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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25 eV   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,39536
LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25 eV (https://dejure.org/2025,39536)
LG Berlin II, Entscheidung vom 02.12.2025 - 27 O 366/25 eV (https://dejure.org/2025,39536)
LG Berlin II, Entscheidung vom 02. Dezember 2025 - 27 O 366/25 eV (https://dejure.org/2025,39536)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 S 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 KunstUrhG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
    Zulässigkeit einer strafprozessbegleitenden Bildberichterstattung unter Verwendung von teilverpixelten "Folter-Fotos" des Tatopfers; Voraussetzungen einer Unterlassungsverfügung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Unzulässige Bildberichterstattung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bildberichterstattung: Fotos von "Hammer-Folter" verletzen Persönlichkeitsrecht

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BGH, 29.09.2020 - VI ZR 449/19

    "Fahndung" der Bildzeitung war erlaubt

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Rn. 29 Im hier betroffenen journalistischen Bereich beurteilt sich die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 449/19, AfP 2020, 448, juris Rn. 16 f.).

    Die Veröffentlichung des Bildes einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2020, a.a.O., Rn. 17).

    Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift, in denen nur wenige Personen den Betroffenen auf dem Bildnis tatsächlich erkennen oder es auch nur für möglich halten, den Betroffenen zu erkennen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 108/78 - juris Rn. 11; Urteil vom 29. September 2020 - VI ZR 449/19 - juris Rn. 19 m.w.N.;… Herrmann, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Stand: 1. August 2025, § 22 KUG Rn. 5.3.).

  • BGH, 27.05.2025 - VI ZR 337/22

    Bebilderte identifizierende Verdachtsberichterstattung über Wirecard-Prozess …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Bildaussagen nehmen am verfassungsrechtlichen Schutz des Berichts teil, dessen Bebilderung sie dienen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Mai 2025 - VI ZR 337/22 - juris Rn. 14).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist dabei im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, und unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung zu ermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2025, a.a.O., Rn. 15).

    Auch ist bedeutsam, in welcher Situation der Betroffene erfasst und wie er dargestellt wird und welche Rolle ihm in der Öffentlichkeit zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 2025, a.a.O., Rn. 16).

  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 161/25

    Verfügungsgrund bei Einräumung fehlerhafter Berichterstattung

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Maßnahmen des Verletzers müssen hinsichtlich ihrer einer Wiederholung entgegenstehenden Wirkung der Strafbewehrung gleichkommen und deshalb mit Sanktionen oder sonstigen im Wesentlichen gleichwertigen Nachteilen verbunden sein (vgl. Kammer…, Urteil vom 28. Januar 2025 - 27 O 35/24 , ZUM-RD 2025, 390 , Rn. 28 ; Beschluss vom 24. Juni 2025 - 27 O 161/25 eV, GRUR-RS 2025, 14714, Rn. 19).

    Andererseits hat sich die Antragsgegnerin auch nicht durch eine ausdrückliche öffentliche Äußerung zu ihrer Korrektur bekannt und sich damit auch nicht zur Meidung eines neuerlichen journalistischen Reputationsverlustes aus tatsächlichen Gründen an ihre Korrektur gebunden (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 24. Juni 2025 - 27 O 161/25 eV - juris Rn. 31).

  • LG Berlin II, 04.09.2025 - 27 O 285/25

    Führungsspitze - Einstweiliger Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzung …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Der Umstand, dass ausschließlich Personen mit Sonderwissen den Betroffenen tatsächlich erkennen oder zu erkennen meinen, ist deshalb - anders als bei einem auf eine persönlichkeitsrechtsverletzende Wortberichterstattung gestützten Unterlassungsanspruch - für sich genommen ungeeignet, einen auf die Verletzung der §§ 22, 23 KUG gestützten Unterlassungsanspruch auszuschließen (vgl. zur Wortberichterstattung Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25 eV, GRUR-RS 2025, 22735, Rn. 11).

    Zwar kann der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine Wortberichterstattung dann rechtlich vernachlässigbar sein, wenn diejenigen Rezipienten, die die Berichterstattung dem jeweils Betroffenen zuordnen können, von den mitgeteilten Umständen ohnehin Kenntnis haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 - juris Rn. 39; Kammer, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25 eV - juris, Rn. 12 a.E.).

  • BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wahre …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Im Regelfall bedarf es hierfür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (st. Rspr, vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - VI ZR 128/18 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Diese negativen Folgen der Bildberichterstattung stehen in einem derart krassen Missverhältnis zur Verbreitung der auf den Fotografien abgebildeten (Tat-)Wirklichkeit, dass sie trotz der Wahrhaftigkeit des abgebildeten Geschehens von der Antragsgegnerin zu unterlassen sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 17).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04

    Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Denn der Träger des Persönlichkeitsrechts hat keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte, sodass kein Abwehranspruch gegen solche Äußerungen besteht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild auswirken können (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 150/06 - juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Zwar kann der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch eine Wortberichterstattung dann rechtlich vernachlässigbar sein, wenn diejenigen Rezipienten, die die Berichterstattung dem jeweils Betroffenen zuordnen können, von den mitgeteilten Umständen ohnehin Kenntnis haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 - juris Rn. 39; Kammer…, Beschluss vom 4. September 2025 - 27 O 285/25 eV - juris, Rn. 12 a.E.).
  • BGH, 30.04.2019 - VI ZR 360/18

    Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Denn Opfer erheblicher Straftaten bedürfen eines besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutzes, der allenfalls ausnahmsweise bei einem ganz überragenden öffentlichen Berichterstattungsinteresse einer Einschränkung durch die Kommunikationsgrundrechte unterliegt (vgl. EGMR…, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 3401/17, NJW 2013, 771, juris, Rn. 53; BGH, Urteil vom 30. April 2019 - VI ZR 360/18 - juris Rn. 26).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …

    Auszug aus LG Berlin II, 02.12.2025 - 27 O 366/25
    Denn der Träger des Persönlichkeitsrechts hat keinen Anspruch darauf, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder gesehen werden möchte, sodass kein Abwehranspruch gegen solche Äußerungen besteht, die sich nicht in nennenswerter Weise auf das Persönlichkeitsbild auswirken können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 150/06 - juris Rn. 20; BGH…, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04 - juris Rn. 12).
  • KG, 07.03.2024 - 10 U 87/22

    Islamhasser - Unterlassungsanspruch gegen die Bezeichnung als "rassistischen …

  • EGMR, 17.01.2012 - 3401/07

    Kurier Zeitungsverlag und Druckerei GmbH ./. Österreich

  • LG Berlin II, 28.01.2025 - 27 O 35/24

    Strafverfahrensbegleitende Verdachtsberichtserstattung über einen Prominenten

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 226/97

    Der blaue Engel; Abbildung eines Doppelgängers als Bildnis einer berühmten Person

  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …

  • BGH, 19.11.2024 - VI ZR 87/24

    Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Schlagstockeinsatz eines …

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als …

  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …

  • OLG Frankfurt, 11.04.2024 - 16 U 22/23

    Unterlassung von Behauptungen über Verbindungen zu einer Rockergruppe

  • LG Berlin II, 12.05.2026 - 27 O 136/26

    Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung

    Die Veröffentlichung des Bildes einer Person begründet grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Urteil vom 29.09.2020 - VI ZR 449/19, a.a.O., Rn. 17; Kammer, Urteil vom 02.12.2025 - 27 O 366/25, NJW-RR 2026, 426 , Rn. 25 f.).

    Daher ist es im Gegensatz zu einer anonymen Bildwiedergabe nicht erforderlich, dass die Erkennbarkeit des Abgebildeten als Beziehung zwischen der Abbildung und der abgebildeten Person selbst, welche das Bild erst zu einem "Bildnis" macht, ausschließlich im Bild sichtbar gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.1965 - Ib ZR 126/63, NJW 1965, 2148; Kammer, Urteil vom 02.12.2025, a.a.O., Rn. 29).

    Die Verpixelung ist aber ohnehin ungeeignet, den Fotografien die Qualität eines Bildnisses i. S. d. § 22 Satz 1 KUG zu nehmen, da der Antragsteller wegen der in den beiden streitgegenständlichen Artikeln enthaltenen zusätzlichen Identifikationsmerkmale auch weiterhin erkennbar bleibt (vgl. Kammer, Urteil vom 02.12.2025 - 27 O 366/25, a.a.O., Rn. 32).

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