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Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 31.01.2008

Rechtsprechung
   KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5206
KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,5206)
KG, Entscheidung vom 03.03.2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,5206)
KG, Entscheidung vom 03. März 2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,5206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 535; BGB § 551
    Zum Verjährungsbeginn des Kautionsanspruchs des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn des Kautionsanspruchs des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Verjährung und Auffüllung der Kaution

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beginn und Frist der Verjährung des Anspruchs eines Vermieters auf Stellung einer Kaution; Anspruch auf Stellung einer Bankbürgschaft betreffend eine Mietkaution

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung des Kautionsanspruchs (IMR 2008, 156)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1182
  • NZM 2009, 743
  • ZMR 2008, 624
  • NJ 2008, 265
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • LG Duisburg, 28.03.2006 - 13 S 334/05

    Verjährung des Anspruchs auf Stellung der Mietsicherheit

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08
    Da die Bankbürgschaft entsprechend der Vereinbarung in § 6 Nr. 6.1 des Mietvertrages am 1. Juli 2003 zu leisten war, war der Anspruch seit diesem Tag mit der Folge des Verjährungsbeginns fällig (vgl. LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516 = NZM 2007, 801; LG Duisburg NZM 2006, 774; AG Charlottenburg GE 2007, 451;… Ehlert in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition 7 (2007), § 551 Rn. 45; Herrlein NJW 2007, 1249 [1250; IV.]), wie auch der Beklagte zu Recht geltend macht.
  • LG Darmstadt, 07.03.2007 - 4 O 529/06

    Wohnraummiete: Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Mietsicherheit

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 22 W 2/08
    Da die Bankbürgschaft entsprechend der Vereinbarung in § 6 Nr. 6.1 des Mietvertrages am 1. Juli 2003 zu leisten war, war der Anspruch seit diesem Tag mit der Folge des Verjährungsbeginns fällig (vgl. LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516 = NZM 2007, 801; LG Duisburg NZM 2006, 774; AG Charlottenburg GE 2007, 451;… Ehlert in: Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Edition 7 (2007), § 551 Rn. 45; Herrlein NJW 2007, 1249 [1250; IV.]), wie auch der Beklagte zu Recht geltend macht.
  • LG Wiesbaden, 22.08.2013 - 3 S 71/13

    Unwirksame fristlose Kündigung mangels vorheriger Abmahnung und mangels …

    (Vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 03.03.2008 22 W 2/2008) Nach mehr als dreifachem Ablauf der Verjährungsfrist und aufgrund des Umstandes, dass die Kaution überhaupt erst im Zusammenhang mit anderen inzwischen unstreitig nicht durchgreifenden und nicht mehr streitgegenständlichen Kündigungsgründen gefordert wurde, wäre ein Anspruch auch unter allen Umständen verwirkt.
  • OLG Rostock, 23.10.2025 - 3 U 54/25

    Wiederauffüllung einer Mietsicherheit vor dem Hintergrund eines über das Vermögen …

    Es könnte daher auch erwogen werden, mit dem Rückfall des Mietvertrages an den Mieter nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nun als Neuforderungen für ihn entstehenden Mietverbindlichkeiten (spätestens) in diesem Zusammenhang entsprechend eine neue Entstehung des Anspruchs des Vermieters auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit anzunehmen (vgl. auch KG, Beschluss vom 03.03.2008, Az.: 22 W 2/08, - zitiert nach juris -, Rn. 12, zur Entstehung des Anspruches auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit [erst] nach ihrer Inanspruchnahme).
  • LG Bochum, 11.05.2010 - 11 S 291/09

    Anspruch auf Sicherheitsleistung unterliegt der Verjährung!

    Rn. 5 Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts unterliegt auch die mietvertragliche Verpflichtung zur Zahlung einer Sicherheitsleistung der Verjährung (KG NZM 2009, 743; LG Duisburg NZM 2006, 774, LG Darmstadt NJW-RR 2007, 1516;… Sternel III Rn. 161a).
  • LG Köln, 07.08.2019 - 37 O 294/18

    Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung?

    Ebenso beginnt nach der Rechtsprechung des Kammergerichts die Verjährung des Anspruch auf eine Mietkaution bereits mit dessen Fälligkeit (vgl. KG NJW-RR 2008, 1182).
  • AG Berlin-Schöneberg, 08.06.2010 - 15 C 23/10

    Wohnraummiete: Verjährung des Vermieteranspruchs auf Mietkaution; Fortgeltung des …

    Der Kautionszahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB (KG GE 2008, 671).
  • LG Neubrandenburg, 28.05.2025 - 3 O 469/23

    Durchsetzbarkeit des Anspruchs auf Wiederauffüllung der Mietsicherheit

    Der Anspruch sei jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich bei Vertragsschluss, entstanden (KG, Beschluss vom 03.03.2008 - 22 W 2/08, NJW-RR 2008, 1182, 1182).
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   OLG Celle, 31.01.2008 - 22 W 2/08   

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https://dejure.org/2008,40046
OLG Celle, 31.01.2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,40046)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.01.2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,40046)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 22 W 2/08 (https://dejure.org/2008,40046)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FreihEntzG § 3; VwVfG § 3; Nds. SOG § 100 Abs. 1 S. 2; AsylVfG § 60 Abs. 2; AufenthG § 51 Abs. 6; AufenthG § 50 Abs. 4
    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Antrag, abgelehnte Asylbewerber, räumliche Beschränkung, gewöhnlicher Aufenthalt, Ausreise, Wiedereinreise

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08

    Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen …

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde in Abschiebehaftsachen nach § 100 Abs. 1 Nds. SOG zu beurteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31.1.2008, 22 W 2/08, und vom 6.2.2008, 22 W 8/08).
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