Rechtsprechung
| KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 97 Abs 1 ZPO, § 412 ZPO, § 485 ZPO, § 492 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 1 ZPO
Anfechtbarkeit einer Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten in einem selbständigen Beweisverfahren - RA Kotz
Selbstständigen Beweisverfahren - Zurückweisung von Ergänzungsfragen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO §§ 485, 492, 572
Ergänzungsfragen im selbständigen Beweisverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 412 ; ZPO § 485 ; ZPO § 492
Anordnung der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zur Frage von Trittschallmängeln in einer Wohnanlage; Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zurückweisung von Ergänzungsfragen ist nicht anfechtbar!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zur Frage von Trittschallmängeln in einer Wohnanlage; Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zurückweisung von Ergänzungsfragen ist nicht anfechtbar! (IBR 2025, 1035)
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 19.12.2024 - 39 OH 2/21
- LG Berlin, 19.12.2024 - 39 OH 2/21
- KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 596
- NZBau 2025, 378
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 16 Nach dieser Maßgabe ist die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO im selbstständigen Beweisverfahren nicht anfechtbar (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 5).Die Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren gehen grundsätzlich nicht weiter als im Hauptsacheverfahren, § 492 ZPO (…BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 7).
Hat dieser Antrag im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg, ist das Unterlassen einer weiteren Begutachtung als etwaiger Verfahrensfehler im Rechtsmittelverfahren überprüfbar (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 7 BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 12 m.w.N).
Eine Beweiswürdigung findet im selbstständigen Beweisverfahren indessen nicht statt (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 8).
Rn. 17 Die Tätigkeit des mit dem selbstständigen Beweisverfahren beauftragten Gerichts beschränkt sich vielmehr auf die Entgegennahme und formelle Prüfung des Antrags gemäß §§ 487, 490 ZPO, die Ladung des Gegners nach § 491 ZPO und die Durchführung der Beweisaufnahme nach Maßgabe des § 492 ZPO (…BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 14 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 8).
Ist es dem Gericht aber im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens verwehrt, die Frage der Erforderlichkeit eines neuen Gutachtens mit Blick auf die Schlüssigkeit und Erheblichkeit zu prüfen, so ist die Ablehnung eines hierauf gerichteten Antrags auch der Überprüfung im Beschwerdeverfahren entzogen (…BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 15 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 8).
Rn. 18 Die Zielsetzung im selbstständigen Beweisverfahren, ein Hauptsacheverfahren zu vermeiden, rechtfertigt es nicht, den Parteien im selbstständigen Beweisverfahren die Möglichkeit an die Hand zu geben, über den verfahrenseinleitenden Antrag hinaus Art, Umfang und Dauer der Beweiserhebung zu bestimmen (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9).
Zudem steht einer Überprüfung von Entscheidungen über die Art und Weise der Beweiserhebung die Vorschrift des § 355 Abs. 2 ZPO entgegen, die auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung findet (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9).
Rn. 19 Etwas anderes gilt allein für den Antrag einer Partei auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens, denn einem solchen Antrag hat das Gericht grundsätzlich - ohne Würdigung der bisher erhobenen Beweise - zu entsprechen (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9;… BGH, Beschluss v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Rn. 7).
Dieses Antragsrecht besteht deshalb auch im selbstständigen Beweisverfahren (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Rn. 14 f).
- BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16
Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Die Parteien sollen nicht die gesamte Amtstätigkeit des Gerichts einer Beschwerde zugänglich machen können (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 9 m.w.N.).Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 9 m.w.N.;… vgl. BGH, Beschluss v. 20.02.2020 - I ZB 45/19 - Rn. 23 m.w.N.;… OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 8;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 567, Rn. 5 m.w.N).
Die Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren gehen grundsätzlich nicht weiter als im Hauptsacheverfahren, § 492 ZPO (BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 12 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 7).
Hat dieser Antrag im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg, ist das Unterlassen einer weiteren Begutachtung als etwaiger Verfahrensfehler im Rechtsmittelverfahren überprüfbar (BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 7 BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 12 m.w.N).
Rn. 17 Die Tätigkeit des mit dem selbstständigen Beweisverfahren beauftragten Gerichts beschränkt sich vielmehr auf die Entgegennahme und formelle Prüfung des Antrags gemäß §§ 487, 490 ZPO, die Ladung des Gegners nach § 491 ZPO und die Durchführung der Beweisaufnahme nach Maßgabe des § 492 ZPO (BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 14 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 8).
Ist es dem Gericht aber im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens verwehrt, die Frage der Erforderlichkeit eines neuen Gutachtens mit Blick auf die Schlüssigkeit und Erheblichkeit zu prüfen, so ist die Ablehnung eines hierauf gerichteten Antrags auch der Überprüfung im Beschwerdeverfahren entzogen (BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 15 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 8).
Dementsprechend kann die Würdigung, ob Fragen und Ergänzungsfragen zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten eine auch im Erkenntnisverfahren nicht zulässige Ausforschung darstellen (vgl. BGH, Beschluss v. 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 19;… Zöller/Herget, ZPO, 35. Aufl., § 487, Rn. 4 m.w.N.), ebenfalls nicht an das Beschwerdegericht herangetragen werden, da dem Gericht im selbstständigen Beweisverfahren eine Schlüssigkeits- und Erheblichkeitsprüfung ohnehin verwehrt ist.
- BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04
Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 19 Etwas anderes gilt allein für den Antrag einer Partei auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens, denn einem solchen Antrag hat das Gericht grundsätzlich - ohne Würdigung der bisher erhobenen Beweise - zu entsprechen (…BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9; BGH, Beschluss v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Rn. 7).Anders als bei der Beweisaufnahme im Erkenntnisverfahren (vgl. § 355 Abs. 2 ZPO) handelt es sich bei der Zurückweisung des Gesuchs auf Anhörung eines Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren um eine Entscheidung, die das Verfahren weitgehend abschließt und die deshalb nicht erst in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache geklärt werden kann (BGH, Beschluss v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Rn. 7).
Dieses Antragsrecht besteht deshalb auch im selbstständigen Beweisverfahren (…BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09 - Rn. 9 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 13.09.2005 - VI ZB 84/04 - Rn. 14 f).
- BGH, 20.02.2020 - I ZB 45/19
Schiedsverfahren: Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des staatlichen Gerichts …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH…, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 9 m.w.N.; vgl. BGH, Beschluss v. 20.02.2020 - I ZB 45/19 - Rn. 23 m.w.N.;… OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 8;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 567, Rn. 5 m.w.N).Rn. 28 Die sofortige Beschwerde ist im Streitfall auch nicht wegen besonderer Umstände ausnahmsweise über die beiden in § 567 Abs. 1 ZPO genannten Alternativen hinaus statthaft (vgl. BGH, Beschluss v. 20.02.2020 - I ZB 45/19 - Rn. 18, 25 ff).
- OLG Stuttgart, 08.05.2024 - 10 W 22/24
Beschwerdemöglichkeit einer Ablehnung eines Antrags auf ergänzende oder …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 14 Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder Gegenfragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 13;… Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 08.03.2022 - 2 W 4/22 - Rn. 11 ff;… Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 01.04.2020 - 11 W 3/20 - Rn. 3 m.w.N.;… vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 30.06.2011 - 5 W 138/11 - Rn. 12, 15 ff).Deshalb ist dem Antragsteller die Beschwerde versagt, wenn die angefochtene Entscheidung ohne die Notwendigkeit eines Antrags von Amts wegen ergehen kann (BGH…, Beschluss vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16 - Rn. 9 m.w.N.;… vgl. BGH, Beschluss v. 20.02.2020 - I ZB 45/19 - Rn. 23 m.w.N.; OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 8;… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl., § 567, Rn. 5 m.w.N).
- BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04
Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 35 Eine Kostenentscheidung kann nicht ergehen, wenn die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und das durch diese Ausgangsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptsacheverfahrens darstellt (…BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 23; BGH, Beschluss v. 12.12.2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12 m.w.N; jeweils eine Aussetzungsentscheidung betreffend.). - BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 35 Eine Kostenentscheidung kann nicht ergehen, wenn die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und das durch diese Ausgangsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptsacheverfahrens darstellt (BGH, Beschluss v. 09.03.2021 - II ZB 16/20 - Rn. 23;… BGH, Beschluss v. 12.12.2005 - II ZB 30/04 - Rn. 12 m.w.N; jeweils eine Aussetzungsentscheidung betreffend.). - BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11
Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden in diesem Fall einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 08.04.2014 - XI ZB 40/11 - Rn. 26;… Stein/Jacobs ZPO, § 572 Rn. 48 m.w.N.;… Musielak/Voit/Ball, 21. Aufl. 2024, ZPO § 572 Rn. 24;… BeckOK ZPO/Wulf, 53. Ed. 1.7.2024, ZPO § 572 Rn. 26;… MüKo/Hamdorf, 6. Aufl. 2020, ZPO § 572 Rn. 40). - OLG Rostock, 17.03.2008 - 3 W 28/08
Selbständiges Beweisverfahren: Beschwerderecht gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Eine Entscheidung von Amts wegen rechtfertigt die Beschwerde auch dann nicht, wenn mit ihr zugleich ein Gesuch einer Partei entschieden wird (OLG Rostock, Beschluss v. 17.03.2008 - 3 W 28/08 - Rn. 8 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 30.06.2011 - 5 W 138/11
Selbstständiges Beweisverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer weiteren …
Auszug aus KG, 10.03.2025 - 21 W 5/25
Rn. 14 Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder Gegenfragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (…vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 08.05.2024 - 10 W 22/24 - Rn. 13;… Beschluss des OLG des Landes Sachsen-Anhalt v. 08.03.2022 - 2 W 4/22 - Rn. 11 ff;… Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 01.04.2020 - 11 W 3/20 - Rn. 3 m.w.N.; vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 30.06.2011 - 5 W 138/11 - Rn. 12, 15 ff). - OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 11 W 3/20
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ergänzung …
- OLG Naumburg, 08.03.2022 - 2 W 4/22
Anfechtbarkeit der Ablehnung der Einholung eines Ergänzungsgutachtens im …
- OLG Braunschweig, 14.10.2025 - 5 W 5/25
Beendigung selbstständiges Beweisverfahren; Ladung des Sachverständigen; …
Die Ausübung der Rechte aus § 411 Abs. 3 ZPO und §§ 402, 397 Abs. 1 ZPO findet seine Grenzen in den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechtes, d.h. dass die Beweismöglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren grundsätzlich nicht weiter gehen können als diejenigen im Hauptsacheverfahren, da nach § 492 ZPO die Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren den Regeln des Erkenntnisverfahrens folgt (BGH…, Beschluss vom 09.02.2010, VI ZB 59/09, DS 2010, 397 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 13.09.20205, VI ZB 84/04, DS 2006, 28, KG Berlin, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, NZBau 2025, 378 (379 ff.)).Dass dem Antrag einer Partei auf Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens im selbstständigen Beweisverfahren stets zu entsprechen ist, weil es sich - anders als bei der Beweisaufnahme im Erkenntnisverfahren (vgl. § 355 Abs. 2 ZPO) - bei einer Zurückweisung dieses Gesuchs um eine Entscheidung handelt, die das selbstständige Beweisverfahren weitgehend abschließt und die deshalb nicht erst in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache geklärt werden kann (KG Berlin, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, NZBau 2025, 378 (379 ff.) m.w.N.), steht hierzu nicht im Widerspruch.
Zwar kann eine Kostenentscheidung grundsätzlich nicht ergehen, wenn die Ausgangsentscheidung als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und das durch diese Ausgangsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren nur einen Bestandteil des Hauptsacheverfahrens darstellt (BGH…, Beschluss vom 09.03.2021, II ZB 16/20, NJW-RR 2021, 638 Rn. 23 eine Aussetzungsentscheidung betreffend; KG, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, BeckRS 3425, Rn. 33 ff.).
Denn die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden in diesem Fall einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (KG, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, BeckRS 3425, Rn. 33 ff. m.w.N.).
Bei einer erfolglosen Beschwerde im selbstständigen Beweisverfahren sind dagegen die Kosten dem Beschwerdeführer gemäß § 97 Abs. 1 ZPO aufzuerlegen (KG, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, BeckRS 3425, Rn. 33 ff. m.w.N. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13.06.2025, 11 W 12/25, BeckRS 13769 Rn. 3;… BeckOK-ZPO/Kratz, 58. Ed. Stand: 01.09.2025, § 490 Rn. 6;… Anders/Gehle/Bünnigmann, ZPO, 83. Aufl. 2025, § 490 Rn. 10;… Zöller/Herget, 35. Aufl. 2024, § 490 Rn. 5;… Stein/Jonas/Jacobs, ZPO, 23. Aufl. 2018, § 572 Rn. 47 f.; offengelassen OLG Celle…, Beschluss vom 09.04.2015, 13 W 18/15, NJW 2015, 3174 Rn. 6).
Das aus § 97 Abs. 1 ZPO folgende Veranlasserprinzip überlagert insofern den allgemeinen Grundsatz, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens Bestandteil der Kosten im Hauptsacheverfahren sind, da anderenfalls die in der Hauptsache obsiegende Partei von der Kostenbelastung durch ein von ihr erfolglos geführtes Beschwerdeverfahren frei würde (KG, Beschluss vom 10.03.2025, 21 W 5/25, BeckRS 3425, Rn. 33 ff. m.w.N.).
- OLG Hamm, 10.09.2025 - 24 W 14/25
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Ein Beschwerderecht gegen die im selbstständigen Beweisverfahren getroffene Entscheidung, Ergänzungsfragen oder Einwänden zu einem Sachverständigengutachten nicht weiter nachzugehen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ).Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder Gegenfragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 9 W 862/25 Bau e ; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 W 3/20 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 5 W 138/11 - 57 ).
Unter dem Tatbestandsmerkmal "Gesuch" ist nur ein förmlicher Antrag zu verstehen; die Anregung einer Partei genügt hingegen nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ).
(2) Die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist im selbstständigen Beweisverfahren nicht anfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - VIII ZB 57/10 ; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09 ; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 ; OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 9 W 862/25 Bau e ; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ; KG Berlin, Beschluss vom 2. Januar 2025 - 2 W 18/24 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 13 W 14/18 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. September 2010 - 10 W 39/10 ; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2022 - 2 W 4/22 ; OLG Köln, Beschluss vom 7. November 2019 - 7 W 45/19 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 10 W 319/17 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 5 W 570/11 ; OLG Celle, Beschluss vom 28. September 2010 - 4 W 168/10 ).
Wenn gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben ist, so gilt dies erst recht für die Zurückweisung von Ergänzungsfragen oder Einwänden zu einem schriftlichen Sachverständigengutachten (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juli 2025 - 9 W 862/25 Bau e ; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ).
Die Frage, ob die vom Antragsteller vorgetragenen Tatsachen überhaupt entscheidungserheblich sind, muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben; ansonsten liefe das selbstständige Beweisverfahren Gefahr, in Umfang und Dauer in einer nicht mehr vom Gesetz gedeckten Weise auszuufern (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 ).
- OLG Köln, 20.05.2025 - 11 W 13/25
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!
Rn. 7 Soweit zuletzt vermehrt angenommen wird, das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde sei gegen die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten nicht statthaft (OLG Stuttgart, NJW 2024, 2774; KG, Beschl. v. 10.03.2025 - 21 W 5/25, BeckRS 2025, 3425), vermag der Senat diese Rechtsansicht nicht zu teilen: Eine beantragte ergänzende schriftliche Begutachtung stellt in diesem Sachzusammenhang ein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar.
- KG, 24.02.2026 - 7 W 2/26
Ablehnung weiterer Beweisfragen: Sofortige Beschwerde statthaft?
Entsprechendes soll für "Ergänzungsfragen" zu einem im selbständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten gelten (KG, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 -, juris Rn. 13; a.A. OLG Köln…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - I-11 W 13/25 -, juris Rn. 4).Betont man diesen rein formellen Aspekt bei der Beurteilung, ob eine nunmehr beantragte weitere Beweisfrage bereits Gegenstand einer gerichtlich angeordneten Begutachtung war, könnte - in Abgrenzung von der oben zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09 -, DS 2010, 397 f. und vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09 -, NZBau 2011, 420; KG, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 8. Mai 2024 - 10 W 22/24 -, juris Rn. 13) - eine sofortige Beschwerde gegen die eine entsprechende Vorbegutachtung bejahende Entscheidung des Landgerichts statthaft sein (vgl. insoweit auch die Abgrenzung des OLG Köln…, Beschluss vom 20. Mai 2025 - I-11 W 13/25 -, juris Rn. 3 ff.), wobei sich im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen dahingehend stellen können, ob es sich um eine "neue" Frage oder um eine "Ergänzungsfrage" im obigen Sinne handelt.
- OLG Saarbrücken, 29.09.2025 - 1 W 10/25
Beweisaufnahme nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens
Das unterscheidet die Zurückweisung eines solchen Gesuchs von der Ablehnung einer weiteren Begutachtung nach § 412 ZPO oder einer Gutachtenergänzung, für die eine Anfechtbarkeit jeweils verneint wird (vgl. zur weiteren Begutachtung: BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, MDR 2010, 767, 768 und vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746; zur Gutachtenergänzung: KG, NJW-RR 2025, 596 Rn. 14;… OLG Stuttgart, NJW 2024, 2774 Rn. 13). - OLG Brandenburg, 13.06.2025 - 11 W 12/25
Antrag auf Anordnung an den Sachverständigen, das Gutachten schriftlich zu …
Die sofortige Beschwerde gegen den eine weitere Beweiserhebung ablehnenden Beschluss vom 23. April 2025 ist unzulässig, weil die Statthaftigkeit gegen einen solchen Beschluss weder gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ausdrücklich bestimmt ist und auch kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zurückgewiesen worden ist (…vgl. zu § 412 ZPO: BGH, Beschl. v. 09.02.2010 - VI ZB 59/09, Rn. 5 ff nach juris; zu ergänzenden Fragen: KG, Beschl. v. 10.03.2025 - 21 W 5/25, nach juris). - OLG Brandenburg, 24.11.2025 - 12 W 23/25
Einholung eines weiteren Gutachtens im sBV abgelehnt: Keine Rechtsmittel!
Die auf § 97 Abs. 1 ZPO beruhende Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren ist auch insoweit geboten, als im selbständigen Beweisverfahren eine Kostenentscheidung regelmäßig nicht veranlasst ist (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 10.03.2025 - 21 W 5/25, juris;… Zöller/Herget, ZPO 36. Aufl. § 490 Rdnr. 5). - OLG Brandenburg, 27.11.2025 - 10 W 23/25
Ist die Zurückweisung von Ergänzungsfragen im sBV anfechtbar?
Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder gegen Fragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (…vgl. OLG Stuttgart, NZV 2025, 31 Rn. 13; KG, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 - Beck online; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 W 3/20, Beck-DRS 2020, 7604 Rn. 3 m.w.N.). - OLG Brandenburg j, 27.11.2025 - 10 W 23/25 Der Antrag in einem selbstständigen Beweisverfahren gemäß § 485 ZPO, bestimmte Ergänzungs- oder gegen Fragen durch eine ergänzende schriftliche Begutachtung zu klären, stellt kein das Verfahren betreffendes Gesuch im Sinne des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO dar (…vgl. OLG Stuttgart, NZV 2025, 31 Rn. 13; KG, Beschluss vom 10. März 2025 - 21 W 5/25 - Beck online; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 1. April 2020 - 11 W 3/20, Beck-DRS 2020, 7604 Rn. 3 m.w.N.).
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