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   BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89   

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BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 (https://dejure.org/1990,8001)
BAG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 (https://dejure.org/1990,8001)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 (https://dejure.org/1990,8001)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schadenersatz bei Wettbewerbsverletzung, Verjährung, Vermögensbetreuungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Die Verjährung kann auch durch Erhebung einer Stufenklage unterbrochen werden (BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - AP Nr. 2 zu § 61 HGB).

    Die Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB gilt nämlich für alle Ersatzansprüche des Arbeitgebers, die dieser aus Wettbewerbsverstößen im Sinne des § 60 HGB herleitet, auch wenn sie auf unerlaubte Handlungen gestützt werden (BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 AP Nr. 2 zu § 61 HGB).

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht jedenfalls in solchen Rechtsbeziehungen, die es mit sich bringen, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH Urteil vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 - AP Nr. 18 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Der Bundesgerichtshof hat mit ähnlicher Begründung für die Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach § 43 GmbHG die kürzere Verjährungsfrist nach § 43 Abs. 4 GmbHG gegenüber der längeren Verjährungsfrist nach § 852 BGB im Falle eines Schadenersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 266 StGB zurücktreten lassen (BGH Urteil vom 17. März 1987 - VI ZR 282/85 - NJW 1987, 2008).
  • BGH, 30.04.1964 - VII ZR 156/62

    Anspruch auf Auskunftserteilung gegen Archichtekten

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Jedenfalls steht es entgegen der Auffassung des Beklagten nicht mit dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit im Widerspruch, wenn in einem solchen Falle die Belange des Geschädigten höher bewertet werden als die des Schädigers (BGHZ 41, 318, 327).
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 401/71

    Kaufmännische Angestellte - Wettbewerbshandlung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Deshalb ist ein Arbeitnehmer zur Auskunftserteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er Anlaß zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB).
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht jedenfalls in solchen Rechtsbeziehungen, die es mit sich bringen, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH Urteil vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 - AP Nr. 18 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BAG, 21.10.1970 - 3 AZR 479/69

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung bei unerlaubter

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Deshalb ist ein Arbeitnehmer zur Auskunftserteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er Anlaß zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - AP Nr. 6 zu § 60 HGB).
  • BGH, 19.02.1982 - V ZR 234/81

    Auskunftsanspruch - Vertrag zugunsten Dritter - Tod des Versprechensempfängers -

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben besteht eine Auskunftspflicht jedenfalls in solchen Rechtsbeziehungen, die es mit sich bringen, daß der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (vgl. BGHZ 10, 385, 387; 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; BGH Urteil vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 - AP Nr. 18 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einer Pflicht, im Sinne des § 266 StGB fremde Vermögensinteressen zu betreuen, nur dann die Rede sein, wenn es sich um eine Pflicht von Gewicht handelt, zu deren Erfüllung dem Verpfichteten ein gewisser Spielraum, eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt sind (BGHSt 3, 289, 293 f.; 4, 170, 172; Schönke/Schröder, aaO, m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BAG, 11.12.1990 - 3 AZR 407/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann von einer Pflicht, im Sinne des § 266 StGB fremde Vermögensinteressen zu betreuen, nur dann die Rede sein, wenn es sich um eine Pflicht von Gewicht handelt, zu deren Erfüllung dem Verpfichteten ein gewisser Spielraum, eine gewisse Selbständigkeit und Bewegungsfreiheit eingeräumt sind (BGHSt 3, 289, 293 f.; 4, 170, 172; Schönke/Schröder, aaO, m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

  • BGH, 29.09.1982 - 2 StR 360/82

    Strafbarkeit wegen Untreue - Täter des Treubruchstatbestands - Die in der

  • BAG, 30.05.2018 - 10 AZR 780/16

    Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung -

    aa) Das Bundesarbeitsgericht geht in langjähriger Rechtsprechung - anknüpfend an Rechtsprechung des Reichsgerichts - davon aus, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB nicht nur auf sämtliche Ansprüche aus § 60 iVm. § 61 Abs. 1 HGB Anwendung findet (BAG 25. Mai 1970 - 3 AZR 384/69 - zu II 2 der Gründe, BAGE 22, 344) , sondern auch aus Wettbewerbsverstößen resultierende konkurrierende vertragliche oder deliktische Ansprüche des Arbeitgebers erfasst (BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A II 2 b der Gründe [deliktische Ansprüche wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb]; 28. Januar 1986 - 3 AZR 449/84 - zu B I der Gründe [positive Forderungsverletzung oder unerlaubte Handlung]; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 a, b der Gründe [offengelassen für § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB]; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 94, 199 [§ 826 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 -]) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um deliktische Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB oder solche aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. einem Schutzgesetz, wie zB § 17 UWG, handelt (vgl. dazu die Fallgestaltung in BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 -) .

    dd) Ob bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB (Untreue) die kurze Verjährungsfrist des § 61 Abs. 2 HGB ebenfalls Anwendung findet oder in einem solchen Fall auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zurückzugreifen ist, bedarf auch hier keiner Entscheidung (offengelassen von BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 b der Gründe) .

  • BAG, 25.11.2021 - 8 AZR 226/20

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Stufenklage

    Ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers scheidet deshalb aus, wenn bereits bei seiner Prüfung feststeht, dass ein Leistungsanspruch unter keinem denkbaren Gesichtspunkt (mehr) besteht (st. Rspr., zB BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 1 der Gründe) .

    (5) Ob Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 266 StGB (Untreue) - abweichend von dem unter Rn. 39 angeführten Grundsatz - nicht der Verjährung nach § 61 Abs. 2 HGB unterliegen, und ob insoweit deshalb auf die allgemeinen Verjährungsvorschriften zurückzugreifen ist (offen gelassen durch: BAG 30. Mai 2018 - 10 AZR 780/16 - Rn. 48; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu II 3 b der Gründe) , kann dahinstehen.

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 8/19

    Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß

    (1) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat es für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, wenn ein Arbeitnehmer Anlass oder erheblichen Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - zu I 1 der Gründe mwN ["Anlass"]; 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - zu A I 1 a der Gründe ["erheblicher Anlass"]) .
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2020 - 11 Sa 1023/18

    Stufenklage bei Wettbewerbsverstößen

    aa)Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber gegenüber vertraglich verpflichtet ist, Wettbewerb zu unterlassen, gemäß § 242 BGB Auskunft, sobald er ihm erheblichen Anlass gegeben hat, zu vermuten, er habe seine Vertragspflicht verletzt (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; BAG, Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 401/71 - Juris; LAG Hessen, Teilurteil vom 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 03.03.2009 - 14 Sa 1689/08 - Juris; MAHArbR/Reinfeld, 4. Auflage, 2017, § 33 Rn. 65).

    (b)Demgegenüber ist nach in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und Teilen der Literatur vertretener Ansicht davon auszugehen, dass die Frist bei Dauertatbeständen bereits dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber generell von der Vornahme verbotener Geschäfte, also dem "Geschäftemachten" für einen Wettbewerber oder dem Unterhalten eines eigenen Konkurrenzbetriebs durch den Arbeitnehmer weiß (so wohl BAG, Urteil vom 26.09.2007 - 10 AZR 511/06 - zitiert nach Juris; noch offen: BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89 - Juris; LAG Hessen, Urteil vom 26.10.1998 - 10 Sa 6/98 - Juris unter Hinweis auf RG, Urteil vom 01.05.1906 - III 478/05 - Juris; zustimmend BAG, Urteil vom 11.04.2000 - 9 AZR 131/99 - Juris; LAG Berlin, Urteil vom 12.11.2009 - 25 Sa 29/09 - zitiert nach Juris, wohl auch LAG Hamm, Urteil vom 27.10.2009 - 14 Sa 681/09 - zitiert nach Juris; LAG Hamm, Urteil vom 09.06.1993 - 15 Sa 139/93 - Juris; NK-ArbR/Reinhard, 1. Auflage, 2016, § 61 HGB, Rn. 9; für den Fall des Betriebs eines eigenen Handelsgewerbes MüKoHGB/von Hoyningen-Huene, 4. Auflage, 2016, § 61 Rn. 33; Staub/Weber, HGB, 5. Auflage, 2008, § 61 Rn. 23; wohl auch Röhricht/Graf von Westphalen/Haas-Wagner/Vogt, HGB, 5. Auflage, 2019, § 61 Rn. 29).

    Zwar hemmt die Erhebung einer Stufenklage gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Verjährung, und dies bereits dann, wenn der Auskunftsanspruch als erster Teil geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2006 - IV ZR 93/05 - Juris; BAG, Urteil vom 11.12.1990 - 3 AZR 407/89; LAG Köln, Urteil vom 16.01.2013 - 3 Sa 744/12 - Juris; LAG Hamm, Urteil vom 21.06.2004 - 7 Sa 590/03 - Juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 6 Sa 402/14

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubter Wettbewerb - Auskunftspflicht - Treu und

    Ist dies nicht anders möglich als durch das Eingeständnis strafbarer Handlungen, so hat der Schädiger dies auf sich zu nehmen (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - Rn. 16, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 16.09.2016 - 14 Sa 1425/15

    Ein Wechsel von der erstinstanzlich erhobenen Leistungsklage zur Stufenklage nach

    Da der Auskunftsanspruch nur der Verwirklichung des Schadensersatzanspruchs dient, kann er nicht weiter als dieser gehen (BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - Juris).
  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

    Deshalb ist ein Arbeitnehmer zur Auskunftserteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (vgl. BAG, 21. Oktober 1970, 3 AZR 479/79, AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13; 12. März 1972, a.a.O., 11. Dezember 1990, 3 AZR 407/89, juris).

    Gehemmt wird die Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB durch Erhebung einer Stufenklage (vgl. BAG, 28. Januar 1986, 3 AZR 449/84, AP HGB § 61 Nr. 2; 11. Dezember 1990, 3 AZR 407/89, juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2015 - 2 Sa 403/14

    Stufenklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Auskunftsanspruch

    Da der Auskunftsanspruch nur der Verwirklichung des Schadensersatzanspruchs dient, kann er nicht weiter als dieser gehen ( BAG 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - Rn. 18, juris ).
  • LAG Hamm, 20.03.2018 - 14 Sa 778/16
    Deshalb ist ein Arbeitnehmer zur Auskunftserteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht aus § 60 HGB Wettbewerb betrieben (vgl. BAG 12. Mai 1972 - 3 AZR 401/71 - A. I. 1. a) der Gründe; 11. Dezember 1990 - 3 AZR 407/89 - I. 1. der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 06.12.2010 - 2 Ca 533/10

    Schadensersatz, Wettbewerb, Bestimmtheitserfordernis

    Deshalb ist ein Arbeitnehmer zur Auskunftserteilung gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, wenn er Anlass zu der Vermutung gegeben hat, er habe entgegen seiner Vertragspflicht Wettbewerb betrieben (vgl. BAG v. 11.12.1990 - 3 AZR 407/89, juris Rz. 13 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 13 Sa 1231/15

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung

  • LAG Hamm, 21.06.2004 - 7 Sa 590/03

    Voraussetzung des Schadensnachweises für einen Anspruch auf Schadensersatz wegen

  • ArbG Köln, 14.03.2023 - 6 Ca 6954/21

    Auskunftsansprüche aus ehemaligem Arbeitsverhältnis

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