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Rechtsprechung
   VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9375
VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00 (https://dejure.org/2000,9375)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2000 - 27 A 33.00 (https://dejure.org/2000,9375)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2000 - 27 A 33.00 (https://dejure.org/2000,9375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 56

    § 3 Abs. 1 StVG; §§ 11, 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 46 Abs. 3, Anl. 4 Nr. 9.2.1 u. 9.2.2 Fahrerlaubnis-VO (FeV); Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG
    Fahrerlaubnisentziehung/einmaliger Cannabiskonsum/Aufforderung zur fachärztlichen Begutachtung der Fahreignung/Verhältnismäßigkeit/Verfassungswidrigkeit/vorläufiger Rechtsschutz

  • archive.org
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Eignungszweifel bei Anzeichen für eine Betäubungsmittelproblematik; Anordnung der Begutachtung durch einen Facharzt; Straßenverkehrsbezogene Gefährdungskonstellationen im Zusammenhang mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2440
  • NVwZ 2000, 1204 (Ls.)
  • NJ 2000, 387
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Haschischkonsum

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00
    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ;… VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305];… OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389;… VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).

    Zum anderen erscheint die obligatorische Anordnung einer ärztlichen Untersuchung, die - wie das Bundesverfassungsgericht eingehend dargelegt hat (Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 f.) - einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ) darstellt, in einem Bagatellfall wie dem vorliegenden, der keinen Bezug zum Straßenverkehr aufweist, unverhältnismäßig.

    Nur in aller Kürze sei hier angesprochen, daß gegen § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV auch Bedenken im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz ( Art. 3 Abs. 1 GG ) bestehen, denn die Fahrerlaubnisbehörde ist auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr zu einer ungleich strengeren Reaktion gezwungen, als sie sie nach allgemeiner Behördenpraxis bei Alkoholkonsum an den Tag legt (zu dieser Problematik bereits BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997 f.]).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge …

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00
    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (…vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ;… VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305];… OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389;… VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 43.59

    Gutachten; Eignung; Kraftfahrzeugführer ; Berechtigte Zweifel

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00
    Grundsätzlich darf dabei schon dann auf fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen und die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich ein betroffener Kraftfahrer ohne durchgreifenden Grund weigert, einer rechtmäßigen behördlichen Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzukommen (stand. Rspr, vgl. nur BVerwG, Urteil v. 2. Dezember 1960, 7 C 43.59 , E 11, 274; OVG Bautzen, Beschluß vom 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389; Beschluß der Kammer vom 2. April 1998, VG 27 A 1393.97, amtl.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 10 S 2474/95

    Fahrerlaubnisentziehung: Anordnung eines Drogenscreenings bei Erwerb von …

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00
    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (…vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ;… VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305];… OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389; VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • VGH Bayern, 29.06.1999 - 11 B 98.1093

    Entzug der Fahrerlaubnis; Vornahme einer Haaranalyse zur Aufklärung von …

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2000 - 27 A 33.00
    Wenn sie dem Antragsteller auch keine medizinisch-psychologische Begutachtung auferlegte - eine solche ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur statthaft, "wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen" -, so ist die geforderte Begutachtung durch einen Arzt für Neurologie und Psychiatrie doch ihrerseits gegenüber dem Drogenscreening in Form einer Haaranalyse der deutlich schwererwiegende Grundrechtseingriff, denn ein schlichtes labormäßiges Drogenscreening ist bei dem heutigen Stand der Untersuchungstechniken anerkanntermaßen geeignet, um gewohnheitsmäßigen Drogenmißbrauch festzustellen (…vgl. zum Drogenscreening BVerfG, Beschl. v. 24. Juni 1993, 1 BvR 689/92 , DVBl. 1993, S. 995 [997]; BVerwG, Beschl. v. 23. August 1996, 11 B 48.96 ; VGH München, Urt. v. 29. Juni 1999, 11 B 98.1093, NJW 2000, S. 304 [305];… OVG Bautzen, Beschl. v. 5. März 1998, 3 S 132/98 , NZV 1998, S. 389;… VGH Mannheim, Beschl. v. 28. September 1995, 10 S 2474/95 , NZV 1996, S. 46).
  • VG Stuttgart, 19.12.2002 - 10 K 4766/02

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Straftat im Straßenverkehr mit hohem …

    Denn selbst dann, wenn eine solche Mitteilungspflicht besteht (so VG Berlin, Beschluss vom 21.03.2000, NJW 2000, 2440, 2441; möglicherweise auch OVG Münster, Urteil vom 04.09.2000, NZV 2001, 95), ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Fragestellung in der Aufforderung vom 27.06.2002 hinreichend deutlich enthalten ist.
  • VG Minden, 25.05.2001 - 3 L 392/01

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung i.F.d. Enziehung der …

    Rn. 16 - a.A.: VG Berlin, Beschluss vom 21. März 2000 - 27 A 33/00, NJW 2000, 2440 (2442); Kreutzer, Verfassungs-, straf- und verwaltungsgerichtliche Behandlung des Drogenfahrens, NZV 1999, 353 (357 f.) -.
  • VG Stuttgart, 08.11.2002 - 10 K 1457/02

    Verfahren bei Anforderung eines fachärztlichen Gutachtens zur Klärung der …

    Diese Anordnung ist zu pauschal und bedarf der näheren Konkretisierung durch die Behörde (vgl. VG Berlin, B.v. 21.3.2000, NJW 2000, S. 2440 ff.;… vgl. allg. zu den Voraussetzungen einer Anordnung zum Gutachten BVerwG, U.v. 5.7.2001, NJW 2002, S. 78 ff.).
  • VG Karlsruhe, 30.10.2001 - 11 K 2179/01

    Fahrerlaubnisentziehung - Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Der Antragsteller hat bei der Kontrolle und auch im Verlaufe des weiteren Verwaltungsverfahrens keine Angaben gemacht, die den Besitz und den vermuteten Konsum von Marihuana als einmalige quasi experimentelle Ausnahmeerscheinung hätten deutlich werden lassen (dazu VG Berlin, Beschl. v. 21.03.2000, NJW 2000, 2440).
  • VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 10 K 3593/00

    Fahrerlaubnisentziehung - gelegentlicher Cannabis-Konsum)

    Den spärlichen Angaben des Antragstellers, die sich auf die Behauptung einer "einmaligen Verfehlung" beschränken, lässt sich nichts darüber entnehmen, dass er etwa lediglich ausnahmsweise ein paarmal an einem fremden "Joint" gezogen hatte (zu einem solchen Fall s. VG Berlin, B.v. 21.03.2000, NJW 2000, 2440), und dass die bei ihm sichergestellten 0, 5 g Haschisch nicht zum Eigenverbrauch bestimmt gewesen wären.
  • VG Berlin, 03.04.2000 - 27 F 83.99

    Entscheidung einer Sache als Einzelrichter bei Übertragung der Sache durch die …

    Nachteilige Folgen wird die Weigerung, sich vom polizeiärztlichen Dienst untersuchen zu lassen, in diesem Zusammenhang nur haben dürfen, wenn die - hier vergeblich angefochtene - behördliche Aufforderung zur Untersuchung ihrerseits rechtmäßig war (vergleichbar insoweit die ständige Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, etwa BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960, 7 C 43.59, E 11, 274 sowie jüngst Beschluss der Kammer vom 21. März 2000, VG 27 A 33.00, amtl. Umdruck S. 5, m.w.N.).
  • VG Berlin, 07.11.2002 - 11 A 747.02
    Es bestehen weder formelle Bedenken im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG (die gegenteilige Auffassung der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts, Beschluss vom 21. März 2000, NJW 2000, 2440 [VG Berlin 21.03.2000 - 27 A 33.00] [2442], überzeugt in keiner Weise, sie übersieht offenbar, dass die Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c StVG am Ende auf § 2 Abs. 8 StVG Bezug nimmt, der gerade den Fall einer Gutachtenanordnung bei Eignungszweifeln ausdrücklich regelt) noch materielle Bedenken.
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