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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2022 - 24 CS 21.3067   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1495
VGH Bayern, 19.01.2022 - 24 CS 21.3067 (https://dejure.org/2022,1495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2022 - 24 CS 21.3067 (https://dejure.org/2022,1495)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - 24 CS 21.3067 (https://dejure.org/2022,1495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1, § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. b, § 45 Abs. 2, Abs. 5; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2, § 18 S. 1; SprengG § 8a Abs. 2 Nr. 1 lit. b, § 34 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unterster Grenze der Regelvermutung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Bayern, 23.09.2026 - 24 CS 26.1425

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit bei unsachgemäßer …

    Rn. 25 III. Die Beschwerde kann darüber hinaus auch deshalb keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung, wie hier in § 45 Abs. 5 und § 46 Abs. 6 WaffG sowie § 34 Abs. 5 SprengG die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund …

    Rn. 33 Des Weiteren kommt eine Abweichung von der Regelvermutung nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind; Maßstab für das Vorliegen eines Ausnahmefalles, der die Verfehlung des Betroffenen in einem milderen, von der waffenrechtlichen Regelwertung abweichenden Licht erscheinen lassen kann, ist allein die Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie es in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (…vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5, B.v. 18.9.1991 - 1 CB 24.91 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9, B.v. 16.9.2019 - 21 CS 19.380 - juris Rn. 19).

    Dieser Umstand stellt keinen tatbezogenen besonderen Umstand dar, der einen entsprechenden Ausnahmefall im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 b WaffG begründen könnte; vielmehr stellt es einen Umstand dar, der sich erst nach der Tat ereignet hat und zudem einem Vergleich mit waffenrechtlichen Spezialregelungen, die einen grundsätzlichen Zeitraum von fünf Jahren bis zu einer Wiedererteilung vorsehen, nicht zugänglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 10, B.v. 16.9.2019 - 21 CS 19.380 - juris Rn. 20;… VGH BW, B.v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 - juris Rn. 10).

    Diesbezügliche Einwendungen hinsichtlich der Strafzumessung sind im Rahmen des Strafverfahrens und etwaiger Rechtsmittel gegen ein Strafurteil geltend zu machen; das Erreichen der unteren Grenze kann zudem keinen Ausnahmefall darstellen, denn anderenfalls würde die Festlegung einer unteren Grenze ihres Sinnes beraubt (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur …

    Rn. 27 aa) Eine Widerlegung kann (nur) gelingen, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

    Rn. 32 Auch der Umstand, dass die Zahl der verhängten Tagessätze sich an der unteren Grenze der waffenrechtlichen Regelvermutung befindet, begründet keinen Ausnahmefall; andernfalls würde die Festlegung einer unteren Grenze ihres Sinnes beraubt (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 24 CS 25.818

    Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, waffenrechtliche …

    Rn. 14 a) Eine Widerlegung kann (nur) gelingen, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.2019 - 6 C 9.18 - juris Rn. 35;… BayVGH, B.v. 3.8.2022 - 24 CS 23.1705 - Rn. 27f.; B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 25.06.2025 - RO 4 S 25.1118

    Waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Waffenrechtliche …

    Ein Ausnahmefall kann demnach nicht schon dann angenommen werden, wenn die Höhe der im Strafverfahren verhängten Geldstrafe die unterste Grenze der Regelvermutung darstellt und der Antragsteller sich möglicherweise der waffenrechtlichen Auswirkungen der Verurteilung nicht bewusst war (vgl. BayVGH B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067).

    Auch wenn die Geldstrafe mit 60 Tagessätzen im Mindestbereich angesiedelt ist, rechtfertigt dies nicht ohne weitere Umstände bereits eine Abweichung (vgl. BayVGH B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067).

  • VG München, 09.04.2025 - M 7 S 24.6051

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung Jagdschein, …

    Denn dem Antragsteller wurden seine waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnisse im streitgegenständlichen Verfahren nicht aufgrund Eignungszweifeln oder Ungeeignetheit i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 WaffG i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 WaffG (i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG), sondern aufgrund fehlender Zuverlässigkeit entzogen (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2024 - 3 M 69/24

    Zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b WaffG

    Das Waffengesetz sieht gerade keine Möglichkeit vor, von der Bagatellgrenze bei einer geringfügigen Überschreitung im Ermessenswege abzusehen (vgl. BayVGH, Beschluss von 19. Januar 2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.08.2025 - 24 CS 25.1307

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Gleiches würde gelten, sollte sich der Antragsteller der waffenrechtlichen Auswirkungen seiner Verurteilung (und des Verzichts auf einen Einspruch) nicht bewusst gewesen sein (vgl. BayVGH B.v. 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 20.08.2025 - 24 CS 25.664

    Offene Erfolgsaussichten der Hauptsache, Sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit, …

    Rn. 26 3. Die Beschwerde kann aber keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung - wie hier in § 34 Abs. 5 SprengG angeordnet - die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der - hier lediglich offenen - Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 29.01.2026 - 24 CS 25.2477

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Anordnung der …

    Rn. 14 3. Die Beschwerde kann darüber hinaus schon deshalb keinen Erfolg haben, da in Fällen einer gesetzlichen Sofortvollzugsanordnung, wie hier in § 45 Abs. 5 und § 46 Abs. 6 WaffG sowie § 34 Abs. 5 SprengG die Gerichte im Rahmen der Interessenabwägung neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nur eine Einzelfallbetrachtung im Hinblick auf solche Umstände durchführen, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die es rechtfertigen könnten, im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen (vgl. BayVGH, B.v, 19.1.2022 - 24 CS 21.3067 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 6.6.2018 - 21 CS 18.658 - juris Rn. 24 ff.;… VGH BW, B.v. 20.2.2008 - 1 S 2814/07 - juris Rn. 15).
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