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| VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530 |
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Verlängerung der Sperrzeit bei Häufung von Betäubungsmitteldelikten nach sog. "After Hour"-Veranstaltungen einer Gaststätte; Beurteilung sicherheitsrechtlicher Sachverhalte an Hand von polizeilichen Feststellungen i.R.d. Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.07.2013 - AN 4 S 13.931
- VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- VGH Bayern, 09.07.1991 - 22 B 90.1121
Gewerberecht: Pflicht des Gastwirts zur Unterbindung von Rauschgiftgeschäften
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Rn. 25 Das Risiko, dass die Drogenszene auf eine Diskothek ausgreift, trägt ihr Betreiber; erkennbare Anhaltspunkte für solche Entwicklungen verpflichten ihn, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und alle erforderlichen Maßnahmen zur Bereinigung zu ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 7 m.w.N.).Zu den Pflichten eines zuverlässigen Gastwirts gehört es nämlich, die notwendigen Maßnahmen gegen die Begehung strafbarer Handlungen in seinen Räumen zu ergreifen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 4 m.w.N.).
Rn. 35 Art und Umfang der den Gastwirt treffenden Pflichten bestimmen sich nach der jeweiligen Gefahrenlage; sie können von der Verhängung von Lokalverboten oder der Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei über erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume bis zur (teilweisen) Schließung des Lokals reichen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.1991 - 22 B 90.1121 - juris Rn. 4 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46
Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Ein Verwaltungsgericht kann sich auch ohne weitergehende Beweisaufnahme schon auf Grund einer Vielzahl polizeilicher Sachverhaltsschilderungen eine Überzeugung über das Vorliegen sicherheitsrechtlicher Tatbestände bilden (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - NVwZ-RR 2012, 756/757 f.).Dabei ist anerkannt, dass auch außerhalb einer Gaststätte vorgefallene Störungen der öffentlichen Sicherheit dieser zugerechnet werden können, soweit sie einen erkennbaren Bezug zum Betrieb haben (vgl. zu durch Gäste auf dem Hin- oder Rückweg verursachten Lärm BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - NVwZ-RR 2012, 756/757 f.).
Denn das Sicherheitsrecht ist insoweit verschuldensunabhängig und stellt auf die Gesichtspunkte der Zurechenbarkeit, der Verursachung und des erkennbaren Bezugs zum Betrieb ab (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - NVwZ-RR 2012, 756/758;… VGH B-W, B.v. 3.7.2001 - 14 S 611/01 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2001 - 14 S 611/01
Sperrzeitverlängerung - Schwerpunkt des Drogenhandels
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Denn das Sicherheitsrecht ist insoweit verschuldensunabhängig und stellt auf die Gesichtspunkte der Zurechenbarkeit, der Verursachung und des erkennbaren Bezugs zum Betrieb ab (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - NVwZ-RR 2012, 756/758; VGH B-W, B.v. 3.7.2001 - 14 S 611/01 - juris Rn. 7 m.w.N.).Den Gastwirt trifft die Verpflichtung, den Betrieb ggf. so umzugestalten, dass er seine Attraktivität für Betäubungsmittelkonsumenten und -händler verliert (vgl. VGH B-W, B.v. 3.7.2001 - 14 S 611/01 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84
Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
§ 11 GastV ist eine inhaltsbestimmende Regelung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986, 96 f.;… BayVGH, B.v. 18.4.2013 - 22 ZB 13.272 - Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in UPR 2013, 316 ff.). - VGH Bayern, 26.09.2002 - 22 ZB 02.2084
Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitvorschriften; Sperrzeitaufhebung für eine …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
In der Abwägung der widerstreitenden Interessen wiegt das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers, in seiner Diskothek weiterhin "After Hour"-Veranstaltungen als Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen auf dem K... und im übrigen Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin betriebenen Diskotheken anbieten zu können, wegen der damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit weniger schwer als das öffentliche Interesse, der Betäubungsmittelszene diesen Treffpunkt und Umschlagplatz für Betäubungsmittel zu nehmen (vgl. zur Bedeutung der Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs BayVGH, B.v. 26.9.2002 - 22 ZB 02.2084 - GewArch 2003, 210 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
Gaststätte mit der erlaubten Betriebsart "Schank- und Speisewirtschaft mit …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
§ 11 GastV ist eine inhaltsbestimmende Regelung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986, 96 f.; BayVGH, B.v. 18.4.2013 - 22 ZB 13.272 - Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in UPR 2013, 316 ff.). - EuGH, 16.12.2010 - C-137/09
Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Da die Betäubungsmittelkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. nur EuGH, U.v. 16.12.2010 - C-137/09 Josemans/ Maastricht - juris Rn. 3 ff., 65 ff., 82 f.;… EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08 Nural Ziebell/Baden-Württemberg - juris Rn. 85 f.;… auch BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 - juris Rn. 12 m.w.N.), ist ihre Bekämpfung ein wichtiges Gemeinschaftsgut. - VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796
Gaststättenrechtliches Verbot so genannter "Flatrate-Partys"
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Rn. 29 Zwar ist dem Antragsteller zuzugeben, dass ein Einschreiten gegen "After Hour"-Veranstaltungen bloß in seiner Diskothek die sonntagfrühmorgendliche Betäubungsmittelproblematik lediglich räumlich verlagern könnte (zur Verlagerungsproblematik vgl. BayVGH, B.v. 21.8.2007 - 22 CS 07.1796 - juris Rn. 18), was gegen die Geeignetheit der Maßnahme spräche. - EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Da die Betäubungsmittelkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…vgl. nur EuGH, U.v. 16.12.2010 - C-137/09 Josemans/ Maastricht - juris Rn. 3 ff., 65 ff., 82 f.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08 Nural Ziebell/Baden-Württemberg - juris Rn. 85 f.;… auch BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 - juris Rn. 12 m.w.N.), ist ihre Bekämpfung ein wichtiges Gemeinschaftsgut. - BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02
Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Da die Betäubungsmittelkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (…vgl. nur EuGH, U.v. 16.12.2010 - C-137/09 Josemans/ Maastricht - juris Rn. 3 ff., 65 ff., 82 f.;… EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08 Nural Ziebell/Baden-Württemberg - juris Rn. 85 f.; auch BVerfG, B.v. 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 - juris Rn. 12 m.w.N.), ist ihre Bekämpfung ein wichtiges Gemeinschaftsgut. - VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek
- VG München, 26.07.2016 - M 16 K 15.5056
Sperrzeitvorverlegung wegen alkoholisierter und aggressiver Gäste
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse kommen nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Betracht; vielmehr dienen die Sperrzeitvorschriften auch dem Schutz vor sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 17 f).Amtliche Schilderungen und Bewertungen, wie sie vorliegend von den zuständigen Polizeidienststellen abgegeben worden sind, dürfen vom Gericht im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden; eine Beurteilung sicherheitsrechtlicher Sachverhalte an Hand polizeilicher Feststellungen kann das Ergebnis einer nicht zu beanstandenden behördlichen oder richterlichen Beweiswürdigung sein (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und ein Verwaltungsgericht kann sich auch ohne weitergehende Beweisaufnahme schon aufgrund einer Vielzahl polizeilicher Sachverhaltsschilderungen eine Überzeugung über das Vorliegen sicherheitsrechtlicher Tatbestände bilden (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 21 m. w. N.;… B. v. 13.1.2016 - 22 CS 15.2643 - juris Rn. 10).
Denn das Sicherheitsrecht ist insoweit verschuldensunabhängig und stellt auf die Gesichtspunkte der Zurechenbarkeit, der Verursachung und des erkennbaren Bezugs zum Betrieb ab (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 24;… B. v. 13.1.2016 - 22 CS 15.2643 - juris Rn. 11).
Da die Betäubungsmittelkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt ist auch ihre Bekämpfung ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 32 m. w. N.).
§ 11 GastV ist eine inhaltsbestimmende Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m.w.N).
- VG München, 02.12.2015 - M 16 S 15.5057
Sperrzeitverlängerung für eine Gaststätte aus Gründen der Gefahrenabwehr
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse kommen nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Betracht; vielmehr dienen die Sperrzeitvorschriften auch dem Schutz vor sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 17 f).Die Stellungnahmen der Polizeiinspektion ... sind amtliche Auskünfte einer Behörde, die im Wege des Urkundsbeweises herangezogen und verwertet werden können (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 21).
Denn das Sicherheitsrecht ist insoweit verschuldensunabhängig und stellt auf die Gesichtspunkte der Zurechenbarkeit, der Verursachung und des erkennbaren Bezugs zum Betrieb ab (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 24).
Da die Betäubungsmittelkriminalität ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt ist auch ihre Bekämpfung ein wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 32 m. w. N.).
§ 11 GastV ist eine inhaltsbestimmende Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m. w. N.).
- VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643
Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes
Das Verwaltungsgericht hat insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Betracht kommen, sondern dass die Sperrzeitvorschriften auch dem Schutz vor sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen dienen mit der Folge, dass unter diesem Blickwinkel besondere örtliche Verhältnisse auch darin liegen können, dass der Bereich um eine Gaststätte sich nach polizeilichen Erkenntnissen und Erfahrungen als sicherheitsrechtlicher "Brennpunkt" herausgestellt hat, der gegenüber den mit der Gaststättenöffnung verbundenen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit besonders störungsempfindlich ist (vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - BayVBl 2014, 244, Rn. 17. f;… B. v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - Rn. 5 m. w. N.).Denn auch insofern ähnelt der Fall dem Sachverhalt, der dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - a. a. O. zugrunde lag: Das Lokal der Antragstellerin deckt einen Bedarf an Möglichkeiten zum "Weiterfeiern", der - wenn nicht von allen, so doch jedenfalls - von den meisten anderen Gaststätten im Viertel nicht befriedigt wird.
Amtliche Schilderungen und Bewertungen, wie sie vorliegend von den zuständigen Polizeidienststellen abgegeben worden sind, dürfen vom Gericht im Wege des Urkundsbeweises verwertet werden; eine Beurteilung sicherheitsrechtlicher Sachverhalte an Hand polizeilicher Feststellungen kann das Ergebnis einer nicht zu beanstandenden behördlichen oder richterlichen Beweiswürdigung sein (vgl. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und ein Verwaltungsgericht kann sich auch ohne weitergehende Beweisaufnahme schon aufgrund einer Vielzahl polizeilicher Sachverhaltsschilderungen eine Überzeugung über das Vorliegen sicherheitsrechtlicher Tatbestände bilden (BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - a. a. O. Rn. 21 m. w. N.).
Der Betreiber der Gaststätte trägt außerdem das Risiko, dass die Drogenszene auf eine Gaststätte ausgreift und dass er als Gastwirt dieses Ausgreifen nicht - ohne dass behördlicherseits gaststättenrechtliche Maßnahmen ergriffen würden - durch die ihm verfügbaren Mittel unterbinden kann (BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - a. a. O. Rn. 24 und 25 m. w. N.).
- VGH Bayern, 10.09.2019 - 22 ZB 18.229
Gaststättenrechtliche Auflage
Für den Kläger streitet hier zwar sein Interesse, mit dem Betrieb der Gaststätte einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen, das in dem Recht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG grundrechtlich verankert und auch vom Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb umfasst ist (…vgl. hierzu mit Blick auf Sperrzeitverlängerungen BVerwG, U.v. 5.11.1985 - 1 C 14/84 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 32 f.;… OVG NW, B.v. 28.9.2017 - 4 B 885/17 - juris Rn. 30 ff.) - unabhängig von der Frage, ob dieses der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie des Art. 14 GG unterfällt (…offen gelassen in BVerfG, U.v. 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. - juris Rn. 240).12 Abs. 1 GG kann jedoch zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter beschränkt werden, zu denen auch die Nachtruhe und damit die Gesundheit der Anwohner zählt (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 32;… OVG NW, B.v. 28.9.2017 - 4 B 885/17 - juris Rn. 32), die ebenfalls grundrechtlich garantiert ist (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG).
Entsprechende Beschränkungen sind mit Blick auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb möglich, dem angesichts der Regelungen des Gaststättengesetzes von vornherein das Risiko nachträglicher Anordnungen nach § 5 GastG sowie von Sperrzeitverlängerungen nach § 18 GastG i.V.m. § 8 GastV immanent ist, ggf. auch ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit des Gaststättenbetriebs (…vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1985 - 1 C 14/84 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 4 A 593/15
Gewerbeuntersagung zur Betreibung eines Kiosks wegen Handeltreiben mit …
Rn. 12 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. November 2014 - 4 E 1083/14 - unter Bezugnahme auf OVG Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 2 B 273/09 -, GewArch 2009, 491 = juris, Rn. 33 und Bay. VGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 -, BayVBl. 2014, 244 = juris, Rn. 25.Die Klägerin kann nicht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - erfolgreich geltend machen, dass zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität eine Verlängerung der Sperrzeiten ausgereicht hätte.
- VGH Bayern, 16.06.2020 - 22 ZB 20.678
Sperrzeitverlängerung für Diskothek
So hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - (…juris Rn. 17 f. und 21 f.) u.a. ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn vorliegen, wenn sich die Verhältnisse im örtlichen Bereich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint.Ein Gaststättenbetrieb als eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ist von vornherein mit dem Risiko etwaiger nachträglicher Anordnungen nach § 5 GastG sowie Sperrzeitverlängerungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 BayGastV behaftet, ggf. auch ohne Rücksicht auf seine Wirtschaftlichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m.w.N.).
- VGH Bayern, 03.06.2020 - 22 CS 20.580
Sperrzeitverlängerung für Diskothek wegen besonderer örtlicher Verhältnisse
So hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 22. August 2013 - 22 CS 13.1530 - (…juris Rn. 17 f. und 21 f.) u.a. ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn vorliegen, wenn sich die Verhältnisse im örtlichen Bereich so von den Verhältnissen anderer örtlicher Bereiche unterscheiden, dass deswegen eine Abweichung von der allgemeinen Sperrzeit gerechtfertigt erscheint.Ein Gaststättenbetrieb als eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb ist von vornherein mit dem Risiko etwaiger nachträglicher Anordnungen nach § 5 GastG sowie Sperrzeitverlängerungen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 GastG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 und 2 BayGastV behaftet, ggf. auch ohne Rücksicht auf seine Wirtschaftlichkeit (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 33 m.w.N.).
- VG Augsburg, 13.02.2020 - Au 5 K 19.2020
Sperrzeitverlängerung für Diskothek
Ein Verwaltungsgericht kann sich auch ohne weitergehende Beweisaufnahme schon aufgrund einer Vielzahl polizeilicher Sachverhaltsschilderungen eine Überzeugung über das Vorliegen sicherheitsrechtlicher Tatbestände bilden (BayVGH, Beschluss vom 22.08.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 21).Diese steht aber unter der Schranke des Schutzes wichtiger Gemeinschaftsgüter, wozu die Volksgesundheit und die Kriminalitätsbekämpfung gehören (BayVGH, B.v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - juris Rn. 32).
- VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 16.1872
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Alkoholmissbrauch und Straftaten
Mit der von der Klägerin geltend gemachten Gefahr, die Sperrzeitverlängerung gefährde angesichts der Konzeption ihrer Gaststätte als Nachtlokal ohne Speisenzubereitung die wirtschaftliche Existenz des Betriebs, hat sich das Verwaltungsgericht befasst (UA S. 19) und in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 22. August 2013 (22 CS 13.1530 - BayVBl 2014, 244, juris Rn. 33) hingewiesen.
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