Rechtsprechung
| EGMR, 16.10.2006 - 2725/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) ; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Rehabilitierung einer von einer Enteignungsmaßnahme betroffenen Person durch deutsche Stellen; Vermögenseinziehung auf Grundlage des ...
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
BARS c. ALLEMAGNE
Art. 14+P1 Abs. 1, Art. 14, Protokoll Nr. 1 Art. 1 MRK
Irrecevable (französisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- EGMR, 02.03.2005 - 71916/01
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes über die Wiedergutmachung von …
Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 2725/04
Das einschlägige innerstaatliche Recht und die einschlägige innerstaatliche Praxis sind in der Entscheidung Maltzan u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK], Nrn. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, EGMR 2005-V, Rdnrn. 38-60) wiedergegeben.Im Hinblick auf die Begründetheit der Rügen weist die Regierung die Argumente des Beschwerdeführers zurück und verweist im Wesentlichen auf ihre Ausführungen vor der Großen Kammer in den Rechtssachen von Maltzan u.a. ./. Deutschland (Entsch.) [GK] Nrn. 71916/01, 71917/01 und 10260/02, Rdnr. 74, EGMR 2005-V).
- EGMR, 22.06.2004 - 31443/96
Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 2725/04
Derselbe Grundsatz kann bei Restitutions- oder Entschädigungsregelungen gelten, die durch vor der Ratifizierung der Konvention erlassene Rechtsvorschriften festgelegt wurden, wenn diese Vorschriften auch nach der Ratifizierung des Protokolls Nr. 1 in Kraft sind (siehe Broniowski ./. Polen [GK], Nr. 31443/96, Rdnr. 125, CEDH 2004-V). - EGMR, 23.11.1983 - 8919/80
Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 2725/04
b) Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 garantiert kein Recht auf Erwerb von Eigentum ( Van der Mussele ./. Belgien , Urteil vom 23. November 1983, Serie A, Band 70, S. 23, Rdnr. 48, und Slivenko u.a. ./. Lettland (Entsch.), Nr. 48321/99, 23. Januar 2002, Rdnr. 121, CEDH 2002-II). - EGMR, 10.07.2002 - 39794/98
GRATZINGER ET GRATZINGEROVA c. REPUBLIQUE TCHEQUE
Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 2725/04
Hingegen kann die Erwartung, dass einer Person ein Eigentumsrecht zuerkannt wird, das diese aber effektiv nicht ausüben kann, nicht als "Eigentum" im Sinne des Artikels 1 des Protokolls Nr. 1 betrachtet werden; gleiches gilt für eine bedingte Forderung, die in Anbetracht der Nichtverwirklichung der Bedingung erlischt (siehe die vorgenannte Rechtssache Prinz Hans-Adam II von Liechtenstein ./. Deutschland , Rdnrn. 82 und 83, CEDH 2001-VIII, und Gratzinger und Gratzingerova ./. Tschechische Republik (Entsch.) [GK], Nr. 39794/98, Rdnr. 69, CEDH 2002-VII). - EGMR, 13.12.2000 - 33071/96
Auszug aus EGMR, 16.10.2006 - 2725/04
a) Die Aberkennung eines Eigentumsrechts oder eines anderen dinglichen Rechts stellt grundsätzlich eine einmalige Handlung dar und begründet keinen fortdauernden Zustand der "Aberkennung eines Rechts" ( Malhous ./. Tschechische Republik (Entsch.) [GK], Nr. 33071/96, CEDH 2000-XII, mit den dort zitierten Nachweisen).
- BGH, 07.03.2008 - V ZR 89/07
Rückübertragung von Mauer- und Grenzgrundstücken in der ehemaligen DDR
Der Vertragsstaat kann vielmehr nach freiem Ermessen bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen er das entzogene Eigentum an die enteigneten Personen zurückgibt (Entscheidung vom 16. Oktober 2006, B. ./. Deutschland, 2725/04, Rdn. 62 - veröffentlicht in juris). - BVerwG, 19.12.2011 - 3 B 58.11
Besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschluss der verwaltungsrechtlichen …
Mit welchem Ergebnis die Regelung des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG am Maßstab der Europäischen Menschenrechtskonvention zu messen ist, ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bereits geklärt, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat (vgl. EGMR, Große Kammer, Entscheidung vom 2. März 2005 - 71916/01 u.a. - NJW 2005, 2530 = DVBl 2005, 831; ebenso die 5. Sektion, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 2725/04 - juris). - BVerwG, 30.05.2013 - 3 PKH 10.13
Zurückweisung der Anhörungsrüge i.R. der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Angesichts dieser Klärung, die nicht zuletzt vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt worden ist (vgl. EGMR, Große Kammer, Entscheidung vom 2. März 2005 - 71916/01 u.a. - NJW 2005, 2530 = DVBl 2005, 831; ebenso die 5. Sektion, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 2725/04 - juris), bietet das Vorbringen des Klägers nichts, was Anlass zu neuen Erwägungen oder gar zu einer Abänderung der gefestigten Rechtsprechung geben würde.
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