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Rechtsprechung
   KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8922
KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09 (https://dejure.org/2009,8922)
KG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09 (https://dejure.org/2009,8922)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09 (https://dejure.org/2009,8922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freie Willensbestimmung, Vorsorgevollmacht, Vorsorgeüberwachungsbetreuer, Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; BGB § 1897
    Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung; Fähigkeit eines Volljährigen zur Äußerung eines freien Willens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung, wenn Missbrauch einer Bevollmächtigung anzunehmen ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Anordnung der Betreuung; Fähigkeit eines Volljährigen zurÄußerung eines freien Willens

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 52 XVII D 716
  • LG Berlin - 87 T 335/08
  • LG Berlin - 87 T 95/08
  • KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09, 1 W 214/09

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 133
  • FamRZ 2010, 924
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Rn. 14 Die Tatsachenfeststellung, wozu auch die Würdigung der Gutachten eines Sachverständigen zählt (BayObLG, FamRZ 1999, 817), ist Sache des Tatrichters und vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler zu überprüfen, das heißt dahin, ob der Sachverhalt ausreichend und ohne Gesetzesverletzung aufgeklärt worden ist und der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (Senat, Beschluss vom 24. Mai 2005 - 1 W 91/05 -, OLGReport 2005, 621, 623).

    Bei der Würdigung des Gutachtens eines Sachverständigen hat das Rechtsbeschwerdegericht zusätzlich zu prüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis des Gutachtens nur kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG, FamRZ 1999, 817).

  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach …

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Zu Recht hat das Landgericht diesen Einwand für treuwidrig erachtet, nachdem dem Beteiligten zu 1 bislang jeglicher Kontakt mit dem Betroffenen verwehrt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 W 593-596/07 und 13-16/09 - FGPrax 2009, 209).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei …

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landgerichts, die Angelegenheiten des Betreuten könnten durch einen Bevollmächtigten bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung nicht besorgt werden, in dieser Allgemeinheit zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 215; OLG München, FGPrax 2009, 221, 224).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Das widerspricht aber dem staatlichen Fürsorgeauftrag (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1960 - 1 BvR 526/53 und 29/58 -, Juris, Rdn. 33), wie er im Betreuungsrecht zum Ausdruck kommt (…Wagenitz, in: MüKo, BGB, 5. Aufl., Vorbem. vor §§ 1773 ff, Rdn. 22).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landgerichts, die Angelegenheiten des Betreuten könnten durch einen Bevollmächtigten bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung nicht besorgt werden, in dieser Allgemeinheit zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 215; OLG München, FGPrax 2009, 221, 224).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht; …

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Dem entspricht es, wenn das Landgericht den Bevollmächtigten Rechtsanwalt L. wegen erheblicher Bedenken an dessen Redlichkeit für ungeeignet gehalten hat (vgl. OLG Zweibrücken, OLGReport 2006, 729, 730).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Dabei war es nicht rechtsfehlerhaft, dass das Landgericht insoweit auf seine Ausführungen zur Betreuerauswahl verwiesen hat, weil auch bei der Prüfung der Geeignetheit eines Bevollmächtigten auf die Kriterien zu § 1897 Abs. 4 BGB zurückgegriffen werden kann (OLG Brandenburg, NJW 2005, 1587, 1588).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.September 2009 eingeleiteten …

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Es finden die bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensvorschriften Anwendung, weil die dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG (OLG Köln, FGPrax 2009, 240; 2009, 241 mit Anm. Sternal; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09-, Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - Juris; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1352; BT-Drs.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 3 Wx 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeiten nach Inkrafttreten des FamFG in Übergangsfällen

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Es finden die bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensvorschriften Anwendung, weil die dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG (OLG Köln, FGPrax 2009, 240; 2009, 241 mit Anm. Sternal; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09-, Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - Juris; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1352; BT-Drs.
  • OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09

    Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
    Es finden die bis zum 31. August 2009 geltenden Verfahrensvorschriften Anwendung, weil die dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden sind, Art. 111 Abs. 1 FGG-ReformG (OLG Köln, FGPrax 2009, 240; 2009, 241 mit Anm. Sternal; OLG Schleswig, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 W 152/09-, Juris; OLG Dresden, Beschluss v. 20. Oktober 2009 - 3 W 1077/09 - Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 18 UF 233/09 - Juris; OLG Düsseldorf, MDR 2009, 1352; BT-Drs.
  • BayObLG, 11.04.2001 - 3Z BR 83/01

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

  • OLG Schleswig, 21.10.2009 - 2 W 152/09

    Anwendbares Recht nach Inkrafttreten der FGG-Reform

  • KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04

    Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …

  • OLG Köln, 11.09.2009 - 2 Wx 76/09

    Anwendbares Recht im Grundbuchverfahren in Übergangsfällen

  • KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

  • KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05

    Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem …

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Daraus folge aber nach dem unmissverständlichen Willen des Gesetzgebers keine zur Beschwerde berechtigende Rechtsposition (Verweis auf BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 12-16; Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris, Rn. 9 ff.).

    Das Oberlandesgericht hat sich jedoch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, der in Fortführung seiner früheren Rechtsprechung zu § 20 Abs. 1, § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG annimmt, dass auch § 59 Abs. 1 FamFG Großeltern in Verfahren, die die Bestellung eines Vormunds oder Ergänzungspflegers für ihr Enkelkind zum Gegenstand haben, grundsätzlich keine Beschwerdebefugnis einräumt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris; Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris).

    Sie beruht auf nachvollziehbarer systematischer Auslegung (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 16) und trägt dem legitimen Ziel des Gesetzgebers Rechnung, den Kreis der Beschwerdeberechtigten überschaubar zu halten, um eine zügige Beendigung des gerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, was in sorgerechtlichen Verfahren von besonderem Gewicht ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2013 - XII ZB 31/13 -, juris, Rn. 14; Beschluss vom 2. Februar 2011 - XII ZB 214/09 -, juris, Rn. 10).

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 LA 83/16

    Befriedung; ethische Gründe; Gesamthandseigentum; Jagdausübung

    Gefordert ist vielmehr, dass der Zulassungsantragsteller fallbezogen und substantiiert auf die Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Tatsachenfragen eingeht, deren Unrichtigkeit mit zumindest vertretbaren Erwägungen dartut und sich dazu verhält, dass und aus welchen Gründen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung auf diesen - aus der Sicht des Zulassungsantragstellers fehlerhaften - Erwägungen beruht (Senatsbeschl. v. 18.12.2014 - 4 LA 41/14 - 19.2.2014 - 4 LA 147/13 - 22.10.2010 - 4 LA 294/10 - 9.9.2009 - 4 LA 214/09 - und 8.5.2009 - 4 LA 68/08 - m.w.N.).
  • LG Würzburg, 26.03.2018 - 3 T 614/18

    Beschwerderecht im Betreuungsverfahren (hier: Lebensgefährte als …

    Dies ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11;… Rn. 11, 12; BGH…, Beschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 m.w.N.; KG FamRZ 2010, 924, 925; OLG Zweibrücken OLGR 2006, 729, 730;… Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1896 Rn. 12 m.w.N.).
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