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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.11.2002

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4061
OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. November 2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,4061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Einlagen aufgrund des Widerrufs der Zeichnung einer Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter; Geltendmachung eines Fehlers nach vollzogenem Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft; Recht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 705; AktG §§ 291 ff.
    Anwendung der Grundsätze zur fehlerhaften Gesellschaft auf den Beitritt als stiller Gesellschafter zu einer Aktiengesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1151
  • BB 2003, 653
  • NZG 2003, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    In der u.a. von Altmeppen a.a.O. angeführten Entscheidung in NJW 1996, 659 hat der BGH ausgeführt, daß im Kapitalgesellschaftsrecht stets die konstitutiv wirkende Eintragung ins Handelsregister erforderlich sei, um einen Vollzug anzunehmen (…a.a.O. S. 660).

    Das spricht nach Auffassung des erkennenden Senats dafür, daß der BGH in der Entscheidung NJW 1996, 659, die den anders gelagerten Fall einer Verschmelzung betraf, von dieser früheren Auffassung nicht abweichen wollte.

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlaßter Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft führt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, daß die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc beendet wird und die gezahlten Einlagen zurückzugewähren sind; vielmehr kann bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft der getäuschte Anleger seine Mitgliedschaft allein durch ein ex nunc wirkendes Austrittsrecht beenden und erhält in diesem Fall - Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung - sein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt (BGH NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 2718, 2720, jeweils m.w.N.; st. Rechtspr.).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Nicht einmal ein durch arglistige Täuschung (§ 123 BGB) veranlaßter Beitritt eines Anlegers zu einer Publikumspersonengesellschaft führt zur Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Anfechtungsvorschriften mit der Folge, daß die gesellschaftsrechtliche Stellung ex tunc beendet wird und die gezahlten Einlagen zurückzugewähren sind; vielmehr kann bei einer in Vollzug gesetzten Gesellschaft der getäuschte Anleger seine Mitgliedschaft allein durch ein ex nunc wirkendes Austrittsrecht beenden und erhält in diesem Fall - Zug um Zug gegen Übertragung seiner Beteiligung - sein Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt (BGH NJW 2000, 3558, 3559; NJW 2001, 2718, 2720, jeweils m.w.N.; st. Rechtspr.).
  • BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90

    Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Andererseits hat er sich hierbei nicht mit seiner früheren Entscheidung in NJW 1992, 505 auseinandergesetzt, in der er die Notwendigkeit der Eintragung ins Handelsregister zum Vollzug für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch ausdrücklich verneint hat.
  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Zudem hat der BGH auch in der Entscheidung NJW 2002, 822 die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf einen mangels Eintragung in das Handelsregister nichtigen Organ- und Ergebnisvertrag angewendet.
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen …

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Diese Grundsätze verbieten eine rückwirkende Auflösung des Vertragsverhältnisses auch unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes und gestatten nur ggf. die sofortige Abwicklung aufgrund außerordentlicher Kündigung (vgl. BGH NJW 1993, 2107).
  • BFH, 03.03.1998 - VIII B 62/97

    Mitunternehmerschaft bei fehlerhafter Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Rn. 41 Der Bundesfinanzhof hat die Frage, ob ein wegen fehlender oder fehlerhaft erteilter Zustimmung der Hauptversammlung unwirksamer Teilgewinnabführungsvertrag durch die Aufnahme eines stillen Gesellschafters durch eine AG Bestandsschutz nach den Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft genießt, offen gelassen, aber ausgeführt, daß gewichtige Gründe dafür sprächen, den schutzwürdigen Interessen der stillen Gesellschafter Vorrang vor dem Schutzzweck der §§ 293, 294 AktG einzuräumen, so daß der besondere Schutzzweck der §§ 293 ff AktG jedenfalls bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Beurteilung der Anwendung der Rechtsgrundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft nicht entgegenstehe (BFH NZG 1998, 653).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 20 U 5/99
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Im Gegensatz dazu führt der Teilgewinnabführungsvertrag i.S.v. § 292 AktG eben zu keiner Strukturänderung bei den Vertragspartnern, und die hier vorliegende stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft, auf die nach Rechtsprechung und herrschender Meinung die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft regelmäßig Anwendung finden (…vgl. auch die Nachweise bei Altmeppen a.a.O. § 292 Rdn. 41 Fußnote 79; ferner OLG Stuttgart NZG 2000, 93).
  • LG Göttingen, 20.08.2002 - 3 O 5/02
    Auszug aus OLG Hamm, 26.11.2002 - 27 U 66/02
    Rn. 36 Es ist deshalb in Erwägung zu ziehen, daß jedenfalls bei einer längeren Dauer dieses Schwebezustandes, insbesondere wenn der abgeschlossene Vertrag nicht alsbald der Hauptversammlung zur Genehmigung vorgelegt wird, dem Anleger in analoger Anwendung des § 178 BGB ein Recht auf Widerruf der abgegebenen Willenserklärungen zugebilligt wird (so LG Göttingen, Urteil vom 20.08.2002 - 3 O 5/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2004 - 16 U 204/03
    Rn. 34 Dahinstehen kann, ob es sich bei den atypisch stillen Gesellschaftsverträgen, mit denen die Kläger am Gewinn der Beklagten beteiligt werden, rechtlich um Teilgewinnabführungsverträge im Sinne von § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG handelt (vgl. dazu OLG Stuttgart, OLGR 1999, 285, 286; OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/01; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), die erst mit Zustimmung der Hauptversammlung und anschließender Eintragung ins Handelsregister wirksam werden (§§ 293 Abs. 1, 294 Abs. 2 AktG) und die bis dahin schwebend unwirksam sind.

    Darauf, ob und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen sich der Vertragspartner eines schwebend unwirksamen Beteiligungsvertrag während des Schwebezustandes von diesem einseitig lösen kann (vgl. dazu OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/0; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), kommt es vorliegend nicht an.

    Eine weitere Belehrung über den Inhalt der § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB ist nicht notwendig (vgl. BGH, NJW 1994, 1800, 1801; OLG Frankfurt, ZIP 2004, 32, 33; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1152; OLG Dresden, ZIP 2002, 1293, 1294).

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2005 - 16 U 114/04
    Darauf, ob und wie sich der Vertragspartner eines schwebend unwirksamen Beteiligungsvertrages während des Schwebezustandes von diesem einseitig lösen kann (vgl. dazu OLG Braunschweig, ZIP 2003, 1793, 1794 f.;… Urt. v. 9.1.2002 - 3 U 137/0; OLG Hamm, ZIP 2003, 1151, 1153), kommt es bei dieser Sach- und Rechtslage nicht an.
  • LG Berlin, 22.06.2009 - 18 O 395/08
    Da der Vertrag mithin auch zu diesem Zeitpunkt (eindreiviertel Jahre nach dem Beitrittsantrag) noch schwebend unwirksam war, stand der Beklagten in entsprechender Anwendung von § 178 BGB jedenfalls ein "rücktrittsähnliches Gestaltungsrecht" zu (vgl. dazu OLG Hamm in NZG 2003, 228 [229]), welches sie konkludent ausgeübt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 66/02   

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https://dejure.org/2002,29938
OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,29938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,29938)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2002 - 27 U 66/02 (https://dejure.org/2002,29938)
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Wird zitiert von ...

  • LG München I, 05.11.2009 - 5 HKO 13585/09

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an den Bericht über den Unternehmensvertrag bei …

    Indes wird in der Literatur vielfach mit sehr guten Gründen davon ausgegangen, die Bindung bestehe nur bis zur nächsten Hauptversammlung; wird in dieser keine Entscheidung über den Unternehmensvertrag getroffen, so sprechen gute Gründe dafür, dass der andere Teil des Unternehmensvertrages - hier also die N... GmbH - gemäß § 178 BGB analog oder § 323 Abs. 4 BGB analog die eigene Vertragserklärung widerrufen kann (…vgl. Altmeppen in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., Rdn. 23 zu § 293;… Veil in: Spindler/Stilz, AktG, Rdn. 12 zu § 293;… Langenbucher in: Schmidt/Lutter, AktG, Rdn. 20 zu § 293;… Emmerich in: Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, a.a.O., Rdn. 31 a zu § 293;… Krieger in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 4: Die Aktiengesellschaft, § 70 Rdn. 17; OLG Braunschweig AG 2003, 686, 687 = ZIP 2003, 1793, 1795 = NZG 2004, 126, 127 f.; OLG Hamm NZG 2003, 229 = AG 2003, 520, 521).
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