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   VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12, 29-IV-12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10667
VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12, 29-IV-12 (https://dejure.org/2012,10667)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2012 - 28-IV-12, 29-IV-12 (https://dejure.org/2012,10667)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2012 - 28-IV-12, 29-IV-12 (https://dejure.org/2012,10667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Vorübergehende Besitzeinweisung ist keine Enteigung gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf; zum Recht auf effektiven Rechtsschutz in Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Zwar ist ein Besitzeinweisungsbeschluss regelmäßig auf die Herbeiführung eines endgültigen Zustands gerichtet; dann könnte die vorzeitige Besitzeinweisung - noch vor Erlass eines Enteignungsbeschlusses - als Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen sein (so z.B. BayVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 1984, NVwZ 1985, 106 [107]; Labbé, BayVBl 1978, 201 [203]; Wienke, BayVBl 1983, 297 [299]; offen gelassen BVerfG, Beschluss vom 28. August 1987 - 1 BvR 1048/87).
  • VerfGH Bayern, 15.02.1984 - 13-VII-82
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Zwar ist ein Besitzeinweisungsbeschluss regelmäßig auf die Herbeiführung eines endgültigen Zustands gerichtet; dann könnte die vorzeitige Besitzeinweisung - noch vor Erlass eines Enteignungsbeschlusses - als Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen sein (so z.B. BayVerfGH, Beschluss vom 15. Februar 1984, NVwZ 1985, 106 [107]; Labbé, BayVBl 1978, 201 [203]; Wienke, BayVBl 1983, 297 [299]; offen gelassen BVerfG, Beschluss vom 28. August 1987 - 1 BvR 1048/87).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 75-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Ein Verstoß gegen grundrechtliche Gewährleistungen ist erst dann anzunehmen, wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den ihrer besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlen, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihnen zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 75-IV-10).
  • LG Leipzig, 07.06.2013 - 10 O 433/12

    Vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Das Landgericht ordnete mit Beschluss vom 17. Februar 2012 (10 O 433/12) die aufschiebende Wirkung an.
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Daraus folgt, dass gerichtlicher Rechtsschutz namentlich in Eilverfahren soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen hat, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007, SächsVBl 2007, 215 f.).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Denn wesentliches Kriterium der Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne ist es, dass die eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition endgültig übertragen werden soll (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 1968, BVerfGE 24, 367 [416]).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 116/07

    Eigentumsrechtlicher Schutz eines landwirtschaftlichen Betriebes in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    bb) Ob das Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne auch - wie die Beschwerdeführerin meint - das Besitzrecht eines Landpächters umfasst, ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt, erscheint jedoch insbesondere mit Blick auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit der für eine Begründung im Sinne des § 28 SächsVerfGHG hinreichenden Wahrscheinlichkeit möglich (z.B. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, NVwZ-RR 2008, 297 [298] m.w.N.; siehe auch de Witt/Schirp, AgrarR 1994, 109 ff.; zu Art. 14 Abs. 1 GG Axer in: Epping/Hillgruber, GG, 2009, Art. 14 Rn. 49; Papier in: Maunz/Dürig, GG, Lfg.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Je schwerwiegender allerdings die dem Rechtsschutzsuchenden auferlegte Belastung ist und je mehr die Entscheidung der Verwaltung Unabänderliches bewirkt, umso weniger darf dessen Rechtsschutzanspruch zurückstehen (so schon BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973, BVerfGE 35, 382 [402]).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    (4) Soweit die Beschwerdeführerin meint, dass die Voraussetzungen für eine Enteignung im verfassungsrechtlichen Sinne nicht vorlägen, weil die Maßnahme nicht "zwingend erforderlich" sei (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 12. November 1974, BVerfGE 38, 175, [180]: "unumgänglich erforderlich"), ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es vorliegend nicht um eine solche Enteignung geht.
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 28-IV-12
    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen bzw. eine besonders intensive Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17; Beschluss vom 14. August 2006 - 1 BvR 2089/05 - juris Rn. 13; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 166 [179]; Beschluss vom 25. Oktober 1988, BVerfGE 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 1504/03

    Zur Zusammensetzung des Senats einer Universität - Hier: Mehrheit der

  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

  • BVerfG, 14.08.2006 - 1 BvR 2089/05

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren gem § 80 Abs 5 VwGO - Verweigerung von

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2000 - 37-IV-99

    Verfassungsbeschwerde gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss; Rechtmäßigkeit

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 27-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

  • VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 14-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen

    Ihr kommt nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig - d.h. in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BVerfG, Beschluss vom 10. November 1964, BVerfGE 18, 203 [212]) - der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.] - juris Rn. 25; Beschluss vom 14. Februar 2019 - Vf. 1-IV-19 - juris Rn. 16; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973, BVerfGE 35, 263 [274]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 130-IV-20

    Geltendmachung der gerügten Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf formalen Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Erlangung effektiven Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).

    Es ist deshalb grundsätzlich mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz zu vereinbaren, wenn Gerichte in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Rechtmäßigkeit des betreffenden Verwaltungsakts nur einer summarischen Prüfung unterziehen und bei offenem Ergebnis dieser Prüfung die Entscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).

    Wenn Gründe vorgetragen oder offenkundig sind, die eine Eilentscheidung zugunsten des Rechtsschutzsuchenden geboten erscheinen lassen, um den Eintritt schwerer und unzumutbarer, anders weder abwendbarer noch reparabler Nachteile zu vermeiden, kann eine umfassende Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen oder eine eingehende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache angezeigt sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 - juris Rn. 17).

  • VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 5-IV-19

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle ;

    Dass das Oberverwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung die sich aus Art. 38 Satz 1 SächsVerf ergebenden Maßgaben nicht hinreichend berücksichtigt habe, lässt der Vortrag der Beschwerdeführerin hingegen nicht erkennen (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012, Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]; Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/23-IV-13 [e.A.]; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Mai 2014 - Vf. 20-IV-14 [HS]/Vf. 21-IV-14 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 133-IV-20
    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Effektivität des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 24-IV-22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verpflichtung des Freistaates

    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Effektivität des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 178-IV-20
    Der Justizgewährungsanspruch umfasst dabei nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten, sondern auch den Anspruch des Einzelnen auf Effektivität des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2013 - Vf. 5-IV-13 [HS]/Vf. 23-IV-13 [e.A.]; Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 5-IV-13

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrages auf

    VerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 14.02.2019 - 1-IV-19
    In Eilverfahren hat gerichtlicher Rechtsschutz soweit wie möglich der Schaffung solcher vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die dann, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007, SächsVBl 2007, 215f.; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 28-IV-12 [HS]/Vf. 29-IV-12 [e.A.]).
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