Rechtsprechung
| BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 78/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG a.F. § 16 Abs. 2
Wohnungseigentum; Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 196 Abs. 1 Nr. 7, §§ 242, 670, 675
Verjährung des Aufwendungsersatzanspruches des Verwalters - Nachzahlungspflicht der Wohnungseigentümer bei unterbliebenen Jahresabrechnungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten, 28.07.1995 - UR II 43/94
- LG Kempten, 05.03.1996 - 4 T 1890/95
- BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96
- BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 78/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 157
- NZM 1998, 40
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 14.05.1996 - 2Z BR 43/96
Zuständigkeit für Aufwendungsersatzansprüche des ausgeschiedenen Verwalters gegen …
Auszug aus BayObLG, 04.09.1997 - 2Z BR 78/97
a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 14.5.1996 (WuM 1996, 663 ) die rechtlichen Grundlagen für den Aufwendungsersatzanspruch des ausgeschiedenen Verwalters dargestellt und ausgeführt, daß Voraussetzung eines solchen Anspruchs nicht ein Beschluß der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung ist.
- OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07
Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?
Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit ist, dass der Verwalter die Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung der Verwaltung gemacht hat und sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG, NZM 1998, 40 (41); NZM 1999, 808; KG, ZMR 1997, 539 (540);… Staudinger-Bub, aaO., § 26 WEG, Rdnr. 282;… Staudinger-Martinek, aaO., § 670 BGB, Rdnr. 11 f). - LG Verden, 05.05.2008 - 8 O 219/07
Herausgabe von Kontobelegen von Treuhandkonten
Bei der Wohnungsverwaltung handelt es sich um einen typischen Fall der entgeltlichen Geschäftsbesorgung, deren Rechtsfolgen sich ohne abweichende vertragliche Bestimmung nach Auftragsrecht bestimmen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 22.02.2007, Az. 15 W 181/06; BayObLG, Beschl.v. 04.09.1997, Az. 2Z BR 78/97 ).Eine fehlende Entlastung schließt jedoch nach zutreffender Ansicht des BayObLG im Beschluss vom 04.09.1997, Az. 2Z BR 78/97 gemeinhin aus, dass ein Geschäftsherr von einem endgültigen Abschluss eines Geschäftsjahres ausgehend darf und somit nicht mehr mit weiteren Nachforderungen rechnen muss.
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