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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21952
OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19 (https://dejure.org/2020,21952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2020 - 22 U 205/19 (https://dejure.org/2020,21952)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 (https://dejure.org/2020,21952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 249 BGB
    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen des Feststellungsantrags für zukünftige Schäden

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Bemessung Schmerzensgeld & Haushaltsführungsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Ersatzfähigkeit zukünftiger immaterieller Schäden bei der Bemessung des Schmerzensgeldantrags

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 3325
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (21)

  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Bei der Bemessung sind sämtliche objektiv, nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 447).

    Berücksichtigt man die Grundsätze zur Schmerzensgeldbemessung, die der Senat in seiner Entscheidung vom 18.10.2018 ( 22 U 97/16 ) aufgestellt hat, kommt man jedenfalls nicht zu einem geringeren Betrag.

    Dieser Grad der Schädigungsfolgen ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung eines Gesundheitsschadens, drückt also genau die Lebensbeeinträchtigung aus, die für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevant sind (Senat, Urteile vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 und vom 04.06.2020 - 22 U 244/19 und 22 U 34/19 ).

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 18.10.2018 (a.a.O.) ausgeführt hat, sind die Anknüpfungspunkte an das durchschnittliche Nettoeinkommen und die Wahl der verschiedenen Prozentsätze diskutabel und wirken zugegeben willkürlich.

    Dabei ist maßgeblich nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern die konkrete haushaltsspezifische Beeinträchtigung, MdH (Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 445, Rz. 30).

    Der Senat hat jedoch in seinem Urteil vom 18.10.2018 auch ausgeführt, dass bei einem gehobenen Haushalt vor dem Hintergrund, dass auch entsprechende Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Sorgfalt einer Hilfsperson, z. B. bei der Bedienung elektrischer Geräte oder auch im Umgang mit wertvollen Gegenständen, zu stellen sind, ein Stundensatz von 10, 00 ? netto angemessen sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 446).

    Der Senat schätzt diese ersparten Aufwendungen im Zweipersonenhaushalt mit 20 % (vgl. Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 447).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 18.10.2018 ( 22 U 97/16 ) einen Abzug in Höhe von 4 % vorgenommen.

    Der Feststellungsantrag ist zulässig und begründet, allerdings auf die materiellen Schäden zu beschränken, denn nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes sind weitere absehbare Entwicklungen bereits bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen (vgl. Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 449, Rz. 67).

    Bei schweren Verletzungen kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen jedenfalls zu rechnen (Senat, Urteil vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 , NJW 2019, 442, 449, Rz. 68).

  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 244/19

    Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Unter Berücksichtigung aller in Literatur und Rechtsprechung geäußerter Bedenken führt der Senat bei der Findung und Bemessung angemessener Schmerzensgelder regelmäßig eine Plausibilitäts- und Transparenzkontrolle anhand taggenauer Berechnungen durch (vgl. Senat, Urteil vom 04.06.2020 - 22 U 244/19 ).

    Dieser Grad der Schädigungsfolgen ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung eines Gesundheitsschadens, drückt also genau die Lebensbeeinträchtigung aus, die für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevant sind (Senat, Urteile vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 und vom 04.06.2020 - 22 U 244/19 und 22 U 34/19 ).

    Für solche Fälle geht der Senat deshalb in Weiterentwicklung seiner Rechtsprechung zur Vereinfachung von einem Betrag von 150, 00 ? /Tag für den Aufenthalt auf der Intensivstation, 100, 00 ?/Tag auf der Normalstation, 60, 00 ?/Tag in der Rehabilitationsklinik und 40, 00 ? pro Tag bei 100% GdB aus (vgl. hierzu auch Senat, Urteil vom 04.06.2020 - 22 U 244/19 ).

  • BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14

    Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Ein Feststellungsinteresse besteht daher immer dann, wenn sich der Schaden noch in der Entwicklung befindet (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, zitiert nach juris, Rz. 6; Urteil vom 09.03.2004 - VI ZR 439/02).

    Dies gilt aber auch, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall Sach- und Personenschäden erlitten hat und der Sachschaden schon abschließend beziffert werden könnte (BGH, Urteil 19.04.2016 - VI ZR 506/14 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2014 - 22 U 175/13 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.09.2014 - 12 U 111/13 - Beschluss vom 08.06.2017 - 22 W 30/17 - BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 204/89 - BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 411/12 -).

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    In seinem Urteil vom 17.10.2017 (VI ZR 423/16) stellt er klar, dass jedenfalls in den Fällen, in denen die Verletzung eines (durch § 823 Abs. 1 BGB oder durch § 7 Abs. 1 StVG geschützten) Rechtsguts und darüber hinaus ein daraus resultierender Vermögensschaden bereits eingetreten sind, es keinen Grund gibt, die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere, künftige Schäden von der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts abhängig zu machen.

    Materiellrechtlich wird es den Anspruch auf Ersatz dieser Schäden ohnehin nicht geben, solange diese nicht eingetreten sind; von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts hängt die Entstehung des Anspruchs also nicht ab (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2017 - VI ZR 423/16, zitiert nach juris, Rz. 49).

  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Der Kläger ist nicht gehalten, eine Aufspaltung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vorzunehmen, wenn ein Teil des Schadens schon entstanden ist und mit der Entstehung eines weiteren Schadens jedenfalls nach dem Klägervortrag zu rechnen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main…, Urteil vom 01.11.2011 - 8 U 184/09 , zitiert nach juris, Rz. 21 ; BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02, zitiert nach juris, Rz. 6).

    Dies gilt aber auch, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall Sach- und Personenschäden erlitten hat und der Sachschaden schon abschließend beziffert werden könnte (BGH, Urteil 19.04.2016 - VI ZR 506/14 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2014 - 22 U 175/13 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.09.2014 - 12 U 111/13 - Beschluss vom 08.06.2017 - 22 W 30/17 - BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 204/89 - BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 411/12 -).

  • LG Darmstadt, 21.08.2019 - 4 O 122/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21.08.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt, Az.: 4 O 122/17 , teilweise wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des am 21.08.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt, Az. 4 O 122/17 , die Klage abzuweisen.

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel in der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (BGH, Urteil vom 19.04.2005 - VI ZR 175/04, zitiert nach juris, Rz. 9; OLG München, Urteil vom 24.06.2016 - 10 U 3161/15, zitiert nach juris, Rz.10).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Solche Verletzungsfolgen, die zum Beurteilungszeitpunkt noch nicht eingetreten waren und deren Eintritt objektiv nicht vorhersehbar war, mit denen also nicht oder nicht ernstlich gerechnet werden musste und die deshalb zwangsläufig bei der Bemessung des Schmerzensgeldes unberücksichtigt bleiben müssen, werden von der vom Gericht ausgesprochenen Rechtsfolge nicht umfasst und können deshalb Grundlage für einen Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld sein (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 322/04, zitiert nach juris, Rz. 7).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18

    Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Grundsätzlich ist diesbezüglich zu berücksichtigen, dass die Art und Weise der Rentenzahlung in § 760 BGB geregelt ist, wonach eine Geldrente für drei Monate vorauszuzahlen ist (§§ 843 Abs. 2, 760 BGB, vgl. Senat, Urteil vom 24.03.2020 - 22 U 82/18 , zitiert nach juris, Rz. 8 ).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19
    Dies gilt aber auch, wenn ein Geschädigter durch einen Unfall Sach- und Personenschäden erlitten hat und der Sachschaden schon abschließend beziffert werden könnte (BGH, Urteil 19.04.2016 - VI ZR 506/14 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.10.2014 - 22 U 175/13 - OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.09.2014 - 12 U 111/13 - Beschluss vom 08.06.2017 - 22 W 30/17 - BGH, Urteil vom 21.02.1991 - III ZR 204/89 - BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02 - OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014 - 4 U 411/12 -).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 439/02

    Begriff des Betriebsweges

  • OLG Frankfurt, 28.10.2014 - 22 U 175/13

    Das Feststellungsinteresse ist auch gegeben, wenn zwar die meisten Schäden …

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 411/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung von Unfallschäden

  • OLG Naumburg, 08.07.2013 - 9 W 5/13

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Feststellung der Verpflichtung zum …

  • OLG München, 24.06.2016 - 10 U 3161/15

    Unfallhergang - Bindung an Beweiswürdigung des Erstgerichts

  • OLG Frankfurt, 08.06.2017 - 22 W 30/17

    Zum Zurücktreten der Haftung aus Betriebsgefahr gegenüber schuldhaftem Verhalten …

  • OLG Frankfurt, 01.11.2011 - 8 U 184/09

    Arzthaftung: Schadenersatz für durch Frühgeburt erlittene Gesundheitsschäden …

  • OLG Frankfurt, 18.09.2014 - 12 U 111/13

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Einstandspflicht einer …

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

  • OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 23 U 212/00

    Schmerzensgeld: Erstgradig offene Unterschenkelfraktur mit langwierigem …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …

    Die vom Kläger geforderte Summe (22.500,00 EUR) hat das Oberlandesgericht Frankfurt unlängst nicht einmal in einem Fall zugesprochen, in dem ein junger Mann eine doppelte Wirbelsäulenfraktur und Bandscheibenverletzung mit psychischen Beeinträchtigungen in Form posttraumatischer Belastungsstörungen erlitt, weshalb er seine bisherige berufliche Tätigkeit aufgeben musste und auch seine bislang ausgeübten sportlichen Freizeitaktivitäten nicht mehr verrichten konnte (OLG Frankfurt 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 -: 20.000,00 EUR).
  • OLG Hamm, 05.03.2021 - 9 U 221/19

    Tiergefahr, Schmerzensgeld, zögerliches Regulierungsverhalten, …

    Rn. 53 Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 18.10.2018 - 22 U 97/16 - , vom 04.06.2020 - 22 U 244/90 - und vom 16.07.2020 - 22 U 205/19 - jeweils juris und die dort vertretene Methode eines taggenauen Schmerzensgeldes selbst ein Schmerzensgeld von 30.000,- EUR angesichts der prognostischen Lebenserwartung der Klägerin als völlig unzureichend ansieht, weil dies einem kalendertäglichem Satz von 1, 54 EUR entspräche, folgt der Senat dem vom OLG Frankfurt vertretenen Standpunkt ausdrücklich nicht.

    So werden zur angeblichen Vereinfachung Beträge von 150, 00 EUR /Tag für den Aufenthalt auf der Intensivstation, 100, 00 EUR/Tag auf der Normalstation, 60, 00 EUR/Tag in der Rehabilitationsklinik und 40, 00 EUR pro Tag bei 100% GdB angesetzt (OLG Frankfurt v. 16.07.2020 - 22 U 205/19 - juris Rn. 46).

  • OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20

    Schmerzensgeldbemessung, Haushaltsführungsschaden

    Bei der Bemessung sind sämtliche objektiv, nach den Kenntnissen und Erfahrungen eines Sachkundigen, erkennbaren und nicht fernliegenden künftigen Auswirkungen der Verletzung zu berücksichtigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 - juris Rn. 31f).
  • OLG Brandenburg, 07.10.2025 - 3 U 76/21
    Die obergerichtliche Rechtsprechung legt dabei für Schadensfälle der Jahre 2013/14 im Rahmen ihrer fiktiven Abrechnung Stundensätze zwischen 8 EUR und 9 EUR zugrunde (vgl. OLG Köln Urteil vom 12.12.2014 - 19 U 39/14, BeckRS 2015, 10250; auch noch OLG Frankfurt aM Urteil vom 16.07.2020 - 22 U 205/19, NJW 2020, 3325, sich orientierend am gesetzlichen Mindestlohn).
  • LG Münster, 28.11.2022 - 12 O 256/19
    Rn. 35 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 -, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00, BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).

    Für einen Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens muss konkret vorgetragen werden, welche Beeinträchtigungen das Unfallopfer nach dem Unfall daran hinderten, konkrete Haushaltstätigkeiten auszuführen und in welchem Umfang bislang tatsächlich ausgeführte Arbeiten im Haushalt unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in dem Umfang möglich oder zumutbar und auch nicht durch den Einsatz von Haushaltstechnik oder Umorganisation kompensiert werden konnten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 12 U 5/20 -, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 -, Rn. 52, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 13.06.2022 - 7 O 359/19
    Bei schweren Verletzungen kann ein Anspruch auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden nur dann verneint werden, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen zu rechnen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.7.2020, Az. 22 U 205/19, S. 13).
  • LG Aachen, 31.10.2023 - 11 O 271/19
    Die Kläger sind nicht gehalten, eine Aufspaltung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vorzunehmen, wenn ein Teil des Schadens - wie hier - schon entstanden ist und mit der Entstehung eines weiteren Schadens jedenfalls nach dem Klägervortrag zu rechnen ist (vgl. etwa BGH NJW 2003, 2827, NJW 2020, 3325, Rn. 84;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.11.2011 - 8 U 184/09, BeckRS 2013, 22733, Rn. 21).
  • LG Lübeck, 07.03.2025 - 10 O 300/23

    Schmerzensgeld nach schwerem Motorradunfall: Wann verweigerte Therapie die Summe …

    Rn. 35 Eine taggenaue Schmerzensgeldberechnung, wie sie der Kläger seiner Klage zugrunde gelegt hat, war von der Kammer nicht vorzunehmen (BGH, Urteil vom 15.2.2022, Az. VI ZR 937/20; OLG Hamm, Urteil vom 5.3.2021, Az. 9 U 221/19; OLG Oldenburg, Urteil vom 18.3.2020, Az. 5 U 196/18; anders noch OLG Frankfurt, Urteil vom 16.7.2020, Az. 22 U 205/19: taggenaue Berechnung als Plausibilitäts- und Transparenzkontrolle).
  • LG Wiesbaden, 26.03.2021 - 4 O 83/19

    Zu den Voraussetzungen der Gefährdungshaftung des § 833 BGB

    Bei der Höhe der bestrittenen Kilometerpauschale für die Benutzung des eigenen Pkws ist regelmäßig § 5 Abs. 2 Nr. 1 JVEG JVEG sinngemäß anzuwenden (vergleiche hierzu auch LG Erfurt, am angegebenen Ort; OLG Frankfurt, Urteil vom 16.7.2020, 22 U 205/19).
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