Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November 2006 bestätigt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. 11.06 bestätigt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versammlung mit vorgeschobenen (falschen) Motto darf verboten werden - Gericht bestätigt Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November 2006
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbot einer getarnten rechtsextremen Versammlung am Tag der Einweihung des Jüdischen Gemeindezentrums in München; Annahme einer getarnten Veranstaltung als Grundlage eines Versammlungsverbots; Tarnveranstaltung mit dem tatsächlichen Inhalt eines verherrlichenden ...
Verfahrensgang
- VG München, 27.10.2006 - M 7 S 06.4014
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, d.h. von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG vom 26.1.2001 NJW 2001, 1409/1410; BVerfG vom 14.5.1985 = BVerfGE 69, 315/352 f.).Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird in der Regel angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfGE 69, 315/352).
Jedoch geht mangelnde Kooperationsbereitschaft des Veranstalters im Zweifel zu seinen Lasten (BVerfGE 69, 315/359).
- VG Köln, 08.11.2004 - 20 L 3046/04
Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Durchführung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2004 (Az. 20 L 3046/04) lässt sich zugunsten des Antragstellers nichts herleiten, da der dieser Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist. - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht ausgeschlossen, ein Versammlungsverbot im Einzelfall auch auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu stützen (vgl. BVerfG vom 24.3.2001 NJW 2001, 2069/2071; BVerfG vom 23.6.2004 = BVerfGE 111, 147/157).
- BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht ausgeschlossen, ein Versammlungsverbot im Einzelfall auch auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu stützen (vgl. BVerfG vom 24.3.2001 NJW 2001, 2069/2071; BVerfG vom 23.6.2004 = BVerfGE 111, 147/157). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, d.h. von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber im allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (BVerfG vom 26.1.2001 NJW 2001, 1409/1410; BVerfG vom 14.5.1985 = BVerfGE 69, 315/352 f.). - BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Geeignetheit zur Friedensstörung liegt nach dem Sinn des Gesetzes aber nur dann vor, wenn die Äußerung vernünftigerweise eine der angeführten Reaktionen erwarten lassen muss (BGH vom 22.12.2004 NJW 2005, 689/691). - BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05
NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Zum anderen kann der grundsätzlich zu beachtende Vorrang für den Erstanmelder einer Versammlung - im Falle mehrerer in Konflikt stehender gegenläufiger Versammlungen - dann vernachlässigt werden, wenn - wie im vorliegenden Fall - wichtige Gründe dagegen sprechen (vgl. BVerfG vom 6.5.2005 NVwZ 2005, 1055). - BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvQ 23/00
Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots in Hamburg am 20. August 2000
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18.8.2000 NJW 2000, 3053/3055) kann die Annahme einer getarnten Veranstaltung nur zur Grundlage eines Versammlungsverbots genommen werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete, auf diese Versammlung bezogene Indizien der Tarnabsicht hat und unter Berücksichtigung möglicher Gegenindizien begründet, warum diesen kein maßgebendes Gewicht beizumessen ist. - BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Grundsatz vertrauensvoller Kooperation im Versammlungsrecht nicht als Rechtspflicht zur Kooperation ausgestaltet ist (vgl. z.B. BVerfG vom 1.3.2002 NVwZ 2002, 982). - BVerfG, 16.08.2005 - 1 BvQ 25/05
Versammlungsfreiheit; einstweilige Anordnung des BVerfG (Folgenabwägung; doppelte …
Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Trotz gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift erhobener Bedenken (vgl. hierzu BVerfG vom 16.8.2005 DVBl 2005, 1262) geht der Senat im Eilverfahren nach wie vor von der Gültigkeit dieser Vorschrift aus (vgl. auch BayVGH vom 10.8.2005 BayVBl 2005, 755/756). - BVerfG, 16.04.2005 - 1 BvR 808/05
Versammlungsverbot aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach § …
- VGH Bayern, 19.08.2005 - 24 CS 05.2217
- VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 1 S 09.525
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Ersatz- oder Tarnveranstaltung - …
Eine bloße Gefährdung der öffentlichen Ordnung, d.h. von ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird, rechtfertigt demgegenüber regelmäßig ein Versammlungsverbot nicht (…BVerfG vom 14.5.1985 Az. 1 BvR 233/81 u.a., BVerfGE 69, S. 315 ff., S. 352 f ; BayVGH vom 3.11.2006 Az. 24 CS 06.2930, RdNr. 16).Bei dieser Beurteilung hat sich die Sicherheitsbehörde mit allen Anhaltspunkten auseinanderzusetzen, die für und gegen eine derartige Einschätzung als Ersatz- oder Tarnveranstaltung sprechen (…BVerfG vom 18.8.2000 Az. 1 BvQ 23/00, BayVBl. 2001, S. 79 ff., S. 80;… BVerfG vom 11.4.2002 Az. 1 BvQ 12/02, NVwZ-RR 2002, S. 500 f.; BayVGH vom 3.11.2006 a.a.O., RdNr. 19).
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 10 CS 09.2811
"Gedenkmarsch für Jürgen Rieger" in Wunsiedel darf - unter Beschränkungen - …
Die Feststellung fehlender Glaubwürdigkeit bedarf auch im Eilverfahren konkreter Anhaltspunkte, etwa des Hinweises auf frühere Täuschungen durch die Antragstellerseite (vgl. auch BayVGH vom 19.8.2005 Az. 24 CS 05.2217 und vom 3.11.2006 Az. 24 CS 06.2930). - VGH Bayern, 02.08.2007 - 24 CS 07.1784
Heß-Kundgebung in Wunsiedel bleibt verboten
(BayVGH vom 3.11.2006 Az. 24 CS 06.2930).
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