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Rechtsprechung
   VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12418
VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03 (https://dejure.org/2004,12418)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.02.2004 - 25 A 207.03 (https://dejure.org/2004,12418)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 25 A 207.03 (https://dejure.org/2004,12418)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Rechtsweg einer Partei gegen eine Sparkasse auf Einrichtung eines Girokontos

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 21; PartG § 5; VwGO §§ 40, 123
    Verpflichtung einer Sparkasse zur Eröffnung eines Kontos für die NPD im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.2.2004)

    Berliner Sparkasse muss Konto für NPD eröffnen // Gericht gibt Eilantrag statt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03
    Demnach ist als Gewährung öffentlicher Leistungen jede Betätigung von Trägern öffentlicher Gewalt als Leistungsträger anzusehen (BVerwG, Urt. v. 13.12.1974, BVerwG - 7 C 42.72, S. 4 - zitiert nach juris -).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03
    Darüber hinaus gebietet aber auch der dem Parteiengesetz als einfachgesetzliche Konkretisierung des Transparenzgebotes aus Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG zu Grunde liegende Gedanke, "den Prozess der politischen Willensbildung für den Wähler durchschaubar zu machen und ihm zu offenbaren, welche Gruppen, Verbände oder Privatpersonen im Sinne ihrer Interessen durch Geldzuwendungen auf die Parteien politisch einzuwirken suchen" (BVerfGE 20, 56 (106); BVerfGE 52; BVerfGE 63 (86f.); BVerfGE 85, 264 (319)), Konten der verschiedenen Gliederungen einer Partei zu entflechten und so größtmögliche Durchsichtigkeit bezüglich der der Partei zufließenden Gelder zu erreichen.
  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

    Auszug aus VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03
    Darüber hinaus gebietet aber auch der dem Parteiengesetz als einfachgesetzliche Konkretisierung des Transparenzgebotes aus Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG zu Grunde liegende Gedanke, "den Prozess der politischen Willensbildung für den Wähler durchschaubar zu machen und ihm zu offenbaren, welche Gruppen, Verbände oder Privatpersonen im Sinne ihrer Interessen durch Geldzuwendungen auf die Parteien politisch einzuwirken suchen" (BVerfGE 20, 56 (106); BVerfGE 52; BVerfGE 63 (86f.); BVerfGE 85, 264 (319)), Konten der verschiedenen Gliederungen einer Partei zu entflechten und so größtmögliche Durchsichtigkeit bezüglich der der Partei zufließenden Gelder zu erreichen.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03
    Darüber hinaus erfüllt sie mit der B., die nach § 3 Abs. 6 LandesbankG bei der Antragsgegnerin als eigenständige Abteilung geführt wird, ist als öffentlich-rechtliche Sparkasse öffentliche Aufgaben aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 14.4. 1987, 1 BvR 775/84, S. 3f., m. w. N. - zitiert nach juris -).
  • OVG Hamburg, 18.04.2002 - 1 So 35/02
    Auszug aus VG Berlin, 05.02.2004 - 25 A 207.03
    Der privatrechtliche Charakter des Vertragabschlusses lässt aber keinen Rückschluss auf die Rechtsnatur der Normen zu, die zu ihm verpflichten (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 18.4.2002 - 1 So 35/02).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 3 B 7.06

    NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtakte und auf die beigezogene Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (VG 25 A 207.03/OVG 3 S 57.04) Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - 8 E 379/04

    Verwaltungsrechtsweg bei Klage einer Partei gegen Sparkasse auf Kontoeröffnung

    Hamb. OVG, Beschluss vom 18.4.2002 - 1 So 35/02 -, Seite 3 des Beschlussabdrucks; VG Berlin, Beschluss vom 5.2.2004 - VG 25 A 207.03 -, Seite 5 des Beschlussabdrucks; BVerwG, Beschluss vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, NJW 1990, 134 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.6.1985 - 2 B 36/85 -, NJW 1985, 2347.
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04

    Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines …

    Rn. 14 A.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 18.04.2002 - 1 So 35/02 - und Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Bs 243/02 - VG Berlin, Beschluss vom 05.02.2004 - VG 25 A 207.03 - (noch nicht rechtskräftig).
  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 K 1156/04

    Anforderungen an den Verwaltungsrechtsweg auf Grundlage der Sonderrechtstheorie; …

    Rn. 14 A.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 18.04.2002 - 1 So 35/02 - und Beschluss vom 16.09.2002 - 1 Bs 243/02 - VG Berlin, Beschluss vom 05.02.2004 - VG 25 A 207.03 - (noch nicht rechtskräftig).
  • VG Leipzig, 19.06.2013 - 1 K 748/12

    NPD-Kreisverband kann nicht Eröffnung eines weiteren Girokontos beanspruchen

    Dass die Beklagte als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechtes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des 8. Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe) Trägerin öffentlicher Gewalt ist, steht nicht in Frage, ebenso wenig, dass die Einräumung eines Girokontos in Anbetracht des weit auszulegenden Leistungsbegriffes in § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG die Gewährung einer anderen öffentlichen Leistung ist (…vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.1.2010 - 2 MB 28/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.12.2007 - OVG 3 B 7.06 - OVG Hamburg, Beschl. v. 16.9.2002, a. a. O.; VG Berlin, Beschl. v. 5.2.2004 - VG 25 A 207.03 -, zit. n. [...]).
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