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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20410
VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 (https://dejure.org/2008,20410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 (https://dejure.org/2008,20410)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 22 BV 07.3234 (https://dejure.org/2008,20410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 161 Abs. 2; ; GastG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GastG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; GastG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gaststättenrecht: Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse; Wiederholungsgefahr; Diskothekenbetrieb; nachträgliche gaststättenrechtliche Auflage; Gefährdung der Gesundheit der Gäste und der Bewohner der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit; dem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiederholungsgefahr bei einer hinreichend bestimmten Gefahr eines gleichartigen Verwaltungsakts unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen; Grundsätzlich erlaubter Alkoholgenuss im Übermaß als Alkoholmissbrauch; " Vorschubleisten" eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    In derartigen Fällen ist das berechtigte Interesse im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dann anzuerkennen, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr gegeben ist, dass sich unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergeben wird (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. BVerwG vom 16.10.1989, NVwZ 1990, 360; BVerwG vom 26.4.1993, NVwZ 1994, 282; BVerwG vom 21.10.1999, Buchholz 310, § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7).

    Dies bedingt die Annahme, dass die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, welche für den angegriffenen Verwaltungsakt maßgeblich waren, auch im Zeitpunkt der künftig zu erwartenden Entscheidungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gegeben sein werden (BVerwG vom 26.4.1993, NVwZ 1994, 282 f.).

  • VG Berlin, 16.11.2007 - 4 A 364.07

    Gaststättenrechtliche Auflagen bei sogenannten "Flatrate-Partys"

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    Alkoholmissbrauch kann also auch bei grundsätzlich erlaubtem Alkoholgenuss vorliegen, wenn dieser im Übermaß vorgenommen wird (…vgl. Metzner, GastG, 6. Aufl. 2002, RdNr. 55 zu § 4;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, RdNr. 14 zu § 4; Scheidler, GewArch 2007, 276/277; VG Hannover vom 11.7.2007 - Az. 11 B 3430/07; VG Berlin vom 16.11.2007 - Az. 4 A 364/07).

    Dabei ist freilich dem Einwand Rechnung zu tragen, dass der Gesetzgeber den Alkoholgenuss Erwachsener grundsätzlich auch dann hinnimmt, wenn dieser für den Konsumenten gesundheitlich bedenklich ist (VG Berlin vom 16.11.2007 - Az. 4 A 364/07).

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 53.95

    Recht der Soldaten: Umfang der Rechte einer Vertrauensperson, …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    Abgesehen davon ist eine hinreichend bestimmte Wiederholungsgefahr, die von einer bloß abstrakten, theoretischen Möglichkeit zu unterscheiden ist, deshalb nicht feststellbar, weil sich der Kläger auf eine bloße Absichtserklärung beschränkt hat; dies genügt nicht (BVerwG vom 21.11.1995, BVerwGE 103, 278/280).
  • VGH Bayern, 09.04.1999 - 22 ZB 99.647

    Gewerberecht: Sperrzeitaufhebung bzw Sperrzeitverkürzung bei Diskotheken

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    Insofern kommt es allein auf die Verwaltungspraxis der Beklagten an (BayVGH vom 9.4.1999, BayVBl 1999, 630).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    In derartigen Fällen ist das berechtigte Interesse im Sinn von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO dann anzuerkennen, wenn eine hinreichend bestimmte Gefahr gegeben ist, dass sich unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergeben wird (ständige Rechtsprechung des BVerwG, z.B. BVerwG vom 16.10.1989, NVwZ 1990, 360; BVerwG vom 26.4.1993, NVwZ 1994, 282; BVerwG vom 21.10.1999, Buchholz 310, § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    Es ist Sache des Klägers, diese Umstände darzutun (BVerwG vom 4.3.1976, BVerwGE 53, 134/137).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90

    Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben - …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    aa) Der Verwaltungsgerichtshof hält den angefochtenen Bescheid hinsichtlich der Diskothek "J*******" für eine geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahme (vgl. zu diesen Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips gemäß Art. 20 Abs. 3 GG BVerwG vom 22.2.1990, GewArch 1990, 179).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91

    Gewerbeaufsicht auf Bundesbahngelände; keine Zuständigkeit für Umfüllanlage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 22 BV 07.3234
    Im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände könnten zwar auch an vergleichbaren Standorten außerhalb des K********geländes gegeben sein (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, Rdnr. 141 zu § 113; Nds. OVG vom 16.12.1992, NVwZ-RR 1993, 405).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die …

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der Geschäftsführer gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG durch seine Art der Betriebsführung dem Alkoholmissbrauch Vorschub geleistet hat oder nicht (vgl. dazu BayVGH vom 29.8.2008 Az. 22 BV 07.3234 RdNr. 31).
  • VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643

    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z. B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (BayVGH, U. v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31).
  • VG München, 26.07.2016 - M 16 K 15.5056

    Sperrzeitvorverlegung wegen alkoholisierter und aggressiver Gäste

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z. B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (BayVGH, U. v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31).
  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678

    Sperrzeitverlängerung für Diskothek

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31).
  • VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580

    Sperrzeitverlängerung für Diskothek wegen besonderer örtlicher Verhältnisse

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für bestimmte Fallkonstellationen verstoßen wird (z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG), sondern auch dann, wenn Konsumenten so stark alkoholisiert sind, dass sie sich zu Exzessen wie Körperverletzungsdelikten, sexuellen Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen hinreißen lassen (vgl. auch BayVGH, U.v. 29.10.2008 - 22 BV 07.3234 - Rn. 31).
  • VGH Bayern, 12.12.2008 - 22 CS 08.2181

    Sperrzeitvorverlegung; unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohner; …

    Es kann jedoch gerechtfertigt sein, zunächst - wie hier - den gravierendsten Fall aufgrund der massiven Nachbarbeschwerden bei der Gaststätte des Antragstellers herauszugreifen (vgl. BayVGH vom 21.8.2007, GewArch 2007, 428/429 und vom 29.10.2008 Az. 22 BV 07.3234).
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