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   EuG, 05.10.2004 - T-144/02   

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https://dejure.org/2004,5123
EuG, 05.10.2004 - T-144/02 (https://dejure.org/2004,5123)
EuG, Entscheidung vom 05.10.2004 - T-144/02 (https://dejure.org/2004,5123)
EuG, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - T-144/02 (https://dejure.org/2004,5123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Frist - Materieller Schaden

  • Europäischer Gerichtshof

    Eagle u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Eagle u.a. / Kommission

    Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Frist - Materieller Schaden

  • EU-Kommission

    Richard J. Eagle und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) tätig gewesener Kläger auf Ersatz des ihnen dadurch entstandenen materiellen Schadens, dass sie von der Kommission nicht im Rahmen von Verträgen für Bedienstete auf Zeit eingestellt worden sind; ...

  • Judicialis

    EuratomV Art. 1 Abs. 2; ; EuratomV Art. 49; ; EuratomV Art. 51; ; EuratomV Art. 151; ; EuratomV Art. 152; ; EuratomV Art. 188 Abs. 2; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint E... uropean Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Punkt 4.2.2; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Art. 7; ; Satzung des gemeinsamen Unternehmens Joint European Torus (JET) im Anhang des Beschlusses 78/471/Euratom des Rates vom 30. Mai 1978 Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Eagle u.a. / Kommission

    Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal - Gleichbehandlung - Keine Zuerkennung des Status von Bediensteten auf Zeit - Artikel 152 EAG - Angemessene Frist - Materieller Schaden

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Eagle u.a. / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 06.12.1989 - 249/87

    Mulfinger u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    Der Gerichtshof habe im Übrigen den Gemeinschaftsorganen die Befugnis zum Abschluss solcher Verträge zuerkannt (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-249/87, Mulfinger u. a./Kommission, Slg. 1989, 4127).

    Die Leitung durfte sogar auf Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen oder Dienstleistungsunternehmen zurückgreifen, um verschiedene Angelegenheiten zu erledigen, die für den Betrieb des gemeinsamen Unternehmens notwendig waren, aber nicht zu den durch die Verträge zugewiesenen Aufgaben gehörten (Urteil Mulfinger u. a./Kommission, Randnr. 14), d. h. Aufgaben, mit denen das Projektteam betraut war, das dabei dem Projektleiter unterstand.

    115 Dagegen hätte die Leitung des JET solche Verträge nicht mit Arbeitnehmerüberlassungsfirmen oder Dienstleistungsunternehmen schließen können, um die Anwendung der Satzung zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 123/84, Klein/Kommission, Slg. 1985, 1907, Randnr. 24, und Mulfinger u. a./Kommission, Randnr. 11).

    Die den Gemeinschaftsorganen durch die Verträge zugewiesenen Aufgaben können nämlich nicht außenstehenden Unternehmen übertragen werden, sondern müssen von Personal ausgeführt werden, das einer dienstrechtlichen Regelung unterliegt (Urteil Mulfinger u. a./Kommission, Randnrn. 13 und 14).

    117 Soweit es innerhalb des gemeinsamen Unternehmens JET um Aufgaben ging, die den Gemeinschaftsorganen im Sinne der nach dem Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangenen Rechtsprechung zugewiesen waren, konnten diese Aufgaben, wenn sie nicht von dem von den Mitgliedern des gemeinsamen Unternehmens zur Verfügung gestellten Personal durchgeführt wurden, nur von dem "anderen Personal" durchgeführt werden, das entsprechend den Vorschriften der ursprünglichen JET-Satzung gemäß den Beschäftigungsbedingungen nach der dienstrechtlichen Regelung für Bedienstete auf Zeit einzustellen war.

    Die im Anschluss an das Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangene Rechtsprechung sei aber nur übertragbar, wenn die betreffenden Aufgaben mit dem öffentlichen Dienst der Gemeinschaft untrennbar verbunden seien und es sich um charakteristische Aufgaben handele, die nur von Bediensteten der Gemeinschaft ausgeführt werden könnten.

    So waren im vorliegenden Fall die Aufgaben der Mitglieder des Projektteams, die unmittelbar und nicht nur am Rande an der Durchführung eines Programms von Gemeinschaftsinteresse mitwirkten, das zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens nach dem EAG-Vertrag geführt hatte, Aufgaben im Sinne der nach dem Urteil Mulfinger u. a./Kommission ergangenen Rechtsprechung, die unter den Forschungsauftrag der EAG fielen und daher im Rahmen des Statuts durchgeführt werden mussten, wie in Artikel 8 der Satzung des JET im Übrigen vorgesehen war.

    Da die in Rede stehenden Funktionen, wie vorstehend festgestellt, den wesentlichen Aufgaben des JET-Projekts entsprachen, zum Auftrag des gemeinsamen Unternehmens gehörten und im Stellenplan aufgeführt waren, war es nicht möglich, rechtmäßig auf Dienste außenstehender Unternehmen zurückzugreifen (Urteil Mulfinger u. a./Kommission Randnrn. 11 und 14).

  • EuGH, 15.01.1987 - 271/83

    Ainsworth / Kommission und Rat

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    14 In den dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Januar 1987 zugrunde liegenden Rechtssachen 271/83, 15/84, 36/84, 113/84, 158/84, 203/84 und 13/85 (Ainsworth u. a./Kommission und Rat, Slg. 1987, 167) hatten die Kläger, britische Staatsangehörige, die von der UKAEA angestellt und in dieser Eigenschaft dem gemeinsamen Unternehmen für das Projektteam zur Verfügung gestellt worden waren, die Entscheidung angefochten, mit der der Leiter des gemeinsamen Unternehmens JET im Namen der Kommission abgelehnt hatte, sie im Rahmen der EAG als Bedienstete auf Zeit in das Personal der Kommission zu integrieren.

    44 Im Übrigen wurden in diesem dienstrechtlichen Rahmen die Rechtssachen geprüft, die zu den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat (Randnrn. 10 und 13) und Altmann u. a./Kommission (Randnrn. 44 und 45) geführt haben und Bedienstete des JET betrafen, die weder Beamte noch Bedienstete der Gemeinschaften waren.

    49 Erstens sind die Kläger anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen keine Bediensteten der UKAEA, die dem gemeinsamen Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden und in Artikel 8 der Satzung des JET genannt sind.

    Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.

  • EuG, 17.11.1998 - T-217/96

    Fabert-Goossens / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    113 In der Tat verfügen die Gemeinschaftsorgane bei der Wahl der Mittel, die zur Deckung ihres Personalbedarfs am besten geeignet sind, über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 341/85, 251/86, 258/86, 259/86, 262/86 und 266/86, 222/87 und 232/87, Van der Stijl u. a./Kommission, Slg. 1989, 511, Randnr. 11), insbesondere wenn es um die Einstellung von Bediensteten auf Zeit geht (Urteil des Gerichts vom 17. November 1998 in der Rechtssache T-217/96, Fabert-Goossens/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-607 und II-1841, Randnr. 29).
  • EuGH, 14.05.1998 - C-259/96

    Rat / De Nil und Impens

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    99 Im Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft und insbesondere in Streitsachen, die, wie im vorliegenden Fall, die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft und ihren Bediensteten betreffen, ist ein Schadensersatzanspruch nach dem Gemeinschaftsrecht an drei Voraussetzungen geknüpft: Die den Organen vorgeworfene Handlung muss rechtswidrig sein, es muss ein tatsächlicher Schaden eingetreten sein, und zwischen der Handlung und dem behaupteten Schaden muss ein Kausalzusammenhang bestehen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache C-259/96 P, Rat/de Nil und Impens, Slg. 1998, I-2915, Randnr. 23).
  • EuGH, 21.05.1981 - 29/80

    Reinarz / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    Artikel 90 Absatz 1 des Statuts sieht für die Einreichung eines Antrags keine Frist vor (Urteil des Gerichtshofes vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 29/80, Reinarz/Kommission, Slg. 1981, 1311, Randnr. 12), wie von der Beklagten eingeräumt wird.
  • EuGH, 20.06.1985 - 123/84

    Klein / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    115 Dagegen hätte die Leitung des JET solche Verträge nicht mit Arbeitnehmerüberlassungsfirmen oder Dienstleistungsunternehmen schließen können, um die Anwendung der Satzung zu umgehen (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 123/84, Klein/Kommission, Slg. 1985, 1907, Randnr. 24, und Mulfinger u. a./Kommission, Randnr. 11).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    Die Angemessenheit der Verfahrensdauer ist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Parteien zu beurteilen (Urteil des Gerichtshofes vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 187).
  • EuGH, 28.02.1989 - 341/85

    Van der Stijl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    113 In der Tat verfügen die Gemeinschaftsorgane bei der Wahl der Mittel, die zur Deckung ihres Personalbedarfs am besten geeignet sind, über ein weites Ermessen (Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 341/85, 251/86, 258/86, 259/86, 262/86 und 266/86, 222/87 und 232/87, Van der Stijl u. a./Kommission, Slg. 1989, 511, Randnr. 11), insbesondere wenn es um die Einstellung von Bediensteten auf Zeit geht (Urteil des Gerichts vom 17. November 1998 in der Rechtssache T-217/96, Fabert-Goossens/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-607 und II-1841, Randnr. 29).
  • EuG, 28.09.1999 - T-140/97

    Hautem / EIB

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    148 Damit ein Kausalzusammenhang bejaht werden kann, muss grundsätzlich der Beweis eines unmittelbaren ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehler des Gemeinschaftsorgans und dem geltend gemachten Schaden erbracht werden (Urteil des Gerichts vom 28. September 1999 in der Rechtssache T-140/97, Hautem/EIB, Slg. ÖD 1999, I-A-171 und II-897, Randnr. 85).
  • EuG, 25.03.1998 - T-202/97

    Koopman / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.10.2004 - T-144/02
    10 und 11, und Beschlüsse des Gerichts vom 25. März 1998 in der Rechtssache T-202/97, Koopman/Kommission, Slg. ÖD 1998, I-A-163 und II-511, Randnr. 24, und vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-68/98, Jung/Kommission, Slg. ÖD 2002, I-A-55 und II-251, Randnr. 41).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 10.05.2000 - T-177/97

    Simon / Kommission

  • EuGH, 22.10.1975 - 9/75

    Meyer-Burckhardt / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 52/69

    Geigy AG / Kommission

  • EuGH, 27.06.2002 - C-274/00

    Simon / Kommission

  • EuG, 29.04.2002 - T-68/98

    Jung / Kommission

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

  • EuGH, 05.10.1988 - 180/87

    Hamill / Kommission

  • EuGH, 01.12.1983 - 190/82

    Blomefield / Kommission

  • EuGH, 18.03.1997 - C-282/95

    Guérin automobiles / Kommission

  • EuGH, 28.02.1989 - 222/87
  • EuGH, 28.02.1989 - 266/86
  • EuGH, 28.02.1989 - 232/87
  • EuG, 12.12.1996 - T-377/94
  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

  • EuGH, 05.04.1979 - 116/78

    Bellintani u.a. / Kommission

  • EuG, 12.05.1998 - T-184/94

    'O''Casey / Kommission'

  • EuGH, 13.07.1989 - 286/83

    Alexis u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

  • EuGH, 31.03.1965 - 23/64

    Vandevyvere / Parlament

  • EuG, 12.12.1996 - T-177/94

    Henk Altmann und Margaret Casson gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 11.03.1975 - 65/74

    Porrini u.a. / EAEC u.a.

  • EuGH, 15.01.1987 - 13/85
  • EuGH, 11.07.1985 - 9/84

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 15.01.1987 - 203/84
  • EuGH, 11.07.1985 - 130/77

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 11.07.1985 - 22/83

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuGH, 11.07.1985 - 10/84

    Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von

  • EuG, 08.11.2011 - T-37/08

    Walton / Kommission - Ausführung des Haushaltsplans - Einziehung - Aufrechnung

    Das Gericht, das mit einer von dieser Personengruppe erhobenen Schadensersatzklage befasst war, stellte fest, dass die Kommission dadurch eine die Haftung der Europäischen Gemeinschaft begründende Pflichtverletzung begangen habe, dass sie diesen Personen für die Ausübung ihrer Aufgaben im JET-Projekt unter Verstoß gegen dessen Satzung keine Zeitbedienstetenverträge angeboten habe (Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, Slg. 2004, II-3381, im Folgenden: Zwischenurteil Eagle).

    Mit seinem Urteil vom 12. Juli 2007, Eagle u. a./Kommission (T-144/02, Slg. 2007, II-2721, im Folgenden: Urteil Eagle u. a./Kommission) verurteilte das Gericht die Kommission, jedem der Kläger eine Entschädigung in der in Anhang 3 dieses Urteils angegebenen Höhe zu zahlen und auf diesen Betrag 5, 25 % Zinsen vom 31. Dezember 1999 bis zu seiner tatsächlichen Begleichung zu entrichten.

    Die Kommission warf erstmals in einer Anlage zu ihren bezifferten Anträgen vom 28. Oktober 2005, die sie im Verfahren zur Bemessung der Höhe des Schadens vorgelegt hatte, der in der dem in Randnr. 12 angeführten Urteil Eagle u. a./Kommission zugrunde liegenden Rechtssache entstanden war, die Frage eines etwaigen Ausgleichs zwischen der dem Kläger von der Gemeinschaft gemäß dem zu erlassenden Urteil möglicherweise geschuldeten Entschädigung und der Forderung der Gemeinschaft gegen den Kläger auf.

    In ihren bezifferten Anträgen vom 19. Februar 2007 bestritten die Kläger in der dem Urteil Eagle u. a./Kommission zugrunde liegenden Rechtssache die Möglichkeit der Kommission, die Forderungen der Gemeinschaft gegen den jeweiligen Kläger mit den ihm geschuldeten Beträgen aufzurechnen.

    Nach diesen neuen bezifferten Anträgen erklärte die Kommission, sie ziehe ihren Antrag auf Entscheidung über eine etwaige Aufrechnung im Rahmen der dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) zugrunde liegenden Rechtssache zurück.

    Nach dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) wandte sich der Kläger am 19. Juli 2007 mit der Bitte an die Kommission, ihm die Richtigkeit seiner Berechnung der den Klägern geschuldeten Beträge zu bestätigen.

    Die Kommission hat also zu Recht geltend gemacht, dass sie nicht verpflichtet gewesen sei, die Aufrechnung im Rahmen des mit dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) abgeschlossenen Verfahrens als Verteidigungsmittel anzuführen.

    Die E-Mail betraf lediglich die Richtigkeit der für alle Kläger in dem mit dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) abgeschlossenen Verfahren geltenden Berechnungen.

    Dasselbe gilt für die Aussage der Kommission nach ihren neuen bezifferten Anträgen in dem mit dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) abgeschlossenen Verfahren.

    Der Kläger weist darauf hin, dass die Kommission gemäß dem Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) die ihm geschuldete Hauptsumme spätestens am 31. Dezember 1999 hätte zahlen müssen.

    Dadurch habe die Kommission die Forderungen der Gemeinschaft gegen ihn zu einem höheren Zinssatz als dem für seine Forderung gegen die Gemeinschaft festgesetzten anwachsen lassen, da der von der Gemeinschaft geforderte Zinssatz höher als der im Urteil Eagle u. a./Kommission (vorstehend in Randnr. 12 angeführt) vorgesehene sei.

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    Die Klägerin und Grail machen unter Berufung auf das Urteil vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission (T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 57 und 58), geltend, dass die Kommission eine angemessene Frist einzuhalten habe.

    Grail führt im Wesentlichen aus, das Urteil vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission (T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 57 und 58), erfasse Sachverhalte, für die in den Rechtsvorschriften eine Frist nicht ausdrücklich vorgeschrieben werde, so dass eine angemessene Frist für den Versand eines Aufforderungsschreibens im Sinne von Art. 22 Abs. 5 der Verordnung Nr. 139/2004 unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung zu bestimmen sei.

  • EuGöD, 11.05.2010 - F-30/08

    Nanopoulos / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen Beamte oder sonstige Bedienstete, die von der Union Ersatz eines dieser zurechenbaren Schadens verlangen wollen, binnen angemessener Frist ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der beanstandeten Situation einen entsprechenden Antrag stellen, auch wenn Art. 90 Abs. 1 des Statuts für die Einreichung eines Antrags keinerlei Frist vorsieht (Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, Slg. 2004, II-3381, Randnrn.

    Die Angemessenheit einer Frist ist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Parteien zu beurteilen (Urteil Eagle u. a./Kommission, Randnr. 66).

    Was die Berechnung dieser Frist angeht, so obliegt es nach der Gemeinschaftsrechtsprechung dem Beamten, das Organ innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt seiner Kenntnis von der beanstandeten Situation mit einem Schadensersatzantrag zu befassen (Urteil Eagle u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 21.02.2008 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Schadensersatzklage

    Zudem sei die im angefochtenen Urteil angewandte Methode, die darin bestehe, die Vorteile, die Frau Girardot hätte erlangen können, wenn sie eingestellt worden wäre, und danach die prozentuale Chance, eingestellt zu werden, zu ermitteln, eine Vorgehensweise, die das Gericht bereits angewandt habe (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, Slg. 2004, II-3381, sowie Slg. ÖD, I-A-275 und II-1231, Randnrn.
  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in

    Nach der Rechtsprechung müsse nämlich die Angemessenheit einer Frist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stünden, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Parteien beurteilt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 187; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, Slg. 2004, II-3381 Randnr. 66).

    Da es sich um die Rücknahme eines Verwaltungsakts handelt, muss die Angemessenheit der Rücknahmefrist nach der Rechtsprechung anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache, insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens der Parteien beurteilt werden (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 187; Urteil Eagle u. a./Kommission, Randnr. 66).

  • EuG, 23.03.2010 - T-16/09

    Marcuccio / Kommission

    « 27 In limine, occorre ricordare che, secondo costante giurisprudenza, i funzionari o gli agenti che intendono ottenere dalla Comunità un risarcimento a causa di un danno che sarebbe imputabile a quest'ultima sono tenuti a farlo entro un termine ragionevole decorrente dal momento in cui gli stessi sono venuti a conoscenza della situazione di cui si lamentano (sentenza del Tribunale di primo grado 5 ottobre 2004, causa T-144/02, Eagle e a./Commissione, Racc.

    II-3315, punto 59, nonché 5 ottobre 2004, causa T-144/02, Eagle e a./Commissione, Racc.

  • EuG, 14.12.2022 - T-296/21

    SU/ EIOPA

    Was den zweiten geltend gemachten, im Verlust einer Chance bestehenden materiellen Schadensposten anbelangt, muss dieser nach ständiger Rechtsprechung tatsächlich und endgültig sein, um festgestellt zu werden und einen Anspruch auf Schadensersatz zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Februar 2008, Kommission/Girardot, C-348/06 P, EU:C:2008:107, Rn. 54 und 55, vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 110).

    Nach der Rechtsprechung ist zur Feststellung des tatsächlichen Verlusts einer Chance zu prüfen, ob rechtlich hinreichend nachgewiesen ist, dass der klagenden Partei nicht notwendigerweise die Verlängerung ihres Vertrags, deren Eintritt sie nie beweisen können wird, sondern eine ernsthafte Chance auf eine Verlängerung ihres Vertrags genommen wurde, mit der Folge, dass der Betroffene einen im Verlust von Bezügen bestehenden materiellen Schaden erlitten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2004, Eagle u. a./Kommission, T-144/02, EU:T:2004:290, Rn. 165, und vom 24. Oktober 2018, Fernández González/Kommission, T-162/17 RENV, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:711, Rn. 111).

  • EuG, 18.07.2011 - T-450/10

    Marcuccio / Kommission

    II-3315, punto 62, e Eagle e a./Commissione, causa T-144/02, Racc.

    27 Così, il rimettere in discussione, oltre un termine ragionevole, un fatto generatore di un danno causato da un'istituzione europea nell'ambito dei suoi rapporti con i propri agenti pregiudica la certezza dei rapporti giuridici tra detta istituzione e i propri agenti ed espone il bilancio dell'Unione a spese dovute ad un evento generatore troppo lontano nel tempo (v., in tal senso, sentenza del Tribunale 5 ottobre 2004, causa T-144/02, Eagle e a./Commissione, Racc.

  • EuG, 15.09.2010 - T-157/09

    Marcuccio / Kommission

    « 19 Si deve in limine ricordare che, secondo la costante giurisprudenza, i dipendenti o gli agenti che intendono ottenere dalla Comunità un risarcimento in ragione di un danno ad essa imputabile devono fare ciò entro un termine ragionevole a decorrere dal momento in cui sono venuti a conoscenza della situazione che essi lamentano (sentenza del Tribunale di primo grado 5 ottobre 2004, causa T-144/02, Eagle e a./Commissione, Racc.

    43 Nel caso di specie, il fatto di mettere in discussione, oltre un termine ragionevole, il fatto generatore del danno causato da un'istituzione europea nel contesto dei suoi rapporti con i suoi agenti compromette la certezza dei rapporti giuridici tra detta istituzione e i suoi agenti ed espone il bilancio dell'Unione europea a spese collegate ad un fatto generatore troppo lontano nel tempo (v., in tal senso, sentenza del Tribunale 5 ottobre 2004, causa T-144/02, Eagle e a./Commissione, Racc.

  • EuG, 14.12.2011 - T-433/10

    Allen u.a. / Kommission

    4 By judgments of 5 October 2004 in Case T-144/02 Eagle and Others v Commission [2004] ECR II-3381 (' Eagle ') and Case T-45/01 Sanders and Others v Commission [2004] ECR II-3315 (' Sanders '), the General Court held that, by failing to offer posts as temporary staff members to a certain number of persons who worked for third-party employers with whom JET had concluded contracts, the Commission had committed a wrongful act entailing its liability.

    5 By judgments of 12 July 2007 in Case T-144/02 Eagle and Others v Commission [2007] ECR II-2721 and in Case T-45/01 Sanders and Others v Commission [2007] ECR II-2665, the General Court determined the amount of compensation the Commission was required to pay to each of the victims of the unlawful conduct referred to in paragraph 4 above.

  • EuG, 12.07.2007 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

  • EuG, 02.05.2011 - T-433/10

    Allen u.a. / Kommission

  • EuG, 19.06.2012 - T-234/11

    Arango Jaramillo u.a. / EIB

  • EuGöD, 11.05.2010 - F-55/09

    Maxwell / Kommission

  • EuG, 12.07.2012 - T-308/10

    Kommission / Nanopoulos

  • EuGöD, 25.02.2014 - F-118/11

    Marcuccio / Kommission

  • EuGöD, 28.04.2009 - F-5/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DES OLAF, DIE IM VERLAUF EINER INTERNEN UNTERSUCHUNG BEI DER

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2007 - C-348/06

    Kommission / Girardot - Rechtsmittel - Bedienstete auf Zeit - Haftung der

  • EuGöD, 06.10.2015 - F-132/14

    CH / Parlament - Öffentlicher Dienst - Akkreditierte parlamentarische Assistenten

  • EuGöD, 11.07.2013 - F-9/12

    CC / Parlament

  • EuGöD, 14.12.2007 - F-21/07

    Marcuccio / Kommission

  • EuGöD, 19.05.2015 - F-59/14

    Brune / Kommission - Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren

  • EuG, 10.10.2014 - T-479/13

    Marchiani / Parlament

  • EuGöD, 09.07.2010 - F-91/09

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 09.11.2009 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

  • EuGöD, 04.11.2008 - F-87/07

    Marcuccio / Kommission

  • EuGöD, 18.02.2009 - F-42/08

    Marcuccio / Kommission

  • EuG, 07.06.2023 - T-309/21

    TC/ Parlament

  • EuG, 24.10.2018 - T-162/17

    Fernández González / Kommission

  • EuGöD, 13.07.2010 - F-103/09

    Allen u.a. / Kommission

  • EuG, 12.09.2007 - T-250/04

    Combescot / Kommission

  • EuGöD, 21.07.2016 - F-9/12

    CC / Parlament

  • EuGöD, 23.10.2013 - F-39/12

    BQ / Rechnungshof

  • EuGöD, 08.02.2011 - F-95/09

    Skareby / Kommission

  • EuG, 22.03.2018 - T-579/16

    HJ / EMA

  • EuG, 25.02.2015 - T-261/14

    Walton / Kommission

  • EuGöD, 01.02.2007 - F-125/05

    Tsarnavas / Kommission

  • EuGöD, 18.11.2014 - F-156/12

    McCoy / Ausschuss der Regionen

  • EuGöD, 25.11.2009 - F-5/09

    Soerensen Ferraresi / Kommission

  • EuGöD, 30.06.2015 - F-120/14

    Curdt-Christiansen / Parlament

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