Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 01.06.2021 - O 27/19 |
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 01.06.2021 - O 27/19
- LG Düsseldorf, 01.06.2021 - 4a O 27/19
- OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 16/21
- OLG Düsseldorf, 06.01.2022 - 15 W 17/21
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - 27/19 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- heuking.de (Kurzinformation)
Rahmen für ÖPNV-Direktvergaben
Wird zitiert von ... (9)
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
Daher kann dahinstehen, ob nicht im Grundsatz ohnehin jede identifizierende Berichterstattung Eingriffscharakter hat und deswegen in eine Abwägung einzutreten wäre (dazu jüngst Senat v. 21.06.2019 - 15 W 27/19, n.v.;… allg. Soehring, in: Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl. 2019, § 17 Rn. 1 ff. m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 10 LA 64/19
Circular letters; Dublin; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; Rundschreiben
Rn. 13 Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Senatsbeschluss vom 18.02.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 LA 70/17 - m.w.N.).Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.02.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
- OVG Niedersachsen, 20.12.2019 - 10 LA 192/19
Circular letters; Dublin; Dublin III; Dublin-Rückkehrer; Garantieerklärung; …
Rn. 13 Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Senatsbeschluss vom 18.02.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 LA 70/17 - m.w.N.).Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.02.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13.01.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.01.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.02.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2022 - 10 LA 46/22
Circular letters; Garantieerklärung; Personen, vulnerable; Zusicherung, …
Rn. 12 Die Darlegung der Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit der bezeichneten Frage im Berufungsverfahren (2.) setzt voraus, dass substantiiert dargetan wird, warum sie im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte und - im Falle einer Tatsachenfrage - welche (neueren) Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen (ständige Rechtsprechung des Senats: u. a. Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.7.2017 - 9 LA 70/17 - m.w.N.).Die Darlegung einer Tatsachenfrage setzt außerdem eine intensive, fallbezogene Auseinandersetzung mit den von dem Verwaltungsgericht herangezogenen und bewerteten Erkenntnismitteln voraus (Senatsbeschluss vom 18.2.2019 - 10 LA 27/19 - Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 13.1.2009 - 11 LA 471/08 -, juris Rn. 5), weil eine Frage nicht entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist, die sich schon hinreichend klar aufgrund der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel beantworten lässt (…GK-AsylG, a.a.O., § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N;… vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 30.1.2014 - 5 B 44.13 -, juris Rn. 2, …und vom 17.2.2015 - 1 B 3.15 -, juris Rn. 3, zu den Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2024 - 11 L 846/24
Zur Zuständigkeit der Ausländerbehörde für den Erlass einer erneuten …
Denn mit Urteil des Amtsgerichts S. vom 15. April 2019 (Az. 87 Ls-123 Js 27/19-13/19) wurde der Antragsteller wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls in drei Fällen sowie versuchten Betruges zu einer Jugendstrafe vom 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zunächst zur Bewährung ausgesetzt worden war. - OLG Düsseldorf, 20.05.2020 - 14 U 35/19 Hierbei übersieht der Senat - wie vom 9. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2020 - I- U 27/19 (Anlage WKGT 11) zutreffend herausgestellt wurde - nicht, dass die Anwendung der für alle Kaufleute verbindlichen Bilanzierungs- (§§ 242 ff HGB) und Bewertungsvorschriften (§§ 252 HGB) nie zu einer absolut richtigen Bilanz führen kann, da vor allem bei Bilanzposten mit Bewertungsanteil eine Objektivierung immer nur beschränkt möglich sein wird.
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 44/25 Mindestvoraussetzung für eine in zulässiger Weise erhobene Verfassungsbeschwerde ist, dass der Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG mitteilt, durch welchen konkreten Akt der öffentlichen Gewalt er sich in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt sieht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - 27/19.VB-1, juris, Rn. 2).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - VerfGH 141/21
Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen einer Ergänzungspflegerin, eines …
Mindestvoraussetzung für eine in zulässiger Weise erhobene Verfassungsbeschwerde ist, dass der Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG mitteilt, durch welchen konkreten Akt der öffentlichen Gewalt er sich in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt sieht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 3. September 2019 - 27/19.VB-1, juris, Rn. 2). - VG Magdeburg, 18.10.2021 - 9 A 208/21
Wehrdienstentziehung, Sonderfall der Desertion
So stehen üblicherweise keine Plätze in den unterfinanzierten Flüchtlingsunterkünften zur Verfügung und aufgrund der hohen dortigen Lebensunterhaltungskosten in Kurdistan-Irak fällt eine Integration ohne ein entsprechendes soziales Netz dort besonders schwer (vgl. VG Magdeburg, U.v. 25.09.2020 - 9 A 27/19 MD -, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| RG, 30.04.1919 - Rep. I. 27/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Feststellung der Abhängigkeit des jüngeren Patentes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feststellungsinteresse hinsichtlich der Abhängigkeit eines jüngeren Patentes von einem älteren Patent
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 95, 304
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 69/58 Ob das Feststellungsinteresse dann entfallen wäre, wenn die Beklagte zu 1 erklärt hätte, daß sie im Falle ihrer Verurteilung nach dem Zahlungs- und ersten Feststellungsantrag in Zukunft die Stromrechnungen ohne Vorbehalt bezahlen würde, bedarf nicht der Prüfung, da die Beklagte zu 1 eine solche Erklärung nicht abgegeben hat (vgl. zu dieser Frage RGZ 95, 304).
- BGH, 28.06.1968 - V ZR 22/65
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung des Alleineigentums …
Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung im Sinn des § 256 ZPO ist dann gegeben, wenn der Beklagte durch sein Verhalten das Eigentümerrecht des Klägers gefährdet oder doch erkennbaren Anlaß zur Besorgnis einer solchen Gefährdung gibt (RGZ 95, 304, 306), also der Rechtslage des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Senatsurteil vom 3. Dezember 1954, V ZR 114/53 LM ZPO § 256 Nr. 25). - BGH, 07.03.1968 - II ZR 171/67
Möglichkeiten der Ausräumung eines vorhandenen Feststellungsinteresses durch den …
Das Feststellungsinteresse erlischt allerdings nicht, wenn der Beklagte erklärt, das vom Kläger geltend gemachte Recht künftig nicht mehr bestreiten zu wollen, und ihm an einer Beseitigung der Gefährdung der Rechtslage des Klägers nicht gelegen ist (vgl. RGZ 95, 304) oder wenn, die begehrte Feststellung auf ein inhaltlich anderes Ziel als die vom Beklagten im Prozeß abgegebene Erklärung gerichtet ist (RGZ 95, 260).
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