Rechtsprechung
| EuGH, 21.06.1988 - 253/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
GZT Tarifnummer 39.01
- EU-Kommission
Sportex / Oberfinanzdirektion Hamburg
1 . Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung der Waren - Stoff, der für ein zusammengesetztes Erzeugnis "charakterbestimmend" im Sinne der Allgemeinen Tarifierungsvorschrift 3 b ist - Verfahren zur Ermittlung
- EU-Kommission
Sportex / Oberfinanzdirektion Hamburg
- Wolters Kluwer
Tarifierung von Waren aus "Epoxidharz ( Anteil 36 GHT ), Kohlenstoffasern ( Anteil 42 GHT ) und Glasfasergewebe ( Anteil 22 GHT ) bestehendem, zur Herstellung von Rohren bestimmtes Halberzeugnis in Folienform"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GZT Tarifnummer 39.01
1. Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung der Waren - Stoff, der für ein zusammengesetztes Erzeugnis "charakterbestimmend" im Sinne der Allgemeinen Tarifierungsvorschrift 3 b ist - Verfahren zur Ermittlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Tarifierung - Kohlenstoffaser - Prepregs.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (25)
- EuGH, 26.10.2006 - C-250/05
Turbon international - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
20 Da die streitige Ware aus verschiedenen Stoffen besteht und keine der beiden oben erwähnten Unterpositionen genauer als die andere ist, kann für die Einreihung dieser Ware nur auf die Allgemeine Vorschrift 3 b zurückgegriffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 7).21 Nach dieser Allgemeinen Vorschrift ist zur Tarifierung einer Ware die Feststellung erforderlich, welcher der Stoffe, aus denen sie besteht, ihr ihren wesentlichen Charakter verleiht; hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (Urteil Sportex, Randnr. 8; siehe in diesem Sinne auch Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und Turbon International, Randnr. 26).
- EuGH, 07.05.2009 - C-150/08
Siebrand - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen 2206 und 2208 - Gegorenes …
Rn. 30 Wenn Waren wie die im Ausgangsverfahren fraglichen aus verschiedenen Stoffen bestehen und keine der beiden oben erwähnten Positionen genauer als die andere ist, muss für die Einreihung der im Ausgangsverfahren fraglichen Waren auf die Allgemeine Vorschrift 3 b zurückgegriffen werden (vgl. Urteile vom 21. Juni 1988, Sportex, 253/87, Slg. 1988, 3351, Randnr. 7, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 20). - EuGH, 29.04.2010 - C-123/09
Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
Rn. 32 Da die im Ausgangsverfahren streitigen Reithandschuhe aus verschiedenen Stoffen bestehen und es für ihre Einreihung keine spezifische Tarifposition gibt, ist die einzige Bestimmung, die für die Einreihung dieser Handschuhe herangezogen werden kann, somit die Allgemeine Vorschrift 3 b (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 1988, Sportex, 253/87, Slg. 1988, 3351, Randnr. 7, und vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 20).
- EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
Hierzu ist zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde" (Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8, vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-288/99, VauDe Sport, Slg. 2001, I-3683, Randnr. 25, und vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-276/00, Turbon International, Slg. 2002, I-1389, Randnr. 26; in diesem Sinne ferner Urteile des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 60/83, Metro, Slg. 1984, 671, Randnr. 15, vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-121/95, VOBIS Microcomputer, Slg. 1996, I-3047, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-280/97
ROSE Elektrotechnic GmbH & Co. KG gegen Oberfinanzdirektion Köln. - Kombinierte …
Entsprechend dem vom Gerichtshof im Urteil Sportex zur Allgemeinen Vorschrift 3 b entwickelten Kriterium würde die fragliche Ware ihren wesentlichen Charakter als unvollständiger Verbindungskasten behalten, gleich, ob bei ihrer Herstellung eine vorwiegend aus Aluminium bestehende Legierung verwendet wurde oder nicht(17).(17) - Vgl. Urteil in der Rechtssache 253/87 (Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8).
- FG Hamburg, 07.06.2023 - 4 K 58/14
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Frischwasser- und Abwassertanks für …
Dass jedoch in Bezug auf die Verwendung der Tanks charakterbestimmend das Epoxidharz und nicht etwa die Kohlenstofffasern sind, ergibt sich aus der Kontrollüberlegung, dass ohne das Epoxidharz den Tanks bereits ihre formgebende Festigkeit fehlen würde und sie von vornherein nicht als Tanks, auch nicht im Flugzeug, verwendbar wären (vgl. zur Einreihung von aus Epoxidharz, Kohlenstofffasern und Glasfasergewebe bestehenden, zur Herstellung von Rohren bestimmten Halberzeugnissen in Folienform als Kunststofferzeugnis wegen der durch das Epoxidharz gegebenen charakterbestimmenden Eigenschaft der Biegsamkeit der Folien auch EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988, 253/87, in: juris). - FG München, 07.12.2017 - 14 K 2162/15
Zolltarifliche Einreihung von Katzenkratzbäumen
Rn. 52 Um den charakterbestimmenden Stoff einer Ware festzustellen, ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ferner zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (EuGH-Urteile in ZfZ 2013, 41; vom 18. Juni 2009 C-173/08, Kloosterboer Services, ECLI:ECLI:EU:C:2009:382, ZfZ 2009, 189; vom 07. Februar 2002 C-276/00, Turbon International, ECLI:ECLI:EU:C:2002:88, ZfZ 2002, 125; vom 10. Mai 2001 C-288/99, Vaude Sport, ECLI:ECLI:EU:C:2001:262, ZfZ 2001, 266 und vom 21. Juni 1988 C-253/87, Sportex, ECLI:ECLI:EU:C:1988:333, ZfZ 1988, 269). - EuGH, 10.05.2001 - C-288/99
VauDe Sport - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die …
Um festzustellen, welcher von den Stoffen, aus denen die Ware besteht, für sie charakterbestimmend ist, ist nach ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob diese Ware auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 253/87, Sportex, Slg. 1988, 3351, Randnr. 8). - FG Hamburg, 05.05.2021 - 4 K 40/17
Zolltarifrecht: Einreihung von Beleuchtungskörpern (Leuchten und Lampen) in die …
Rn. 101 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist bei der Feststellung des charakterbestimmenden Stoffes zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (EuGH, Urteil vom 21. Juni 1988, Sportex, Rs. 253/87, Rn.8;… Urteil vom 10. Mai 2001, VauDe Sport, C-288/99, Rn. 25;… Urteil vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Rn. 21;… Urteil vom 18. Juni 2009, Kloosterboer Services, C-173/08, Rn. 31;… Urteil vom 15. November 2012, SIA Kurcums Metal, C-558/11, Rn. 37). - FG München, 20.02.2020 - 14 K 507/17
Zolltarifliche Einreihung von Lenk- und Bockrollen
Rn. 28 Um den charakterbestimmenden Stoff einer Ware festzustellen, ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ferner zu prüfen, ob die Ware auch ohne den einen oder den anderen ihrer Bestandteile ihre charakteristischen Eigenschaften behalten würde (EuGH-Urteile in ZfZ 2013, 41; vom 18. Juni 2009 C-173/08, Kloosterboer Services, ECLI:ECLI:EU:C:2009:382, ZfZ 2009, 189; vom 07. Februar 2002 C-276/00, Turbon International, ECLI:ECLI:EU:C:2002:88, ZfZ 2002, 125; vom 10. Mai 2001 C-288/99, Vaude Sport, ECLI:ECLI:EU:C:2001:262, ZfZ 2001, 266 und vom 21. Juni 1988 C-253/87, Sportex, ECLI:ECLI:EU:C:1988:333, ZfZ 1988, 269). - FG Hamburg, 09.05.2022 - 4 K 98/16
Zollrecht, Zolltarif: Einreihung von Wasserhängematte als Campingartikel oder …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2006 - C-250/05
Turbon international - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-288/99
VauDe Sport
- FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13
Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit …
- FG Hamburg, 17.08.2018 - 4 K 162/16
Zoll- und tabaksteuerrechtliche Einreihung einer "Notfallzigarette" …
- FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 288/09
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Spielfiguren
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-80/96
Quelle Schickedanz AG und Co. gegen Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. - …
- FG Hamburg, 04.09.2015 - 4 K 122/14
Einreihung einer zusammengesetzten Ware: Einmaldecken für medizinische Zwecke
- FG Hessen, 11.03.1999 - 7 K 6852/98
- EuGH, 12.04.1994 - C-150/93
Directeur général des douanes und droits indirects / Superior France und Danzas
- BFH, 12.06.1991 - VII K 31/90
Tarifierung einer Vanadium - Stickstoff - Kohlenstoff -Verbindung
- BFH, 28.11.1989 - VII K 9/88
Anforderungen an Tarifierung von Geweben
- FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 39/12
Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft für Spielfigur
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1994 - C-150/93
Directeur général des douanes et droits indirects gegen Société Superior France …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-105/96
Codiesel - Sociedade de Apoio Técnico à Indústria Ldª gegen Conselho Técnico …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 253/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Sportex GmbH & Co. gegen Oberfinanzdirektion Hamburg.
Tarifierung - Kohlenstoffaser - Prepregs
Verfahrensgang
- BFH, 07.07.1987 - VII K 3/86
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 253/87
- EuGH, 21.06.1988 - 253/87
- BFH - VII K 3/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 08.12.1987 - 42/86
Directeur général des douanes und droits indirects / Artimport
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1988 - 253/87
Dies wurde für richtig gehalten, weil eine solche Ware trotz des ho- 1 - Urteil vom 8. Dezember 1987 in der Rechtssache 42/86, Directeur general des douanes et droits indirects, Paris/ Artimport, Parts, und andere, Slg. 1987, 4817.
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| FG Hamburg, 31.08.1992 - V 253/87 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
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