Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändbarkeit des durch eigene Arbeitskraft verdienten Hausgeldes eines Strafgefangegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.06.2000 - 5 T 513/00
- OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 1260
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85
Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger.Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").
- OLG Karlsruhe, 08.02.1985 - 1 Ws 245/84
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Rn. 7 Darüber hinaus entspricht es auch dem in den Materialien zum Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, daß dem Strafgefangenen mit Ausnahme der in den §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG vorgesehenen Sonderregelung für die Aufrechnung mit Forderungen, die in einem besonders engem Zusammenhang mit dem Strafvollzug stehen - § 121 Abs. 5 StVollzG: Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG; § 93 Abs. 2 StVollzG: Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Körperverletzung - das Hausgeld ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter zur Verfügung stehen soll (vgl. LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698).Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").
- LG Münster, 27.06.1991 - 5 T 251/91
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Rn. 7 Darüber hinaus entspricht es auch dem in den Materialien zum Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, daß dem Strafgefangenen mit Ausnahme der in den §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG vorgesehenen Sonderregelung für die Aufrechnung mit Forderungen, die in einem besonders engem Zusammenhang mit dem Strafvollzug stehen - § 121 Abs. 5 StVollzG: Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG; § 93 Abs. 2 StVollzG: Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Körperverletzung - das Hausgeld ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter zur Verfügung stehen soll (vgl. LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698).Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").
- LG Regensburg, 04.04.1981 - 3 StVK 1/80
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger.Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").
- BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80
Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588). - BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80
Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588). - BGH, 17.01.1989 - 5 AR Vollz 26/88
Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger. - BVerfG, 16.02.1982 - 2 BvR 462/81
Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt."). - BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87
Bedeutung von Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz - Angemessener …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
siehe auch BGH in NJW 1988, 2117 zum Zweck des Hausgeldes im Rahmen der Erörterung des angemessenen Umfangs des gemäß § 22 Abs. 3 StVollzG zu bewilligenden Einkaufs vom Eigengeld). - OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96
Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588). - OLG Hamburg, 06.01.1993 - 3 Vollz (Ws) 40/92
Kosten eines Verwaltungsvorverfahrens; Hamburgisches Landesrecht; …
- OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97
Berücksichtigung der selbst herbeigeführten Verminderung der Leistungsfähigkeit …
- BGH, 30.04.2020 - VII ZB 82/17
Pfändbarkeit des Taschengeldes eine Schuldners in einer Pflegeeinrichtung
Hierauf sind § 850c und § 850k ZPO nach ihrem Schutzzweck nicht anwendbar (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 191/03, FamRZ 2004, 1717, juris Rn. 15 zur Pfändung von Eigengeld eines Strafgefangenen; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2001 - 28 W 98/00, MDR 2001, 1260, juris Rn. 3 zur Pfändung von Hausgeld eines Strafgefangenen). - OLG Hamm, 14.01.2004 - 11 UF 89/03
Unterhaltsrecht: Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit im offenen Strafvollzug
Das in § 47 StVollzG geregelte, aus den Bezügen des Gefangenen gebildete Hausgeld dient dagegen dem Einkauf von Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln sowie der Bezahlung von Postgebühren u.a. (…Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 759) und zählt nach wohl überwiegend vertretener Auffassung auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich nicht zu den nach § 1603 II BGB verfügbaren Mitteln (BGH MDR 1983, 41, 42; zur Frage der Pfändbarkeit vgl. auch OLG Hamm -28 W 98/00- OLGR 2001, 235). - OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11
Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,- …
Rn. 17 ccc) Eine in Rechtsprechung und Schrifttum angenommene Unpfändbarkeit des Hausgeldes (vgl. OLG Hamm in MDR 2001, 1260 m.w.N.;… Arloth, a.a.O., § 43 Rdn. 11 m.w.N. zum Meinungsstand) steht der Zumutbarkeit einer Ratenerbringung aus Mitteln des Hausgeldes nicht entgegen. - BPatG, 13.10.2004 - 28 W (pat) 102/00
Markenfähigkeit der äußeren Form eines Kraftfahrzeuges in seiner Gesamtheit; …
Nach dem Vorbringen der Anmelderin kann - anders als im Parallelverfahren 28 W 98/00 betreffend den ... - auch nicht davon ausgegangen werden, dass das festgestellte Eintragungshindernis durch den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden ist. - OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 Ws 875/11
Strafvollzug: Unpfändbarkeit des Hausgeldkontos auch in Bezug auf …
Das Guthaben auf dem Hausgeldkonto ist unpfändbar (vgl. OLG Hamm MDR 2001, 1260, Arloth StVollzG 3. Aufl. § 47 Rn. 3 und § 43 Rn. 11 m.N.; vgl. auch in diesem Sinne, allerdings offen lassend: BGHZ 160, 112 [119]).
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