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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03   

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https://dejure.org/2006,18995
LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2006,18995)
LG Köln, Entscheidung vom 07.12.2006 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2006,18995)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2006,18995)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 16.02.2001 - 28 Sch 23/99
    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Hinsichtlich der Vollstreckungsgegenklage der Klägerin gegen den Beschluß des Kammergerichts vom 16. Februar 2001 - 28 Sch 23/99 - wird das Verfahren abgetrennt.

    Die Klägerin beantragt nunmehr noch, den Beklagten zu verurteilen, den Vollstreckungstitel Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichts mit Sitz in Stockholm, Schweden, vom 7. Juli 1998 in Verbindung mit den drei vollstreckbaren Ausfertigungen des Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 16. Februar 2001 (28 Sch 23/99) an die Klägerin herauszugeben und die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel zu unterlassen.

    Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Vollstreckungsgegenklage gegen den Beschluß des Kammergerichts Berlin vom 16. Februar 2001 - 28 Sch 23/99 - war das Verfahren abzutrennen und auf den hilfsweise gestellten Antrag der Klägerin nach Anhörung des Beklagten an das zuständige Kammergericht Berlin zu verweisen.

    Die Klägerin hat keinen Anspruch darauf, den Beklagten zu verurteilen, den Vollstreckungstitel Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichts mit Sitz in Stockholm, Schweden, vom 7. Juli 1998 in Verbindung mit den drei vollstreckbaren Ausfertigungen des Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 16. Februar 2001 (28 Sch 23/99) an die Klägerin herauszugeben und die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel zu unterlassen.

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung bietet § 826 BGB unter besonderen Umständen die Möglichkeit, sich gegen die Vollstreckung aus einem rechtskräftigen, aber materiell unrichtigen Titel zu schützen (BGHZ 101, 380 zum Vollstreckungsbescheid mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Die Rechtskraft muss zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, daß der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage ausnutzt (BGHZ 101, 380 zum Vollstreckungsbescheid mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Eine solche Anwendung des § 826 BGB muss auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise in Frage stellen würde(BGHZ 101, 380 zum Vollstreckungsbescheid mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BGH, 21.11.2000 - VI ZR 231/99

    Schadensersatz bei Tötung des Schuldners eines Leibgedings

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Denn es steht jedenfalls inzwischen fest, daß der Schiedsspruch für die Parteien verbindlich und nicht aufgehoben worden ist (vergl. BGH NJW 2001, 971).
  • OLG Hamm, 29.06.1987 - 11 W 90/86
    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Nach der Rechtsprechung ist für eine solche Klage aus § 826 BGB (auch) das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk künftige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen (OLG Hamm NJW-RR 1987, 1337; OLG Köln OLGR Köln 2001, 226; ebenso: von Staudinger/ Oechsler , Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 826-829, Produkthaftungsgesetz, Neubearbeitung 2003, § 826 BGB Rdnr. 512 m.w.N.), so daß vorliegend das Landgericht Köln zumindest wegen der vom Beklagten bezüglich Grundstücken in Köln-Efferen und -Müngersdorf betriebenen Zwangsvollstreckung örtlich und international zuständig ist.
  • OLG Köln, 17.01.2001 - 19 W 3/01

    Verfahrensrecht; Zuständigkeit bei Klage gegen sittenwidrige Ausnutzung eines

    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Nach der Rechtsprechung ist für eine solche Klage aus § 826 BGB (auch) das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk künftige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen (OLG Hamm NJW-RR 1987, 1337; OLG Köln OLGR Köln 2001, 226; ebenso: von Staudinger/ Oechsler , Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 2, Recht der Schuldverhältnisse, §§ 826-829, Produkthaftungsgesetz, Neubearbeitung 2003, § 826 BGB Rdnr. 512 m.w.N.), so daß vorliegend das Landgericht Köln zumindest wegen der vom Beklagten bezüglich Grundstücken in Köln-Efferen und -Müngersdorf betriebenen Zwangsvollstreckung örtlich und international zuständig ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.1988 - 24 W 3/88
    Auszug aus LG Köln, 07.12.2006 - 22 O 410/03
    Denn die Ausnutzung eines (hier angeblich) erschlichenen Titels im Wege der Zwangsvollstreckung stellt selbst eine unerlaubte Handlung dar und ist nicht lediglich Schadensfolge der Erlangung des Titels, so daß für die Klage auf Unterlassung der Vollstreckung aus einem erschlichenen Titel der Gerichtsstand des § 32 ZPO gegeben ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 939).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Dezember 2006 - 22 O 410/03 -,.
  • LG Köln, 20.02.2014 - 22 O 486/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei einer Entscheidung über

    Es wird insoweit zunächst vollinhaltlich Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils der Kammer vom 07.12.2006 zu Aktenzeichen 22 O 410/03.
  • OLG Köln, 27.04.2017 - 18 U 49/14

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs betreffend die Zuerkennung

    Mit einem am 7. Dezember 2006 verkündeten Urteil - 22 O 410/03 - hat das Landgericht sodann das Verfahren wegen der Vollstreckungsgegenklage abgetrennt und den diesbezüglichen Rechtsstreit an das ausschließlich zuständige Kammergericht verwiesen.
  • OLG Köln, 06.08.2007 - 11 U 6/07

    Zulässigkeit einer Abtrennung des Verfahrens über eine Vollstreckungsgegenklage

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 7.12.2006 (22 O 410/03) wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 12.07.2007 - 8 W 59/07

    Zulässigkeit einer Verweisung bei funktionaler Unzuständigkeit des angerufenen

    Das Landgericht Köln hat sich auf den weiteren Hilfsantrag der Klägerin durch Urteil der 22. Zivilkammer vom 07.12.2006 - 22 O 410/03 - hinsichtlich der (Hilfs-) Vollstreckungsabwehrklage für sachlich und örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit insoweit an das Kammergericht verwiesen.
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   LG Köln, 24.05.2007 - 22 O 410/03   

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https://dejure.org/2007,91182
LG Köln, 24.05.2007 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2007,91182)
LG Köln, Entscheidung vom 24.05.2007 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2007,91182)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 22 O 410/03 (https://dejure.org/2007,91182)
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