Rechtsprechung
   LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67796
LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16 (https://dejure.org/2017,67796)
LG München I, Entscheidung vom 14.07.2017 - 27 O 7616/16 (https://dejure.org/2017,67796)
LG München I, Entscheidung vom 14. Juli 2017 - 27 O 7616/16 (https://dejure.org/2017,67796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,67796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Darüber hinaus ist die Beklagte der Ansicht, dass der Widerruf eines einzelnen Darlehensnehmers schon zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages führe (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15).

    Entgegen der Ansicht der Kläger kann der Widerruf eines einzelnen Darlehensnehmers eben schon zur Rückabwicklung des Darlehensvertrages führen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15).

  • OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14

    Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    - den damals gültigen Vorschriften entsprechend - wird für den unbefangenen und durchschnittlichen Kunden ersichtlich, dass es für den Beginn des Widerrufsrechts neben der Aushändigung der Widerrufsbelehrung auch der Aushändigung einer vom Kunden abgegebenen Willenserklärung bedarf, entweder einer von beiden Seiten gezeichneten Vertragsurkunde oder zumindest eines schriftlichen Vertragsantrags des Kunden (vgl. OLG München, Hinweisbeschluss vom 27.08.2015, 19 U 1840/15; Zurückweisungsbeschluss des BGH vom 08.11.2016, XI ZR 494/15; OLG Celle, Beschluss vom 14.7.2014 - 3 VV 34/14 = WM 2014, 1421).

    Vielmehr bestand bis zum 11.06.2010 keine Pflicht zur Belehrung über die Widerrufsfolgen (vgl. OLG Karlsruhe vom 17.09.2014, 7 U 239/13; OLG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 13.11.2014 und 29.10.2014 in der Sache 5 U 111/14, OLG Hamm vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15; OLG Celle 14.07.2014 Az. 3 W 34/14).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Entgegen der Auffassung der Kläger vermeiden die den streitgegenständlichen Darlehensverträgen zugrundeliegenden Widerrufsbelehrungen gerade den Mangel, den die dem Bundesgerichtshofs in der Entscheidung vom 10.03.2009 (XI ZR 33/08) vorliegende Belehrung enthielt und entspricht den Voraussetzungen des § 355 BGB a.F.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Durch die Formulierung der in dem von der Beklagten übersandten Vertragsangebot enthaltenen Belehrung entstehe aus Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Kunden, auf den abzustellen sei (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 16; BGH, Urteil vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, WM 2005, 1166, 1168), der Eindruck, diese Voraussetzungen seien bereits mit der Übermittlung des die Widerrufsbelehrung enthaltenden Vertragsantrags der Beklagten erfüllt und die Widerrufsfrist beginne ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach Zugang des Angebots der Beklagten zu laufen.
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Vielmehr bestand bis zum 11.06.2010 keine Pflicht zur Belehrung über die Widerrufsfolgen (vgl. OLG Karlsruhe vom 17.09.2014, 7 U 239/13; OLG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 13.11.2014 und 29.10.2014 in der Sache 5 U 111/14, OLG Hamm vom 21.10.2015, Az. 31 U 56/15; OLG Celle 14.07.2014 Az. 3 W 34/14).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 17 U 145/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bei von

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Sie enthalte keinen Hinweis darauf, dass der Widerruf bei mehreren Darlehensnehmern nur gemeinsam erklärt werden könne, da der Widerruf eines einzelnen Darlehensnehmers nicht zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags führe (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. Vom 15.12.2015 - 17 U 145/14).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 224/04

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht nach dem HWiG

    Auszug aus LG München I, 14.07.2017 - 27 O 7616/16
    Durch die Formulierung der in dem von der Beklagten übersandten Vertragsangebot enthaltenen Belehrung entstehe aus Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Kunden, auf den abzustellen sei (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, WM 2009, 350, 351, Tz. 16; BGH, Urteil vom 18. April 2005 - II ZR 224/04, WM 2005, 1166, 1168), der Eindruck, diese Voraussetzungen seien bereits mit der Übermittlung des die Widerrufsbelehrung enthaltenden Vertragsantrags der Beklagten erfüllt und die Widerrufsfrist beginne ohne Rücksicht auf eine Vertragserklärung des Verbrauchers bereits am Tag nach Zugang des Angebots der Beklagten zu laufen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht