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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23232
VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575 (https://dejure.org/2022,23232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2022 - 24 CS 22.1575 (https://dejure.org/2022,23232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2022 - 24 CS 22.1575 (https://dejure.org/2022,23232)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 lit. b, Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 6 S. 1, § 45 Abs. 2 S. 1; BJagdG § 17 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 2; StPO § 153 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Widerruf einer waffen- und jagdrechtlichen Erlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 24 ZB 16.1710

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitführens einer geladenen Waffe im …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt ein gröblicher Verstoß in diesem Sinne vor, wenn er nach seinem objektiven Gewicht und dem Grad der Vorwerfbarkeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 24 ZB 16.1710 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Denn die mit dem Transport im Kraftfahrzeug verbundene Gefahr einer geladenen Schusswaffe kann zu gravierenden Unfällen, auch mit tödlichem Ausgang führen, insbesondere dann, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (…OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6), und ist daher - auch wenn es tatsächlich zu keiner Gefährdungslage gekommen ist - nicht hinnehmbar (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 24 ZB 16.1711 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16).

    Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2015 - 11 S 9.15

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei unvorsichtigem Umgang mit Schusswaffen, …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Denn die mit dem Transport im Kraftfahrzeug verbundene Gefahr einer geladenen Schusswaffe kann zu gravierenden Unfällen, auch mit tödlichem Ausgang führen, insbesondere dann, wenn der Waffenbesitzer vergisst, dass die Waffe geladen ist und das nächste Mal mit ihr hantiert (OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.3.2015 - OVG 11 S 9.15 - juris Rn. 6), und ist daher - auch wenn es tatsächlich zu keiner Gefährdungslage gekommen ist - nicht hinnehmbar (…vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 24 ZB 16.1711 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.84

    Waffenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Das Verwaltungsgericht ist dabei zu Recht davon ausgegangen, dass das Führen einer geladenen Waffe außerhalb erlaubter Bereiche eine gravierende Sicherheitsgefährdung darstellt (…BA Rn. 26), sodass der Antragsteller gegen eine elementare Obliegenheit eines Jägers verstoßen hat (BayVGH, B.v. 17.4.2014 - 21 ZB 15.84 - juris Rn 14).
  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Rn. 18 Auch der Umstand, dass der Antragsteller sich als Jäger 40 Jahre lang straffrei geführt hat und in der Vergangenheit beim Umgang mit Waffen und Munition nicht negativ aufgefallen ist, rechtfertigt keine abweichende Beurteilung, da die Prüfung des Ausnahmefalles in erster Linie tatbezogen erfolgt und bereits ein einziger gröblicher Verstoß die Regelvermutung begründet (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.;… BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Dabei ist von dem dargelegten ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes auszugehen, die Allgemeinheit vor dem Schaden zu bewahren, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch nicht in jeder Hinsicht hierfür vertrauenswürdige Personen droht (vgl. NdsOVG, B.v 10.1.2020 - 11 ME 365/19 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Rn. 20 2. Im Übrigen fiele vorliegend auch eine reine Interessenabwägung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris) nach Ansicht des erkennenden Senats zu Ungunsten des Antragstellers aus.
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Rn. 20 2. Im Übrigen fiele vorliegend auch eine reine Interessenabwägung (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris) nach Ansicht des erkennenden Senats zu Ungunsten des Antragstellers aus.
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2022 - 24 CS 22.1575
    Entsprechend bedeutet der Umstand, dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinne als gering angesehen wurde, nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d. h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit, nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.08.2007 - 19 CS 07.684
  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226

    Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein

  • VG Gießen, 05.02.2025 - 9 L 5009/24

    Verweigerte Öffnung des Waffenschranks bei einer waffenbehördlichen …

    In tatbestandsmäßiger Weise "gröblich" ist ein Verstoß nur dann, wenn sich in ihm die fehlerhafte Einstellung zu waffenrechtlichen Ordnungsvorschriften widerspiegelt und er sich nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit als eine schwerwiegende Zuwiderhandlung darstellt (Nieders. OVG…, Beschluss vom 26.04.2019 - 11 ME 135/19 -, juris, Rn. 8; Bayer. VGH, Beschluss vom 09.08.2022 - 24 CS 22.1575 -, juris, Rn. 14;… Papsthart, in: Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 5 WaffG Rn. 60), wobei es wegen des ordnungsrechtlichen Zwecks des Waffengesetzes unerheblich ist, ob mit dem Verstoß auch eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde (…OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 30.08.2023 - 20 A 2384/20 -, juris, Rn. 89;… zu § 17 Abs. 4 Nr. 2 BJagdG: OVG Schl.-Holst., Urteil vom 18.09.2024 - 4 LB 5/22 -, juris, Rn. 104 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit

    Da § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG für die zwingende Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit weder eine rechtskräftige Verurteilung noch überhaupt ein konkretes strafrechtlich relevantes Fehlverhalten voraussetzt, hindert die Einstellung eines Strafverfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO bzw. auch nach § 170 Abs. 2 StPO die Behörden und Gerichte nicht daran, die festgestellten Tatsachen einer waffenrechtlichen Bewertung aus ordnungsrechtlicher Sicht zu unterziehen.[vgl.hierzu BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, 1 C 12.95, juris Rn. 23 f, und Beschluss vom 14.02.1996, 1 B 134.95, juris Rn. 6 f, jeweils zu § 153a StPO; ferner BayVGH, Beschlüsse vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15, sowie vom 04.03.2021, 24 ZB 20.3095, juris Rn. 11; Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 7][vgl.hierzu BVerwG, Urteil vom 26.03.1996, 1 C 12.95, juris Rn. 23 f, und Beschluss vom 14.02.1996, 1 B 134.95, juris Rn. 6 f, jeweils zu § 153a StPO; ferner BayVGH, Beschlüsse vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15, sowie vom 04.03.2021, 24 ZB 20.3095, juris Rn. 11; Gade, WaffG, 3. Auflage 2022, § 5 Rn. 7] In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht ist dabei darauf hinzuweisen, dass vor dem Hintergrund des ordnungsrechtlichen Zwecks des Waffengesetzes, die Allgemeinheit vor dem Schaden zu bewahren, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch nicht in jeder Hinsicht hierfür vertrauenswürdige Personen droht, einer Straftat, auch wenn sie nicht als solche gerichtlich geahndet wurde, ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen kann.

    Entsprechend bedeutet der Umstand, dass im Einzelfall bei einer waffenrechtlichen Verfehlung die Schuld im strafrechtlichen Sinn als gering anzusehen ist, nicht zugleich, dass die Verfehlung ordnungsrechtlich, d. h. im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit nicht zur fehlenden Zuverlässigkeit führen kann.[ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 08.09.2011, 21 ZB 11.1286, juris Rn. 11, und vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.01.2020, 11 ME 365/19, juris Rn. 9][ebenso BayVGH, Beschlüsse vom 08.09.2011, 21 ZB 11.1286, juris Rn. 11, und vom 09.08.2022, 24 CS 22.1575, juris Rn. 15; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.01.2020, 11 ME 365/19, juris Rn. 9].

  • VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.947

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ungültigerklärung und Einziehung eines …

    Dies gilt auch mit Blick darauf, dass im Bereich des Jagdrechts die Anforderungen an die Begründung der Anordnung eines Sofortvollzugs weniger hoch sind, weil es um den Schutz von hohen Rechtsgütern geht, mit der Folge, dass ein Sofortvollzug häufig bereits aus der Natur der Sache begründet ist (…vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2006 - 19 CS 06.456 - juris Rn. 12), der Jagdschein unter den in § 13 Abs. 3 bis Abs. 6 WaffG erfassten Umständen ebenfalls zum Umgang mit Waffen berechtigt und das öffentliche Vollzugsinteresse bei einer Entziehung und Rückgabeaufforderung des Jagdscheins inhaltlich deckungsgleich mit demjenigen des waffenrechtlichen Widerrufs einschließlich der zugehörigen Nebenentscheidungen ist, wie es mittlerweile auch in § 45 Abs. 5 WaffG und § 46 Abs. 6 WaffG expliziten Niederschlag gefunden hat (…vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 21 CS 11.1226 - juris Rn. 7; B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25;… B.v. 15.7.2025 - 24 CS 25.556 u.a. - juris Rn. 52).

    Berechtigt der Jagdschein - wie ausgeführt - nach § 13 Abs. 3 bis Abs. 6 WaffG ebenfalls zum Umgang mit Waffen, besteht nicht anders als im Waffenecht ein öffentliches Interesse, nach einer Entziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG und § 46 Abs. 6 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25;… B.v. 15.7.2025 - 24 CS 25.556 u.a. - juris Rn. 52).

  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.556

    Objektive Klagehäufung, rechtswidrige Trennung von Verfahren durch das …

    Auch hier ist das öffentliche Vollzugsinteresse bei einer Entziehung des Jagdscheins wegen etwaiger Unzuverlässigkeit inhaltlich deckungsgleich mit demjenigen des waffenrechtlichen Widerrufs (vgl. näher BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 24 CS 25.818

    Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, waffenrechtliche …

    Mithin besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Entziehung wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.1306

    Offene Erfolgsaussichten, Ermessensfehler bei der Trennung und Verbindung von …

    Insoweit ist die sofortige Vollziehung anders als im Waffenrecht zwar nicht schon gesetzlich angeordnet, allerdings ist das öffentliche Vollzugsinteresse bei einer Entziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit inhaltlich deckungsgleich mit demjenigen des waffenrechtlichen Widerrufs (vgl. näher BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur …

    Sie greift auch, soweit der Antragsteller sich ansonsten straffrei geführt hat (…vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - Rn. 18).
  • VG Ansbach, 02.05.2023 - AN 16 K 22.02177

    Jagd- und waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen …

    Dabei ist von dem dargelegten ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes auszugehen, die Allgemeinheit vor dem Schaden zu bewahren, der aus einem Umgang mit Schusswaffen durch nicht in jeder Hinsicht hierfür vertrauenswürdige Personen droht (BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 15).

    Bei Vorliegen des § 5 Abs. 1 WaffG besteht vielmehr eine unwiderlegbare Vermutung für die Unzuverlässigkeit (BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 24 CS 24.1884

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Unzuverlässigkeitsprognose, vorwerfbarer …

    Insoweit ist die sofortige Vollziehung anders als im Waffenrecht zwar nicht schon gesetzlich angeordnet, allerdings ist das öffentliche Vollzugsinteresse bei einer Entziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit inhaltlich deckungsgleich mit demjenigen des waffenrechtlichen Widerrufs (vgl. näher BayVGH, B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 25).
  • VG München, 09.04.2025 - M 7 S 24.6051

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung und Einziehung Jagdschein, …

    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (…vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.;… BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16;… B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.; B.v. 9.8.2022 - 24 CS 22.1575 - juris Rn. 22).
  • VG Trier, 20.10.2022 - 2 K 1675/22

    Fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Gebrauch einer Waffe unter …

  • VGH Bayern, 29.09.2025 - 24 CS 25.866

    Aufbewahrungsverstoß, waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Interessenabwägung im …

  • VGH Bayern, 22.01.2026 - 24 CS 25.1950

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, Kenntnis vom Aufbewahrungsverstoß, Offene …

  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 24 CS 25.1

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse mangels persönlicher Eignung

  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 AS 25.640

    Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz - reichsbürgertypisches …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 3 L 107/22

    Darlegungsmängel

  • VG Gera, 24.11.2022 - 1 E 954/22

    Tötung eines wildernden Hundes ohne schriftliche Genehmigung der unteren …

  • VGH Bayern, 03.12.2025 - 24 CS 25.1955

    Widerruf Waffenbesitzkarte, Unzuverlässigkeit, Waffe im offenen Fahrzeug, …

  • VG Schleswig, 14.04.2025 - 7 B 26/25

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen unvorsichtigen Umgangs bzw. …

  • VGH Bayern, 04.04.2025 - 24 CS 25.365

    Unzuverlässigkeitsprognose, Regelunzuverlässigkeit, vorwerfbarer …

  • VGH Bayern, 15.04.2025 - 24 CS 25.26

    Verwaltungsgerichte, Entziehung des Jagdscheins, Beweisverwertungsverbot, …

  • VGH Bayern, 15.07.2025 - 24 CS 25.644

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VG Ansbach, 26.01.2024 - AN 16 K 21.00010

    Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher …

  • VG Ansbach, 28.10.2022 - AN 16 S 22.2176

    Einziehung eines Jagdscheins und Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Verstoßes …

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