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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28140
OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05 (https://dejure.org/2005,28140)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.06.2005 - 22 W 20/05 (https://dejure.org/2005,28140)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - 22 W 20/05 (https://dejure.org/2005,28140)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    FrhEntzG § 4 Abs. 1; FGG § 4; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2; EMRK Art. 6 Abs. 3 e
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Verfahrensmangel, Dolmetscher, Kosten, Anhörung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05
    In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anspruch auf Beiziehung eines Dolmetschers nicht nur für die Hauptverhandlung (§ 185 GVG), sondern für das gesamte Verfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche - soweit erforderlich - gilt (BGHSt 46, 178).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Erstattung von Dolmetscherkosten für Verteidigergespräche

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05
    Die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung ist auch auf Freiheitsentziehungen außerhalb des Strafverfahrens zu übertragen (BVerfG NJW 2004, 50).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05
    Ausländer in der Bundesrepublik haben die gleichen prozessualen Grundrechte sowie den gleichen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und auf umfassenden und objektiven gerichtlichen Schutz wie Deutsche (BVerfG NJW 1975, 1597).
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2005 - 1 Ws 12/05

    Strafverfolgungsentschädigung: Voraussetzungen eines Ausschlusses wegen grob …

    Auszug aus OLG Celle, 17.06.2005 - 22 W 20/05
    Befindet sich ein Ausländer in Abschiebehaft, hat die Staatskasse die Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers zu tragen, soweit dies für eine Verständigung des Betroffenen mit seinem Verfahrensbevollmächtigten und für eine sachgemäße Vertretung des Betroffenen erforderlich ist (Senatsbeschluss vom 5. April 2005 - 1 Ws 12/05).
  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

    Die Anwendung dieser Grundsätze ist auch im hiesigen Verfahren geboten (s. insoweit: OLG Celle, Beschluss vom 5. April 2005 - 22 W 12/05 - und Beschluss vom 17. Juni 2005 - 22 W 20/05 - jeweils bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
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