Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.11.2009 - 22 CE 09.1560 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung;Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch bei Vernässung von Grundstücken;Wiedererrichtung eines von Menschenhand beseitigten Biberdamms;Materielle Rechtswidrigkeit des abzuwehrenden Handelns (verneint);Wasserrechtliche Gestattungsfreiheit bei ...
- Judicialis
VwGO § 123; ; BGB § 906; ; BGB § 1004; ; WHG § 2; ; WHG § 3; ; WHG § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WHG § 2; WHG § 3; WHG § 31; BGB § 906; BGB § 1004
Rechtmäßigkeit der Wiedererrichtung eines von Menschenhand beseitigten Biberdamms ohne Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Wiedererrichtung eines von Menschenhand beseitigten Biberdamms ohne Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens
Verfahrensgang
- VG München, 23.06.2009 - M 2 E 09.979
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 22 CE 09.1560
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01
Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines …
Auszug aus VGH Bayern, 23.11.2009 - 22 CE 09.1560
Diese über fast zwei Jahrzehnte andauernde Verfestigung eines tatsächlichen Zustands des Gewässers führt dazu, dass der ursprüngliche (natürliche) Zustand - Fallgraben ohne Aufstau durch einen (Biber-)Damm - trotz der relativ kurzen Zeiträume als obsolet anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 5.12.2001 BVerwGE 115, 294; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, RdNr. 18 zu § 31).Die Wiedererrichtung des in rechtswidriger Weise beseitigten (Biber-)Damms stellt sich demgegenüber als Wiederherstellung des (maßgeblichen) ursprünglichen Zustands des Gewässers dar und bedarf, soweit - wie vorliegend - ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der vorausgegangenen Veränderung des Gewässersystems besteht, keiner wasserrechtlichen Gestattung (vgl. BVerwG vom 5.12.2001, a.a.O.; BayVGH vom 23.7.1976 BayVBl 1977, 86 m.w.N.;… Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, RdNr. 961).
Entscheidend sind hier die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, also dass der Damm in seiner Funktion - der Regelung der Abflussverhältnisse - dem früheren Querbauwerk entspricht (vgl. BVerwG vom 5.12.2001, a.a.O.; vom 27.10.2000 ZfW 2001, 176).
- BVerwG, 27.10.2000 - 11 VR 14.00
Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines …
- VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018
Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn; …
Rn. 27 Schließlich ist anerkannt, dass die behauptete Vernachlässigung der Gewässerunterhaltungspflicht, die zu einem Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Eigentum führt, einen öffentlich-rechtlichen Anspruch des Betroffenen auf Beseitigung des rechtswidrigen Zustands gegenüber dem säumigen Unterhaltungspflichtigen begründet (…vgl. U.d. BVerwG v. 14.12.1973 Az. IV C 50.41 - BVerwGE 44, S. 235, 244;… U.d. VGH Kassel v. 23.9.1985 Az. VIII UE 77/32 - Agrarrecht 1986, S. 299;… U.d. VGH Kassel v. 26.2.1997 Az. 7 UE 2907/94 - NVwZ-RR 1997, S. 612;… U.d. BayVGH v. 25.11.1996 Az. 22 B 96.507 - BayVBl. 1997, S. 370; U.d. BayVGH v. 2.2.2004 Az. 22 B 02.3084-Juris sowie Beschluss vom 32.11.2009 Az. 22 CE 09.1560-Juris;… U.d. VGH Mannheim v. 29.4.1993 - NVwZ 1994, S. 1035).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".