Rechtsprechung
| LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten hinsichtlich persönlichkeitsrechtsverletzender Äußerungen während eines Strafverfahrens; Einordnung von intensiver medialer Berichterstattung als nicht rechtfertigende Umstände für eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
- OLG Köln, 11.02.2016 - 15 U 114/15
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Maßgeblich für das Verständnis der Behauptung ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat (BVerfG, NJW 2006, 207).Rn. 75 Nur dann, wenn ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt oder erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich verstehen, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfG NJW 2006, 207).
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Die Unschuldsvermutung gebietet nämlich eine entsprechende Zurückhaltung, mindestens aber eine ausgewogene Berichterstattung (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 93/12 -, juris).Dem steht das Urteil des BGH vom 19.03.2013 (VI ZR 93/12) nicht entgegen.
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Rn. 43 Eine zulässige Verdachtsberichterstattung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2000, 1036, 1037 m.w.N.) voraus, dass ein Mindestbestand an Beweistatsachen gegeben ist, der für den Wahrheitsgehalt der Information spricht und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleiht.
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Hierbei ist auf den objektiven Sinn der Äußerung aus der Sicht eines unvoreingenommenen Durchschnittslesers abzustellen (vgl. BGH, NJW 1998, 3047). - BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Werturteile sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens und Meinens geprägt und deshalb dem Beweis nicht zugänglich (BVerfG, NJW 2004, 354, 355). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 106/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Rn. 60 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung bzw. im Urteil zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 107/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Rn. 60 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung bzw. im Urteil zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12). - BGH, 19.03.2013 - VI ZR 108/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Auszug aus LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14
Rn. 60 Dass auch der BGH nicht generell davon ausgeht, dass jede Erörterung in der Hauptverhandlung bzw. im Urteil zum Wegfall der Wiederholungsgefahr führt, zeigt sich im Übrigen auch daran, dass der BGH in drei Fällen die Nichtzulassungsbeschwerden der jeweiligen Beklagten zurückgewiesen hat (BGH vom 19.03.2013, VI ZR 106/12, VI ZR 107/12, VI ZR 108/12).
- LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18
1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ …
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14 Rn. 33). - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.6.2015 (Az. 28 O 564/14) Bezug genommen.und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.6.2015 (Az. 28 O 564/14) Bezug genommen.
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14 Rn. 33).
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2019 - 3 O 194/19
Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14 Rn. 33). - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 7/14
Kachelmann gegen Springer
Rn. 204 und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 10.6.2015 (Az. 28 O 564/14) Bezug genommen. - LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
Wird durch vielfache Hinweise auf Überarbeitungen in einem Artikel suggeriert, …
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14, Rn. 33). - LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende …
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14 Rn. 33). - LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14 Rn. 33). - OLG Köln, 11.02.2016 - 15 U 114/15
Grenzen der Presseberichterstattung über Zeugenaussagen in einem …
Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.6.2015 (28 O 564/14) abgewiesen.Rn. 11 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.6.2015 (28 O 564/14) die Klage abzuweisen.
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17
Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung
Stehen sich als widerstreitende Interessen - wie vorliegend - die Meinungs- bzw. Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK) und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) gegenüber, kommt es für die Zulässigkeit einer Äußerung maßgeblich darauf an, ob es sich um Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen handelt (LG Köln, Urt. v. 10.06.2015 - 28 O 564/14, Rn. 33). - LG Frankfurt/Main, 20.01.2021 - 3 O 1/21
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben
- LG Frankfurt/Main, 26.08.2021 - 3 O 220/21
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 396/19
Entschädigung bei Offenbarung einer Erkrankung.
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 392/19
Trauer als Teil der Privatsphäre
- LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18
Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
- LG Cottbus, 01.02.2021 - 1 O 290/19
- LG Frankfurt/Main, 07.12.2023 - 3 O 83/23
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