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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 31/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3008
BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 31/97 (https://dejure.org/1997,3008)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.1997 - 2Z BR 31/97 (https://dejure.org/1997,3008)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 2Z BR 31/97 (https://dejure.org/1997,3008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beseitigungsanspruch bei schattenwerfendem Baum und Grenzen des Mitgebrauchs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG a.F. § 14 Nr. 1; BGB § 1004, § 251 Abs. 2
    Wohnungseigentum; Mitgebrauchsrecht; Baumfällung; Übermaßverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1; BGB § 1004, § 251 Abs. 2
    Überschreitung des Mitgebrauchs gemeinschaftlichen Eigentums bei eigenmächtiger Beseitigung eines Baumes durch Wohnungseigentümer - Vorrang des Bestandsschutzes - Übermaßverbot bei Beseitigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Kurzinformation)

    Wenn ein Baum zum Zankapfel wird

  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Beseitigungsanspruch bei schattenwerfendem Baum und Grenzen des Mitgebrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen des zulässigen Mitgebrauchsrechts bei gemeinschaftlichem Eigentum; Eigenmächtige Beseitigung eines im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Baumes; Bestandsschutz vorhandener Bepflanzung beim Erwerb von Wohnungseigentum; Grundsatz des Übermaßverbots; Beseitigung ...

Verfahrensgang

  • AG Freising - 2 UR II 4/96
  • LG Landshut - 60 T 2066/96
  • BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 31/97
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.03.1996 - 3Z BR 50/96

    Zwangsvollstreckung im Anschluß an Informationserzwingungsverfahren gegen …

    Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 31/97
    Die Androhung von Zwangsmitteln ist nur im Fall des § 890 ZPO (Vollstreckung von Unterlassungs- und Duldungspflichten) erforderlich und zulässig (vgl. BayObLG ZIP 1996, 1039 zu § 888 ZPO ).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2002 - 3 Wx 166/02

    Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Entfernen eines Baumes

    Dieser Umstand ist zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dann unbeachtlich, wenn der Schädiger vorsätzlich rechtswidrig gehandelt hatte ( vgl. Bay ObLG NZM 2001, 672, 675; sowie Beschluss vom 5.6.1998 - 2 Z BR 31/97 -, zitiert nach Haufe HW Office; Beschluss vom 5.6.1997 - 2Z BR 31/97 - zitiert nach Haufe HW Office;… Staudinger-Bub, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 246 m.w.N. ).
  • LG München I, 03.08.2005 - 1 T 10251/05

    Anlegen eines japanischen Steingartens

    Das aus dem Sondernutzungsrecht fließende alleinige Gebrauchsrecht an der die Wohnung umgebende Gartenfläche schließt die Befugnis ein, diese Fläche grundsätzlich nach Belieben und eigenem Gutdünken zu bepflanzen und entsprechend gärtnerisch zu gestalten (BayObLG, NJWE-MietR 1997, 253, 254; HansOLG Hamburg, ZMR, 2003, 522, 523; OLG Köln, WuM 1996, 640, 641).
  • AG München, 02.04.2020 - 483 C 27269/16

    Bauliche Veränderungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Rn. 45 Da bereits das aus einem Sondernutzungsrecht fließende alleinige Gebrauchsrecht an einer eine Wohnung umgebenden Gartenfläche die Befugnis einschließt, diese Fläche grundsätzlich nach Belieben und eigenem Gutdünken zu bepflanzen und entsprechend gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLG, NJWE-MietR 1997, 253 [254]; OLG Hamburg, ZMR, 2003, 522 [523]; OLG Köln, WuM 1996, 640 [641]), gilt dies erst recht für den hier vorliegenden Fall, in dem Sondernutzungsrechte an Grundstücksflächen, also ohne eine Beschränkung auf eine gärtnerische Nutzung, eingeräumt wurden.
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