Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,49897
ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 28 Ca 13574/13 (https://dejure.org/2013,49897)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,49897) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Riskiere ich eine Kündigung, wenn ich über den Chef schimpfe?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Loyalitätspflicht und Gefühlsimpuls des Arbeitnehmers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Arbeitgeber eine scheuern" rechtfertigt keine verhaltensbedingte Kündigung

Papierfundstellen

  • DB 2014, 1746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (37)

  • LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00

    Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

    (2 b, ab.)]: " ... Das Schreiben der Stellvertreterin des Klägers enthielt lediglich deren Zusammenarbeit mit dem Kläger betreffende Pauschalvorwürfe, die zumindest dessen Anhörung erfordert hätten".S. statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

    76) S. statt vieler etwa Thüringer LAG 10.4.2001 - 5 Sa 403/2000 - NZA 2001, 347 = LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 2 [III.3 b, cc.

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    ... a) Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechtsprechung der zulässigen Verbindung beider Klagen nach § 4 KSchG und nach § 256 ZPO insbesondere zu den in der Praxis gelegentlich auftretenden Fällen entwickelt, bei denen Arbeitgeber oder deren Prozessbevollmächtigte durch nicht ohne weiteres erkennbare weitere (Prozess-)Kündigungen versuchen, die Wirkungen des § 7 KSchG herbeizuführen".S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

    88) S. dazu nur BAG 13.3.1997 - 2 AZR 512/96 - EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 57 [II.1.]: "Es ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt, dass ein Arbeitnehmer neben einer gegen die Kündigung nach § 4 KSchG gerichteten Klage eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen über den Kündigungstermin hinaus erheben und damit zwei selbständige prozessuale Ansprüche geltend machen kann.

  • BAG, 30.11.1972 - 2 AZR 79/72

    Kündigung - Beleidigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13
    dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit und grundrechtlich gewährleistet".S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

    69) S. dazu etwa BAG 30.11.1972 - 2 AZR 79/72 - AP § 626 BGB Nr. 66 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 23 = SAE 1974, 17 [Leitsatz]: "Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, dass sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gesprächspartner die Vertraulichkeit der Unterhaltung ohne vernünftigen Grund missachtet und ihren Inhalt einem der angesprochenen Vorgesetzten mitteilt"; 17.2.2000 (Fn. 62) [II.3 a. - "Juris"-Rn. 23]: "Richtig ist zwar, dass ehrverletzende Äußerungen in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen unter Umständen eine Kündigung nicht rechtfertigen (...).

  • ArbG Berlin, 27.02.2015 - 28 Ca 16939/14

    Zwischenmenschliche Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigungen über dienstliches …

    Insofern kommt es hier weder darauf an, ob der Kläger nach den Verhältnissen des Streitfalls vor Ausspruch der Kündigung anzuhören gewesen wäre 172 S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    Kündigung der Arbeitgeber ohne einen solchen Klärungsversuch, so ist die Kündigung schon wegen fehlender Anhörung der Zielperson unwirksam"; dass. 28.11.2014 - 28 Ca 12770/14 - n.v. S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

    172) S. insofern etwa ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 13574/13 - BB 2014, 1651 = DB 2014, 1746 (jeweils Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Lässt sich der Arbeitgeber entsprechende Begebenheiten von Dritten zutragen, so ist er vor Ausspruch einer darauf gestützten Kündigung regelmäßig gehalten, dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, sich zu den betreffenden Schilderungen der fraglichen Gewährsperson zu äußern (s. dahin schon BAG 14.07.1960 - 2 AZR 64/59 - AP § 123 BGB Nr. 14 [IV.6 b.]; s. auch bereits BGH 29.11.1956 - III ZR 50/55 - BGHZ 22, 258, 267: 'Fundamentalgrundsatz jeder rechtsstaatlichen Ordnung').

  • ArbG Hagen, 15.05.2018 - 5 Ca 2109/17

    Unverhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen nicht …

    Das ihm zugrundeliegende Schutzbedürfnis ist auch dem Kläger in diesem Rechtsstreit -ohne gegen die Akteure der Beklagten persönlichen Argwohn zu hegenobjektiv nicht abzusprechen (vgl. dazu: Arbeitsgericht Berlin, Urt. v. 20.12.2013 -28 Ca 13574/13-, juris, unter B. II. d. Gründe, Rdnr. 74 am Ende).

Redaktioneller Hinweis

  • Die Berufung wurde zurückgenommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht ArbG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht