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   VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19   

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VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19 (https://dejure.org/2023,16874)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.06.2023 - 24 K 148.19 (https://dejure.org/2023,16874)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Juni 2023 - 24 K 148.19 (https://dejure.org/2023,16874)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hundespielplatz im Wohngebiet

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hundespielplatz im Wohngebiet: Hunde müssen spielen dürfen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Hundespielplatz im Wohngebiet: Hunde müssen spiele dürfen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lärm durch Hundespielplatz auch im Wohngebiet zumutbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hundespielplatz: Müssen Anwohner den Lärm hinnehmen?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 11 B 24.08

    Bolzplatz in der Eosanderstraße bleibt zeitlich eingeschränkt offen

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    11. November 2010 - OVG 11 B 24.08 -, juris, Rn. 20).

    Eine von der Nutzungsordnung abweichende Benutzung der Fläche müsste er sich nur dann zurechnen lassen, wenn der Hundespielplatz nach seiner baulichen und technischen Ausgestaltung einen das übliche Maß wesentlich übersteigenden Anreiz für eine missbräuchliche Nutzung böte (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 - 11 B 24.08 -, juris, Rn. 33; OVG Berlin, Urteil vom 22. April 1993 - 2 B 6.91 -, juris, Rn. 29).

    Bei einer zweckwidrigen Nutzung der Fläche ist außerhalb der Schließzeiten gegen dadurch verursachte Störungen polizei- oder ordnungsrechtlich vorzugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. November 2010 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Ein solcher Anspruch auf Abwehr von Immissionen einer hoheitlich betriebenen Einrichtung besteht - unabhängig davon, ob §§ 1004, 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches analog oder Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes als insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage angesehen werden - wenn die Einrichtung Immissionen hervorruft, die die Gesundheit schädigen, schwer und unerträglich in das Eigentum eingreifen oder nach den für die Beurteilung der Zumutbarkeit heranzuziehenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr hinnehmbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1984 - 7 C 33.87 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9/95 -, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Es kommt hierbei nicht auf die individuelle Einstellung eines ggf. besonders empfindlichen Menschen an, sondern auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Mai 1996 - 1 C 10.95 -, juris, Rn. 28; Beschluss vom 18. Mai 2009 - 8 B 13.09 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Ein solcher Anspruch auf Abwehr von Immissionen einer hoheitlich betriebenen Einrichtung besteht - unabhängig davon, ob §§ 1004, 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches analog oder Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes als insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage angesehen werden - wenn die Einrichtung Immissionen hervorruft, die die Gesundheit schädigen, schwer und unerträglich in das Eigentum eingreifen oder nach den für die Beurteilung der Zumutbarkeit heranzuziehenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr hinnehmbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1984 - 7 C 33.87 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9/95 -, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Die Kammer verkennt hierbei nicht, dass die Dauer und Kontinuität der Lärmbelastung bei der Gesamtwürdigung besonders zu berücksichtigen sind, wenn - wie hier - die behördliche Lärmmessung Schallimmissionen nahe der für allgemeine Wohngebiete nach der TA Lärm geltenden Zumutbarkeitsgrenze ergeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 8 C 3/19 -, juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Diese richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit; dabei sind wertende Elemente wie Herkömmlichkeit, soziale Adäquanz und allgemeine Akzeptanz mitbestimmend (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass sich der Grad der Schutzwürdigkeit und der Schutzbedürftigkeit nicht losgelöst von allgemeinen Wertungen, die in rechtserheblichen Regelungen ihren Niederschlag gefunden haben, abstrakt festlegen und an einem starren Lärmwert ablesen lässt (BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Sofern für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind, sind die Umstände des konkreten Einzelfalles maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Ein solcher Anspruch auf Abwehr von Immissionen einer hoheitlich betriebenen Einrichtung besteht - unabhängig davon, ob §§ 1004, 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches analog oder Art. 2 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes als insoweit maßgebliche Rechtsgrundlage angesehen werden - wenn die Einrichtung Immissionen hervorruft, die die Gesundheit schädigen, schwer und unerträglich in das Eigentum eingreifen oder nach den für die Beurteilung der Zumutbarkeit heranzuziehenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften nicht mehr hinnehmbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1984 - 7 C 33.87 -, juris, Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9/95 -, juris, Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, juris, Rn. 6).
  • VG Aachen, 09.05.2012 - 6 K 1937/09

    Rechte eines Grundstückseigentümers im Hinblick auf die von einem angrenzenden

    Auszug aus VG Berlin, 09.06.2023 - 24 K 148.19
    Einen Anspruch auf eine lückenlose Überwachung des Platzes gibt es nicht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 K 1937/09 -, juris, Rn. 76).
  • BVerwG, 18.05.2009 - 8 B 13.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bzgl. einer Verletzung der

  • OVG Berlin, 22.04.1993 - 2 B 6.91

    Beseitigung; Bolzplatz; Sportanlage; Lärmbelästigung

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