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   EuGH, 28.02.1989 - 266/86   

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EuGH, 28.02.1989 - 266/86 (https://dejure.org/1989,11191)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1989 - 266/86 (https://dejure.org/1989,11191)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 266/86 (https://dejure.org/1989,11191)
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1989 - 341/85

    Erik van der Stijl und Geoffrey Cullington gegen Kommission der Europäischen

    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN JACOBS - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 341/85, 251, 258, 259, 262 UND 266/86, 222 UND 232/87.

    266/86, 222 UND 232/87 Die Entscheidung war nur der erste einer Reihe von Schritten, die zur erneuten Ernennung des Streithelfers führten.

    266/86, 222 UND 232/87 gen aufzuheben, obwohl sie für die Zeit vom 7. Oktober 1985 jedenfalls aus den bereits angegebenen Gründen aufgehoben werden muß.

    Rechtssache 266/86 15. Ich wende mich nun der Rechtssache 266/86 zu, deren Streitgegenstand in chronologischer Reihenfolge an nächster Stelle steht, wenn auch die Nummer der Rechtssache nicht die nächste ist.

    266/86, 222 UND 232/87 Antrag vom 21. Oktober 1985 (Anhang VIII der Klage) verlangt der Kläger ausdrücklich eine Entscheidung über seine erneuerte Bewerbung, erhielt jedoch weder eine Entscheidung noch die Begründung für ihre stillschweigende Zurückweisung.

    266/86, 222 UND 232/87.

    266/86, 222 UND 232/87.

    Weitere Zahlungen verlangt er in den Rechtssachen 266/86 und 232/87. Er bringt vor, diesmal reiche eine reine Aufhebung der Entscheidung anders als in der Rechtssache 128/84 entschieden nicht hin, um den seinem Ansehen und seinen Gefühlen ent-.

    266/86, 222 UND 232/87 standenen Schaden zu beheben.

    Deshalb sollte die Kommission die Kosten der Kläger in allen Fällen tragen, einschließlich der Kosten des erfolglosen Antrags auf einstweilige Anordnung der Rechtssache 341/85 und jedenfalls die Kosten in dervorgezogenen Entscheidung über die erfolglosen Einreden der Zulässigkeit seitens der Kommission in den Rechtssachen 251, 258, 262 und 266/86.

    - in der Rechtssache 262/86, die Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Eignungsliste aufzunehmen, aufzuheben, - in der Rechtssache 266/86, die Bekanntgabe des Auswahlverfahrens aufzuheben,.

  • EuGH, 28.02.1989 - 341/85

    Van der Stijl u.a. / Kommission

    Oktober 1986 ( Rechtssache 266/86 ) und am 30 .

    c ) in der Rechtssache 266/86, auf Aufhebung der Bekanntgabe des allgemeinen Auswahlverfahrens KOM/A/477 zur Besetzung der Planstelle des Leiters der Abteilung F 1 der Laufbahn A 3 ( ABl . 1986, C 67, S . 8 ) sowie der stillschweigenden Zurückweisung des Antrags vom 21 .

    55 Ihre Schadensersatzanträge in den Rechtssachen 341/85, 251/86, 266/86, 222/87 und 232/87 stützen die Kläger im wesentlichen auf die Schwere der begangenen Verstösse, den provokativen Charakter der an sie gerichteten Entscheidungen, die Verletzung der Fürsorgepflicht der Kommission und der Grundsätze einer ordnungsgemässen Verwaltung, die das Verhältnis zwischen ihr und ihren Beamten bestimmen müssten, und im Falle der Klägers van der Stijl die zunehmenden psychischen Spannungen, die daraus für ihn und seine Familie erwachsen seien .

    Juni 1987 ( Rechtssachen 251/86, 258/86, 262/86, 266/86 ) geführt haben, aufzuerlegen .

  • EuG, 05.09.2014 - T-471/11

    Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi

    Folglich haben die Adressaten eines Urteils eines Unionsgerichts, mit dem eine Handlung eines Organs aufgehoben wurde, ein Rechtsschutzinteresse im Rahmen eines Rechtsstreits, der die Art und Weise betrifft, in der das Organ dieses Urteil durchführt, und zwar selbst dann, wenn die angefochtene Handlung keine Wirkungen mehr zeitigt (Urteil vom 28. Februar 1989, van der Stijl und Cullington/Kommission, 341/85, 251/86, 258/86, 259/86, 262/86, 266/86, 222/87 und 232/87, Slg, EU:C:1989:93, Rn. 15 bis 18).
  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

    113 In der Tat verfügen die Gemeinschaftsorgane bei der Wahl der Mittel, die zur Deckung ihres Personalbedarfs am besten geeignet sind, über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 341/85, 251/86, 258/86, 259/86, 262/86 und 266/86, 222/87 und 232/87, Van der Stijl u. a./Kommission, Slg. 1989, 511, Randnr. 11), insbesondere wenn es um die Einstellung von Bediensteten auf Zeit geht (Urteil des Gerichts vom 17. November 1998 in der Rechtssache T-217/96, Fabert-Goossens/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-607 und II-1841, Randnr. 29).
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