Rechtsprechung
BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsanspruch - Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Haftung - Tarifvertrag - Versorgungsanstalt - Versorgungssystem - Wechsel - Wahlrecht
- Judicialis
BetrAVG § 1 Auskunft; ; BGB § 119; ; BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 666; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskünfte über Versorgungsansprüche - Inhaltsirrtum und Motivirrtum - Haftung für fehlerhafte Auskünfte über Versorgungsansprüche - Interesse an der Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Bestimmtheit des Klageantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Fehlerhafte Auskunft über Versorgungsalternativen
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Umschichtung der bAV, Wechsel der Versorgung, Versorgungswerk, Schadenersatz des AN wegen fehlerhafter Auskünfte des AG über Versorgungsansprüche, Auskunftsverschulden des AG
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht; Schadensersatz bei Auskünften über Versorgungsansprüche
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 09.02.1999 - 17 Ca 547/94
- LAG Hamburg, 10.11.1999 - 8 Sa 59/99
- BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 618
- BB 2001, 1854
- DB 2000, 2435
- DB 2002, 227
- JR 2001, 484
Wird zitiert von ... (17)
- BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06
Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten
Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. ua. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61, zu B 2 b der Gründe mwN). - BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09
Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule
Die Schadensersatzverpflichtung einer Partei ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu A 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61) . - BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07
Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten
Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. ua. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61).Ob es sich bei dieser "Vermutung" um eine Umkehr der Beweislast oder einen Beweis des ersten Anscheins handelt (vgl. hierzu einerseits BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151; andererseits BGH 30. September 1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311), kann ebenso wie im Urteil des Senats vom 21. November 2000 (- 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61) offenbleiben.
- BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12
Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters
Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 26; 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN) . - BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00
Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von …
a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61 mwN). - BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds
Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn 26; 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN) . - BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei …
Bei derartigen Eingriffen des Geschädigten in den Kausalverlauf ist der dadurch ausgelöste Schaden dem Schädiger nur zuzurechnen, wenn für das schädigende Verhalten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand oder der Entschluss des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und keine ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf die Schädigung darstellt (BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - zu 2 d der Gründe) . - LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2007 - 9 Sa 811/06
Altersteilzeit - Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Auskunft über die …
In einem Arbeitsverhältnis besteht die Nebenpflicht des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 21.11.2000 -3 AZR 13/00- EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 61).Dem Geschädigten kommt insoweit die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens zu Gute (BAG 21.11.2000 aaO.; BAG 17.4.2002 -5 AZR 89/01- EzA § 2 NachwG Nr. 5; BAG 10.2.2004 - 9 AZR 401/02- EzA § 2 ATG Nr. 1).
- LAG Köln, 24.05.2013 - 4 Sa 9/13
Auswirkungen eines Kalkulationsirrtums auf einen gerichtlichen Vergleich
Der (einseitige) Kalkulationsirrtum ist grundsätzlich ein schon im Stadium der Willensbildung unterlaufender Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum), der von keinem der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgründe umfasst wird (…a.a.O. Rn. 13; vgl. auch BAG 21.11.2000 - 3 AZR 13/00, wo im Übrigen ausdrücklich auf die Entscheidung des BGH vom 7. Juli 1998 a.a.O. verwiesen wird).Nach diesen Grundsätzen (auf die auch das BAG verweist - 21.11.2000 - 3 AZR 13/00) ergibt sich im vorliegenden Fall Folgendes:.
- BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02
Auslegung - Übergangsversorgung
Sie betrifft Sachverhalte, in denen dem Arbeitnehmer Handlungsalternativen zur Verfügung standen und in denen die vom Arbeitgeber (mit-) veranlaßte Entscheidung für den Arbeitnehmer nachteilig war (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61). - ArbG Lörrach, 11.01.2012 - 5 Ca 115/11
Betriebliche Altersversorgung - Schadenersatz wegen unrichtiger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14
Zusage einer Abfindungszahlung bei Ausspruch einer Eigenkündigung - selbständiges …
- LAG Niedersachsen, 10.02.2003 - 8 Sa 853/02
Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflichten anläßlich Befreiung von der …
- LAG München, 27.06.2013 - 4 Sa 138/13
Beamtenähnliche Beihilfe
- ArbG Hannover, 13.11.2003 - 10 Ca 184/03
Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages und auf Wiedereinstellung; …
- ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2004 - 11 Sa 1677/02
- ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 9 Ca 2656/01
Schadenersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung ; Abschluss eines …