Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 11.01.2002 - 10 O 262/01
- OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01
Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zitiert in BGH NJW 2002, 1425) kann im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nur über Ansprüche aus Delikt, nicht wegen Sachzusammenhangs aus Vertrag bzw. PFV entschieden werden.Ob der Bundesgerichtshof trotz § 17 a Abs. 2 GVG an dieser Rechtsprechung festhält, hat er in BGH NJW 2002, 1425 offengelassen.
- BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
BGHZ 132, 105 hat diesen Grundsatz auf den gesamten Bereich der internationalen Zuständigkeit auch außerhalb des EuGVÜ ausgedehnt, so daß er auch im vorliegenden Fall anzuwenden ist (vgl. auch EuGH IPRax 2000, 210). - OLG Düsseldorf, 27.01.1999 - 11 U 67/98
Zuständiges Gericht bei Ansprüchen unter Ehegatten wegen unerlaubter Verfügungen …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Rn. 86 Nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 1999, 808), der sich der Senat anschließt, ist die Aufrechnung über die gesetzlich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus auch dann ausgeschlossen, wenn der besondere Inhalt des zwischen den Parteien bestehenden Schuldverhältnisses oder die Natur der Rechtsbeziehung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen läßt.
- EuGH, 27.10.1998 - C-51/97
Réunion européenne u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung von Artikel 5 …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
BGHZ 132, 105 hat diesen Grundsatz auf den gesamten Bereich der internationalen Zuständigkeit auch außerhalb des EuGVÜ ausgedehnt, so daß er auch im vorliegenden Fall anzuwenden ist (vgl. auch EuGH IPRax 2000, 210). - BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 110/86
Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs unter Ehegatten
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Rn. 62 Eine Bankvollmacht über das Alleinkonto des Ehegatten ist üblicherweise von vornherein auf Zwecke des ehelichen Lebens beschränkt und gilt im Innenverhältnis jedenfalls nur bis zur Trennung der Eheleute (BGH NJW 1988, 1208;… Palandt-Brudermüller, BGB, 61. Aufl., § 1372 Rdn. 8). - BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82
Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Ein Doppelwohnsitz kommt nur in Betracht, wenn beide Wohnsitze den Schwerpunkt der Lebensführung darstellen (…im Sommer Landhaus, im Winter Stadtwohnung vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 7 Rdn. 13; BVerwG NJW 1986, 674). - OLG Düsseldorf, 08.11.1991 - 22 U 99/91
Bankwesen; Umfang einer Kontovollmacht
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Rn. 70 Mit der Bekanntgabe der Trennungsabsicht waren die ihr erteilten Vollmachten schlüssig erloschen (OLG Bamberg FamRZ 1991, 1058; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 439). - OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
Geltendmachung anderer als deliktische Ansprüche im deliktischen Gerichtsstand
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Der Senat hat sich in der Sache 22 W 65/01 (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1291) der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes angeschlossen, weil der Reformgesetzgeber der ZPO keine dem § 17 a Abs. 2 ZPO entsprechende Regelung, einen Gerichtsstand des Sachzusammenhangs in § 32 ZPO n.F., vorgesehen hat. - OLG Bamberg, 17.01.1991 - 2 UF 218/90
Klage gegen die getrennt lebende Ehefrau auf Rückzahlung abgehobener …
Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2002 - 22 U 46/02
Rn. 70 Mit der Bekanntgabe der Trennungsabsicht waren die ihr erteilten Vollmachten schlüssig erloschen (OLG Bamberg FamRZ 1991, 1058; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 439).
- BayObLG, 30.04.2025 - 101 AR 32/25
Antragsgegner, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Allgemeiner Gerichtsstand, …
Rn. 15 dd) Soweit Ansprüche aus § 687 Abs. 2, §§ 677, 678, 681, 667 BGB wegen unberechtigten Eingriffs in die Rechtssphäre des Antragstellers, wegen Eingriffskondiktion oder deliktischer Handlungen gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich in Erwägung zu ziehen sein könnten, ist im vorliegenden Bestimmungsverfahren auch kein gemeinschaftlicher Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO festzustellen (zur Geltung des § 32 ZPO für Ansprüche aus § 687 Abs. 2 BGB: OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2022, 22 U 46/02, juris Rn. 36 f.; zur Geltung des § 32 ZPO für Ansprüche aus Eingriffskondiktion: OLG München…, Beschluss vom 23. März 2023, 29 U 3365/17, juris Rn. 62 m. w. N; offengelassen BayObLG…, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 14/20, juris Rn. 26). - OLG München, 30.04.2025 - 101 AR 32/25
Gerichtsstandsbestimmung erfolgt nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten!
dd) Soweit Ansprüche aus § 687 Abs. 2, §§ 677, 678, 681, 667 BGB wegen unberechtigten Eingriffs in die Rechtssphäre des Antragstellers, wegen Eingriffskondiktion oder deliktischer Handlungen gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich in Erwägung zu ziehen sein könnten, ist im vorliegenden Bestimmungsverfahren auch kein gemeinschaftlicher Gerichtsstand gemäß § 32 ZPO festzustellen (zur Geltung des § 32 ZPO für Ansprüche aus § 687 Abs. 2 BGB: OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2022, 22 U 46/02; zur Geltung des § 32 ZPO für Ansprüche aus Eingriffskondiktion: OLG München, Beschluss vom 23. März 2023, 29 U 3365/1; offengelassen BayObLG, Beschluss vom 4. Mai 2020, 1 AR 14/20).
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