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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11504
VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923 (https://dejure.org/2013,11504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2013 - 22 CE 13.923 (https://dejure.org/2013,11504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 22 CE 13.923 (https://dejure.org/2013,11504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; GewO § 70 Abs. 3
    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einem Jahrmarkt (hier: Herbstdult 2013)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zu einem Jahrmarkt (hier: Herbstdult 2013)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CE 02.637
    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Rn. 23 Der vorliegende Rechtsstreit erfordert insofern keine Entscheidung der Frage, ob die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, einen Rechtsschutzsuchenden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu oder erstmals zu verbescheiden, Gegenstand einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sein kann (ausdrücklich verneinend z.B. BVerwG, B.v. 16.8.1978 - 1 WB 112.78 - BVerwGE 68, 110/112; BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - NVwZ-RR 2002, 839/841 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).

    Ziel einer einstweiligen Anordnung kann es nur sein, eine "Regelung zu treffen, die geeignet ist, den Antragsteller vor Rechtsnachteilen zu schützen" (BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Soweit die Antragstellerin zu 1) die Verpflichtung der Antragsgegnerin erstrebt, sie mit ihrem Fahrgeschäft "Kinder-..." zur Herbstdult 2013 zuzulassen, wird dieser Teil des Streitgegenstandes vom vorliegenden Verfahren abgetrennt; er erhält das Aktenzeichen 22 CE 13.970.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2007 - 8 S 1447/07

    Behördliches Einschreiten gegen Bauarbeiten; Doppelhaus; offene Bauweise

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Als Ausprägung des Grundsatzes, dass an der Erlangung einer jeden gerichtlichen Entscheidung ein Rechtsschutzinteresse bestehen muss, setzt auch der Erlass eines Beschlusses nach § 123 VwGO voraus, dass der Antragsteller damit das von ihm erstrebte Ziel erreichen kann (vgl. z.B. VGH BW, B.v. 4.10.2007 - 8 S 1447/07 - VBlBW 2008, 272); andernfalls fehlt ihm das für einen solchen gerichtlichen Ausspruch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (…Wollenschläger in Gärditz, VwGO, 2013, § 123, Rn. 95).
  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Rn. 23 Der vorliegende Rechtsstreit erfordert insofern keine Entscheidung der Frage, ob die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung, einen Rechtsschutzsuchenden unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu oder erstmals zu verbescheiden, Gegenstand einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO sein kann (ausdrücklich verneinend z.B. BVerwG, B.v. 16.8.1978 - 1 WB 112.78 - BVerwGE 68, 110/112; BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - NVwZ-RR 2002, 839/841 mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Rn. 3 Mit einer am 1. März 2013 zum Verwaltungsgericht Regensburg erhobenen, dort unter dem Aktenzeichen RO 5 K 13.334 anhängigen Klage erstrebt die aus den Antragstellern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Aufhebung des Bescheids vom 14. Februar 2013 und die Verpflichtung der Antragsgegnerin, über den Antrag auf Zulassung des Kinder-... zur Mai- und zur Herbstdult 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 4 B 643/10

    Einstweilige Anordnung im Hinblick auf die Zulassung zu einer Kirmes; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Da das der Antragsgegnerin zustehende Auswahlermessen die Befugnis einbegreift, festzulegen, welches Gewicht den einzelnen Faktoren zukommt, aus denen sich die Attraktivität eines Angebots ergibt (…BayVGH, B.v. 20.7.2011 -22 ZB 10.1135 - Rn. 13; OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5 f. m.w.N.), ist gegen die von der Antragsgegnerin während des erstinstanzlichen Verfahrens vorgenommene "Kompensation" des höheren Preisniveaus des Fahrgeschäfts der Beigeladenen durch die aus der Sicht der Antragsgegnerin bestehende qualitative Höherwertigkeit der "Kinder..." von gerichtlicher Seite grundsätzlich nichts zu erinnern.
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 26.82

    Auschließungsermessen - Veranstalter - Platzmangel - Bewerber - Ehegatten - …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Übersteigt - wie hier - die Zahl der Personen, die zu einer nach § 69 GewO festgesetzten Veranstaltung zugelassen werden wollen, die zur Verfügung stehende Kapazität, so ist zwischen den Bewerbern gemäß § 70 Abs. 3 GewO eine Auswahl in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu treffen (vgl. zum Ermessenscharakter einer solchen Entscheidung z.B. BVerwG, U.v. 27.4.1984 - 1 C 26.82 - BayVBl 1984, 600).
  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 22 ZB 04.1853

    Auswirkungen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Der Antragsteller zu 2) hat seine Beschwerde zurückgenommen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Bevollmächtigten der Antragsteller fernmündlich darauf hingewiesen hatte, dass die aus den Antragstellern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegend nicht als beteiligungsfähig im Sinn von § 61 Nr. 2 VwGO angesehen werden könne, da nur die (geschäftsführenden) Gesellschafter, nicht aber eine derartige Gesellschaft selbst Gewerbetreibende sei (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2004 - 22 ZB 04.1853 - GewArch 2004, 479; VG Neustadt a. d. Weinstraße, B.v. 2.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewArch 2013, 83) und im Verwaltungsverfahren allein die Antragstellerin - wenngleich unter Hinweis auf die mit dem Antragsteller zu 2) bestehende Gesellschaft - beantragt hatte, mit dem Kinder-... zu den beiden im laufenden Jahr stattfindenden Dulten zugelassen zu werden.
  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 22 ZB 10.1135

    Zulassung zu einer Dult; Bewerberauswahl bei konkurrierenden Bewerbern mit …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Da das der Antragsgegnerin zustehende Auswahlermessen die Befugnis einbegreift, festzulegen, welches Gewicht den einzelnen Faktoren zukommt, aus denen sich die Attraktivität eines Angebots ergibt (BayVGH, B.v. 20.7.2011 -22 ZB 10.1135 - Rn. 13;… OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5 f. m.w.N.), ist gegen die von der Antragsgegnerin während des erstinstanzlichen Verfahrens vorgenommene "Kompensation" des höheren Preisniveaus des Fahrgeschäfts der Beigeladenen durch die aus der Sicht der Antragsgegnerin bestehende qualitative Höherwertigkeit der "Kinder..." von gerichtlicher Seite grundsätzlich nichts zu erinnern.
  • VG Neustadt, 02.11.2012 - 4 L 862/12

    Gewerberechtliche Untersagungsverfügung an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 CE 13.923
    Der Antragsteller zu 2) hat seine Beschwerde zurückgenommen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof den Bevollmächtigten der Antragsteller fernmündlich darauf hingewiesen hatte, dass die aus den Antragstellern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegend nicht als beteiligungsfähig im Sinn von § 61 Nr. 2 VwGO angesehen werden könne, da nur die (geschäftsführenden) Gesellschafter, nicht aber eine derartige Gesellschaft selbst Gewerbetreibende sei (vgl. BayVGH, B.v. 5.8.2004 - 22 ZB 04.1853 - GewArch 2004, 479; VG Neustadt a. d. Weinstraße, B.v. 2.11.2012 - 4 L 862/12.NW - GewArch 2013, 83) und im Verwaltungsverfahren allein die Antragstellerin - wenngleich unter Hinweis auf die mit dem Antragsteller zu 2) bestehende Gesellschaft - beantragt hatte, mit dem Kinder-... zu den beiden im laufenden Jahr stattfindenden Dulten zugelassen zu werden.
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 B 15.620

    Dem unterlegenen Bewerber um einen Jahrmarkt-Standplatz kann die Erhebung einer …

    Die Verwaltungsgerichte könnten bei einer solchen Gewichtung nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen der Behörde setzen, was insoweit zur Anerkennung eines Gestaltungs- und Ermessensspielraums bzw. Auswahlermessens der Behörde geführt hat (…BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13; BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 12.08.2013 - 22 CE 13.970

    Behördliches Auswahlverfahren für Zulassung zum Volksfest Mai- und die Herbstdult

    Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens 22 CE 13.923 wird - insoweit unter Abänderung der Nummer V des in jenem Rechtsstreit erlassenen Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Mai 2013 - auf 2.700 EUR, der Streitwert des vorliegenden Beschwerdeverfahrens auf 2.550 EUR festgesetzt.

    Rn. 22 Durch Beschluss vom 6. Mai 2013 (Az. 22 CE 13.923) trennte der Verwaltungsgerichtshof das die Herbstdult 2013 betreffende Begehren der Antragstellerin von dem Beschwerdeverfahren ab; gleichzeitig wurde die Beschwerde, soweit sie sich auf die Maidult 2013 bezog, zurückgewiesen.

    Rn. 26 Im Übrigen wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge (einschließlich der Akte des Verfahrens 22 CE 13.923) und die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Bereits im Beschluss vom 6. Mai 2013 (22 CE 13.923 - Rn. 17 f.) hat der Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass sich aus den bis dahin vorgebrachten Angriffen der Antragstellerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine derartige Reduzierung des der Antragsgegnerin bei der Auswahl von Veranstaltungsbeschickern zustehenden Ermessens nicht ergibt.

    Die Frage, ob für eine entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO in Verfahren nach § 123 VwGO überhaupt Raum ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23), kann deshalb auch in vorliegendem Zusammenhang auf sich beruhen.

    Um zu verhindern, dass die Antragstellerin wegen der Abtrennung des die Herbstdult 2013 betreffenden Teils des Streitgegenstandes mit nennenswert höheren Kosten belastet wird, als das bei einer einheitlichen Entscheidung über ihr Rechtsschutzbegehren der Fall gewesen wäre, entspricht es pflichtgemäßer Ausübung des durch § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG eröffneten Ermessens, die Summe der Streitwerte der Verfahren 22 CE 13.923 und 22 CE 13.970 auf den Betrag festzusetzen, den das Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend veranschlagt hat.

  • OVG Bremen, 24.10.2019 - 2 B 282/19

    Zulassung zu einem Jahrmarkt - Autoscooter; Freimarkt; Jahrmarkt; sexistisch; …

    Ist die bis zum Ende des Jahrmarkts, das eine Vorwegnahme der Hauptsache zu Lasten der Antragstellerin bedeutet, verbleibende Zeit dagegen so extrem knapp, dass eine ermessensfehlerfreie neue Auswahlentscheidung der Behörde in Anbetracht der Gesamtumstände des Einzelfalls vernünftigerweise nicht möglich erscheint, gebietet es die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), eine Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung ausnahmsweise bereits dann auszusprechen, wenn es bei summarischer Prüfung überwiegend wahrscheinlich ist, dass eine Neubescheidung zur Zulassung der Antragstellerin führen würde (…vgl. dem Grundgedanken nach auch OVG NW, Beschl.v. 13.7.2007 - 4 B 1001/07 - juris Rn. 3;… VG Gelsenkirchen, Beschl. b. 27.07.2007 - 7 L 776/07 -, juris Rn. 7; Bay. VGH, Beschl. v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 -, juris Rn. 20).
  • VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159

    Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …

    Rn. 20 Strittig ist, ob es sich bei einem Anspruch auf Neuverbescheidung - wie von der Antragstellerin geltend gemacht - überhaupt um einen im Wege der einstweiligen Anordnung sicher- bzw. regelbaren Anspruch handelt (…vgl. ablehnend BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - juris Rn. 22;… bejahend z.B. HessVGH, B.v. 28.5.2019 - 8 B 1087/19 - juris Rn. 40;… VG Freiburg, B.v. 11.11.2014 - 4 K 2310/14 - juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. zum Streitstand auch BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23; B.v. 25.7.2011 - 22 CE 11.1414 - juris Rn 5;… vgl. zum isolierten Verpflichtungsantrag auch BayVGH, B.v. 12.7.2010 - 4 CE 10.1535 - juris Rn. 14;… vgl. zur isolierten Verpflichtungsklage bei erfolgter Zulassung des Konkurrenten auch BVerfG, B.v. 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 - juris Rn. 22).

    Andernfalls fehlt ihm das für einen solchen gerichtlichen Ausspruch erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23).

    Falls eine vorzunehmende Neuverbescheidung zu Ungunsten der Antragstellerin ausfallen sollte, könnte sie hieraus keinen praktischen Nutzen ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 26).

    Bei einer geschuldeten Neuverbescheidung muss davon auszugehen sein, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auszufallen haben wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 22 ZB 14.1261

    Auswahlverfahren für die Beschickung eines Jahrmarkts

    Da diese Gewichtung subjektive Elemente enthält und letztlich das Ergebnis höchstpersönlicher Wertungen darstellt, die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit ferner nur ihre eigenen - nicht notwendig richtigeren - Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Veranstalters setzen könnten, steht ihm insoweit ein Spielraum zu, der in der Rechtsprechung - ohne nennenswerten sachlichen Unterschied - als "Gestaltungs- und Ermessensspielraum" (…BayVGH, B.v. 20.7.2011 - 22 ZB 10.1135 - BayVBl 2012, 118 Rn. 13), als "Auswahlermessen" (BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 18), als "Einschätzungsprärogative" (…OVG NW, B.v. 2.7.2010 - 4 B 643/10 - juris Rn. 5) oder als "Beurteilungsspielraum" (…SächsOVG, B.v. 26.11.2013 - 3 B 494/13 - GewArch 2014, 128 Rn. 13) bezeichnet wird.
  • VGH Bayern, 18.08.2015 - 9 CE 15.934

    Einstweilige Anordnung; Überschreitung der Hauptsache; Erlaubnispflicht für …

    Zudem muss davon auszugehen sein, die beantragte Neubescheidung werde mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten des Rechtsschutzsuchenden ausgehen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 20;… ähnlich Puttler, a.a.O., § 123 Rn. 107;… Kuhla in Posser/Wolff, VwGO, 2. Auflage 2014, § 123 Rn. 158;… Wollenschläger in Gärditz, VwGO, § 123 Rn. 131).
  • VG Regensburg, 17.04.2014 - RO 5 K 13.334

    Wird eine Bewerbung auf Zulassung zu einer Veranstaltung nach § 70 GewO nur von …

    Dagegen erhoben die Kläger am 26.4.2013 Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die unter dem Az. 22 CE 13.923 geführt wurde.
  • VG München, 19.06.2026 - M 7 E 26.3494

    Einstweilige Anordnung, Konkurrentenverdrängung, Zulassung zum Volksfest, "Oide, …

    Falls eine vorzunehmende Neuverbescheidung zu Ungunsten der Antragstellerin ausfallen sollte, könnte sie hieraus keinen praktischen Nutzen ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 26).

    Bei einer geschuldeten Neuverbescheidung muss davon auszugehen sein, dass diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zugunsten des Rechtsschutzsuchenden auszufallen haben wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 11 CE 17.1056

    Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden …

    Offen bleiben kann daher die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung wohl zu verneinende Frage, ob im Verfahren gemäß § 123 VwGO eine Regelung zur Sicherung eines Anspruchs auf Neuverbescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts überhaupt zulässig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2002 - 7 CE 02.637 - NVwZ-RR 2002, 839 = juris Rn. 22 m.w.N.; offen gelassen BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 23 m.w.N.;… a.A. Schoch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juni 2017 § 123, Rn. 158 ff.).
  • VG München, 28.03.2023 - M 7 E 23.117

    Zulassung zu einem Volksfest

    Rn. 42 Ein strikter Zulassungsanspruch steht einem Bewerber aufgrund der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache nur zu, wenn sich das Auswahlermessen der zuständigen Behörde - wie hier - dahingehend verdichtet hat, dass jede andere Entscheidung als die, gerade diesem Bewerber die Teilnahme zu ermöglichen, als rechts- und ermessensfehlerhaft angesehen werden muss, mithin bei der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2013 - 22 CE 13.923 - juris Rn. 15;… OVG Bremen, B.v. 24.10.2019 - 2 B 282/19 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 245/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt - Ermessensreduzierung; Marktzulassung; …

  • VG Regensburg, 19.08.2013 - RO 5 S 13.1340

    1. Erfolg eines Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2014 - 4 B 548/14

    Anspruch eines Schaustellers auf Zulassung zur Cranger Kirmes 2014

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 ZB 14.2797

    Nach dem Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzter Jahrmarkt

  • VG Gießen, 18.09.2025 - 8 L 5186/25

    Zulassung zu einem Markt

  • VG Regensburg, 24.04.2020 - RO 14 E 20.675

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot in Bayern während der …

  • VG München, 05.08.2017 - M 4 E 17.3597

    Vorläufiger Rechtsschutz bei der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • VG München, 25.05.2021 - M 26b E 21.2717

    Keine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung einer Hochzeitsfeier

  • VG München, 30.03.2021 - M 26b E 21.1369

    Keine vorläufige Ausnahmegenehmigung für die Öffnung von Wettannahmestellen

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