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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,19837
VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581 (https://dejure.org/2001,19837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.09.2001 - 26 N 98.581 (https://dejure.org/2001,19837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. September 2001 - 26 N 98.581 (https://dejure.org/2001,19837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 47 Abs. 2 VwGO; § 1 Abs. 6, § 9 Abs. 8, § 214 BauGB; §§ 4, 5 BauNVO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Ausfertigung eines Bebauungsplans, Ausweisung eines Wohngebietes in der Nähe eines bestehenden landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Wohnhäusern in einem Dorfgebiet ist aber wegen des Spektrums der in diesem Baugebiet zulässigen Nutzungsarten (vgl. § 5 Abs. 1 BauNVO ) ein höheres Maß an Geruchsstoffimmissionen zumutbar als Wohnhäusern in planerisch festgesetzten Wohngebieten; denn die Schutzwürdigkeit eines immissionsbetroffenen Gebiets folgt aus dem Charakter des Gebiets, in dem es liegt (vgl. u.a. BVerwG vom 4.7.1986 DVBl 1986, 1273/1276; vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184; vgl. auch Ziff. 3.2.3.2 der VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung/Schweine", wonach bei Dorfgebieten die für Wohngebiete empfohlenen Abstände zu tierhaltenden Betrieben bis auf die Hälfte verringert werden können).

    Zudem liegt dieses Gebiet östlich des Betriebs also in einer - bei häufig gegebenen Westwinden - für Geruchsimmissionen besonders ungünstigen Himmelsrichtung (vgl. dazu auch BVerwG vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184/1185).

    Im Ausgangspunkt zutreffend ließ sich der Antragsgegner davon leiten, dass für die Beurteilung dessen, was an Immissionen aus der Schweinehaltung des Antragstellers für das geplante Wohnbaugebiet in Bezug auf den erforderlichen Abstand der beiden Nutzungen noch zumutbar ist, auf die VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung/Schweine" abgestellt werden konnte (vgl. zur Eignung dieser Richtlinie als Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen BVerwG, NVwZ 1993, 1184).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Die Feststellung, dass auch Teile der in dem Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen noch eine sinnvolle, von einem hypothetischen Planungswillen des Antragsgegners getragene Regelung darstellen (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG vom 18.7.1989 E 82, 225/230 = NVwZ 1990, 157 ), lässt sich somit nicht treffen.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel - …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es insoweit darauf an, ob sich anhand der Unterlagen über die Aufstellung des Bebauungsplanes oder aufgrund anderer Umstände die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass das Ergebnis der Abwägung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG vom 20.1.1995 BauR 1996, 63 ).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Die aufgezeigten Mängel des Bebauungsplans sind schwerwiegend und berühren die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 NVwZ 1999, 414 , vom 10.11.1998 NVwZ 1999, 420 sowie vom 16.3.2000 ZfBR 2000, 353 ), so dass sie nicht durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 215 a BauGB behoben werden können.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Die aufgezeigten Mängel des Bebauungsplans sind schwerwiegend und berühren die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 NVwZ 1999, 414 , vom 10.11.1998 NVwZ 1999, 420 sowie vom 16.3.2000 ZfBR 2000, 353 ), so dass sie nicht durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 215 a BauGB behoben werden können.
  • BVerwG, 16.03.2000 - 4 BN 6.00

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Ergänzemdem Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Die aufgezeigten Mängel des Bebauungsplans sind schwerwiegend und berühren die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 8.10.1998 NVwZ 1999, 414 , vom 10.11.1998 NVwZ 1999, 420 sowie vom 16.3.2000 ZfBR 2000, 353 ), so dass sie nicht durch ein ergänzendes Verfahren im Sinne von § 215 a BauGB behoben werden können.
  • VGH Bayern, 10.07.1995 - 14 N 94.1158
    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Er hat jedoch die Möglichkeit außer Acht gelassen, bei der Ausweisung eines Dorfgebietes die Hofstelle des Antragstellers und möglicherweise noch andere nach seiner Vorstellung zu erhaltende landwirtschaftliche Betriebe in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen und diese Bereiche innerhalb des Dorfgebiets als Standort von landwirtschaftlichen Hofstellen festzusetzen, andererseits den Bereich des streitgegenständlichen Wohngebiets dem "dörflichem Wohnen" vorzubehalten, in dem Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nicht zulässig sind (vgl. zu einer solchen Planung BayVGH vom 10.7.1995 BayVBl 1996, 48).
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Wohnhäusern in einem Dorfgebiet ist aber wegen des Spektrums der in diesem Baugebiet zulässigen Nutzungsarten (vgl. § 5 Abs. 1 BauNVO ) ein höheres Maß an Geruchsstoffimmissionen zumutbar als Wohnhäusern in planerisch festgesetzten Wohngebieten; denn die Schutzwürdigkeit eines immissionsbetroffenen Gebiets folgt aus dem Charakter des Gebiets, in dem es liegt (vgl. u.a. BVerwG vom 4.7.1986 DVBl 1986, 1273/1276; vom 14.1.1993 NVwZ 1993, 1184; vgl. auch Ziff. 3.2.3.2 der VDI-Richtlinie 3471 "Emissionsminderung Tierhaltung/Schweine", wonach bei Dorfgebieten die für Wohngebiete empfohlenen Abstände zu tierhaltenden Betrieben bis auf die Hälfte verringert werden können).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Sein Interesse, dass in der Umgebung seines Betriebes keine Nutzungen zugelassen werden, die durch die von diesem herrührenden Immissionen gestört werden und deshalb zu einer Einschränkung des Betriebes führen könnten, gehört zu den privaten Belangen, mit denen sich der Antragsgegner im Rahmen der Abwägung auseinander setzen musste (vgl. BVerwG vom 12.3.1998 NVwZ 1998, 731 ).
  • VGH Bayern, 11.07.1994 - 14 N 92.2397

    Bauleitplanung: Konfliktbewältigung bei an die Landwirtschaft heranrückender …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.09.2001 - 26 N 98.581
    Im Übrigen wären privatrechtliche Verzichtserklärungen ungeeignet, eine städtebauliche Konfliktlage zu beheben (vgl. BayVGH vom 11.7.1994 BayVBl 1995, 150 ).
  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 398/15

    Rückbauverfügung für hohe Grenzmauer rechtmäßig

    Aus der Höhe der Rückbaukosten kann, wenn durch die Errichtung einer baulichen Anlage gegen Vorschriften des materiellen Baurechts - zumal wenn diese nachbarschützend sind - verstoßen wurde und der Rückbau das geeignete und erforderliche Mittel zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände ist, kein Umstand hergeleitet werden, der ausnahmsweise zu einem Ermessensfehler bei Erlass der erforderlichen Beseitigungsanordnung führen könnte (OVG Berlin, Beschluss vom 27. November 2001 - 2 N 27.01 -, BRS 64 Nr. 11 = juris Rn. 10).
  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Zu ihren privaten Belangen gehört grundsätzlich ebenfalls das Interesse, ihren emissionsträchtigen Abbaubetrieb - dessen Errichtung das durch das Bergwerkseigentum begründete Gewinnungsrecht mit umfasst (§§ 9 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 Nr. 3 BBergG) - nicht durch die Pflichten zur Rücksichtnahme eingeschränkt oder verhindert zu sehen, die sie den zulässigen Nutzungen in einem heranrückenden Wohngebiet schuldet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.1994 - 1 K 7/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2000 - 10a D 139/98.NE - BayVGH, Urteile vom 19.09.2001 - 26 N 98.581 - und vom 12.03.2004 - 2 N 99.1150 - HessVGH, Urteil vom 17.09.2002 - 4 N 2842/98 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 - "Verschonungsinteresse").
  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08

    Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis

    Ein solcher Einfluss setzt voraus, dass nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planung ohne den Mangel im Abwägungsvorgang anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1995, BRS 57 Nr. 22;… SächsOVG, NK-Urt. v. 8. Juni 2000, SächsVBl. 2000, 216, 218; BayVGH, NK-Urt. v. 19. September 2001, BayVBl. 2002, 526, 529; vgl. auch Stüer, DVBl. 2011, 381, 390).
  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545

    Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet

    Mangels Unterzeichnung und Datumsangabe auf den übrigen Planunterlagen, insbesondere der Begründung und des Umweltberichts, lässt sich - unabhängig davon, dass diese nicht separat auszufertigen sind (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2001 - 26 N 98.581 - juris Rn. 32) - hier auch kein Rückschluss auf den möglichen Zeitpunkt der Ausfertigung ziehen (…vgl. VGH BW, U.v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - juris Rn. 22).
  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 431/15

    Baurechtliche Rückbauverfügung einer Stützmauer

    Aus der Höhe der Rückbaukosten kann, wenn durch die Errichtung einer baulichen Anlage gegen Vorschriften des materiellen Baurechts - zumal wenn diese nachbarschützend sind - verstoßen wurde und der Rückbau das geeignete und erforderliche Mittel zur Herstellung baurechtmäßiger Zustände ist, kein Umstand hergeleitet werden, der ausnahmsweise zu einem Ermessensfehler bei Erlass der erforderlichen Beseitigungsanordnung führen könnte (OVG Berlin, Beschluss vom 27. November 2001 - 2 N 27.01 -, BRS 64 Nr. 11 = juris Rn. 10).
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