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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,6111
LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24 (https://dejure.org/2025,6111)
LG Berlin II, Entscheidung vom 06.03.2025 - 27 O 231/24 (https://dejure.org/2025,6111)
LG Berlin II, Entscheidung vom 06. März 2025 - 27 O 231/24 (https://dejure.org/2025,6111)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 S 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
    Identifizierende Berichterstattung über Fraktionsmitarbeiterin im Zusammenhang mit möglicher staatlicher Einflussnahme Chinas

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    AfD-Mitarbeiterin: Wenn der Leser die Schlüsse zieht, ist es keine Verdachtsberichterstattung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • LG Berlin II, 24.09.2024 - 27 O 229/24

    Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Influencerin und ihren …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Zudem darf die Presse zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht grundsätzlich auf eine anonymisierte Berichterstattung verwiesen werden (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Beschl. v. 24.9.2024 - 27 O 229/24, NJW-RR 2025, 106 Rn. 16 f. m.w.N.).

    Das für eine journalistische Investigativrecherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Beklagte dem streitgegenständlichen Artikel vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung der Klägerin und der anderen im Artikel namentlich benannten Personen einer Überprüfung durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O., Rn. 19; Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O. Rn. 25;… Urt. v. 19.11.2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482, Rn. 17).

    Denn es gehört zum Kern der Meinungs- und Medienfreiheit, dass Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, welchen Berichterstattungsteilen sie ein öffentliches Interesse zumessen und welchen nicht (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 13.1.2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 19; Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O., Rn. 24;… Urt. v. 19.11.2024 a.a.O. Rn. 19).

    Sollte es sich hingegen um eine Tatsachenbehauptung handeln, wäre die Abweichung von der Wahrheit allenfalls persönlichkeitsrechtsneutral und damit ungeeignet, sich nennenswert auf das Persönlichkeitsrecht der Klägerin auszuwirken und ihr Bild in der Öffentlichkeit nachteilig zu beeinflussen (vgl. Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O., Rn. 22 m.w.N.).

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Mit diesem Informationsgehalt beeinträchtigt die angegriffene Berichterstattung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin zusätzlich in seinen Ausprägungen des Schutzes der Berufsehre und der sozialen Anerkennung (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022 - VI ZR 22/21, NJW 2023, 610, Tz. 27 m.w.N.).

    Das für eine journalistische Investigativrecherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Beklagte dem streitgegenständlichen Artikel vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung der Klägerin und der anderen im Artikel namentlich benannten Personen einer Überprüfung durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O., Rn. 19;… Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O. Rn. 25;… Urt. v. 19.11.2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482, Rn. 17).

    Eine der Klägerin günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über ihre Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O. Rn. 35;… vgl. Kammer, Urt. v. 19.11.2024, a.a.O., Rn. 18;… Urt. v. 12.12.2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30).

  • LG Berlin II, 19.11.2024 - 27 O 297/24

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Zulässigkeit …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Das für eine journalistische Investigativrecherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Beklagte dem streitgegenständlichen Artikel vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung der Klägerin und der anderen im Artikel namentlich benannten Personen einer Überprüfung durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O., Rn. 19;… Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O. Rn. 25; Urt. v. 19.11.2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482, Rn. 17).

    Eine der Klägerin günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über ihre Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O. Rn. 35; vgl. Kammer, Urt. v. 19.11.2024, a.a.O., Rn. 18;… Urt. v. 12.12.2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30).

    Denn es gehört zum Kern der Meinungs- und Medienfreiheit, dass Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, welchen Berichterstattungsteilen sie ein öffentliches Interesse zumessen und welchen nicht (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 13.1.2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 19;… Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O., Rn. 24; Urt. v. 19.11.2024 a.a.O. Rn. 19).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Denn es gehört zum Kern der Meinungs- und Medienfreiheit, dass Medien im Grundsatz nach ihren eigenen publizistischen Kriterien entscheiden können, welchen Berichterstattungsteilen sie ein öffentliches Interesse zumessen und welchen nicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 13.1.2015 - VI ZR 386/13, NJW 2015, 776 Rn. 19;… Kammer, Urt. v. 24.9.2024, a.a.O., Rn. 24;… Urt. v. 19.11.2024 a.a.O. Rn. 19).

    Bereits hieraus bezieht das Grundrecht sein in eine Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einzustellendes Gewicht, das durch ein mögliches öffentliches Informationsinteresse lediglich weiter erhöht werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 13.1.2015, a.a.O.).

  • LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24

    Zulässigkeit der Bezeichnung eines Protagonisten der Querdenken-Bewegung als …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Für die Abwägung macht es also einen Unterschied, ob es sich um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; Kammer, Urt. v. 20.2.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564 Rn. 19 m.w.N.).

    Das mildert den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin im Vergleich zu den Fällen, in denen eine Person begründungslos bewertet wird, deutlich ab (vgl. Kammer, Urt. v. 20.2.2025, a.a.O., Rn. 24).

  • LG Berlin II, 20.03.2025 - 27 O 182/24

    Zulässigkeit von Wortberichterstattungen

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichen Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21.01.2016 - 29313/10, NJW 2017, 795 Rn. 45;… OLG Hamburg, Urt. v. 15.11.2022 - 7 U 32/21, GRUR-RS 2022, 34843 Tz. 24; Kammer, Urt. v. 20.3.2025 - 27 O 182/24, juris Rn. 36).

    Abgesehen davon ist der Presse in Ausübung ihrer journalistischen Freiheit bei der Kundgabe von Meinungen oder Einschätzungen ein bestimmtes Maß an Übertreibung und Fehlbeurteilung erlaubt (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21.1.2016, a.a.O; Kammer, Urt. v. 20.3.2025, a.a.O).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Rn. 45 Zu Gunsten der Zulässigkeit der angegriffenen Äußerungen fällt zudem erheblich ins Gewicht, dass der Artikel einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liefert, weshalb eine Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede spricht (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 34 m.w.N.).
  • LG Berlin II, 12.12.2024 - 27 O 69/24

    Unterlassungsklage gegen eine identifizierende Berichterstattung über ein …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Eine der Klägerin günstigere Beurteilung wäre insoweit nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn die identifizierende Berichterstattung über ihre Person stigmatisierend oder mit einer Prangerwirkung verbunden gewesen wäre (…vgl. BGH, Urt. v. 8.11.2022, a.a.O. Rn. 35;… vgl. Kammer, Urt. v. 19.11.2024, a.a.O., Rn. 18; Urt. v. 12.12.2024 - 27 O 69/24 , GRUR-RS 2024, 36328 Rn. 30).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Rechtlich ist es ein Unterschied, ob der Autor es dem Leser überlässt, aus dem Bezugszusammenhang "offener" Einzelaussagen Schlüsse in Richtung auf einen Sachverhalt selbst zu ziehen, oder ob er solche Schlussfolgerungen "verdeckt" als eigene dem Leser unterbreitet (st. Rspr., vgl. nur BGH v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601, Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …

    Auszug aus LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
    Rn. 30 Verdachtsäußerungen zeichnen sich dadurch aus, dass der Äußernde aus der Perspektive des Durchschnittsrezipienten keinen feststehenden Sachverhalt behauptet, sondern gerade zu erkennen gibt, dass er den Sachverhalt lediglich für möglich hält, also einen bloßen Verdacht hegt (vgl. BGH, Urt. v. 18.11.2014 - VI ZR 76/14, NJW 2014, 778, Rn. 18 ff.).
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …

  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 390/12

    Filmausfallversicherung: Versterben an einer rauschmittelbedingten Intoxikation …

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 237/21

    Unterlassungsanspruch gegen eine Berichterstattung über das Aus einer …

  • EGMR, 21.01.2016 - 29313/10

    DE CAROLIS ET FRANCE TELEVISIONS c. FRANCE

  • OLG Hamburg, 15.11.2022 - 7 U 32/21

    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einem Zeitungsartikel über den Angriff …

  • LG Berlin II, 14.11.2024 - 27 O 277/24

    Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung mit mehreren …

  • LG Berlin II, 03.04.2025 - 27 O 304/24

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Rechtsanwältin und …

    Abgesehen davon fehlte es an einer unzulässigen Stigmatisierung selbst dann, wenn sich die Klägerin wegen der Artikel tatsächlich den von ihr behaupteten - und von der Beklagten im Wesentlichen bestrittenen - Reaktionen in den sozialen Medien, in ihrer Kanzlei oder in ihrem Privatbereich ausgesetzt sehen sollte (…vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2022, a.a.O., Rn. 35; Kammer, Urt. v. 6. März 2025 - 27 O 231/24 , a.a.O., Rn. 47 ).
  • LG Berlin II, 10.06.2025 - 27 O 172/25

    Zulässigkeit einer identifizierende Berichterstattung über die Mitgliedschaft …

    Das für eine journalistische Investigativrecherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Antragsgegnerin dem Bericht vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung des Antragstellers durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 06.03.2025 - 27 O 231/24 , GRUR-RS 2025, 4931, Rn. 33 m.w.N.).

    Abgesehen davon würde es an einer unzulässigen Stigmatisierung selbst dann fehlen, wenn sich der Antragsteller zukünftig wegen des Artikels tatsächlich Reaktionen in den sozialen Medien, am Arbeitsplatz, in der Ultra-Szene oder im Privatbereich ausgesetzt sehen sollte (st. Rspr., vgl. nur Kammer, Urteil vom 06.03.2025, a.a.O., Rn. 34 m.w.N.).

  • LG Berlin II, 15.04.2025 - 27 O 91/25

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseberichterstattung: Erkennbarkeit …

    Sowohl Funktionäre und Mitarbeitende der X als auch Kolleginnen und Kollegen bei der X wie auch das private Umfeld der Antragstellerin sind in der Lage, die Antragstellerin anhand der mitgeteilten Informationen zu identifizieren (vgl. Kammer, Urt. v. 06.03.2025 - 27 O 231/24 , GRUR-RS 2025, 4931, Rn. 15).
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