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   BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 462/83   

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https://dejure.org/1985,2691
BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 462/83 (https://dejure.org/1985,2691)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1985 - 3 AZR 462/83 (https://dejure.org/1985,2691)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 (https://dejure.org/1985,2691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Klageantrag auf Bestätigung unverfallbarer Versorgungsanwartschaft - Voraussetzungen einer betrieblichen Übung - Eindruck einer Regelmäßigkeit - Anforderungen an Beweislast und Darlegungslast durch den klagenden Arbeitnehmer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BGB § 242; BGB § 133; BGB § 157

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 786
  • VersR 1986, 983
  • BB 1986, 1647
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 462/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers vertragliche Ansprüche auf eine Leistung begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (statt aller: BAG 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 2 a der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 572/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Mindestdienstzeit - Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 462/83
    Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden und gegen Angriffe aus der Literatur verteidigt (vgl. Urteil des Senats vom 7. Juli 1977 - BAG 29, 234 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, m.w.N.).
  • BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81

    Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 462/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers vertragliche Ansprüche auf eine Leistung begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (statt aller: BAG 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und Urteil vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 2 a der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Kläger, den für das Bestehen einer anspruchsbegründenden, auch ihn erfassenden betrieblichen Übung die Darlegungs- und Beweislast traf (vgl. BAG 12. Juni 1990 - 3 AZR 166/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 25 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 57, zu I 2 der Gründe; 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 38, zu B II der Gründe), hat ausreichende Anhaltspunkte für die von ihm behauptete betriebliche Übung vorgetragen.

    Dann obliegt es dem Arbeitgeber, seine Praxis offenzulegen und ggf. den Anschein einer betrieblichen Übung zu erschüttern (vgl. BAG 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 38, zu B II der Gründe; 16. März 1993 - 3 AZR 350/92 -, zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auch ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung kann durch betriebliche Übung begründet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG; BAG Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).

    Der zu entscheidende Rechtsstreit unterscheidet sich von dem Lebenssachverhalt, welcher dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung) zugrunde gelegen hat.

  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 351/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst - Abschluss eines schriftlichen

    Auch ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung kann durch betriebliche Übung begründet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG; BAG Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).

    Der zu entscheidende Rechtsstreit unterscheidet sich von dem Lebenssachverhalt, welcher dem Senatsurteil vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung) zugrunde gelegen hat.

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 350/92

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung mit zwei verschiedenen Betriebsrenten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein gleichförmiges wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers Ansprüche auf Leistungen begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).

    Dann hat der Arbeitgeber seine Praxis offenzulegen und ggf. den Anschein einer betrieblichen Übung zu erschüttern (Urteil des Senats vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung, zu B II der Gründe).

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren

    Dann obliegt es dem Arbeitgeber, seine Praxis offenzulegen und ggf. den Anschein einer betrieblichen Übung zu erschüttern (BAG 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - juris; BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

    Dann obliegt es dem Arbeitgeber, seine Praxis offenzulegen und den Anschein einer betrieblichen Übung zu erschüttern (vgl. BAG, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 462/83 - NZA 1986, 786, 787; vom 1. November 1991 - 3 AZR 489/90 - NZA 1992, 837, 838).
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