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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21376
OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16 (https://dejure.org/2017,21376)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.2017 - 23 U 3293/16 (https://dejure.org/2017,21376)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 23 U 3293/16 (https://dejure.org/2017,21376)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 294
    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Abschluss und Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, Abwägung der Interessen beider Vertragsteile, Annahmeverzug der Gesellschaft, Außerordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Fristlose Kündigung Geschäftsführerdienstvertrag - Voraussetzungen eines wichtigen Grundes

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 615; BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung eines GF-Dienstvertrages aus wichtigem Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 615
    Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages wegen der Anweisung einer Teilzahlung für eine nicht vollständig erbrachte Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages wegen der Anweisung einer Teilzahlung für eine nicht vollständig erbrachte Leistung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrags aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1808
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.2017 - II ZR 77/16

    GmbH: Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Abberufung eines …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Ein wichtiger Grund für die Kündigung des Dienstvertrags setzt voraus, dass Tatsachen vorliegen, die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar machen, insbesondere aufgrund grober Pflichtverletzungen des Geschäftsführers (BGH WM 2017 S. 1014, 1016).

    Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (BGH WM 2017 S. 1014, 1015, BGH NJW 2003, S. 431, 432;… BGH NJW-RR 2007, S. 690, 691;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 626 Rz. 6).

  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 353/00

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung des …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (BGH WM 2017 S. 1014, 1015, BGH NJW 2003, S. 431, 432;… BGH NJW-RR 2007, S. 690, 691;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 626 Rz. 6).
  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft (…BGH WM 2017 S. 1014, 1015, BGH NJW 2003, S. 431, 432; BGH NJW-RR 2007, S. 690, 691;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 626 Rz. 6).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 289/06

    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführeranstellungsvertrags

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8).
  • OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98

    Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr …

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8).
  • OLG München, 23.02.1994 - 7 U 5904/93

    GmbH-Geschäftsführer: Fristlose Kündigung wegen Informationsverweigerung

    Auszug aus OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3293/16
    Ein wichtiger Grund für die Gesellschaft kann je nach den Umständen des Einzelfalls etwa darin liegen, dass ein Geschäftsführer sich Weisungen der Gesellschafterversammlung widersetzt (OLG Nürnberg NZG 2000, 154, 155), gegen die innergesellschaftliche Kompetenzordnung verstößt (BGH, Beschluss vom 10.12.2007, II ZR 289/06, juris Tz. 2) oder den Alleingesellschafter auf dessen Fragen nach dem Stand einzelner Geschäfte unzureichend informiert (OLG München, Urteil vom 23.02.1994, 7 U 5904/93, juris Tz. 8).
  • BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16

    Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften …

    In der Weigerung eines Geschäftsführers, Gesellschafterweisungen nachzukommen, liegt jedoch zugleich eine Verletzung dienstvertraglicher Pflichten, die die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags rechtfertigen kann (vgl. etwa OLG Düsseldorf, ZIP 1984, 1476, 1477 f.; OLG Nürnberg, NZG 2000, 154, 155; OLG München, ZIP 2017, 1808, 1809;… Oetker in Henssler/ Strohn, GesR, 4. Aufl., § 35 GmbHG Rn. 154).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 5 U 15/24

    Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung …

    Auch trägt derjenige, der gekündigt hat und sich auf die Wirksamkeit der Kündigung beruft, die Beweislast für die Tatsachen, die den wichtigen Grund darstellen, (…BGH, Urt. v. 4.4.2017 - II ZR 77/16, BeckRS 2017, 110415; OLG München, Urt. v. 22.6.2017 - 23 U 3293/16, BeckRS 2017, 114314).
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