Rechtsprechung
OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge gegen die Verwerfung eines Einspruchs wegen Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EMRK Art. 6 Abs. 3; OWiG § 74 Abs. 2
Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht durch Art. 6 EMRK ausgeschlossen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Betroffener erscheint nicht zur Verhandlung - Einspruchsverwerfung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bußgeldsachen: Verteidiger anwesend, Betroffener fehlt
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Bußgeldrichter muss auch bei anwesendem Verteidiger verwerfen…
- haerlein.de (Kurzinformation)
Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Wann wird ein zulässiger Einspruch vom Amtsgericht ohne Verhandlung zur Sache verworfen?
Verfahrensgang
- AG Döbeln, 01.10.2013 - 8 OWi 540 Js 11134/13
- OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14 (Z)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10
Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter …
Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
In diesen Fällen ist allein der Gesetzgeber aufgerufen, eine Verletzung der Konvention in Folge Anwendung eindeutiger gesetzlicher Regelung durch deren Abänderung zu beseitigen (so BGHSt 56, 73 ff., m.w.N.). - OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12
Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt …
Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
Die Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall hat zur Folge, dass § 74 Abs. 2 OWiG nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann (vgl. zur Regelung des § 329 Abs. 1 StPO nur: OLG Celle, NStZ 2013, 615; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 4 StRR (a) 18/12, zitiert nach juris).Eine Vertretung des Betroffenen durch den Verteidiger ist vielmehr nur unter den in § 73 Abs. 3 OWiG genannten Voraussetzungen zulässig, nämlich wenn das Gericht den Betroffenen zuvor von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hat. - OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13
Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger …
Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
Die Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall hat zur Folge, dass § 74 Abs. 2 OWiG nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann (vgl. zur Regelung des § 329 Abs. 1 StPO nur: OLG Celle, NStZ 2013, 615; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 4 StRR (a) 18/12, zitiert nach juris).Eine Vertretung des Betroffenen durch den Verteidiger ist vielmehr nur unter den in § 73 Abs. 3 OWiG genannten Voraussetzungen zulässig, nämlich wenn das Gericht den Betroffenen zuvor von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hat.
- OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs gegen den …
Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes Oberlandesgericht, nämlich das OLG Dresden, mit der identischen Rechtsfrage kürzlich befasst hat (Beschluss vom 7. März 2014, 23 Ss 56/14 Z, zitiert nach juris;… vgl. Göhler, a. a. O.).