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   VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832   

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VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832 (https://dejure.org/2021,22675)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2021 - 25 NE 21.1832 (https://dejure.org/2021,22675)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 25 NE 21.1832 (https://dejure.org/2021,22675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 6; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1, 28a Abs. 1 Nr. 13, 32; BayIfSMV § 15 Abs. 2 13.; GG Art. 3 Abs. 1
    Betriebsverbot für Schankwirtschaft in geschlossenen Räumen aufgrund der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Corona-Pandemie, Untersagung der Öffnung von reinen Schankwirtschaften (Bars/Kneipen) in geschlossenen Räumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Corona-Pandemie; Untersagung der Öffnung von reinen Schankwirtschaften (Bars/Kneipen) in geschlossenen Räumen

  • rechtsportal.de

    Pandemiebedingte Untersagung der Öffnung von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schließung vorläufig außer Vollzug gesetzt: Schankwirtschaften können wieder ausschenken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug - Ausnahmslose Schließung stellt Eingriff in Berufsfreiheit dar

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen oder noch zu erhebenden Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - ZfBR 2015, 381 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - NVwZ-RR 2019, 993 - juris Rn. 9).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12).

    Die für eine einstweilige Außervollzugsetzung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, also so schwer wiegen, dass sie - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 u.a. - juris Rn. 12; Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395; Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 106).

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Nach summarischer Prüfung und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Verordnungsgeber mit zunehmender Dauer besonders streng zu prüfen hat, ob es der uneingeschränkten Beibehaltung von Betriebsschließungen, die besonders empfindlich in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen, weiterhin bedarf oder ob nicht andere, weniger grundrechtsintensive Maßnahmen ebenso geeignet sind, den verfolgten Zweck zu erreichen (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 31/20 - juris Rn. 16), kann hiervon derzeit nicht ausgegangen werden, wenn im Gegenzug zur Betriebsuntersagung von Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen die Öffnung von Speisewirtschaften mit unbegrenztem Alkoholausschank sowie von Fitnessstudios auch im Innenbereich bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 ohne die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises bzw. des Nachweises einer bereits durchlaufenen Infektion zulässig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Der Verordnungsgeber darf keine Differenzierungen vornehmen, die über die Grenzen einer formell und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (vgl. BVerfG, B.v. 23.7.1963 - 1 BvR 265/62 - juris Rn. 22; B.v. 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 - juris Rn. 27; VGH BW, B.v. 18.2.2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 104).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Der Verordnungsgeber darf keine Differenzierungen vornehmen, die über die Grenzen einer formell und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (vgl. BVerfG, B.v. 23.7.1963 - 1 BvR 265/62 - juris Rn. 22; B.v. 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 - juris Rn. 27; VGH BW, B.v. 18.2.2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 104).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Der Verordnungsgeber darf keine Differenzierungen vornehmen, die über die Grenzen einer formell und materiell verfassungsmäßigen Ermächtigung hinaus eine Korrektur der Entscheidungen des Gesetzgebers bedeuten würden (vgl. BVerfG, B.v. 23.7.1963 - 1 BvR 265/62 - juris Rn. 22; B.v. 23.6.1981 - 2 BvR 1067/80 - juris Rn. 27; VGH BW, B.v. 18.2.2021 - 1 S 398/21 - juris Rn. 104).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfG, B.v. 19.11.2019 - 2 BvL 22/14 - juris Rn. 96 ff. m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Zwar kann in einem Bereich wie dem des Infektionsschutzes die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden und sind gewisse Härten hinzunehmen (OVG HH, B.v. 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 27.4.2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 64; ThürOVG, B.v. 9.4.2020 - 3 EN 238/20 - juris Rn. 67).
  • OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 98/20

    Corona; Einrichtungshäuser; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Zwar kann in einem Bereich wie dem des Infektionsschutzes die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden und sind gewisse Härten hinzunehmen (OVG HH, B.v. 26.3.2020 - 5 Bs 48/20 - juris Rn. 13; NdsOVG, B.v. 27.4.2020 - 13 MN 98/20 - juris Rn. 64; ThürOVG, B.v. 9.4.2020 - 3 EN 238/20 - juris Rn. 67).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Soweit die Befürchtung des Antragsgegners, es könne alkoholbedingt zu einer Nichteinhaltung von Hygienestandards durch Gäste kommen, zutreffen sollte, stünden ihm ungeachtet dessen jedenfalls mildere infektionsschutzrechtliche Mittel als die vollständige Untersagung des Betriebs von Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen zur Verfügung, beispielsweise das Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit (vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2020 - 20 NE 20.1127 - juris Rn. 43).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2020 - 90-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Achten Bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
    Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen, die sich bei Differenzierungen ergeben, müssen in Kauf genommen werden, solange sich für das insgesamt gefundene Regelungsergebnis ein plausibler, sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BayVerfGH, E.v. 16.11.2020 - Vf. 90-VII-20 - juris Rn. 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

  • OVG Thüringen, 09.04.2020 - 3 EN 238/20

    Verbot von religiösen Zusammenkünften aus infektionsschutzrechtlichen Gründen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2020 - 1 S 1528/20

    CoronaVV BW 2 vom 09.05.2020 i.d.F.v. 26.05.2020; Untersagung des

  • VGH Bayern, 14.07.2020 - 20 NE 20.1572

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Betriebsuntersagung einer

  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Entsprechend der Besonderheit des Infektionsschutzrechts, dass Entscheidungen oftmals unter Zeitdruck und unter Bedingungen einer sich ständig verändernden Lage zu treffen sind, kann der Gewährleistungsgehalt des Allgemeinen Gleichheitssatzes nicht strikt an das Gebot innerer Folgerichtigkeit geknüpft werden (vgl. hierzu bereits Beschluss des Senats vom 9. April 2020 - 3 EN 238/20 - juris Rn. 67; Sächsisches OVG, Urteil vom 10. August 2022 - 3 C 62/20 - juris Rn. 48; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 72/20 - juris Rn. 76; OVG Bremen, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 1 B 479/21 - juris Rn. 54; OVG Niedersachen, Beschluss vom 24. Januar 2022 - 14 MN 129/22 - juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. Juli 2021 - 25 NE 21.1832 - juris Rn. 41; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24. März 2021 - 2 KM 120/21 - juris Rn. 59).
  • VGH Bayern, 18.08.2021 - 25 NE 21.1741

    Sperrzeit in der Gastronomie wegen Corona

    Hinsichtlich der durch Hauptsacheerledigung beendeten Teile des Verfahrens entsprach es billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen, weil der Antrag bis zur vorläufigen Außervollzugsetzung der angegriffenen Normen mit Beschlüssen des Senats vom 22. Juni 2021 (Az. 20 NE 21.1608 hinsichtlich der Schießung von Prostitutionsstätten) bzw. vom 23. Juli 2021 (Az. 25 NE 21.1832 hinsichtlich der Schließung von Schankwirtschaften) insofern voraussichtlich erfolgreich gewesen wäre.
  • VGH Bayern, 21.12.2021 - 20 NE 21.2904

    Sperrzeitregelung für die Gastronomie wegen Corona

    b) Im Ergebnis sind die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache gestellten Normenkontrollantrags jedoch schon deshalb als offen anzusehen, weil auf § 28a Abs. 1 Nr. 13 IfSG gestützte Sperrzeitregelungen im Rahmen von Eilverfahren zuletzt in ständiger Rechtsprechung formell und materiell nicht beanstandet wurden (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.7.2021 - 25 NE 21.1721 - juris Rn. 15 ff.; B.v. 6.7.2021 - 25 NE 21.1647 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 23.7.2021 - 25 NE 21.1832 - juris Rn. 30; B.v. 18.8.2021 - 25 NE 21.1741 - juris Rn. 17 ff.).
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