Rechtsprechung
| LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
- BGH, 28.04.2026 - VI ZR 113/25
- LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Insofern steht nicht die Diffamierung der Person des Klägers im Vordergrund, sondern eine Bewertung und Auseinandersetzung in der Sache (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193 Tz. 30).Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35).
Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei derjenige, der sich wie der Kläger in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, grundsätzlich scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinzunehmen hat, wenn sie sein Ansehen mindern (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35).
- LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
Klarstellung - Unterlassungsantrag wegen Verletzung des …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, juris Tz. 28; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris TZ. 7 m.w.N.).Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, .Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Tz. 11 m.w.N.).
- EGMR, 21.01.2016 - 29313/10
DE CAROLIS ET FRANCE TELEVISIONS c. FRANCE
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, .Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Tz. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Tz. 11 m.w.N.).Unabhängig davon ist der Presse in Ausübung ihrer journalistischen Freiheit bei der Kundgabe von Meinungen oder Einschätzungen ein bestimmtes Maß an Übertreibung und Fehlbeurteilung erlaubt (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, a.a.O.;… Kammer, Beschl. v. 21. Oktober 2024, a.a.O. Tz. 10 m.w.N.).
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, juris Tz. 28; Kammer, Beschl. v. 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris TZ. 7 m.w.N.). - BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Rn. 29 Zu Gunsten der Beklagten ist unabhängig davon weiter zu berücksichtigen, dass sie ihre politische Bewertung des Klägers nicht im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen vorgenommen, sondern ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt hat (vgl. BGH, Urt. v. 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, GRUR 2015, 289, Tz. 23). - BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Damit kommt bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Schmähkritik nur ausnahmsweise in Betracht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, AfP 2013, 389, Tz. 21). - LG Berlin II, 23.01.2025 - 27 S 6/24
spekulative Äußerung - Beurteilungszeitpunkt bei Ansprüchen auf Erstattung …
Auszug aus LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
Rn. 24 Zwar scheiden das von der Beklagten behauptete Engagement des Klägers für die Partei AfD im Jahr 2024 sowie seine Tweets aus dem Januar 2025 als taugliche Anknüpfungstatsachen für die getroffene Wertung aus, da für die Beurteilung des geltend gemachten Schadensersatzanspruches ausschließlich auf die Rechts- und Tatsachenlage zum Zeitpunkt der behaupteten anwaltlichen Beauftragung abzustellen ist (vgl. Kammer, Beschl. v. 23. Januar 2025 - 27 S 6/24 , juris Tz. 3 ).
- LG Berlin II, 03.04.2025 - 27 O 304/24
Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Rechtsanwältin und …
Für die Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09. November 2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; Kammer, Urt. v. 20. Februar 2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564 Rn. 19 m.w.N.).Rn. 53 Es ist weiter zu Gunsten der Beklagten zu berücksichtigen, dass die Klägerin nicht im Zentrum des streitgegenständlichen Artikels steht, sondern ihre für den späteren Attentäter von Solingen entfaltete anwaltliche Tätigkeit nur einen von mehreren Aspekten der Berichterstattung ausmacht (vgl. Kammer, Urt. v. 20. Februar 2025, a.a.O., Rn. 44).
Das mildert den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin im Vergleich zu den Fällen, in denen eine Person begründungslos bewertet wird, nochmals deutlich ab (vgl. Kammer, Urt. v. 20. Februar 2025, a.a.O., Rn. 44).
Das für eine journalistische Recherche erforderliche Maß an Konkretisierung, Authentizität und Nachprüfbarkeit konnte die Beklagte dem streitgegenständlichen Artikel vielmehr erst dadurch verleihen, dass sie ihre Behauptungen durch eine "Ross und Reiter" benennende Identifizierung der Klägerin einer Überprüfung durch die Leser und die Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (…vgl. BGH, Urt. v. 8. November 2022 - VI ZR 22/21, NJW 2023, 610, Rn. 19;… Kammer, Urt. v. 24. September 2024, a.a.O. Rn. 25;… Urt. v. 19. November 2024 - 27 O 297/24 eV, GRUR-RS 2024, 32482, Rn. 17; Kammer, Urt. v. 20. Februar 2025, a.a.O., Rn. 46).
- LG Berlin II, 06.05.2025 - 27 O 303/23
Zumutbare Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch presseberichterstattende …
Denn Meinungsäußerungen sind - von hier nicht einschlägigen Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Tz. 20; Kammer, Urt. v. 20.2.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Tz. 19 m.w.N.).Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35; Kammer, Urt. v. 20.2.2025, a.a.O., Tz. 26).
Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei derjenige, der sich wie der Kläger in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, grundsätzlich scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinzunehmen hat, wenn sie sein Ansehen mindern (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Tz. 35; Kammer, Urt. v. 20.2.2025, a.a.O., Tz. 27).
- LG Berlin II, 16.09.2025 - 27 O 135/25
Unterlassungsklage wegen Falschzitaten und der Verdrehung von Aussagen eines …
Rn. 27 Meinungsäußerungen sind - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35).
- LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 331/26 Rn. 48 Hingegen sind Werturteile und Meinungsäußerungen - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35).
- LG Berlin II, 06.03.2025 - 27 O 231/24
Identifizierende Berichterstattung über Fraktionsmitarbeiterin im Zusammenhang …
Für die Abwägung macht es also einen Unterschied, ob es sich um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder um eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (…st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, juris Rn. 28; Kammer, Urt. v. 20.2.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564 Rn. 19 m.w.N.).Das mildert den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin im Vergleich zu den Fällen, in denen eine Person begründungslos bewertet wird, deutlich ab (vgl. Kammer, Urt. v. 20.2.2025, a.a.O., Rn. 24).
- LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 54/26
Zulässigkeit mehrerer Äußerungen eines Influencers und Unternehmers im Internet
Rn. 39 Hingegen sind Werturteile und Meinungsäußerungen - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35). - LG Berlin II, 13.01.2026 - 27 O 340/25
Laienprivileg - Publizistische Sorgfaltspflichten bei Äußerungen eines …
Rn. 36 Hingegen sind Werturteile und Meinungsäußerungen - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35). - LG Berlin II, 21.04.2026 - 27 O 112/26
Zulässigkeit der Wort- und Bildberichterstattung über ein Strafverfahren im …
Rn. 30 Hingegen sind Werturteile und Meinungsäußerungen - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35). - LG Berlin II, 30.09.2025 - 27 O 306/25
Persönlichkeitsrechtsschutz bei presseöffentlicher Darstellung einer …
Rn. 21 Meinungsäußerungen sind - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35). - LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 409/25
Grenzen der Boulevardberichterstattung bezüglich privater Hochzeitsdetails und …
Rn. 36 Meinungsäußerungen sind - von Ausnahmekonstellationen abgesehen - grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht mangels jeglicher Anknüpfungstatsache willkürlich "aus der Luft gegriffen" sind (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 20; Kammer, Urteil vom 20.02.2025 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2025, 4564, Rn. 19 m.w.N.;… Urteil vom 06.05.2025 - 27 O 303/23 , GRUR-RS 2025, 10566 Rn. 35). - LG Berlin II, 12.05.2026 - 27 O 136/26
Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung
- LG Berlin II, 11.12.2025 - 27 O 385/25
Berichterstattung über Konzertbesuch eines Prominenten als Privatsphäre
- LG Flensburg, 16.01.2026 - 8 O 22/25
Klage von AfD-Politiker abgewiesen.
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Rechtsprechung
| LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 20.02.2025 - 27 S 1/24
- BGH, 28.04.2026 - VI ZR 113/25
- LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.04.2026 - VI ZR 113/25
TAZ gegen Querdenker: Versehentliche Meinungsäußerungen sind anders zu behandeln …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Wegen der Einzelheiten wird auf das Revisionsurteil Bezug genommen (BGH, Urteil vom 28. April 2026 - VI ZR 113/25, GRUR 2026, 888, Bl. 48-67 d. Rechtsmittelbandes).Insofern steht nicht die Diffamierung der Person des Klägers im Vordergrund, sondern eine Bewertung und Auseinandersetzung in der Sache (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2026, a.a.O., Rn. 18).
Rn. 34 Eine dem Kläger günstigere Abwägung ist schließlich auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass die Beklagte ihrer Äußerung nur versehentlich den streitgegenständlichen Inhalt gegeben hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. April 2026, a.a.O., Rn. 28 ff.).
- LG Berlin II, 31.10.2024 - 27 O 293/24
Klarstellung - Unterlassungsantrag wegen Verletzung des …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 28; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 7 m.w.N.).Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (…st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Rn. 45; Kammer, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, ZUM-RD 2025, 98 , juris Rn. 11 m.w.N.).
- BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Rn. 35).Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei derjenige, der sich wie der Kläger in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, grundsätzlich scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinzunehmen hat, wenn sie sein Ansehen mindern (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Rn. 35).
- EGMR, 21.01.2016 - 29313/10
DE CAROLIS ET FRANCE TELEVISIONS c. FRANCE
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Eine Überprüfung liefe auf eine unzulässige gerichtliche Kontrolle der veröffentlichten Meinung hinaus, obwohl auch falsche, überzogene oder gar abwegige Meinungsäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016 - 29313/10, NJW 2017, 795, Rn. 45; Kammer…, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, ZUM-RD 2025, 98 , juris Rn. 11 m.w.N.).Unabhängig davon ist der Presse in Ausübung ihrer journalistischen Freiheit bei der Kundgabe von Meinungen oder Einschätzungen ein bestimmtes Maß an Übertreibung und Fehlbeurteilung erlaubt (st. Rspr., vgl. nur EGMR, Urt. v. 21. Januar 2016, a.a.O.;… Kammer, Beschl. v. 21. Oktober 2024, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Innerhalb der Abwägung macht es deshalb einen Unterschied, ob es sich bei der Einschätzung von Beweggründen, Absichten oder Standpunkten eines anderen um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handelt oder eine willkürlich "aus der Luft gegriffene" Wertung (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, Rn. 28; Kammer…, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 27 O 293/24 eV, juris Rn. 7 m.w.N.). - BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Rn. 32 Zu Gunsten der Beklagten ist unabhängig davon weiter zu berücksichtigen, dass sie ihre politische Bewertung des Klägers nicht im Rahmen einer privaten Auseinandersetzung zur Verfolgung von Eigeninteressen vorgenommen, sondern ein öffentliches Informationsanliegen verfolgt hat (vgl. BGH, Urteil vom16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, GRUR 2015, 289, Rn. 23). - BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04
Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Denn für eine abwägungsrelevante Fehlvorstellung eines Mediums über den veröffentlichten Inhalt kommt es allein auf die Vorstellungen des für die Schlussredaktion Verantwortlichen bei deren Vornahme, nicht aber auf die Vorstellungen des Journalisten zum Zeitpunkt der Einreichung seines Textes an (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2005 - VIII ZR 79/04, NJW 2005, 976, juris Rn. 16 (zu § 119 BGB)). - BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Damit kommt bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen eine Schmähkritik nur ausnahmsweise in Betracht (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 24. Juli 2013 .- 1 BvR 444/13, AfP 2013, 389, Rn. 21). - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06
Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Zwar hat der Kläger den nach Abschluss des Revisionsverfahrens gehaltenen Vortrag der Beklagten mit Nichtwissen bestritten, doch hätte es ihm als insoweit darlegungs- und beweisbelasteter Partei oblegen, auf das erhebliche Gegenvorbringen der Beklagten zu tatsächlichen Fehlvorstellungen des für die Endfassung des veröffentlichten Artikels bei der Beklagten Verantwortlichen näher vorzutragen und diese unter Beweis zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2008 - IV ZR 103/06, NJW-RR 2008, 343, Rn. 1 ff. m.w.N. (zu § 123 BGB)). - OLG Stuttgart, 13.11.2024 - 4 U 85/24
Auszug aus LG Berlin II, 07.07.2026 - 27 S 1/24
Rn. 26 Zwar scheiden das von der Beklagten behauptete Engagement des Klägers für die Partei X im Jahr 2024, das den Kläger betreffende und erst am 13. November 2024 verkündete Urteil des OLG Stuttgart (4 U 85/24, GRUR-RS 2024, 33176) sowie seine Tweets aus dem Januar 2025 als taugliche Anknüpfungstatsachen für die bereits im Jahre 2023 getroffene Wertung aus, da für die Beurteilung des geltend gemachten Schadensersatzanspruches ausschließlich auf die Rechts- und Tatsachenlage zum Zeitpunkt der behaupteten anwaltlichen Beauftragung abzustellen ist (vgl. Kammer…, Beschluss vom 23. Januar 2025 - 27 S 6/24 , GRUR-RS 2025, 476, Rn. 3). - LG Berlin II, 23.01.2025 - 27 S 6/24
spekulative Äußerung - Beurteilungszeitpunkt bei Ansprüchen auf Erstattung …
- LG Berlin II, 01.09.2026 - 27 O 339/26 Die Verurteilung zur Unterlassung einer Äußerung muss aber im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Rn. 35; Kammer, Urteil vom 7. Juli 2026 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2026, 16306, Rn. 29).
Dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung aber auch eine echte Diskussion möglich sein, wobei derjenige, der sich wie der Antragsteller in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, grundsätzlich scharfe oder unfundierte Meinungsäußerungen auch dann hinzunehmen hat, wenn sie sein Ansehen mindern (st. Rspr., vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2012 - 1 BvR 2979/10, GRUR 2013, 193, Rn. 35; Kammer, Urteil vom 7. Juli 2026, a.a.O., Rn. 30).
- LG Berlin II, 28.07.2026 - 27 O 244/26
"Framing": Selektive Berichterstattung ist kein Journalismus
Jedenfalls hätte der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin zu 1) durch die Offenlegung sämtlicher für die Beurteilung ihres parlamentarischen Handelns wesentlicher tatsächlicher Umstände eine deutliche Abmilderung erfahren (vgl. Kammer, Urteil vom 07.07.2026 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2026, 16306, Rn. 27). - OLG Brandenburg, 27.08.2026 - 6 W 66/26 Demnach sind Herabsetzungen in der Ehre, auch wenn sie besonders krass und drastisch sind, nicht als Schmähung anzusehen, wenn sie ihren Bezug noch in sachlichen Auseinandersetzungen haben (BVerfG…, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 1 BvR 444/13, AfP 2013, 389 Rn. 21; siehe auch LG Berlin II, Urteil vom 7. Juli 2026 - 27 S 1/24, GRUR-RS 2026, 16306 Rn. 18).
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