Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 22.10.2015

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   VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263   

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https://dejure.org/2015,30045
VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,30045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,30045)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,30045)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu entscheiden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § ... 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG; Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage durch Errichtung von Windkraftanlagen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Störung eines DWD-Wetterradars durch Windenergieanlage (hier verneint)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § ... 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG; Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage durch Errichtung von Windkraftanlagen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der ...

  • rewis.io

    Außenbereich, Beeinträchtigung, Funktionsbeeinträchtigung, Befürchtete Funktionsbeeinträchtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage; Entgegenstehen eines öffentlichen Belangs gegen die Verwirklichung eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens; Wirkungsweise eines Wetterradars ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stört eine Windkraftanlage die Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar - Über Genehmigungsantrag ist neu zu entscheiden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baurechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage bei befürchteter Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu entscheiden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baurechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage bei befürchteter Störung der Funktionsfähigkeit einer Radaranlage

  • maslaton.de (Kurzinformation)

    Niederlage für den DWD: WEA im Umfeld von Wetterradarstandorten zulässig

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Windkraftanlagen und Wetterradar: Stellung des Deutschen Wetterdienstes geschwächt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windräder müssen Rücksicht auf Wetterradar nehmen

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § ... 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG, § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 8, § 5 DWDG; Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO
    Immissionsschutzrecht, Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit bei einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage durch Errichtung von Windkraftanlagen | Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 243
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Das gilt auch im Anwendungsbereich relativ unbestimmter Gesetzestatbestände und -begriffe (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8/06 - NJW 2007, 2790, Rn. 26 ff m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist zwar Ausnahmen zugänglich, wobei aber zu beachten ist, dass es hierfür einer gesetzlichen Beurteilungsermächtigung bedarf und dass der Gesetzgeber eine Beurteilungsermächtigung nur in engen Grenzen und nur aus guten Gründen vorsehen darf (BVerwG, U.v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 35 m.w.N.).

    Ob das Gesetz eine solche Beurteilungsermächtigung enthält, ist durch Auslegung des jeweiligen Gesetzes zu ermitteln (BVerwG, U.v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 26 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat Gesetzen unter anderem dann eine Beurteilungsermächtigung für die Verwaltung entnommen, wenn der zu treffenden Entscheidung in hohem Maße wertende Elemente anhaften und das Gesetz für sie deshalb ein besonderes Verwaltungsorgan für zuständig erklärt, das weisungsfrei, mit besonderer fachlicher Legitimation und in einem besonderen Verfahren entscheidet; dies zumal dann, wenn es sich um ein Kollegialorgan handelt, das mögliche Auffassungsunterschiede bereits in sich zum Ausgleich bringt und die zu treffende Entscheidung damit zugleich versachlicht (BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8/06 - NJW 2007, 2790, Rn. 27 ff m.w.N.).

    Die Voraussetzungen für eine gesetzlich angelegte Beurteilungsermächtigung hat das BVerwG im genannten Urteil (U.v. 16.5.2007, a.a.O., Rn. 28) im Fall der "Sinnenprüfung" für Wein durch eine staatlich beauftragte Weinprüfungskommission angenommen.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung liegt aber nur vor, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt hinreichend sicher zu erwarten ist, dass das Ziel über das Entwurfstadium hinaus zu einer verbindlichen Vorgabe i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG erstarken wird (BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364/371).

    Gerade bei Plänen, die auf der Grundlage des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgestellt werden, muss der Abwägungsprozess weit fortgeschritten sein, bevor sich hinreichend sicher abschätzen lässt, ob eine Ausschlusszone vorliegen wird (BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364/372).

    Dabei sind die öffentliche Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüber zu stellen (BVerwG, U.v. 27.1.2005 - 4 C 5.04 -, BRS 69, Nr. 107; BVerwG, B.v. 5.9.2006 - 4 B 58.07 -, BRS 70, Nr. 96).

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    "Das Berufungsgericht ... hat ferner im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeführt, dass der Bundeswehr bei der Entscheidung, was zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Verteidigungsaufgaben zwingend notwendig ist, ein verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zusteht und es den militärischen Überlegungen zu überlassen ist, wann und in welchem Umfang ein Tiefflugbetrieb im Einzelfall nach Maßgabe der konkreten Verhältnisse durchgeführt wird (vgl. hierzu Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 18.93 - BVerwGE 97, 203, 209 f.)".

    Der anders geartete Grund für die Anerkennung eines verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums wird auch aus den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Dezember 1994 deutlich (BVerwG, U.v. 14.12.1994 - 11 C 18/93 - DVBl 1995, 242, Rn. 24):.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2009 - 8 A 613/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Das OVG NW (U.v. 18.8.2009 - 8 A 613/08 - DVBl 2009, 1581, Rn. 142 bis 151) hat - in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "Funkstellen" - unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschrift die Ansicht vertreten, es könne der Anwendungsbereich von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB zwar im Einzelnen unklar sein, jedenfalls aber habe der Gesetzgeber Gefahren für die Flugsicherheit abwehren, jedoch nicht schlechthin jede Telekommunikationsverbindung vor Beeinträchtigungen schützen wollen; hieraus folge, dass der in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB normierte öffentliche Belang nur dann die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines Vorhabens begründe, wenn es um die Abwehr von Gefahren gehe, deren Gewicht den im Gesetzgebungsverfahren in den Blick genommenen öffentlichen Belangen - im Fall des OVG NW: militärische Belange sowie Flugsicherheit - vergleichbar sei (aus diesem Grund hat das OVG NW im dort entschiedenen Fall den terrestrischen Rundfunkempfang nicht zu den Belangen im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB gezählt).

    Dabei können das Angewiesensein des Vorhabens auf einen bestimmten Standort und die tatsächliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Radaranlage von Bedeutung sein; das Gewicht der ungestörten Funktion einer der Flugsicherheit dienenden Radaranlage kann ein anderes sein als das einer sonstigen Radaranlage (Söfker, a.a.O., § 35 Rn. 110a unter Hinweis u.a. auf OVG NW, U.v. 18.8.2009 - 8 A 613/08 - DVBl 2009, 1581und NdsOVG, B.v. 21.7.2011 - 12 ME 201/10 - NVwZ-RR 2011, 972).

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Zudem liegen noch keine aktuellen artenschutzfachlichen Bewertungen der zuständigen Naturschutzbehörde vor, die dazu vorrangig berufen ist (vgl. BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736, Rn. 43).

    Wie der Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736, Rn. 41, ausgeführt hat, kann zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung, das zur Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB führen soll, als sonstiges Erfordernis der Raumordnung i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben als unbenannter öffentlicher Belang gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegenstehen (z.B. BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4/08 -Rn. 10).

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    d) Der verteidigungspolitische Beurteilungsspielraum, der u.a. Gegenstand des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (BVerwG, B.v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 - BauR 2007, 78, Rn. 2 m.w.N.) gewesen ist und den der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls anerkannt hat (B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - NuR 2014, 879, Rn. 18), hat andere rechtliche Gründe für seine Existenzberechtigung, wie sich aus den Gründen des genannten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ergibt:.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    d) Der verteidigungspolitische Beurteilungsspielraum, der u.a. Gegenstand des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 2006 (BVerwG, B.v. 5.9.2006 - 4 B 58/06 - BauR 2007, 78, Rn. 2 m.w.N.) gewesen ist und den der Verwaltungsgerichtshof ebenfalls anerkannt hat (B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - NuR 2014, 879, Rn. 18), hat andere rechtliche Gründe für seine Existenzberechtigung, wie sich aus den Gründen des genannten Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts ergibt:.
  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 8.78

    Privilegierung von zur allgemeinen Erholung bestimmten Vorhaben im Außenbereich;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Hierbei ist das Gewicht, das der Gesetzgeber der Privilegierung von Vorhaben im Außenbereich beimisst, besonders zu berücksichtigen (Söfker, a.a.O., § 35 Rn. 110a und 60 m.w.N.; BVerwG, U.v. 24.8.1979 - 4 C 8.78 - BayVBl 1980, 309).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2011 - 12 ME 201/10

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Dabei können das Angewiesensein des Vorhabens auf einen bestimmten Standort und die tatsächliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Radaranlage von Bedeutung sein; das Gewicht der ungestörten Funktion einer der Flugsicherheit dienenden Radaranlage kann ein anderes sein als das einer sonstigen Radaranlage (Söfker, a.a.O., § 35 Rn. 110a unter Hinweis u.a. auf OVG NW, U.v. 18.8.2009 - 8 A 613/08 - DVBl 2009, 1581und NdsOVG, B.v. 21.7.2011 - 12 ME 201/10 - NVwZ-RR 2011, 972).
  • VGH Bayern, 06.10.2015 - 22 C 15.1332

    Verpflichtungsklage auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich von den Angaben ausgegangen werden, die der Anlagenbetreiber in seinem Genehmigungsantrag zur Höhe der Herstellungskosten gemacht hat; die Mehrwertsteuer braucht nicht hinzugerechnet zu werden (BayVGH, B.v. 6.10.2015 - 22 C 15.1332 und -.1333 sowie B.v. 19.8.2014 - 22 CS 15.1585).
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 C 14.1595

    Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 05.12.2007 - 4 B 58.07

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz zur höchstrichterlichen

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10

    Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 8 A 2677/06

    Entfall der Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife bei

  • VG Trier, 23.03.2015 - 6 K 869/14

    Windkraftanlagen trotz Störung des Wetterradars in Neuheilenbach

  • VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

  • VGH Bayern, 01.08.2011 - 22 N 09.2729

    Normenkontrollverfahren; Erforderlichkeit eines Wasserschutzgebiets;

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633

    Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15

    "Wetterradar contra Windkraft": Keine Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen

    Es sind darunter aber insbesondere nicht nur Radaranlagen für militärische Zwecke zu verstehen; für eine derartige einschränkende Auslegung geben weder Wortlaut und Systematik des Gesetzes noch die Gesetzesmaterialien etwas her (vgl. im Einzelnen: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris, Rn. 38).

    Hieraus kann entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass die Rotorblätter einer Windkraftanlage sich ganz oder teilweise durch den Erfassungsbereich eines Radarstrahls drehen, als einen typischen Fall einer möglichen Störwirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ansieht und dabei erkennbar auch die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB in Rechnung gestellt hat; dies spricht dafür, die Anforderungen an dieses Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht zu hoch anzusetzen (so: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 45).

    Eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB setzt damit voraus, dass es sich um eine nachteilige Beeinflussung der Funktion der Wetterradarstation handelt, die nicht vollkommen unerheblich ist und auch nicht ohne Weiteres zu beseitigen ist, sondern durch die die Erzielung der im Hinblick auf die Aufgabenstellung des DWD erwünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Leitsatz 2 und Rn. 40 ff.).

    Hingegen kommt dem DWD - entgegen der Ansicht der Klägerin - kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, und zwar weder in Bezug auf das Vorliegen einer Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage, noch in Bezug auf die Frage des Entgegenstehens einer solchen Störung (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 46 ff.).

    Danach kommt vorliegend die Anerkennung eines Beurteilungsspielraums im Sinne einer gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Letztentscheidungsbefugnis des DWD nicht in Betracht (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 48).

    Denn die Frage, ob ein Beurteilungsspielraum anzuerkennen ist, bezieht sich nicht auf die Erfüllung dieser Aufgaben - also auf die Erbringung von meteorologischen Dienstleistungen für die Allgemeinheit oder auf die Herausgabe amtlicher Wetterwarnungen u. ä. -, sondern darauf, ob und in welchem Ausmaß der Betrieb von Windkraftanlagen die Erfüllung dieser Aufgaben beeinträchtigen kann: Weder den Aufgabenzuweisungen in § 4 DWDG noch den Befugnisnormen des § 5 DWDG oder einer anderen für die Tätigkeit des DWD einschlägigen Rechtsnorm kann eine besondere Beurteilungsermächtigung des DWD bezüglich dieser Frage entnommen werden (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 47).

    Dessen besondere fachliche Qualifikation verleiht diesen Aussagen indessen - wie auch sonst bei fachlich besonders qualifizierten Behörden - nur in tatsächlicher Hinsicht ein besonderes Gewicht, vermag aber keine rechtliche Bindungswirkung zu erzeugen; vielmehr bleibt der Senat gehalten, sich gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO von deren Richtigkeit zu überzeugen (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 48).

    Denn diese hat ihren Grund nicht in einem besonderen fachlichen ("singulären') Wissen einer Behörde, sondern in einer wissenschaftlich noch ungesicherten Erkenntnislage, die konträre fachliche Meinungen gleichermaßen als vertretbar erscheinen lässt und deshalb der Behörde die Letztentscheidungsbefugnis einräumt, wofür allein das - hier vorliegende - Bestehen von Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Folgen einer nachteiligen Beeinflussung der Radarmessung durch eine Windkraftanlage für die Warnprodukte des DWD nicht ausreicht (so auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 59 ff.).

    Denn eine Gesetzeslage, die der besonderen gesetzlichen Regelung für die militärische Luftfahrt oder der Alleinentscheidungskompetenz des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung nach § 18a Abs. 1 Satz 2 LuftVG (vgl. insoweit zum Beurteilungsspielraum bei Störung einer Flugsicherungseinrichtung durch Windkraftanlagen: OVG Nds., Urteil vom 3. Dezember 2014 - 12 LC 30/12 -, NuR 2015, 265 und juris, Rn. 49 f.) auch nur annähernd gleicht, ist in Bezug auf den Wetterradarverbund des DWD nicht gegeben (so auch BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 52 ff.).

    Dies ist aufgrund der spezifischen Funktionsweise von Wetterradaranlagen, wie sie der DWD betreibt, unvermeidlich (zur näheren Beschreibung dieser Funktionsweise vgl. insbesondere die Darstellung des DWD, zitiert in VG Regensburg, Urteil vom 17. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 29 ff., sowie BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 59 ff.; s.a. Wikipedia, Stichwort "Wetterradar', unter "Arbeitsweise').

    Diese Erkenntnisse stimmen im Kern mit den Erkenntnissen zu windkraftanlagenbedingten Fehlechos in der Grundsatzuntersuchung von Dr. F. überein (vgl. dort S. 8 ff. und 13; s.a. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 42 und 60).

    Letztlich geht der Senat danach davon aus, dass auch die von den drei Windkraftanlagen ausgelösten Abschattungseffekte nicht von vornherein als vollkommen unerheblich anzusehen sind, so dass - schon mangels geeigneter Abhilfemöglichkeiten - auch insoweit eine Störung der Funktionsfähigkeit der Wetterradarstation anzunehmen ist, der allerdings von vornherein ein deutlich geringeres Gewicht als der Störung durch Fehlechos zukommt (ebenso auch: BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., S. 76, im dort entschiedenen Fall, der allerdings nur eine Windkraftanlage betraf).

    Im Rahmen dieser nachvollziehenden Abwägung sind einerseits die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit und andererseits das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens einander gegenüber zu stellen (vgl. z. B. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 61, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 8 A 2478/15

    Keine Störung des Wetterradars Essen durch Windenergieanlage

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 11 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 17 ff.; Bay. VGH, Urteile vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 31, und vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 44 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 92.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, BVerwGE 156, 136 = juris Rn. 15 ff., und - 4 C 2.16 -, BVerwGE 156, 148 = juris Rn. 21 ff.; vorhergehend OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Januar 2016 - 8 A 10535/15 -, ZNER 2016, 77 = juris Rn. 94 ff., und Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 46 ff.; siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 32; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. April 2017 - 8 S 2085/16 -, ZNER 2017, 213 = juris Rn. 15 a. E.

    Mit diesem Ergebnis auch Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 63 a. E.; siehe auch weiteres Urteil vom 16. Oktober 2017 - 22 B 17.156 -, juris Rn. 49.

    Er hat in der mündlichen Verhandlung auf Nachfrage nachvollziehbar und glaubhaft erläutert, dass er erst in dem Berufungsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof München - 22 B 14.1263 - von dem Höhenkriterium des DWD Kenntnis erlangt und seitdem auch Literatur zu der gesamten Problematik studiert habe.

    Ähnlich auch Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 77.

    vgl. zu dieser Argumentation auch Bay. VGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, ZNER 2015, 605 = juris Rn. 69.

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 22 B 17.156

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    Der Verwaltungsgerichtshof ließ auf Antrag der Klägerin die Berufung zu und verpflichtete mit Berufungsurteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 - (GewArch 2016, 87) unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2013 und des Bescheids des Landratsamts Sch. vom 9. Oktober 2012 den Beklagten, über den Genehmigungsantrag der Klägerin nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs neu zu entscheiden.

    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ist auf die vorliegend streitgegenständliche, nicht militärischen Zwecken dienende Radaranlage anwendbar (vgl. BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., Rn. 38; BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 10).

    Diese vom Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. September 2015 dargelegte Rechtsauffassung (U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., Rn. 46 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsurteil ausdrücklich bestätigt (BVerwG, U.v. 22.9.2016 - 4 C 6.15 - a.a.O., Rn. 15 ff.).

    Allerdings bedeutet - wie der Verwaltungsgerichtshof schon im Leitsatz zum Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., ausgeführt hat, nicht jede nachteilige Beeinflussung, die nicht ohne Weiteres beseitigt werden kann, zugleich eine "Störung der Funktionsfähigkeit" im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB.

    Auch in Bezug auf die Beigeladene zu 2, die seit dem Urteil vom 18. September 2015 zu ihren wehrfähigen Belangen nichts mehr vorgetragen hat, gelten unverändert die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - a.a.O., Rn. 36), wonach (1.) die Planungshoheit der Beigeladenen zu 2 nicht betroffen ist, weil deren Planung abgeschlossen ist und aktuelle Planungen nicht vorgetragen sind, (2.) die Beigeladene zu 2, die selbst nicht Standortgemeinde ist, eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen Lärmimmissionen nicht geltend machen darf, und unabhängig davon (3.) insoweit das Rücksichtnahmegebot nicht verletzt ist.

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 2.16

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen;

    Das Oberverwaltungsgericht hat eine rechtserhebliche Störung der Funktionsfähigkeit im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB angenommen, wenn die Erzielung der (im Hinblick auf die Aufgabenstellung des DWD) erwünschten Ergebnisse verhindert, verschlechtert, verzögert oder spürbar erschwert wird (ebenso VGH München, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 - BauR 2016, 243 LS 2 und S. 246 f.).
  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    vgl. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris Rn. 44 f., 78, zu einem Wetterradar; abweichend Schrader, Windenergie und seismologische Stationen - neue "Baustopper" im BImSchG-Genehmigungsverfahren?, NVwZ 2016, 584, 586, 587, der insoweit eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots prüft, allerdings in diesem Rahmen ebenfalls die zum Konflikt mit Wetterradaranlagen entwickelten Grundsätze anwendet.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2020 - 8 A 11327/19

    Störung der Funktionsfähigkeit" einer radargestützten elektronischen

    Es sind darunter nicht nur, aber insbesondere auch Radaranlagen für militärische Zwecke zu verstehen; für eine anderweitige einschränkende Auslegung geben weder Wortlaut und Systematik des Gesetzes noch die Gesetzesmaterialien etwas her (vgl. im Einzelnen: Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 90 und BayVGH, Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris, Rn. 38).

    Hieraus kann entnommen werden, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass die Rotorblätter einer Windkraftanlage sich ganz oder teilweise durch den Erfassungsbereich eines Radarstrahls drehen, als einen typischen Fall einer möglichen Störwirkung i.S.v. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB ansieht und dabei erkennbar auch die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 BauGB in Rechnung gestellt hat; dies spricht dafür, die Anforderungen an dieses Tatbestandsmerkmal des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht zu hoch anzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 2016, a.a.O., Rn. 91 und BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 45).

    Im Rahmen dieser nachvollziehenden Abwägung sind einerseits die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit und andererseits das kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens einander gegenüberzustellen (vgl. z. B. BayVGH, Urteil vom 18. September 2015, a.a.O., Rn. 61, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    In der Situation eines sog. "steckengebliebenen" Genehmigungsverfahrens entfällt die Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife, wenn ansonsten im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelte komplexe Fragen erstmals im gerichtlichen Verfahren erschöpfend geprüft werden müssten, was u.a. in Betracht kommt, wenn der Erlass von Nebenbestimmungen (Art. 36 BayVwVfG) und / oder Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB), Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) oder Abweichungszulassungen (Art. 63 BayBO) in Bezug auf bislang nichtgeprüfte Genehmigungsvoraussetzungen denkbar erscheint (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 14.4.1989 - 4 C 52.87 - NVwZ 1990, 257 = juris Rn. 18; B.v. 25.11.1997 - 4 B 179/97 - NVwZ-RR 1999, 74 = juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 - BayVBl 2016, 265 = juris Rn. 31; OVG Berlin-Bbg, U.v. 30.8.2012 - OVG 11 B 4.11 - juris Rn. 31; OVG SH, U.v. 4.4.2013 - 1 LB 7/12 - NuR 2014, 299 = juris Rn. 84, 86; OVG NW, U.v. 21.4.2020 - 8 A 311/19 - UPR 2020, 305 = juris 128).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2020 - 10 A 17.17

    Regionale Planungsgemeinschaft "Uckermark-Barnim"; Sachlicher Teilregionalplan

    Vor diesem Hintergrund führt auch ein Verweis auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 18. September 2015 - 22 B 14.1263 -, juris Rn. 63) und des Verwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein (Urteil vom 14. November 2019 - 6 A 44/15 -, juris) zur Prüfung einer Störung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB nicht weiter.
  • VG Sigmaringen, 14.02.2019 - 9 K 4136/17

    Denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen in 3 km Entfernung

    Denn bei komplexen technischen Sachverhalten ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren in den Einzelheiten durchzuführen; dies gilt auch im Fall einer begehrten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (vgl. BayVGH, Urteil vom 18.09.2015 - 22 B 14.1263 -, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 14.04.1989 - 4 C 52/87 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2018 - 4 LA 389/17

    Abschaltzeiten; brutto; Ersatzzahlung; Gesamtinvestitionskosten; Mäusebussard;

    Anders als bei der von der Klägerin herangezogenen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. Beschl. v. 6.10.2015 - 22 C 15.1332 u. 22 C 15.1333 - sowie Urt. v. 18.9.2015 - 22 B 14.1263 -) zur Nichtberücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Festsetzung des Streitwerts geht es bei der Berechnung der Ersatzzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG nicht darum, das konkrete wirtschaftliche Betreiberinteresse an der Errichtung und dem Betrieb der Windenergieanlage zu erfassen.
  • VG Aachen, 01.12.2017 - 6 K 2371/15

    Immissionsschutzrecht; Windenergieanlagen; Wald; Umweltverband; Klagebefugnis;

  • VG München, 22.09.2015 - M 1 K 15.1326

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • VG Hannover, 06.11.2017 - 4 A 3645/15

    Einfacher Bebauungsplan; Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Wetterradar;

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2452

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.4424

    Zwischenwertbildung bei immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung für

  • VGH Bayern, 12.11.2019 - 22 BV 17.2448

    Beeinträchtigung einer Erdbebenmessstation durch eine Windenergieanlage

  • VG Hannover, 04.07.2017 - 12 B 1966/17

    Artenschutz; Artenschutzleitfaden; artenschutzrechtliches Tötungsverbot;

  • VG Ansbach, 11.01.2017 - AN 11 K 15.02394

    Konkrete Gefährdung des Luftverkehrs durch Windkraftanlage im Bereich einer

  • VG Düsseldorf, 24.08.2022 - 18 K 5940/20
  • VG Stuttgart, 29.10.2021 - 4 K 2830/20

    Anerkennung einer bulgarischen Lehrbefähigung; steckengebliebenes

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 B 14.1263   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42135
VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,42135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,42135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 2015 - 22 B 14.1263 (https://dejure.org/2015,42135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Störung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradaranlage; Entgegenstehen eines öffentlichen Belangs gegen die Verwirklichung eines im Außenbereich privilegierten Vorhabens; Wirkungsweise eines Wetterradars ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 06.10.2015 - 22 C 15.1332

    Verpflichtungsklage auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 B 14.1263
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann aus Vereinfachungsgründen grundsätzlich von den Angaben ausgegangen werden, die der Anlagenbetreiber in seinem Genehmigungsantrag zur Höhe der Herstellungskosten gemacht hat; die Mehrwertsteuer braucht nicht hinzugerechnet zu werden (BayVGH, B.v. 6.10.2015 - 22 C 15.1332 und -.1333 sowie B.v. 19.8.2014 - 22 CS 15.1585).
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 C 14.1595

    Streitwert für ein Verfahren auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 B 14.1263
    Der Verwaltungsgerichtshof orientiert sich in ständiger Rechtsprechung an der Empfehlung unter Nr. 19.1.2 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und hält bei einer Verpflichtungsklage auf Genehmigung von WKA in ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 C 14.1595 - [...]) als Streitwert 10 % der geschätzten Herstellungskosten für angemessen.
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