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   OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07   

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https://dejure.org/2008,4265
OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07 (https://dejure.org/2008,4265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2008 - 23 U 221/07 (https://dejure.org/2008,4265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 23 U 221/07 (https://dejure.org/2008,4265)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 BDSG, § 670 BGB, § 675 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 824 BGB
    Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die SCHUFA übermittelter Daten wegen Überziehung des Girokontos auf Grund einer Kreditkartenbelastung

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    SCHUFA-Mitteilung - Interessenabwägung

  • Judicialis

    BDSG § 28; ; BGB § 823; ; BGB § 824

  • streifler.de

    Voraussetzung für Schufa-Mitteilung über "weiche" Negativmerkmale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28; BGB § 823; BGB § 824
    Interessenabwägung anhand von "weichen" Negativmerkmalen bei Girokontoüberziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutz gegen die Übermittlung unzutreffender Daten bzw. deren Speicherung bei der Schufa; Prüfung der Zulässigkeit der Datenübermittlung im Zuge einer Interessenabwägung im Einzelfall bei weichen Negativmerkmalen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kundin setzte Kreditkarte zu großzügig ein Bank darf die Geschäftsbeziehung kündigen und dies der SCHUFA mitteilen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informationsbeschaffung - Was darf der Schufa mitgeteilt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1228
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 15.11.2004 - 23 U 155/03

    Bankenhaftung bei Übermittlung von Negativdaten an die Schufa: Zulässige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07
    Bei weichen Negativmerkmalen wie einer Kreditkündigung ist im Zuge einer Interessenabwägung im Einzelfall zu entscheiden, ob die Datenübermittlung zulässig ist, was in der Regel der Fall ist, wenn das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung bzw. Zahlungsunwilligkeit beruht (vgl. OLG Frankfurt am Main ZIP 2005, 654; Schimansky/Bunte/Lwowski-Bruchner § 41 Rn 15; ebenso Weber WM 1986, 845).

    Der Umstand, dass eine Forderung bestritten ist, führt nicht "automatisch" dazu, dass ein Speichern unzulässig wäre, denn dies wäre ein zu einfaches Mittel, um die Speicherung von Daten mit negativen wirtschaftlichen Folgen für den Betroffenen zu verhindern (OLG Frankfurt am Main aaO; zust. Anm. Placzek EwiR 2005, 559).

    Dies gilt auch dann, wenn nur ein Teilbetrag der Forderung (Zinsen) bestritten ist, und der Darlehensnehmer diesen entgegen seiner Zusage aus Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit nicht gezahlt hat (OLG Frankfurt am Main aaO; zust. Anm. Placzek EwiR 2005, 559).

  • OLG Hamburg, 23.01.1987 - 11 W 96/86

    Schufa-Auskunft, Sperrung von Schufa-Daten, AVAD

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07
    Gegen die Übermittlung unzutreffender Daten bzw. deren Speicherung bei der SCHUFA ist der Betroffene durch § 824 BGB sowie auch nach §§ 27, 35 BDSG und § 823 Abs. 1 BGB iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt (vgl. OLG Frankfurt am Main WM 1988, 154; OLG Hamburg NJW 1987, 659; Schimansky/Bunte/Lwowski-Bruchner, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2007, Bd. 1 § 41 Rn 11).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 159/82

    Anspruch auf Widerruf einer unzulässigen Datenübermittlung an die Schufa -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07
    Hat eine Bank eine unrichtige Information an die SCHUFA weitergegeben, so ist diese zu widerrufen (BGH WM 1983, 1188; Schimansky/Bunte/Lwowski-Bruchner § 41 Rn 20).
  • OLG Frankfurt, 06.01.1988 - 17 U 35/87

    Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07
    Gegen die Übermittlung unzutreffender Daten bzw. deren Speicherung bei der SCHUFA ist der Betroffene durch § 824 BGB sowie auch nach §§ 27, 35 BDSG und § 823 Abs. 1 BGB iVm dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt (vgl. OLG Frankfurt am Main WM 1988, 154; OLG Hamburg NJW 1987, 659; Schimansky/Bunte/Lwowski-Bruchner, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2007, Bd. 1 § 41 Rn 11).
  • KG, 17.02.2016 - 26 U 197/12

    Datenübermittlung an die SCHUFA durch ein vom Gläubiger beauftragtes

    Dies gilt auch hinsichtlich des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.06.2008 (- 23 U 221/07 - NJW-RR 2008, 1228, vgl. dort Rdnrn. 12 ff. nach juris).

    Der Kläger kann sich ferner nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18.06.2008 (- 23 U 221/07 - a.a.O.) stützen.

    Am Rande wird noch darauf hingewiesen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt in dem genannten Fall keine Unrichtigkeit der dort in Rede stehenden Informationen angenommen hat (OLG Frankfurt - 23 U 221/07 - a.a.O., Rdnrn. 13 ff. nach juris).

  • OLG München, 22.06.2010 - 5 U 2020/10

    Widerrufsanspruch gegen eine Datenübermittlung an die Schufa: Erforderlichkeit

    8 Das demnach erforderliche überwiegende Interesse der Beklagten oder Dritter an der streitigen Mitteilung ist nicht festzustellen, so dass dem Kläger wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus den §§ 823, 1004, 12 BGB in entsprechender Anwendung gegen die Beklagte ein Widerrufsanspruch zusteht (BGH, Urteil vom 07.07.1983 - III ZR 159/82, WM 1983, 1188, Rn. 14; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.06.2008 - 23 U 221/07, NJW-RR 2008, 1228, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Urteile vom 11.05.2005 - I-15 U 196/04, NJW 2005, 2401, Rn. 33, und vom 14.12.2006 - I-10 U 69/06, MDR 2007, 836, Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 16 U 126/11

    Beratungs- und Aufklärungspflichten bei Abschluss von Zinsswap-Geschäften

    18 Eine Datenübermittlung von weichen Negativmerkmalen an die SCHUFA ist in der Regel zulässig, wenn das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit beruht (OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1228, ZIP 2005, 586).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10

    Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

    Die Antragsgegnerin hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.2009, 2 U 423/09, Rn. 24, 25, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 06.10.2005, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008, 23 U 221/07, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005, 15 U 196/04, Rn. 39, 40, juris).
  • AG Hamm, 14.10.2008 - 16 C 127/08

    Zur Zulässigkeit der Datenweitergabe von säumigen Schuldnern an

    Die Datenübermittlung ist in der Regel zulässig, wenn das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung bzw. Zahlungsunwilligkeit beruht (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1228 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 03.11.2009 - 2 U 423/09

    Zulässigkeit der Übermittlung von Negativdaten durch die Schufa

    Der Umstand, dass eine Forderung bestritten ist, führt allerdings nicht "automatisch" dazu, dass ein Speichern unzulässig wäre, denn dies wäre ein zu einfaches Mittel, um die Speicherung von Daten mit negativen wirtschaftlichen Folgen für den Betroffenen zu verhindern (vgl. OLG Franfurt a.M. NJW-RR 2008, 1228 m.w.N.; ZIP 2005, 654; AG Hamm Urteil vom 14.10.2008 - 16 C 127/08 - RDV 2009, 124).

    Der Senat hat auch dargelegt, dass das übermittelnde Kreditinstitut grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung trägt (BGH NJW 1984, 436 Juris Rn. 20; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2008, 1228 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2011 - 5 U 187/11

    Zulässigkeit der Mitteilung eines über mehrere Jahre nicht vollstreckten Titels

    Darlegungs- und beweisbelastet ist dafür der Mitteiler (OLG München, MMR 2011, 209; OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1228).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

    Es handelte sich um eine unbestrittene Forderung, so dass von einer Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit auszugehen war; hierbei überwiegt das Interesse der Vertragspartner der Beklagten, von der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Verfügungsklägers im Falle einer Geschäftsbeziehung mit ihm Kenntnis zu nehmen, das Interesse des Verfügungsklägers an der Geheimhaltung der Negativdaten (OLG Frankfurt aaO; OLG Frankfurt Urteil vom 18.06.2008, Az. 23 U 221/07, juris = NJW-RR 2008, 1228).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2010 - 7 O 469/09

    Widerruf von an die Schufa Holding weitergeleiteten persönlichen Daten

    Die Datenübermittlung ist zu Unrecht erfolgt, da die darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 1228, zitiert nach juris Rn. 13) nicht vorgetragen hat, dass der Kläger hierzu zum einen wirksam seine Einwilligung nach § 4a BDSG erklärt hat oder die Übermittlung durch § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BDSG gedeckt war.
  • LG Wiesbaden, 12.08.2011 - 7 O 53/11

    Zum Anspruch auf Löschung von Einträgen aus einem Schuldnerverzeichnis (hier:

    Bei weichen Negativmerkmalen ist demgegenüber eine Datenspeicherung nur zulässig, wenn das Verhalten de Kunden im Einzelfall auf Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit schließen lässt (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2008, 1228).
  • LG Karlsruhe, 29.01.2016 - 13 O 118/15

    - ERGO 3 -, Vermittlerwechsel, Anschreiben an die VN, HV als Dritter,

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