Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung der Plangenehmigung für die Erstellung einer GSM-R Basisstation in Verbindung mit einem 30 m hohen Mastneubau ; Anlagen des öffentlichen Verkehrs und ihre Nebenanlagen ; Beeinträchtigung der Gesundheit durch zu erwartende elektromagnetische Felder des ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 30.04.2004 - 22 A 03.40056
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057
Gegen die sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und § 48 Abs. 1 Satz 2 VwGO bestehen keine Bedenken (vgl. auch BayVGH vom 30.4.2004 - Az. 22 A 03.40056).Diese Eisenbahnbetriebsbezogenheit ist hier gegeben (ebenso BayVGH vom 30.4.2004 - Az. 22 A 03.40056).
Soweit die Verschattung des klägerischen Grundstücks als eigenständiger Belang unabhängig von den Abstandsflächenvorschriften geltend gemacht wird, so ist nicht nachvollziehbar, wie es bei einem Maststandort nördlich bzw. nordöstlich des klägerischen Grundstücks und bei einem Mastdurchmesser von 60 cm, sich nach oben verjüngend auf 30 cm, zu einer nennenswerten Störung des Lichteinfalls auf das Grundstück des Klägers kommen soll (vgl. auch BayVGH vom 30.4.2004 - Az. 22 A 03.40056).
Dass es sich hier um eine Bahnanlage handelt, steht der unmittelbaren Anwendbarkeit der 26. BImSchV nicht entgegen, wie § 1 Abs. 2 Nr. 2 b der 26. BImSchV zeigt, der Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen ausdrücklich nennt (vgl. auch BayVGH vom 30.4.2004 - Az. 22 A 03.40056).
Demgemäß schreibt auch § 3 Satz 1 Nr. 1 BEMFV, der für das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern maßgeblich ist, die Einhaltung der in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte zwingend vor (vgl. auch BayVGH vom 30.4.2004 - Az. 22 A 03.40056).
Dies bedeutet, dass nicht das gesamte Grundstück des Klägers in Betracht zu ziehen ist, sondern nur der Wohnbereich und der anschließende Gartenbereich (vgl. BayVGH vom 30.4.2004 - 22 A 03.40056).
- BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02
Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057
Mit dieser Formulierung ist lediglich der direkte Zugriff auf fremde Rechte, nicht aber die Hintanstellung der Belange Dritter in der Abwägungsentscheidung, in die sie einzubeziehen waren, gemeint (BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).Dass die in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwertanforderungen nicht mehr gelten sollen, trägt der Kläger selbst nicht vor; von deren Verbindlichkeit ist weiterhin auszugehen (ebenso BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).
Offen bleiben kann somit, ob auch hier - wie im Fall BVerwG vom 10. Dezember 2003, NVwZ 2004, 613 f. - objektiv nicht begründbare Immissionsbefürchtungen anzunehmen sind, die allein an die Lage des Grundstücks in der Nähe einer Bahnanlage anknüpfen und durch keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigt sind.
Die Abwägungsrelevanz würde dann von vornherein fehlen (BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 613/614).
- BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00
Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057
Ein abwägungserheblicher privater Belang muss ein gewisses Gewicht haben; er muss insbesondere objektiv mehr als geringfügig und zudem schutzwürdig sein (BVerwG vom 5.9.2000, NVwZ-RR 2001, 82, zur Bauleitplanung).Unklare, vage, unverbindliche oder unrealistische Absichtserklärungen genügen insofern nicht (BVerwG vom 5.9.2000, NVwZ-RR 2001, 82).
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057
Auch wenn die Auffassung des Klägers zuträfe, dass infolge der im vorliegenden Fall geringeren tatsächlichen Abstände Abwägungsrelevanz bestünde, weil Schäden wissenschaftlich nicht ausgeschlossen werden könnten, so dass ein abwägungserheblicher Belang der Minimierung etwaiger Risiken unterhalb der Gefahrengrenze (Gefahrenverdachtsfälle, Besorgnispotenzialfälle, vgl. BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 610/611; BGH vom 13.2.2004, UPR 2004, 229/230) angenommen werden könnte, bliebe die Anfechtungsklage erfolglos, weil die Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung - wie dargelegt - erfüllt sind. - BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02
Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.07.2004 - 22 A 03.40057
Auch wenn die Auffassung des Klägers zuträfe, dass infolge der im vorliegenden Fall geringeren tatsächlichen Abstände Abwägungsrelevanz bestünde, weil Schäden wissenschaftlich nicht ausgeschlossen werden könnten, so dass ein abwägungserheblicher Belang der Minimierung etwaiger Risiken unterhalb der Gefahrengrenze (Gefahrenverdachtsfälle, Besorgnispotenzialfälle, vgl. BVerwG vom 10.12.2003, NVwZ 2004, 610/611; BGH vom 13.2.2004, UPR 2004, 229/230) angenommen werden könnte, bliebe die Anfechtungsklage erfolglos, weil die Anforderungen an eine fehlerfreie Abwägung - wie dargelegt - erfüllt sind.
- VGH Bayern, 20.05.2014 - 22 A 12.40062
Lärmschutzwand statt freier Sicht
Selbst wenn das EBA verkannt hätte, dass im vorliegenden Fall eine Planfeststellung geboten gewesen wäre, so ließe sich hieraus allein kein Aufhebungsgrund herleiten (BVerwG, U.v. 10.12.2003 - 9 A 73/02, NVwZ 2004, 613/614; vgl. ferner BayVGH, U.v. 9.7.2004 - 22 A 03.40057, S. 6 des UA). - VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40006
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Der bloße Wunsch, auf einem Außenbereichsgrundstück zu bauen, erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH vom 9.7.2004 Az. 22 A 03.40057 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.2005 - 5 S 2272/03
Beeinträchtigung eines Gewerbebetriebes infolge der Schaffung eines …
Dass die vom Zugbetrieb ausgehenden (elektro)magnetischen mit 16 2/3 Hz schwingenden Wechselfelder solche Einflüsse haben, ist allgemein bekannt (…vgl. zu PC-Röhren-Monitoren, BVerwG, Urt. v. 01.09.1999 - 11 A 2.98 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 52: erfolgreiche Anfechtung einer Auflage des Eisenbahn-Bundesamts durch die Bahn in einem Fall, in dem bei einem Betriebsstrom von 2.700 A in einem Abstand von 10 m von der Speiseleitung bzw. 15 m von der Oberleitung eine magnetische Feldstärke von 8, 5 µT, bei einem Abstand von 46 m immer noch von 1, 45 µT und bei 70 m von 1 µT zu erwarten waren;… Urt. v. 10.12.2003 - 9 A 73.02 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 58: erfolglose Anfechtung einer Plangenehmigung durch einen Arzt wegen befürchteter Gesundheitsschäden, Beeinträchtigung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und dabei auch von medizinischen Testgeräten;… OLG Stuttgart, Urt. v. 05.04.2001 - 1 U 2/01 - NJW 2001, 1313 = CR 2001, 501 - verneinter Schadenersatz wegen Bildverzerrungen;… LG Frankfurt, Urt. v. 21.08.1997 - 3/10 O 54/97; vgl. auch "www.mct.sbb.ch/mct/umwelt/umwelt-faq/umwel-elektromagnetisch.htm", wonach es bei größeren Bildschirmen schon bei kleinen magnetischen Feldern in der Größenordnung von etwa 0, 2 µT zu Störungen kommen kann; vgl. auch, freilich allein zu Gesundheitsgefährdungen, BVerwG, Beschl. v. 9.2.1996 - 11 VR 46.95 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 13 und Bayer. VGH, Urt. v. 09.07.2004 - 22 A 03.40057 - Juris -).
- VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 09.40010
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 110-kV-Bahnstromleitung; Abwägungsgebot; …
Nicht näher konkretisierte Erwartungen in Bezug auf solche im Außenbereich gelegenen Grundstücke sind demnach ebenso wie ansonsten unrealistische Bauwünsche Betroffener ungewisse Zukunftserwartungen, denen kein rechtliches Gewicht zukommt (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 NVwZ 1997, 486; BayVGH vom 9.7.2004 Az. 22 A 03.40057 m.w.N.). - VGH Bayern, 11.05.2011 - 22 A 09.40057
Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Untertunnelung von …
Insoweit handelt es sich daher um fernliegende, nur theoretische Nutzungsmöglichkeiten, die sich auf dem (von Spekulationen freien) Grundstücksmarkt nicht werterhöhend auswirken und in der Regel als bloße Chancen und Aussichten, auf deren Verwirklichung kein rechtlich gesicherter Anspruch besteht, nicht dem Schutz des Art. 14 GG unterliegen (vgl. BGH vom 1.2.1982 BGHZ 83, 61); unklare, vage, unverbindliche oder unrealistische Absichtserklärungen sind in der Regel keine schutzwürdigen Belange (vgl. BVerwG vom 5.9.2000 NVwZ-RR 2001, 82; BayVGH vom 9.7.2004 Az. 22 A 03.40057). - VG München, 15.05.2025 - M 11 K 22.3999
Klage auf Vorbescheid für Verlegung einer Bike &, Ride-Anlage (erfolglos), …
Rn. 16 Zu den Anlagen des öffentlichen Verkehrs gehören dabei insbesondere Betriebsanlagen einer Eisenbahn i.S.d § 18 AEG (…BayVGH, U.v. 9.12.2010 - 2 B 09.1500 - juris Rn. 20;… U.v. 6.3.2009 - 22 A 07.40036 - juris Rn. 23; U.v. 9.7.2004 - 22 A 03.40057 - juris Rn. 17;… U.v. 20.10.1998 - 20 A 98.40022 - juris Rn. 13;… siehe auch OVG NRW, U.v. 3.7.1997 - 11 A 5021/96 - juris Rn. 30 ff. zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 BauO NRW).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".