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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6837
VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 (https://dejure.org/2025,6837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 (https://dejure.org/2025,6837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2025 - 21 ZB 24.514 (https://dejure.org/2025,6837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; BV Art. 118 Abs. 1; BayVwVfG Art. 48, Art. 49 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 Alt. 1; GKG § 47 Abs. 1 S. 1, § 52 Abs. 3; BayHO Art. 23, Art. 44
    Widerruf und Rückforderung einer an einen Frisörbetrieb ausbezahlten Corona-Soforthilfe rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf und Rückforderung einer einem Gewerbetreibenden ausbezahlten sog. Corona-Soforthilfe

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Corona-Soforthilfen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Corona-Soforthilfen: Durften nicht für Personalkosten verwendet werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Corona Soforthilfe durfte nicht für Personalkosten verwendet werden

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Entscheidend ist daher allein, wie die zuständige Behörde die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist (BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19;… B.v. 27.7.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).

    Rn. 53 Bei Frage 1 ist zunächst festzuhalten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Rechtmäßigkeit der Bewilligungsentscheidung entscheidend ist, wie die zuständige Behörde die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsentscheidung in ständiger, zu einer Selbstbindung der Verwaltung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26;… NdsOVG, U.v. 15.2.2022 - 10 LC 151/20 - juris Rn. 41).

    Der Verwaltungsgerichtshof folgt dem in ständiger Rechtsprechung (…vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 13; U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 4 A 1986/22

    Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Rn. 24 Der Kläger nimmt auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen (U.v. 17.3.2023 - 4 A 1986/22 - juris) und die dortige Rückforderungspraxis Bezug.
  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22

    Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Richtlinien oder sonstige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften dürfen dabei nicht gerichtlich ausgelegt werden, sondern dienen nur dazu, eine dem Gleichheitssatz entsprechende Ermessenausübung der Behörde zu gewährleisten (VGH BW, U.v. 13.7.2023 - 14 S 2699/22 - juris Rn. 63 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426

    Gewährung einer Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Der Verwaltungsgerichtshof folgt dem in ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2023 - 22 ZB 23.1426 - juris Rn. 13;… U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Entscheidend ist daher allein, wie die zuständige Behörde die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist (…BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19;… B.v. 27.7.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2022 - 10 LC 151/20

    Eigenverbrauch; Futtermittel; Grundfutter, selbstverbrauchtes; Teilfläche, …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Ein Anspruch auf die Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv verbeschieden werden (…BayVGH, U.v. 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 26; NdsOVG, U.v. 15.2.2022 - 10 LC 151/20 - juris Rn. 41).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132

    Zuwendung; Rückforderung; Wasserwirtschaftliches Vorhaben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2025 - 21 ZB 24.514
    Entscheidend ist daher allein, wie die zuständige Behörde die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist (…BVerwG, U.v. 16.6.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19; B.v. 27.7.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
  • VG Augsburg, 22.03.2023 - Au 6 K 21.2527

    Novemberhilfe, Dezemberhilfe, fehlende Antragsberechtigung (Betroffenheit), …

  • BVerfG, 23.11.1951 - 1 BvR 208/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen allgemeine Verwaltungsvorschriften

  • VG Würzburg, 23.05.2025 - W 8 K 24.1319

    Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …

    Die Annahme des Beklagten, dass ein rechtmäßiger Bewilligungsbescheid zugrunde liegt, ist nicht zu beanstanden, weil gerade eine Prognose zu einem voraussichtlichen Liquiditätsengpass zu stellen war und zu diesem Zeitpunkt der Engpass für diesen Bewilligungszeitpunkt noch nicht feststehen musste (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 26 f.).

    Maßgeblich sind die Richtlinien in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheides galten, weil grundsätzlich für eine Behörde bei Bescheidung eines Antrags die Rechtslage in der Form maßgeblich ist, wie sie sich zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 9 und 14).

    Ausgehend von den einschlägigen Richtlinien war ab dem 9. April 2020 auch den betreffenden FAQ explizit zu entnehmen, dass Personalkosten keine berücksichtigungsfähigen Ausgaben darstellten (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 14).

    Hingegen kann keine gängige Förderpraxis festgestellt werden, Personalkosten zu berücksichtigen (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 16;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB.473 - BA Rn. 25).

    Eine Plausibilitätsprüfung war ausreichend, um vergleichsweise unbürokratisch bewilligen und auszahlen zu können (ferner vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 15, 21 f., 26 f.).

    Eine abweichende Handhabung in anderen Bundesländern führt nicht zur Ungleichbehandlung der bayerischen Sozialhilfeempfänger, weil die Willkürprüfung auf den Kompetenzbereich der jeweils zuständigen Behörde begrenzt ist (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 18;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB.473 - BA Rn. 13, 23, 26).

    Unter anderem ist ausgeführt, dass sich schon aus dem Bewilligungsbescheid (Nr. 3 und 5) ergibt, dass im Falle eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses die Soforthilfe zurückzuzahlen sei (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 32;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB.473 - BA Rn. 12).

    Praktikabilität, Vereinfachung und Pauschalierung sind nicht zuletzt auch zu Gunsten der Soforthilfeempfänger erfolgt (vgl. BayVGH, B.v. 27. März 2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 15, 27;… vgl. auch VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 79).

    Eine Staffelung der Förderung nach der Personalintensität der Branche wäre zwar von Rechts wegen möglich, eine gerichtlich durchsetzbare Verpflichtung des Beklagten hierzu besteht allerdings nicht (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27. März 2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 37 f.;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB.473 - BA Rn. 23 f.) Denn wegen der besonderen Zielsetzung der Corona-Soforthilfe kann, wie auch schon wiederholt angemerkt, auf strukturelle Einzelheiten, wie die Unterschiede in der Umsatzerzielung bei bestimmten Berufsgruppen, keine Rücksicht genommen werden (…vgl. VG Frankfurt/Oder, U.v. 29.4.2025 - 1 K 1380/24 - juris Rn. 36).

  • VG Bayreuth, 11.05.2026 - B 7 K 25.699

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Corona-Soforthilfe, Verwirkung der Befugnis zum …

    Rn. 33 Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids, die diesem zugrundeliegenden Bewilligungsgrundlagen sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 9;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 30, VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30).

    Rn. 34 Aufgrund der bestandskräftigen, vollständigen Ersetzung des Bescheids vom 28.03.2020 ist einzig auf den Inhalt des Änderungsbescheids vom 01.05.2020 und die diesbezüglichen Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen ("Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige") des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 03.04.2020 abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 9, 14 und 21).

    Denn nur so war es möglich, die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, da das Abstellen auf einen tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass bedeutet hätte, erst dann Hilfen zu bewilligen, wenn ein solcher Eintritt tatsächlich auch hätte nachgewiesen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 21 ZB 24.1717 - BA Rn. 18;… VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 31 ff.;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.).

    Personalkosten sind bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 14, 22 und 35 ff.).

    Um eine solche nachträgliche Tatsache handelt es sich, wenn sich herausstellt, dass überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinne des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Rn. 41 Die expost Betrachtung im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens - obwohl bei Beantragung der Soforthilfen von Seiten des Klägers (zunächst nur) eine Prognose anzustellen war - dahingehend, ob im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich ein Liquiditätsengpass eingetreten ist, ist daher gerichtlich nicht zu beanstanden (…VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 33 ff.;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 17.3.2025 - B 7 K 24.809 - juris Rn. 47; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21 ff.).

    Rn. 51 Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass Personalkosten bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses ausgeklammert werden (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22 u. 35 ff.).

    Auch eine ggf. abweichende Handhabung in anderen Ländern führt nicht zu einer Ungleichbehandlung der bayerischen Soforthilfeempfänger, denn die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung des Subventionsgebers, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln, ist auf den Kompetenzbereich der jeweils zuständigen Behörde begrenzt (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 18).

    Ersichtlich pointierte Pressemitteilungen beinhalten keine Aussage zu den Details eines Förderprogramms (…vgl. VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 130; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 33 und 57;… B.v. 21.5.2025 - 21 ZB 25.467 - BA Rn. 35 ff.).

  • VG München, 13.04.2026 - M 23 K 24.5768

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, …

    Rn. 20 Zur Begründung verwies die Beklagte im Wesentlichen auf die Gründe des angegriffenen Bescheides und des Gewährungsbescheides sowie die Entscheidung des BayVGH vom 27.03.2025, Az. 21 ZB 24.514.

    Rn. 35 a) Bei Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…BVerwG, U.v. 11.02.1983 - 7 C 70/80 - juris, Rn. 16; VG Ansbach, U.v. 29.01.2024 - AN 15 K 23.1671; BayVGH, B.v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris, Rn. 21).

    Bei objektiver Betrachtungsweise musste die Klageseite von Beginn an davon ausgehen, dass ihr die Soforthilfe nur endgültig gewährt wird, soweit ihr infolge der Corona-Pandemie tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist (…vgl. eingehend VG Würzburg, U.v. 13.01.2025 - W 8 K 24.641 - juris, Rn. 82 ff. mwN; VG Bayreuth, GB.v. 26.02.2025 - B 7 K 24.519;… VG Ansbach, U.v. 29.01.2024 - AN 15 K 23.1671 - juris, Rn. 80; BayVGH, B.v. 27.03.2025, aaO - juris, Rn. 21).

    Richtlinien oder sonstige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften dürfen dabei nicht gerichtlich ausgelegt werden, sondern dienen nur dazu, eine dem Gleichheitssatz entsprechende Ermessenausübung der Behörde zu gewährleisten (BayVGH, B.v. 27.03.2025, aaO - juris, Rn. 13).

    Ab dem 9. April 2020 war auch den FAQ des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie explizit zu entnehmen, dass Personalkosten keine berücksichtigungsfähigen Ausgaben darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris, Rn. 14).

    Dabei vermag das Gericht keine Willkür festzustellen (so auch BayVGH, B.v. 27.03.2025, aaO, Rn. 35 ff.).

    Für die Nichtberücksichtigung der Personalkosten besteht jedenfalls ein sachlicher Grund, da insoweit andere Ausgleichsmöglichkeiten wie etwa das Kurzarbeitergeld bestehen (…VG Würzburg, U.v. 19.04.2021 - 8 K 20.1732 = BeckRS 2021, 9386, Rn. 37, 38; BayVGH, B.v. 27.03.2025, aaO, Rn 36).

    Die Soforthilfe erfüllt auch dann ihren Zweck, unter anderem Arbeitsplätze zu erhalten, wenn Personalkosten nicht berücksichtigt werden, da sie mit der Überbrückung des Liquiditätsengpasses existenzbedrohliche Lagen für die Betriebe abzuwenden vermag (so auch BayVGH, B.v. 27.03.2025, aaO).

  • VG Bayreuth, 15.10.2025 - B 7 K 25.485

    Widerruf und Rückforderung "Corona-Soforthilfe", Nichtrückmeldung des …

    Rn. 28 Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids, die diesem zugrundeliegenden Bewilligungsgrundlagen (Förderantrag und Richtlinien für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für die von der Corona-Virus-Pandemie (SARS-CoV-2) geschädigten Unternehmen und Soloselbständigen ("Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige") des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 03.04.2020) sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 9;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 30, VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30).

    Denn nur so war es möglich, die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, da das Abstellen auf einen tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass bedeutet hätte, erst dann Hilfen zu bewilligen, wenn ein solcher Eintritt tatsächlich auch hätte nachgewiesen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 21 ZB 24.1717 - BA Rn. 18;… VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 31 ff;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.).

    Personalkosten sind bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22).

    Um eine solche nachträgliche Tatsache handelt es sich, wenn sich herausstellt, dass überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinne des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Rn. 34 cc) Aus der nicht erfolgten Rückmeldung durfte die Förderbehörde zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufs- und Leistungsbescheids (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54) auf das Fehlen eines Liquiditätsengpasses schließen.

    Eine Nachholung von Erklärungen im Klageverfahren ist nicht mehr möglich (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54).

    Diese Frage wurde in der bayerischen Rechtsprechung bereits wiederholt - auch vom erkennenden Gericht - entschieden (…vgl. statt vieler VG Bayreuth, U.v. 17.3.2025 - B 7 K 24.809 - juris Rn. 66 ff.; VG Bayreuth, Gb.v. 8.10.2025 - B 7 K 25.380;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 124 ff; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 32 ff. und 57).

  • VG Bayreuth, 04.12.2025 - B 7 K 25.438

    Widerruf und Rückforderung "Soforthilfe, Corona", Rechtmäßigkeit eines generellen …

    Insoweit werde auf den Beschluss des BayVGH vom 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 verwiesen.

    Rn. 29 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs- und Leistungsbescheids ist grds. der Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54), also der Abschluss des Verwaltungsverfahrens.

    Rn. 36 Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des jeweiligen Zuwendungsbescheids, die zugrundeliegenden Bewilligungsgrundlagen (Förderantrag und die einschlägigen Richtlinien) sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 9;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 30, VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30).

    Denn nur so war es möglich, die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, da das Abstellen auf einen tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass bedeutet hätte, erst dann Hilfen zu bewilligen, wenn ein solcher Eintritt tatsächlich auch hätte nachgewiesen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 21 ZB 24.1717 - BA Rn. 18;… VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 31 ff;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.).

    Auch Personalkosten sind nach der ständigen Rechtsprechung bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22).

    Hiermit korrespondiert der der Förderbehörde in Ziffer 7 des Bescheids für den Fall vorbehaltene Widerruf, dass sich nach Stellung des Antrags der Mittelbedarf zur Kompensation des Liquiditätsengpasses reduziert, also mit anderen Worten, wenn sich herausstellt, dass überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinne des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Diese Frage wurde in der bayerischen Rechtsprechung bereits wiederholt - auch vom erkennenden Gericht - entschieden (…vgl. statt vieler VG Bayreuth, U.v. 17.3.2025 - B 7 K 24.809 - juris Rn. 66 ff.;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 124 ff; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 32 ff. und 57).

  • VG Bayreuth, 18.05.2026 - B 7 K 25.1109

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zur Frage der Ansatzfähigkeit von Personalkosten bei der …

    Anders als in der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514) seien hier gerade nicht die Richtlinien vom 03.04.2020 heranzuziehen, sondern ausschließlich und allenfalls die Richtlinien bis einschließlich 02.04.2020.

    Rn. 27 Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids, die diesem zugrundeliegenden Bewilligungsgrundlagen sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 9;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 30, VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30).

    2020, Nr. 156, d.h. die Richtlinie in ihrer Ursprungsfassung (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 9, 14 und 21).

    Rn. 33 Insbesondere waren bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses in Bayern Personalkosten zu keinem Zeitpunkt berücksichtigungsfähig (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB 25.473 - BA Rn. 25).

    Eine ggf. abweichende Handhabung in anderen Ländern führt nicht zu einer Ungleichbehandlung der bayerischen Soforthilfeempfänger, denn die aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung des Subventionsgebers, wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich zu behandeln, ist auf den Kompetenzbereich der jeweils zuständigen Behörde begrenzt (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 18).

    Es handelt sich daher um eine maßgebliche Umstandsänderung, wenn sich herausstellt, dass nachträglich überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinne des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Rn. 37 Die expost Betrachtung im Rahmen eines Rückmeldeverfahrens - obwohl bei Beantragung der Soforthilfen von Seiten der Antragsteller (zunächst nur) eine Prognose anzustellen war - dahingehend, ob im maßgeblichen Zeitraum tatsächlich ein Liquiditätsengpass eingetreten ist, ist daher gerichtlich nicht zu beanstanden (…VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 33 ff.;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 17.3.2025 - B 7 K 24.809 - juris Rn. 47; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21 ff.).

  • VG München, 08.09.2025 - M 23 K 24.1815

    Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, Zweckgebundene Leistung, …

    Rn. 40 Bei Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70/80 - juris Rn. 16, VG Ansbach, U.v. 29.01.2024 - AN 15 K 23.1671- juris, BayVGH, B. v. 27. März 2025 - 21 ZB 24.514 - juris).

    (…vgl. eingehend VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff. m.w.N; VG Bayreuth, U. v. 17. März 2025 - B 7 K 24.809 -, juris, VG Ansbach, U. v. 29. Januar 2024 - AN 15 K 23.1671 - juris, BayVGH, B. v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris).

    Richtlinien oder sonstige ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften dürfen dabei nicht gerichtlich ausgelegt werden, sondern dienen nur dazu, eine dem Gleichheitssatz entsprechende Ermessenausübung der Behörde zu gewährleisten (BayVGH, B. v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris).

    Ab dem 9. April 2020 war auch den FAQ des StMWi explizit zu entnehmen, dass Personalkosten keine berücksichtigungsfähigen Ausgaben darstellen (vgl. BayVGH, B. v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris).

    Für die Nichtberücksichtigung der Personalkosten besteht jedenfalls ein sachlicher Grund, da insoweit andere Ausgleichsmöglichkeiten wie etwa das Kurzarbeitergeld bestehen (VG Würzburg Urt. v. 19.4.2021 - 8 K 20.1732, BeckRS 2021, 9386 Rn. 37, 38, beck-online, BayVGH, B. v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris, VG München, U.v. 5. Juli 2021 - M 31 K 21.1483 - juris).

    Daraus folgt, wird die Existenz von Betrieben gesichert, werden dadurch auch Arbeitsplätze erhalten (vgl. BayVGH, B. v. 27.03.2025 - 21 ZB 24.514 - juris).

  • VG Bayreuth, 02.10.2025 - B 7 K 25.561

    Widerruf einer Corona-Soforthilfe, unterlassene Rückmeldung im generellen und …

    Denn nur so war es möglich, die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, da das Abstellen auf einen tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass bedeutet hätte, erst dann Hilfen zu bewilligen, wenn ein solcher Eintritt tatsächlich auch hätte nachgewiesen werden können (vgl. zur Corona-Soforthilfe BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… zur Soforthilfe-Corona bereits VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30 ff.).

    Personalkosten sind nicht zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22).

    Um eine solche nachträgliche Tatsache handelt es sich, wenn sich herausstellt, dass überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinn des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Rn. 32 (3) Aus der nicht erfolgten Rückmeldung durfte die Förderbehörde zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufs- und Leistungsbescheids (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54) auf das Fehlen eines Liquiditätsengpasses schließen.

    Die Nachholung von Erklärungen im Klageverfahren ist nicht mehr möglich (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54).

    Diese Frage wurde in der bayerischen Rechtsprechung bereits wiederholt - auch vom erkennenden Gericht - entschieden (vgl. statt vieler VG Bayreuth, U.v. 17.3.2025 - B 7 K 24.809 - juris; VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 32 ff. und 57).

  • VG Würzburg, 28.04.2026 - W 8 K 25.66

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen …

    Hingegen kann keine gängige Förderpraxis festgestellt werden, Personalkosten zu berücksichtigen (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 16;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB 25.473 - BA Rn. 25).

    Eine Änderung der Kriterien ist insofern nicht erfolgt, insbesondere wurden Personalkosten vom Beklagten zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Ermittlung des Liquiditätsengpasses mitberücksichtigt (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 12 ff.).

    Eine abweichende Handhabung in anderen Bundesländern führt nicht zur Ungleichbehandlung der bayerischen Soforthilfeempfänger, weil die Willkürprüfung auf den Kompetenzbereich der jeweils zuständigen Behörde begrenzt ist (BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 18;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB 25.473 - BA Rn. 13, 23, 26).

    Es steht allein dem Zuwendungsgeber zu, den Zuwendungszweck zu bestimmen und im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens darüber zu entscheiden, welche Ausgaben er dem Fördergegenstand zuordnet und wer konkret begünstigt werden soll (BayVGH, B.v. 30.4.2026 - 21 ZB 25.2234 - BA Rn. 20 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 35 bis 38).

    So ergibt sich schon aus dem Bewilligungsbescheid, dass im Falle eine Überkompensation des Liquiditätsengpasses die Soforthilfe zurückzuzahlen ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 32;… B.v. 15.5.2025 - 21 ZB.473 - BA Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 05.11.2025 - B 7 K 25.556

    Liquiditätsengpass, Äußerung des Subventionsempfängers weder im …

    Rn. 44 Bei der Ermittlung des Zwecks einer Zuwendung ist auf den Wortlaut des Zuwendungsbescheids, die diesem zugrundeliegenden Bewilligungsgrundlagen (Förderantrag und der Richtlinien für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe vom 17.03.2020) sowie analog § 133 BGB auf den objektiven Gehalt der Erklärung aus Sicht des Empfängers und auf die dem Begünstigten bekannten und erkennbaren Umstände abzustellen (…vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162 - juris Rn. 9;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 30, VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30).

    So war es möglich, die Hilfen bereits im Voraus auszubezahlen, da das Abstellen auf einen tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass bedeutet hätte, erst dann Hilfen zu bewilligen, wenn ein solcher Eintritt tatsächlich auch hätte nachgewiesen werden können (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 25.3.2025 - 21 ZB 24.1717 - BA Rn. 18;… VG Bayreuth, Gb.v. 15.2.2024 - B 7 K 23.378 - juris Rn. 30 ff.;… VG Bayreuth, U.v. 18.12.2023 - B 7 K 22.800 - juris Rn. 31 ff;… VG Würzburg, U.v. 13.1.2025 - W 8 K 24.641 - juris Rn. 82 ff.).

    Personalkosten sind bei der Ermittlung des Liquiditätsengpasses nicht zu berücksichtigen (vgl. statt vieler BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 22).

    Um eine nachträgliche Tatsache handelt es sich, wenn sich herausstellt, dass überhaupt kein oder ein geringerer im Vergleich zum im Bescheid prognostizierten Liquiditätsengpass im Sinne des Zuwendungsgebers eingetreten ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 11).

    Rn. 51 cc) Aus der nicht erfolgten Rückmeldung - trotz ordnungsgemäßer Aufforderung hierzu - durfte die Förderbehörde zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerrufs- und Leistungsbescheids (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54) auf das Fehlen eines Liquiditätsengpasses schließen.

    Eine Nachholung von Erklärungen im Klageverfahren ist nicht mehr möglich (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2025 - 21 ZB 24.514 - juris Rn. 54).

  • VG München, 14.08.2025 - M 23 K 24.4700

    Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, Zweckgebundene Leistung, …

  • VG Würzburg, 07.07.2025 - W 8 K 24.478

    Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …

  • VG München, 12.06.2026 - M 31 K 23.3650

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, …

  • VG München, 12.06.2026 - M 31 K 23.3516

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Werbeagentur, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2026 - 6 B 22.25

    Widerruf und die Rückforderung der sog. Soforthilfe Corona

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2026 - 6 B 4.26

    Widerruf und Rückforderung der sog. Soforthilfe Corona

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2026 - 6 B 3.26

    Widerruf und Rückforderung der sog. Soforthilfe Corona

  • VGH Bayern, 29.09.2026 - 21 ZB 25.2386

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Richtlinie für die Gewährung von …

  • VG München, 21.08.2025 - M 23 K 24.6336

    Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, Zweckgebundene Leistung, …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2025 - 14 S 303/25

    Widerruf von Corona-Soforthilfe aufgrund Zweckverfehlung

  • VG München, 15.07.2026 - M 31 K 23.3985

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III Plus, …

  • VGH Bayern, 14.08.2025 - 21 ZB 24.927

    Corona-Pandemie - Keine Überbrückungshilfe mangels coronabedingten …

  • VGH Bayern, 18.03.2026 - 21 ZB 24.1465

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III -staatliche Billigkeitsleistung, kein …

  • VGH Bayern, 16.07.2025 - 21 ZB 24.820

    Ablehnung der Gewährung einer Überbrückungshilfe für Unternehmensverbund

  • VG Würzburg, 15.09.2025 - W 8 K 24.1419

    Ablehnung und Rückforderung einer Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe …

  • VG München, 25.03.2026 - M 31 K 23.3567

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Antragsberechtigung eines …

  • VG München, 14.04.2026 - M 31 K 23.2807

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2026 - 14 S 300/25

    Keine unmittelbar anspruchsbegründende Außenwirkung von Förderrichtlinien zur …

  • VG München, 14.04.2026 - M 31 K 23.2913

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Verbundene …

  • VG Würzburg, 07.04.2026 - W 8 K 25.235

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Gerichtsbescheid, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, …

  • VG Würzburg, 15.06.2026 - W 8 K 25.59

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Teilablehnung einer Corona-Überbrückungshilfe, …

  • VG Würzburg, 20.10.2025 - W 8 K 25.1531

    Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …

  • VG Würzburg, 20.10.2025 - W 8 K 25.1464

    Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …

  • VG Würzburg, 20.10.2025 - W 8 K 25.1530

    Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, …

  • VG München, 21.08.2025 - M 23 K 24.4186

    Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, Zweckgebundene Leistung, …

  • VG München, 15.12.2025 - M 31 K 23.1473

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III plus, Isolierte Anfechtung der …

  • VG Gießen, 11.07.2025 - 4 K 2345/24
  • VG München, 26.09.2025 - M 31 K 23.1019

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe IV, Nachweis der Coronabedingtheit (hier …

  • VG Bayreuth, 10.12.2025 - B 7 K 24.1096

    Überbrückungshilfe III, fehlende Förderfähigkeit von allgemeinen Umbau- und …

  • VG Würzburg, 13.04.2026 - W 8 K 24.2082

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Teilablehnung einer Corona-Überbrückungshilfe, …

  • VG München, 18.07.2025 - M 31 K 23.939

    Zuwendungsrecht, Neustarthilfe 2022, Nachweis der Coronabedingtheit (hier …

  • VG München, 14.08.2025 - M 23 K 24.5464

    Zuwendungsrecht, Rückforderung Corona-Soforthilfe, Zweckgebundene Leistung, …

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