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LG München I, 29.03.2012 - 25 O 11702/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Bürger kann nicht gegen anderen Bürger wegen dessen Selbstbezeichnung gegenüber Dritten als "Rechtsanwalt” vorgehen / Zum Begriff "Anpöbeln” als sog. Meinungsäußerung mit Tatsachenkern
- openjur.de
§§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB; §§ 185, 186 StGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Unterlassung ehrverletzender Behauptungen Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern; Missbrauch der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 06.09.2011 - 33 O 10509/11
Wettbewerbsverstoß: Führen der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" ohne Zulassung
Auszug aus LG München I, 29.03.2012 - 25 O 11702/11
Auf Antrag des Rechtsanwalts B... wurde dem Beklagten im Verfahren beim Landgericht München I, Az.: 33 O 10509/11, am 19.05.2011 durch einstweilige Verfügung verboten, Dritten gegenüber unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" aufzutreten. - OLG Frankfurt, 12.02.2003 - 17 U 77/96
Anfechtung eines Vergleichs wegen unberechtigter Führung eines Doktortitels
Auszug aus LG München I, 29.03.2012 - 25 O 11702/11
Insgesamt ist die Einordnung von § 132 a StGB als SChutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zweifelhaft (vgl. hierzu OLG U/Frankfurt/Main, Az: 17 U 77/96).