung in dem einen Rechtsstreit die Entscheidung des anderen rechtlich beeinflussen kann (BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 11; beides zitiert nach juris).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 25;… BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 23 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 26; alles zitiert nach juris).

  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 27 Im Beschwerdeverfahren ist in vollem Umfang zu überprüfen, ob auf Tatbestandsseite ein Aussetzungsgrund vorliegt (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11; BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 38; alles zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 11/13 - Rn. 13; BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 15;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 9;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Rn. 45 Das Beschwerdegericht darf auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessensfehler gegeben sind (BGH…, Beschluss vom 03.03.2005 - IX ZB 33/04, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 64/10, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18 - Rn. 36, 38; alles zitiert nach juris).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 25;… BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 23 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 26; alles zitiert nach juris).

  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtstreit oder dem Verwaltungsverfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 8; Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12, Rn. 10;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11; BGH, Beschluss v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 11/13 - Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 15;… BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 9;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Rn. 32 Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung eine analoge Anwendung von § 148 ZPO auch für die Fallgestaltung anerkannt, dass eine entscheidungserhebliche Frage der Auslegung europäischen Unionsrechts bereits Gegenstand einer Vorlage an den EuGH gemäß § 267 AEUV ist (…vgl. BGH, Beschluss v. 11.02.2020 - XI ZR 648/18 - Rn. 48 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 24.01.2012 - VIII ZR 158/11 - Rn. 7; BGH, Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12 - Rn. 22;… OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 14; alles zitiert nach juris).

    Da der Gerichtshof, dem die verbindliche Auslegung des Unionsrechts vorbehalten sei, aber kein Rechtsmittelgericht für sämtliche mitgliedstaatlichen Verfahren darstelle, genüge es, wenn dort über eine klärungsbedürftige Rechtsfrage lediglich in einem Verfahren verhandelt und entschieden werde (BGH, Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12 - Rn. 22, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 23.01.2024 - 19 W 1/24

    Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen; Aussetzung des …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 18 Diese Möglichkeit der Überprüfung gilt jedoch nach fast einhelliger Auffassung nicht für Aussetzungsentscheidungen, die mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht verbunden sind, also vor allem nicht für die Aussetzungsbeschlüsse nach Art. 100 Abs. 1 GG sowie für Vorlageentscheidungen anderer Art, etwa die Vorlage an den EuGH (…OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977 - 6 W 80/77 - Rn. 24 ff;… OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008 - 9 W 78/08 - Rn. 1 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 8 m.w.N.; jeweils zitiert nach juris;… Stackmann in: MünchKomm. zur ZPO, 6. Aufl., 2020, § 252 Rdnr. 17;… Rother in: Stein/Jonas, Komm. zur ZPO, 23. Aufl., § 252 Rdnr. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 252 Rn. 2 m.w.N.;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 45. Aufl., § 252 Rdnr. 1, vor § 239 Rdnr. 10;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 128 Rdnr. 15; teilweise ablehnend: Pfeiffer, NJW 1994, 1969).

    Rn. 20 Teilweise wird die Auffassung vertreten, solch isolierte Aussetzungsbeschlüsse, die nicht mit einer eigenen Vorlage des aussetzenden Gerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union verbunden sind, könnten angefochten werden (OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 10, 11;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.10.2023 - 17 W 23/23 - Rn. 5 f; beides zitiert nach juris).

    Zur Begründung wird angeführt, dass die Parteien durch die isolierte Aussetzung mit einem fremden Vorlageverfahren konfrontiert würden, das nicht Teil des auszusetzenden Zivilprozesses sei, so dass im Rechtsweg zumindest die Klärung ermöglicht werden müsse, ob eine Parallelsache vorliege und deshalb eine Aussetzung gerechtfertigt sei (OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 10, 11;… vgl. OLG Braunschweig, Beschluss v. 18.04.2023 - 4 W 4/23 - Rn. 26 ff;… OLG Braunschweig, Beschluss v. 14.02.2022, 4 W 16/21, Rn. 34 ff.; alles zitiert nach juris).

    Rn. 32 Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung eine analoge Anwendung von § 148 ZPO auch für die Fallgestaltung anerkannt, dass eine entscheidungserhebliche Frage der Auslegung europäischen Unionsrechts bereits Gegenstand einer Vorlage an den EuGH gemäß § 267 AEUV ist (…vgl. BGH, Beschluss v. 11.02.2020 - XI ZR 648/18 - Rn. 48 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 24.01.2012 - VIII ZR 158/11 - Rn. 7;… BGH, Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12 - Rn. 22; OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 14; alles zitiert nach juris).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Die Aussetzung der Verhandlung setzt damit Vorgreiflichkeit der in dem anderen Rechtstreit oder dem Verwaltungsverfahren zu treffenden Entscheidung im Sinne einer (zumindest teilweise) präjudiziellen Bedeutung voraus (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 8;… Beschluss v. 13.09.2012 - III ZB 3/12, Rn. 10;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Der Umstand, dass in dem anderen Verfahren über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt dagegen die Aussetzung der Verhandlung nicht (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 13.09.2012, a.a.O., Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 11/13 - Rn. 13;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 15; BGH, Beschluss v. 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 9;… BGH, Beschluss v. 27.06.2019 - IX ZB 5/19 - Rn. 7; alles zitiert nach juris).

    Die Aussetzung ist jedoch grundsätzlich nur dann eröffnet, wenn die Entscheidung in dem einen Rechtsstreit die Entscheidung des anderen rechtlich beeinflussen kann (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11; BGH, Beschluss vom 30.03.2005 - X ZB 26/04 - Rn. 11; beides zitiert nach juris).

  • BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 36; alles zitiert nach juris).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (…vgl. BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 25; BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 23 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 26; alles zitiert nach juris).

    Rn. 55 Den Wert des Beschwerdeverfahrens hat das Gericht mit einem Fünftel der Hauptsache bemessen (vgl. BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 24 m.w.N., zitiert nach juris).

  • BGH, 25.07.2019 - I ZB 82/18

    Internationaler Straßengüterverkehr im Anwendungsbereich der CMR: Aussetzung …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 27 Im Beschwerdeverfahren ist in vollem Umfang zu überprüfen, ob auf Tatbestandsseite ein Aussetzungsgrund vorliegt (…BGH, Beschluss v. 24.07.2023 - VIa ZB 10/21 - Rn. 11;… BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 38; alles zitiert nach juris).

    Rn. 45 Das Beschwerdegericht darf auf der Rechtsfolgenseite eine Ermessensausübung des erstinstanzlichen Gerichts nur darauf überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder ob Ermessensfehler gegeben sind (BGH…, Beschluss vom 03.03.2005 - IX ZB 33/04, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 22.06.2011 - I ZB 64/10, Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18 - Rn. 36, 38; alles zitiert nach juris).

    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (…BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 20; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - I ZB 82/18, Rn. 36; alles zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 10.10.2008 - 9 W 78/08

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine mit einer Vorlageentscheidung an ein …

    Auszug aus KG, 17.05.2024 - 21 W 5/24
    Rn. 18 Diese Möglichkeit der Überprüfung gilt jedoch nach fast einhelliger Auffassung nicht für Aussetzungsentscheidungen, die mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht verbunden sind, also vor allem nicht für die Aussetzungsbeschlüsse nach Art. 100 Abs. 1 GG sowie für Vorlageentscheidungen anderer Art, etwa die Vorlage an den EuGH (…OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977 - 6 W 80/77 - Rn. 24 ff; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008 - 9 W 78/08 - Rn. 1 m.w.N.;… OLG Köln, Beschluss v. 23.01.2024 - 19 W 1/24 - Rn. 8 m.w.N.; jeweils zitiert nach juris;… Stackmann in: MünchKomm. zur ZPO, 6. Aufl., 2020, § 252 Rdnr. 17;… Rother in: Stein/Jonas, Komm. zur ZPO, 23. Aufl., § 252 Rdnr. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 252 Rn. 2 m.w.N.;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 45. Aufl., § 252 Rdnr. 1, vor § 239 Rdnr. 10;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 128 Rdnr. 15; teilweise ablehnend: Pfeiffer, NJW 1994, 1969).

    Hintergrund dieses einschränkenden Verständnisses von § 252 ZPO ist das Gebot der allgemeinen Prozessgrundsätze, nach denen die Instanzgerichte ihre eigentliche Prozessentscheidung unabhängig und ohne Steuerung von außen - grundsätzlich auch ohne eine solche durch die übergeordnete Instanz - finden und fällen dürfen, was etwa in § 355 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebracht wird (…OLG Köln, Beschluss v. 13.05.1977 - 6 W 80/77 - Rn. 31; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008 - 9 W 78/08 - Rn. 1 m.w.N.).

    Rn. 21 Die Gegenauffassung verneint die Anfechtbarkeit isolierter Aussetzungsbeschlüsse demgegenüber mit der Begründung, dass es aus der Sicht der Parteien keinen Unterschied mache, ob das Ausgangsgericht wegen derselben Frage, über die vom EuGH bereits aufgrund der Vorlage eines anderen Gerichts vorab zu entscheiden ist, eine unanfechtbare weitere Vorlageentscheidung treffe oder ob es lediglich die Vorabentscheidung in dem anderen Verfahren abwarte; mit der Entscheidung über die Aussetzung bringe das Gericht zum Ausdruck, dass es, hätte nicht bereits ein anderes Gericht die Frage vorgelegt, die identische Auslegungsfrage an den Europäischen Gerichtshof richten würde (…vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 06.10.2014, 4 W 33/14, Rn. 16 ff.; OLG Celle, Beschluss v. 10.10.2008, 9 W 78/08, Rn. 3;… OLG Köln, Beschluss v. 17.05.2023 - 15 W 19/23 - Rn. 17, 19 f; alles zitiert nach juris).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …

  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

  • BGH, 22.03.2024 - I ZR 88/23

    Online-Sportwette: Wirksamkeit des Wettvertrags; Rückerstattungsanspruch eines …

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …

  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter mit Sitz auf Malta wegen …

  • OLG Bamberg, 27.02.2024 - 10 U 22/23

    Anspruch auf Rückzahlung von Glückspieleinsätzen gegen Online-Anbieter aus …

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein, …

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 158/11

    Gaspreise in der Grundversorgung

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZB 33/04

    Aussetzung eines Rechtsstreits

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10

    Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13

    Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze

  • LG Lübeck, 15.02.2024 - 15 O 134/22

    Verfahrensaussetzung bei einem vor dem Gerichtshof der Europäischen Union …

  • OLG Hamm, 21.03.2023 - 21 U 116/21

    Rückforderung verlorener Online-Glücksspieleinsätze wegen fehlender Konzession …

  • OLG Braunschweig, 14.02.2022 - 4 W 16/21

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen …

  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …

  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen …

  • OLG Frankfurt, 06.10.2023 - 17 W 23/23

    Sofortige Beschwerde gegen die Aussetzung

  • OLG Braunschweig, 18.04.2023 - 4 W 4/23

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Prüfungsmaßstab; Statthaftigkeit; Verwirkung; …

  • OLG Naumburg, 26.07.2024 - 2 W 28/24

    Sofortige Beschwerde gegen eine isolierte Verfahrensaussetzung wegen eines …

    Rn. 19 a) Diese Möglichkeit der Überprüfung gilt zwar nach fast einhelliger Auffassung nicht für Aussetzungsentscheidungen, die mit einer Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht verbunden sind, also vor allem nicht für die Aussetzungsbeschlüsse nach Art. 100 Abs. 1 GG sowie für Vorlageentscheidungen anderer Art, etwa die Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV (z. B. KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 18 m. w. N.; OLG Köln…, Beschluss vom 15.03.2024, 19 W 18/24, Rz. 8 m. w. N.; OLG Köln…, Beschluss vom 23.01.2024, 19 W 1/24, Rz. 8 m. w. N.; OLG Celle…, Beschluss vom 10.10.2008, 9 W 78/08, Rz. 1 m. w. N.; jeweils zitiert nach juris;… Stackmann in: MüKo-ZPO, 6. Aufl., 2020, § 252 Rdnr. 17;… Rother in: Stein/Jonas, Komm. zur ZPO, 23. Aufl., § 252 Rdnr. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 252 Rz. 2 m. w. N.).

    Hintergrund dieses einschränkenden Verständnisses von § 252 ZPO ist das Gebot der allgemeinen Prozessgrundsätze, nach denen die Instanzgerichte ihre eigentliche Prozessentscheidung unabhängig und ohne Steuerung von außen - grundsätzlich auch ohne eine solche durch die übergeordnete Instanz - finden und fällen dürfen, was etwa in § 355 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck gebracht wird (z. B. KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 18 m. w. N.).

    Zur Begründung wird angeführt, dass die Parteien durch die isolierte Aussetzung mit einem fremden Vorlageverfahren konfrontiert würden, das nicht Teil des auszusetzenden Zivilprozesses sei, so dass im Rechtsweg zumindest die Klärung ermöglicht werden müsse, ob eine Parallelsache vorliege und deshalb eine Aussetzung gerechtfertigt sei (z. B. KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 18; OLG Köln…, Beschluss vom 15.03.2024, 19 W 18/24, Rz. 11; OLG Köln…, Beschluss vom 23.01.2024, 19 W 1/24, Rz. 10, 11; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 18.04.2023, 4 W 4/23, Rz. 26 ff.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 14.02.2022, 4 W 16/21, Rz. 34 ff.; alle zitiert nach juris).

    So ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, sein Ermessen an die Stelle des dem Erstgericht eingeräumten Ermessens zu setzen oder eigene Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen (z. B. KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 22).

    Rn. 26 1. a) Nach dem vorgenannten eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts ist auf der Tatbestandsseite allein zu prüfen, ob eine "Parallelsache" in dem Sinne vorliegt, dass die Vorlage durch das andere Gericht überhaupt eine Aussetzung in entsprechender Anwendung von § 148 ZPO zulässt, ob also ein Aussetzungsgrund gegeben ist (z. B. BGH…, Beschluss vom 24.07.2023, VIa ZB 10/21, Rz. 12; KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 27 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 14.05.2024, 4 W 24/24, Rz. 9; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 29.04.2024, 2 W 12/24, Rz. 6; alle zitiert nach juris und jeweils m. w. N.).

    Dem Beschwerdegericht sind eigene Zweckmäßigkeitserwägungen verwehrt (z. B. BGH…, Beschluss vom 09.03.2021, II ZB 16/20, Rz. 20 m. zahlr. weiteren Nachw.; KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 45 m. w. N.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 14.05.2024, 4 W 24/24, Rz. 9; alle zitiert nach juris).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach den §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (z. B. BGH…, Beschluss vom 09.03.2021, II ZB 16/20, Rz. 23; KG Berlin, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24, Rz. 54 m. w. N.; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Beschluss vom 14.05.2024, 4 W 24/24, Rz. 16 m. w. N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 29.04.2024, 2 W 12/24, Rz. 10 m. w. N., alle zitiert nach juris).

  • BGH, 23.01.2025 - I ZB 39/24

    Sofortige Beschwerde gegen einen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund des …

    Rn. 14 (a) Die Anfechtbarkeit einer solchen Aussetzungsentscheidung wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedlich beurteilt (…dafür OLG Braunschweig, MDR 2022, 1050 [juris Rn. 28 bis 35];… OLG Frankfurt, MDR 2024, 123 [juris Rn. 10];… OLG Köln, MDR 2024, 395 [juris Rn. 10]; OLG Köln…, Beschluss vom 15. März 2024 - 19 W 18/24, juris Rn. 10 f.; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. April 2024 - 14 W 9/24, juris Rn. 8; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 12 W 9/24, juris Rn. 5; KG, MDR 2024, 1001 [juris Rn. 19 bis 23]; OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Juli 2024 - 2 W 28/24, juris Rn. 20 bis 23; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 14 W 122/24, juris Rn. 45;… aA OLG Celle, MDR 2009, 218 [juris Rn. 3]; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14, juris Rn. 18;… OLG Köln, MDR 2023, 1068 [juris Rn. 17]).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2024 - 2 W 21/24

    Beschwerde gegen isolierte Aussetzungsbeschlüsse i.R.v. Zahlungsansprüchen im …

    Zur Begründung wird angeführt, dass die Parteien durch die isolierte Aussetzung mit einem fremden Vorlageverfahren konfrontiert würden, das nicht Teil des auszusetzenden Zivilprozesses sei, so dass im Rechtsweg zumindest die Klärung ermöglicht werden müsse, ob eine Parallelsache vorliege und deshalb eine Aussetzung gerechtfertigt sei (KG, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24; OLG Köln, ebd. und Beschluss vom 15. März 2024 - 19 W 18/24 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 18. April 2023 - 4 W 4/23 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Februar 2022 - 4 W 16/21 - ohne nähere Begründung OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2024 - 14 W 122/24 e -, Rdnr. 45; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 12 W 9/24 -, Rdnr. 5).

    Der Entscheidungsprärogative der Vorinstanz kann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts entsprechend eingeschränkt wird (OLG Naumburg…, Beschluss vom 26. Juli 2024 - 2 W 28/24 -, BeckRS 2024, 26552, Rdnr. 23 bei juris; KG, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24 - Rdnr. 22 bei juris).

  • OLG Rostock, 05.03.2025 - 4 W 5/25

    Aussetzung des Verfahrens zur Rückzahlung verlorener Wetteinsätze bis zur …

    Im übrigen hat der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden, ob ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt sein kann, wenn der Mitgliedstaat - entgegen der Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-148/15 - keine wissenschaftlichen Belege für die spezifischen Gefahren der Online-Casinospiele vorgelegt hat, in deren Folge die Beschränkung als verhältnismäßig angesehen werden kann, um die Regelungsziele zu erreichen (so auch KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24 -, juris Rn. 38; OLG Stuttgart…, Urteil vom 12.04.2024 - 5 U 149/23 - juris Rn. 98).
  • OLG Jena, 26.07.2024 - 4 W 296/23

    Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

    Rn. 13 Zwar findet gemäß § 252 ZPO gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nach herrschender Auffassung indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen (zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei Aussetzung im Hinblick auf ein fremdes Vorabentscheidungsersuchen vgl. z.B.: KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 - a.A. z.B. OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.) - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ausgesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 -, dort Seite 4 (nicht veröffentlicht), unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, vertretenen Auffassung; ebenso z.B.: Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; ausdrücklich offengelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2025 - 3 W 15/24

    Sofortige Beschwerde gegen isolierten Aussetzungsbeschluss aufgrund …

    Zwar ist § 252 ZPO im Rahmen einer teleologischen Reduktion in den Fällen unanwendbar, in denen ein Zivilgericht einen Rechtsstreit infolge eines eigenen Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV aussetzt (vgl. etwa KG, Beschluss vom 17.05.2024 - 21 W 5/24 MDR 2024, 1001; OLG Köln, Beschluss vom 15.03.2024 - 19 W 18/24 juris; in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 23.01.2025 - I ZB 39/24 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2025 - 4 W 19/24

    Kostenentscheidung bei erfolgloser sofortiger Beschwerde nach § 252 ZPO

    Der Entscheidungsprärogative des Erstgerichts kann durch einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab des Beschwerdegerichts Rechnung getragen werden (vgl. zur Zulässigkeit ausführlich KG, Beschluss vom 17.05.2024, 21 W 5/24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.12.2022, 4 W 28/22).
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