Weitere Entscheidung unten: SG Dessau-Roßlau, 17.11.2016

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   OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13   

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https://dejure.org/2014,4919
OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13 (https://dejure.org/2014,4919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2014 - 23 U 115/13 (https://dejure.org/2014,4919)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2014 - 23 U 115/13 (https://dejure.org/2014,4919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Fehlerhafte Anlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beteiligung an Medienfonds; Anspruch auf steuerliche Nachzahlungszinsen, entgangenen Gewinn und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns bei Fehlschlagen einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 252
    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns bei Fehlschlagen einer Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 88/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über erhaltene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Solche Anlageformen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.5.2010, 17 U 88/09 m.w.N - bei juris).

    Darüber hinaus sind die Anlageziele des Klägers bei der Schätzung der erzielbaren Rendite im Wege einer Plausibilitätsprüfung der vorgetragenen Alternativanlage zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10 - bei juris; BGH, Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04, WM 2006, 174; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11.2010 - 6 U 2/10 - juris; OLG Karlsruhe, WM 2010, 1264, 1270 f.).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • OLG Stuttgart, 30.11.2010 - 6 U 2/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Hinsichtlich der Verzinsung sind verschiedene Anlageformen nämlich nicht ohne weiteres vergleich- und austauschbar (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; Senat, a.a.O.).

    Darüber hinaus sind die Anlageziele des Klägers bei der Schätzung der erzielbaren Rendite im Wege einer Plausibilitätsprüfung der vorgetragenen Alternativanlage zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10 - bei juris; BGH, Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04, WM 2006, 174; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11.2010 - 6 U 2/10 - juris; OLG Karlsruhe, WM 2010, 1264, 1270 f.).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Die teilweise Vorläufigkeit der vorgelegten Steuerbescheide ändert im Gegensatz zur Auffassung von Landgericht und Beklagter nichts daran, dass dem Kläger in Höhe der von ihm auf dieser Grundlage gezahlten Nachzahlungszinsen ein Schaden im Sinne des § 249 BGB entstanden ist (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 8.7.2013, 23 U 132/12 - bei juris; vom 12.7.2012, 10 U 106/11 - bei juris; vom 3.10.2011, 19 U 70/09).

    Dem Kläger ist auch nicht zuzumuten, diesen Betrag solange vorzufinanzieren, bis etwaige finanzgerichtliche Verfahren rechtskräftig abgeschlossen und von der Finanzverwaltung umgesetzt sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.7.2013, 23 U 132/12 - bei juris).

    Ein auf den Ersatz eines Zinsschadens gerichteter Anspruch des Klägers folgt zunächst nicht aus § 252 Satz 2 BGB, denn danach besteht grundsätzlich nur ein Anspruch auf Ersatz des Gewinns, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 8.7.2013, 23 U 132/12 - bei juris).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Darüber hinaus sind die Anlageziele des Klägers bei der Schätzung der erzielbaren Rendite im Wege einer Plausibilitätsprüfung der vorgetragenen Alternativanlage zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10 - bei juris; BGH, Urteil vom 17.11.2005, III ZR 350/04, WM 2006, 174; OLG Stuttgart, Urt. v. 30.11.2010 - 6 U 2/10 - juris; OLG Karlsruhe, WM 2010, 1264, 1270 f.).

    Aus den dargelegten Gründen scheidet zudem eine - vom Landgericht ebenfalls nicht vorgenommene - Schätzung des Schadens nach § 287 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10 - bei juris) aus, da es vorliegend an hinreichenden Anknüpfungstatsachen für eine solche fehlt.

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Ausgehend von der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 8.7.2009, 23 U 228/08 - bei juris; Urteil vom 28.10.2013, 23 U 131/12 - bei juris) ist insofern jedoch erforderlich, dass zumindest ansatzweise vorgetragen wird, dass und welche andere Anlage mit dem streitgegenständlichen Betrag erfolgt wäre.

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu o.g. Urteil des Senats vom 8.7.2009, a.a.O.) kommt es dabei auf den konkreten Einzelfall und damit die jeweiligen Umstände des Anlegers an, die dieser vorzutragen hat, was hier nicht im Sinne der geltend gemachten Gewinnforderung geschehen ist.

  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 34 U 110/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (vgl. Staudinger-Schiemann, BGB (2005), § 252 Rn. 56; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012 - 23 U 114/10, juris, Rn. 58),).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Insbesondere kann nicht unterstellt werden, dass ein Anleger, der sich an einem "Steuersparmodell" beteiligt hat, bei Kenntnis der Erfolglosigkeit seiner Anlage ausgerechnet einen Sparvertrag, z. B. über Festgeld, abgeschlossen hätte (vgl. Staudinger-Schiemann, BGB (2005), § 252 Rn. 56; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012 - 34 U 110/11, juris, Rn. 72; OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.2012 - 4 U 63/11, juris, Rn. 108; Senat, Urt. 23.01.2012 - 23 U 114/10, juris, Rn. 58),).

    Anlagen in Form einer unternehmerische Beteiligung mit Verlustzuweisungen sind aber typischerweise gerade nicht mit einer festen Verzinsung bzw. garantierten Rendite, sondern mit bloßen Gewinnchancen bei entsprechenden Risiken verbunden (OLG Brandenburg, Urteil vom 23.4.2012, 4 U 63/11 - bei juris; OLG Hamm, Urteil vom 31.1.2012, 34 U 110/11- bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010, 6 U 2/10 - bei juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 7.5.2010, 17 U 88/09 - bei juris m.w.N).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts war dabei geboten, da jedenfalls aus Sicht des Klägers dieser bei Geltendmachung der Ansprüche sowie der tatsächlichen Durchsetzung einer Rückabwicklung anwaltlichen Rates bedurfte, handelt es sich doch insofern um einen nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8.11.1994, VI ZR 3/94, NJW 95, 446f).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Angaben dazu, dass gerade das Mandat des Klägers von überdurchschnittlicher Schwierigkeit war (weil z.B. besondere Vorarbeiten geleistet werden mussten, dazu BGH, Urteil vom 31.10.2006, VI ZR 261/05, beckRS 2006, 14915), fehlen vorliegend.
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 6 U 79/11

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung einer Fondsbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2014 - 23 U 115/13
    Das erforderliche Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist zu bejahen, weil spätere Ausgleichsansprüche der Beklagten im Raum stehen, sofern der Kläger nach Abschluss des die steuerrechtliche Beurteilung der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben des Fonds die Verzugszinsen oder einen Teil davon wieder vom Finanzamt erstattet bekommt und die Beklagte diese Ansprüche derzeit nicht beziffern kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, 31 U 97/12, - bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.12.2011, 6 U 79/11 - bei juris).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 70/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht der Bank zur Offenbarung verdeckter

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 186/94

    Anforderungen an die Darlegung entgangenen Gewinns

  • OLG Frankfurt, 19.11.2010 - 17 U 29/10

    Anlageberatung: Pflicht einer Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen;

  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 10 U 106/11

    Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über Ermittlungsverfahren gegen die

  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 23 U 131/12

    Anrechnung der Ausschüttung im Rahmen der Vorteilsausgleichung bei Medienfonds

  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 130/13

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Medienfonds-Schadensfragen

    45 Demgegenüber ist den berechtigten Belangen der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Vorläufigkeit der vorgelegten Steuerbescheide und damit der ebenfalls als vorläufig festgesetzt anzusehenden Nachzahlungszinsen im Hinblick auf das noch offene finanzgerichtliche Verfahren zur endgültigen Klärung der Frage der Verlustzuweisung dadurch zu genügen, dass der wegen einer etwaigen Rückzahlung der Nachzahlungszinsen von der Beklagten erhobenen Hilfsfeststellungswiderklage stattgegeben wird (ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 03.03.2014 - 23 U 115/13, juris Rn. 35; s. dazu im Folgenden).

    Denn es stehen spätere Ausgleichsansprüche der Beklagten im Raum, sofern der Kläger - nach Abschluss der steuerrechtlichen Beurteilung der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben des Fonds - die derzeit vorläufig festgesetzten Nachzahlungszinsen oder einen Teil davon wieder vom Finanzamt erstattet bekommt, und die Beklagte kann die Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs derzeit nicht beziffern (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 03.03.2014 - 23 U 115/13, juris Rn. 60).

    Sofern sich im Hinblick auf die Festsetzung der Nachzahlungszinsen etwas ändern sollte, weil die endgültige Entscheidung des Betriebsfinanzamts über etwaige Verlustzuweisungen an den Kläger aus der streitgegenständlichen Beteiligung zu einer für den Kläger günstigeren Festsetzung seiner Steuerschuld führt, ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Kläger die von der Beklagten auf der Grundlage eines vorläufigen Steuerbescheids als Schaden erstatteten Nachzahlungszinsen behalten dürfen sollte, soweit sie dem Kläger vom Finanzamt erstattet werden (s. OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2013 - 23 U 132/12, juris Rn. 68; Urt. v. 03.03.2014 - 23 U 115/13, juris Rn. 60).

  • OLG Bremen, 21.05.2014 - 1 U 18/13

    Haftung des Anlageberaters bei unrichtiger Darstellung der Risiken der

    Grundsätzlich ist nach § 252 BGB als Teil des Schadensersatzes auch der entgangene Gewinn zu ersetzen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 03.03.2014 - 23 U 115/13 - juris).

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO und berücksichtigt das Ausmaß des jeweiligen Obsiegens und Unterliegens der Parteien, wobei der Senat bei der Errechnung der Kostenquote das wirtschaftliche Interesse des Klägers in Gestalt der zu Unrecht als entgangenen Gewinn beanspruchten Zinsen mit berücksichtigt hat (vgl. OLG Frankfurt, BeckRS 2014, 06806 und BeckRS 2014, 03150).

  • OLG Köln, 30.04.2020 - 25 U 20/19
    Vorliegend fehlt es indessen gerade an einer Ermächtigung in dem vorgenannten Sinn (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2013 - 17 U 56/12 -, Rn. 36, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2014 - 23 U 115/13 -, Rn. 53, juris).
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Rechtsprechung
   SG Dessau-Roßlau, 17.11.2016 - S 23 U 115/13   

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SG Dessau-Roßlau, 17.11.2016 - S 23 U 115/13 (https://dejure.org/2016,103300)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 17.11.2016 - S 23 U 115/13 (https://dejure.org/2016,103300)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 17. November 2016 - S 23 U 115/13 (https://dejure.org/2016,103300)
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