Rechtsprechung
| BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heckenrückschnitt als bauliche Maßnahe - Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung - Pflicht zur Zahlung einer Sonderumlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Heckenrückschnitt in der Wohnanlage kann unter Umständen eine bauliche Veränderung darstellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ungültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Ordnungsgemäße Verwaltung; Heckenrückschnitt auf eine bestimmte Höhe (80 cm); Finanzierung durch Sonderumlage; Rechtsmissbrauch; Gebrauch des Gemeinschaftseigentums; Gegenständliche Veränderung des Grundstücks
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 62/02
- LG München I, 29.10.2003 - 1 T 18695/02
- BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
- LG München I, 26.04.2005 - 1 T 18695/02
- OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1378
- NZM 2004, 791
- ZMR 2005, 377
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 48/84
Abgrenzung von Gebrauchsbefugnissen des Sondernutzungsberechtigten gegenüber …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
(2) Die gärtnerische Gestaltung einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Gartenfläche ist keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, solange sie nicht mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden ist (BayObLGZ 1975, 201/206; 1985, 164/167).Jedoch kann es ohne eine nähere Sachaufklärung nicht ausgeschlossen werden, dass der beschlossene Rückschnitt der Hecke und deren Belassung auf einer bestimmten Höhe eine gegenständliche Veränderung bildet (BayObLGZ 1985, 164/167; OLG Saarbrücken WE 1998, 69/71; OLG Hamm FGPrax 1996, 47/48) und somit nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen ist.
Die Wohnungseigentümer haben ein Beurteilungsermessen, für welche dieser Möglichkeiten sie sich entscheiden wollen (BayObLGZ 1985, 164/167; OLG Saarbrücken WE 1998, 69/71).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Der Senat kann den Eigentümerbeschluss, der eine Dauerregelung beinhaltet, selbst auslegen (vgl. BGHZ 139, 288/292 und ständige Rechtsprechung).Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (allg. M.; siehe nur BGHZ 139, 288/292).
- OLG Hamm, 09.11.1995 - 15 W 163/95
Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einstimmigkeit …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Jedoch kann es ohne eine nähere Sachaufklärung nicht ausgeschlossen werden, dass der beschlossene Rückschnitt der Hecke und deren Belassung auf einer bestimmten Höhe eine gegenständliche Veränderung bildet (BayObLGZ 1985, 164/167; OLG Saarbrücken WE 1998, 69/71; OLG Hamm FGPrax 1996, 47/48) und somit nach § 22 Abs. 1 WEG zu beurteilen ist.(3) Falls der Hecke eine solch prägende Eigenschaft für das Grundstück nicht zukommt, ist der Eigentümerbeschluss gültig, wenn der Rückschnitt von ca. 2 m auf höchstens 80 cm Höhe als eine Maßnahme ordnungsmäßiger Instandhaltung nach § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG anzusehen ist (OLG Saarbrücken WE 1998, 69; OLG Hamm FGPrax 1996, 47/48;… Merle in Bärmann/Pick/ Merle WEG 9. Aufl. § 21 Rn. 128).
- BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83
Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Insbesondere ist es treuwidrig, die Änderung eines Zustands zu verlangen, auf dessen Fortbestand der andere Teil vertrauen durfte und im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat (BGHZ 94, 344/351 f.). - BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75
Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
(2) Die gärtnerische Gestaltung einer im Aufteilungsplan ausgewiesenen Gartenfläche ist keine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, solange sie nicht mit einer gegenständlichen Veränderung des Grundstücks verbunden ist (BayObLGZ 1975, 201/206; 1985, 164/167). - BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 244/03
Durchführung einer Instandhaltungsmaßnahme infolge Mehrheitsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Ergänzend verweist der Senat noch auf seinen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 4.3.2003 (2Z BR 244/03 unter II 2 a). - BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 7/98
Anforderungen an einen Eigentümerbeschluss, der von einem Wohnungseigentümer die …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b). - BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 184/98
Erhebung einer Sonderumlage wegen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b). - BayObLG, 04.03.2004 - 2Z BR 247/03
Auslegung eines Eigentümerbeschlusses - Voraussetzungen für die Verpflichtung zur …
Auszug aus BayObLG, 18.03.2004 - 2Z BR 249/03
Grundsätzlich muss sich aus dem Eigentümerbeschluss der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Anteil betragsmäßig ergeben (BayObLG NZM 1998, 337; 1999, 1154 f.; siehe auch Beschluss des Senats vom 4.3.2004 2Z BR 247/03 unter II 2 b).
- OLG Hamm, 03.06.2008 - 15 Wx 15/08
Auslegung einer qualifizierten Protokollierungsklausel
Wenn jedoch die benötigten Gelder erheblich zu niedrig oder erheblich zu hoch angesetzt werden, sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung verletzt (BayObLG NJW-RR 2004, 1378, 1380; WE 1999, 147; … - OLG München, 12.09.2005 - 34 Wx 54/05
Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung
Heckenrückschnitt als bauliche Veränderung in Abgrenzung zu Pflegemaßnahmen (Ergänzung zu BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2 Z BR 249/03 = NJW-RR 2004, 1378).Das Bayerische Oberste Landesgericht hat durch Beschluss vom 18.3.2004 (2Z BR 249/03, NJW-RR 2004, 1378) die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und den angefochtenen Eigentümerbeschluss zu TOP 7 insoweit für ungültig erklärt, als Gegenstand die Erhebung einer Sonderumlage war.
- OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer …
Desgleichen wurde der Rückschnitt einer Hecke als eine nach § 22 WEG zu beurteilende Veränderung angesehen, wenn die Sichtschutzfunktion der Hecke dadurch entfällt und bei dem Rückschnitt Kahlstellen entstehen, die die Hecke unansehnlich machen (OLG München NJW-RR 2006, 88; BayObLG NJW-RR 2004, 1378 - beide Entscheidungen betreffen dieselbe Hecke).
- AG Sinzig, 08.08.2019 - 10a C 8/18
Gartenterrasse ohne Genehmigung muss beseitigt werden
Zum einen ist die Privatsphäre der Kläger beeinträchtigt, besteht doch von der errichteten Terrasse eine Einblicksmöglichkeit in die Wohnungen der Kläger (vgl. hierzu BayObLG ZMR 2005, 377; OLG Hamburg ZMR 2003, 524). - OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06
Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem …
Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).Dass demgegenüber in den TOP 4.2.1 und 4.2.2 jeweils nur von Circa-Beträgen die Rede ist, ist insoweit unschädlich, da damit erkennbar nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass sich die Höhe der Umlage - richtigerweise (vgl. etwa. BayOblG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.) - am geschätzten Bedarf orientierte.
- OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06 Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.; Beschluss vom 07.11.2002, ZMR 2003, 360 f.; Beschluss vom 23.04.1998, NZM 1998, 918 f.).
Dass demgegenüber in den TOP 4.2.1 und 4.2.2 jeweils nur von Circa-Beträgen die Rede ist, ist insoweit unschädlich, da damit erkennbar nur zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass sich die Höhe der Umlage - richtigerweise (vgl. etwa. BayOblG, Beschluss vom 18.03.2004, ZMR 2005, 377 ff.) - am geschätzten Bedarf orientierte.
- LG München I, 03.08.2005 - 1 T 10251/05
Anlegen eines japanischen Steingartens
Ferner stellt die grundlegende Umgestaltung des Gartens nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der allseitigen Zustimmungspflicht unterliegt und nur dann zustimmungsfrei möglich ist, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt werden (Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 18.3.2005 (Az.: 2Z BR 249/03; OLG Hamm, WE 1997, 387; OLG Düsseldorf, WE 1994, 374). - BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04
Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von …
Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53). - AG München, 27.03.2025 - 1293 C 13987/24
Wohnungseingangstür, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner …
Sind mehrere Entscheidungen möglich und vertretbar, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer frei wählen, für welche sie sich entscheidet (BayObLG NJW-RR 2004, 1378; OLG Saarbrücken WE 1998, 69 (71)). - AG München, 19.10.2023 - 1293 C 458/23
Wohnungseigentümergemeinschaft, Eigentümerversammlung, Gemeinschaftseigentum, …
Rn. 26 Sind mehrere Entscheidungen möglich und vertretbar, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer frei wählen, für welche sie sich entscheidet (BayObLG NJW-RR 2004, 1378; OLG Saarbrücken WE 1998, 69 (71)).
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