Rechtsprechung
| VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
- VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 229.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07
Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Rn. 26 a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).Der Dienstherr kann aber nur dann auf die dienstliche Beurteilung als maßgebliche Entscheidungsgrundlage seiner Auswahl abstellen, wenn sich hieraus verlässliche Bewertungen für die Ämtervergabe ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ).
Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 …und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).
Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Rn. 26 a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).
Er ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Beförderung der Beigeladenen und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt; …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Rn. 42 Dem Antragsteller ist dabei zuzugestehen und auch zuzumuten, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. die erneute Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 45).
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Rn. 29 Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich auch aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 21). - BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57). - BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11
Nichtannahmebeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Rn. 26 a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46). - BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG…, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57). - BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04
Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität; …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, , juris). - BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG…, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46). - BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11
Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft …
Auszug aus VG Berlin, 08.02.2016 - 28 L 229.15
Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06
Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des …
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14
Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit
- BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03
Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer …
- BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2015 - 1 B 384/15
Dienstliche Beurteilung bei besonders starkem Auseinanderfallen von Statusamt und …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2016 - 5 ME 217/15
Ausschärfung; Auswahl; Beförderung; Beurteilung; Einzelmerkmal; Gewichtung; …
Dass der wahrgenommene Arbeitsplatz nicht auch in den übrigen Bereichen höhere Anforderungen stellt als ein Dienstposten der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A 7, ist nicht ersichtlich (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 8.2.2016 - 28 L 229.15 -, juris Rn. 38).Rn. 31 Ob die Beurteilung auch deshalb fehlerhaft ist, weil die Beurteilungsrichtlinien für die Einzelbewertungen einerseits und für das Gesamtergebnis andererseits unterschiedliche Bewertungsskalen vorsehen und grundsätzlich erläuterungsbedürftig sein dürfte, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., juris Rn. 30; s. a. VG Berlin, Urteil vom 8.2.2016, a. a. O.Rn. 33), bedarf im vorliegenden Verfahren angesichts der hier festgestellten Fehler der dienstlichen Beurteilung für den Antragsteller keiner Entscheidung.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 10 S 83.17
Beschwerde; Konkurrentenstreit, Beförderung; Telekom; dienstliche Beurteilung; …
Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung, welche die Antragsgegnerin erstellte, nachdem das Verwaltungsgericht die Fassung vom 14. März 2015 (Erstbeurteiler) bzw. 7. April 2015 (Zweitbeurteiler) in einem früheren Verfahren beanstandet hatte (VG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2016 - VG 28 L 229.15 -). - VG Hannover, 19.01.2017 - 2 B 4610/16
Konkurrentenklage - Telekom-Beförderungsrunde 2016 - wann sind Beurteilungen …
Gleichwohl bedarf es einer Begründung des Gesamturteils, wenn sich dieses - z.B. aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsskalen - nicht ohne weiteres aus den Einzelbegründungen herleiten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015-2 C 5.14 -, juris und VG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 28 L 229.15 -, juris).
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